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BUNDESTAG/7648: Heute im Bundestag Nr. 800 - 25.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 800
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 25. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 10.58 Uhr

1. 30 Banken wollen nach Frankfurt
2. Haushalt nicht regionalisiert
3. Höhere Steuern durch Pfeifentabak
4. Kein Arzneimittelengpass durch Brexit
5. Verkauf der UPD ändert Verträge nicht
6. Frauen in Informatik unterrepräsentiert
7. Teilhabe von Langzeitarbeitslosen


1. 30 Banken wollen nach Frankfurt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind bisher 30 Erlaubnisanträge von Finanzinstituten eingegangen, die im Zuge des bevorstehenden Austritts von Großbritannien aus der EU nach Deutschland umziehen wollen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4896) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4481) mit, die wissen wollte, wie viele Finanzinstitute ihren Sitz nach Frankfurt am Main verlegen wollen. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf eine Untersuchung, wonach sich Frankfurt unter den globalen Finanzstandorten von Platz 20 auf Platz zehn verbessert habe. Frankfurt liege damit vor Luxemburg (Platz 14) und deutlich vor Paris (Platz 26) und Dublin (Platz 30). Soweit große Finanzdienstleister angekündigt hätten, im Zuge des Brexits ihren Standort von London nach Paris und nicht nach Frankfurt zu verlegen, beruhe dies auf geschäftspolitischen Entscheidungen dieser Unternehmen, deren Gründe nicht bekannt seien und die deshalb auch nicht bewertet werden könnten, erklärt die Bundesregierung.

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2. Haushalt nicht regionalisiert

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung kann keine Fragen nach der Förderung bestimmter Regionen aus dem Haushalt beantworten. Der Bundeshaushalt habe eine maßnahmen- und aufgabenbezogene Sichtweise und sei nach fachlichen und nicht nach regionalen Gesichtspunkten aufgestellt. Eine Regionalisierung werde nicht vorgenommen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/4807) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4446), die sich nach der Förderung Südthüringens durch Bundesprojekte erkundigt hatte.

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3. Höhere Steuern durch Pfeifentabak

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Steuereinnahmen auf Pfeifentabak haben sich seit 2015 fast verdoppelt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/4895) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (19/4452) hervor, die sich nach der steuerlichen Behandlung von "Heat-not-Burn"-Produkten erkundigt hatte. Wie die Bundesregierung erläutert, ist neben dem in handelsüblichen Pfeifen konsumierten Schnitttabak auch Wasserpfeifentabak als Pfeifentabak zu versteuern. Bei Wasserpfeifentabak handele es sich um zerkleinerte Tabakblattanteile, die mit Feuchthalte- und Aromamischungen versetzt würden. Die Einnahmen aus der Besteuerung von Pfeifentabak betrugen im Jahr 2015 noch 48,27 Millionen Euro und stiegen bis 2017 auf rund 94,53 Millionen Euro. Der Anteil am gesamten Tabaksteueraufkommen stieg von 0,3 auf 0,7 Prozent.

Das Tabaksteueraufkommen insgesamt ist nach Angaben der Bundesregierung leicht rückläufig. Das Volumen sank von 15,2 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf 14,8 Milliarden Euro im vergangenen Jahr.

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4. Kein Arzneimittelengpass durch Brexit

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der geplante Austritt Großbritanniens aus der EU hat auch Folgen für die Koordination der europäischen Gesundheitspolitik. Durch den Wegfall der britischen Zulassungsbehörde Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency (MHRA) müssten vermehr Aufgaben durch die nationalen Arzneimittelbehörden übernommen werden, heißt es in der Antwort (19/5161) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/4403) der FDP-Fraktion.

Dies betreffe das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Im Bereich der staatlichen Chargenfreigaben für Impfstoffe und andere biologische Arzneimittel habe sich das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf die Übernahme zusätzlicher Aufgaben vorbereitet.

Ende April wurde den Angaben zufolge anhand eines bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) entworfenen Verfahrens die Umverteilung der Aufgaben (zentral zugelassene Arzneimittel beziehungsweise Arzneimittel, für die ein zentrales Zulassungsverfahren bereits begonnen hat) auf die nationalen Zulassungsbehörden vorgenommen. Das BfArM und das PEI hätten einen Großteil der von den Briten betreuten "Co-/Rapporteurschaften" im Humanarzneimittelbereich erhalten.

Die deutschen Behörden hätten bereits damit begonnen, Personal zu gewinnen und auf die zusätzlichen Aufgaben vorzubereiten. Die Bundesoberbehörden wiesen auf ihren Internetseiten auf die Auswirkungen des Brexit hin und stellten Informationen für pharmazeutische Unternehmer zur Verfügung.

So müssten Zulassungen mit dem Vereinigten Königreich als Reference Member State (RMS) im "RMS-Switch" an andere EU-Staaten übergeben werden. Empfohlen werde, den Wechsel möglichst bald einzuleiten, um einen Übernahmestau zu vermeiden.

Sofern im Rahmen der Brexit-Verhandlungen keine entsprechenden Vereinbarungen geschlossen würden, sei zudem ein Versand von Arzneimitteln durch britische Versandapotheken nach Deutschland nicht mehr zulässig. Relevante Auswirkungen auf die Versorgungslage in Deutschland werden aber nicht befürchtet. Es gebe keine konkreten Hinweise darauf, dass der Brexit in Deutschland zu Problemen bei der Arzneimittelversorgung führen werde.

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5. Verkauf der UPD ändert Verträge nicht

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der Verkauf der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) an die Careforce-Gruppe hat nach Ansicht der Bundesregierung keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Beratungsangebot. Durch den Gesellschafterwechsel auf Holdingebene (Careforce Sanvartis Holding GmbH) habe sich keine rechtliche Veränderung für die UPD ergeben, heißt es in der Antwort (19/5177) auf eine Kleine Anfrage (19/4709) der Fraktion Die Linke.

Entscheidend sei, dass die zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Sanvartis GmbH und der UPD gGmbH vertraglich vereinbarten Leistungen hinsichtlich Umfang, Unabhängigkeit und Qualität der Beratung auch künftig erbracht würden. In dem Vertragsverhältnis seien umfangreiche organisatorische und rechtliche Vorkehrungen vorgesehen, um die Neutralität und Unabhängigkeit sicherzustellen.

Es bestehe weiter die Möglichkeit für eine außerordentliche Kündigung der Vereinbarung bei einem Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen der Förderfähigkeit und bei einer erheblichen Beeinträchtigungen der Unabhängigkeit und Neutralität. Verstöße gegen Neutralität und Unabhängigkeit seien bislang aber nicht festgestellt worden. Es gebe auch keine Hinweise auf überhöhte Lizenzgebühren nach der Übernahme der UPD durch Sanvartis. Eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben sei nicht nötig.

Seit Januar 2016 betreibt die Callcenter-Firma Sanvartis die UPD. Zuvor wurde der Auftrag von einer Bietergemeinschaft aus Sozialverband VdK, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) wahrgenommen.

Unlängst wurde der Gesellschafterwechsel bekannt. Nach Angaben der Bundesregierung handelt es sich um Umstrukturierungen von der Vendus Sales & Communications Group GmbH zur Vendus Health Alliance. Im Zuge dessen wurde die Sanvartis Group GmbH in der Schweiz mit ihren Tochterunternehmen, darunter die Sanvartis GmbH als Trägergesellschaft der UPD, an die Carfeforce Sanvartis Holding GmbH verkauft.

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6. Frauen in Informatik unterrepräsentiert

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Um mehr junge Frauen für naturwissenschaftliche und technische Studiengänge zu begeistern, sowie Hochschulabsolventinnen für Berufskarrieren in Wirtschaft und Wissenschaft zu gewinnen, hat die Bundesregierung mehrere Initiativen und Programme ins Leben gerufen. Laut Statistischem Bundesamt sind die Frauen in MINT-Berufen jedoch weiter stark unterrepräsentiert. Das wird aus der Antwort der Bundesregierung (19/5057) auf die Kleine Anfrage(19/4426) von Bündnis 90/Die Grünen zur Situation von Frauen in der Digitalbranche deutlich. Die Grünen hatten unterstrichen, dass die Digitalbranche nach wie vor eine Männerdomäne sei.

Laut Statistischem Bundesamt lag der Anteil sozialversicherungspflichtig beschäftigter Frauen in Informations- und Kommunikationstechnik Berufen mit akademischen Berufsabschluss 2017 bei 17,7 Prozent, 2013 bei 16,7 Prozent. 2017 haben 3,3, Prozent der Studentinnen als Studium Informatik gewählt, 2007 waren es 1,9 Prozent. Die Anzahl der Promotionen im Studienbereich Informatik 2017 hatte in Deutschland einen Anteil von 1,2 Prozent oder 152 Promotionen. In 2007 waren es noch 0,7 Prozent oder 66 Promotionen.

Laut einer im Auftrag der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) erstellten Studie zu Frauen im Innovationsprozess seien nach dem Eindruck der Bundesregierung die Steigerungsraten von MINT-Studentinnen auch auf die mehrjährigen Kampagnen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zurück zu führen. Mit Hilfe der Kampagnen würden moderne und attraktive MINT-Berufsbilder, auch anhand konkreter Beispiele erfolgreicher Frauen und moderner Arbeitsmodelle, präsentiert. Eine systematische Untersuchung von belastbaren Synergieeffekten, basierend auf bereits vorliegenden Wirksamkeitsmessungen, stehe jedoch noch aus.

Um die Frauen in MINT-Berufen zu stärken hat die Bundesregierung auf Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Jahr 2008 unter anderem den Nationale Pakt für Frauen in MINTBerufen "Komm, mach MINT." als bundesweite Netzwerk-Initiative und Teil der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung "Aufstieg durch Bildung" ins Leben gerufen. Aktuell würden sich 274 Partner aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und Verbänden im Netzwerk engagieren. Das Bündnis habe dazu beigetragen, dass sich das Engagement und die Kompetenz zu MINT und Digitalisierung in Schulen und Hochschulen, Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden deutlich verstärkt habe. Das Kompetenzzentrum Technik, Diversity, Chancengleichheit in Bielefeld unterstütze neben dem Ausbau des Netzwerkes und der Informationsbereitstellung insbesondere die Informatik und weitere eng mit der Digitalisierung verknüpfte Berufsfelder. Durch die Umsetzung innovativer Maßnahmen für mehr Frauen im MINT-Studium und -Beruf sollen Innovationspotenziale von Frauen für die Digitalisierung erschlossen werden.

Mit der Förderbekanntmachung "Erfolg mit MINT - Neue Chancen für Frauen" leiste das BMBF einen weiteren Beitrag zur Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft im Rahmen der Digitalen Agenda der Bundesregierung und unterstütze die Umsetzung der Ziele des Nationalen Pakts für Frauen in MINTBerufen. Von den im Zeitraum 2015 bis 2021 mit rund 20 Millionen Euro geförderten 54 Vorhaben hätten 40 Vorhaben einen Bezug zu IT-Berufen oder zur Digitalisierung. Hierzu gehörten Forschungsprojekte sowie Maßnahmen für Schülerinnen, Studentinnen und Berufseinsteigerinnen beziehungsweise -wiedereinsteigerinnen ebenso wie Projekte, die sich digitaler Methoden der MINT-Berufs- oder Studienwahlorientierung zuwenden, wie etwa Entwicklung einer App zur Berufs- oder Studienwahlorientierung.

Zudem habe die Bundesregierung den Girls' Day - Mädchen-Zukunftstag ins Leben gerufen. Der bundesweite Aktionstag Girls' Day - Mädchen-Zukunftstag eröffne Mädchen ab Klasse fünf Berufs- und Studienbereiche, in denen sie bislang unterrepräsentiert sind. Mit einem eintägigen Schnupperpraktikum erhielten sie jährlich die Chance, ihre Stärken in den Bereichen Technik, Naturwissenschaften, Handwerk und IT auszuprobieren.

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7. Teilhabe von Langzeitarbeitslosen

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/5148) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gesellschaftliche Teilhabe sei eng mit Erwerbsarbeit verbunden, denn Arbeit bedeute nicht nur Einkommen, sondern auch Anerkennung und soziale Kontakte. Bei langer Arbeitslosigkeit würden Menschen von der Gesellschaft ausgegrenzt. Nun wolle die Bundesregierung einen sozialen Arbeitsmarkt schaffen.

Die Abgeordneten wollen nun wissen, wie viele Menschen die Zugangsvoraussetzungen für einen sozialen Arbeitsmarkt erfüllen und wie die Bundesregierung die beruflichen Chancen von Langzeitarbeitslosen einschätzt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 800 - 25. Oktober 2018 - 10.58 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2018

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