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BUNDESTAG/7689: Heute im Bundestag Nr. 841 - 06.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 841
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 6. November 2018, Redaktionsschluss: 11.50 Uhr

1. Verbot unsinniger Plastikverpackungen
2. Brexit: Folgen für die Digitale Agenda
3. Neue Reformpartnerschaften in Afrika
4. Bildungspolitik in Hessen
5. Spionageschnittstellen in Hardware
6. Haftung für Lebensunterhalt


1. Verbot unsinniger Plastikverpackungen

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen auf europäischer Ebene, "unsinnige Plastikverpackungen" zu verbieten. Das sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold (SPD), während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses. Zugleich verwies er auf Änderungen im Verpackungsgesetz, die mit Beginn des kommenden Jahres Geltung erlangen würden, die auf eine Verdopplung der Plastik-Recyclingquote abzielten. Zu Beginn der Sitzung hatte der Petent Leon Kuhn seine Eingabe vorgestellt, die das Ziel einer deutlichen Reduzierung von Plastikmüll verfolgt. Es gehe darum, irreversible Schäden an der Natur abzuwenden, sagt er und forderte ein Handeln der Politik. Aus Sicht des Petenten braucht es "eine signifikante Erhöhung der Gebühren für biologisch nicht abbaubare Lebensmittelverpackungen, die Hersteller von Verpackungen gemäß des Verpackungsgesetzes zur Entsorgung und Wiederverwertung zu entrichten haben".

Die Erhöhung der Gebühren sei dabei als Vermeidungsanreiz aufzufassen, heißt es in seiner Eingabe. "Die Gebühren sollten über mehrere Jahre schrittweise erhöht werden, damit Verpackungshersteller und Lebensmittelvertreiber genügend Zeit haben, ihre Systeme und Geschäftsmodelle umzustellen." Nach Abschluss der Einführung sollten die Gebühren seiner Auffassung nach jedoch so hoch ausfallen, dass sie eine Verwendung von Verpackung ohne Notwendigkeit nicht profitabel machen und insgesamt die Verwendung von Kunststoffen stark reduzieren. Die Gebühren der Systemanbieter müssten in jedem Fall immer so hoch sein, "dass sie eine signifikante Erhöhung der Endverkaufspreise von in Plastik verpackten Lebensmitteln zur Folge haben". Der Verkauf von Unverpacktem, so Kuhn während der Sitzung, müsse sich lohnen und den Verkauf von Verpacktem verdrängen. Verbote und Gebühren sind aus seiner Sicht die einzige Lösung, sagte der Petent vor den Abgeordneten. Zwar sei den Menschen klar, "dass wir ein riesiges Müll- und Plastikproblem haben". Gekauft werde jedoch, was angeboten wird. Das seien aber in der deutlichen Mehrheit verpackte Produkte.

Umwelt-Staatssekretär Pronold betonte, mit dem neuen Verpackungsgesetz wolle die Bundesregierung "eine ökologische Lenkungswirkung platzieren". Künftig sollen die dualen Systeme unterscheiden, "wie sinnvoll eine Verpackung ist". Daran sollen sich den Planungen nach auch die Gebühren richten, die von den Produzenten zu zahlen seien. "Es wird nicht in die Höhe gehen, die in der Petition gefordert ist, aber im Zweifelsfall muss auch nachgesteuert werden", sagte Pronold. Der SPD-Politiker betonte zudem, Hauptziel müsse die Vermeidung von Müll sein. Daher sei es richtig, gegen unsinnige Einwegplastikverpackungen anzugehen. Skeptisch zeigte er sich in Sachen biologisch abbaubarer Verpackungen. Die Verbraucher bekämen den Eindruck, diese Stoffe könnten einfach so weggeworfen werden. Das sei aber nicht der Fall. Vielmehr bräuchten sie eine spezielle biologische Behandlung. Petent Kuhn sagte, es gehe nicht darum, die biologisch nicht abbaubaren Verpackungen durch biologisch abbaubare zu ersetzen. "Die Lösung ist: Verzicht auf die Verpackung statt Veränderung der Verpackung", sagte er.

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2. Brexit: Folgen für die Digitale Agenda

Ausschuss Digitale Agenda/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Beim Schutz personenbezogener Daten von deutschen Staatsbürgern sollen laut der Leitlinien des Europäischen Rates vom 23. März 2018 die EU-Adäquatheitsregeln gelten, um ein Schutzniveau zu gewährleisten, das im Wesentlichen dem der Union entspreche. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/5193) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4412) zu den Auswirkungen des Brexit auf die digitale Agenda hervor. Die Bundesregierung treffe seit Sommer "Vorkehrungen für alle Austrittsszenarien, auch für den Fall eines Austritts ohne Austrittsabkommen", heißt es in der Antwort weiter. Die formellen Verhandlungen über die künftige Partnerschaft der EU und Großbritanniens könnten allerdings erst beginnen, wenn das Vereinigte Königreich ein Drittstaat ist. Belastbare Aussagen über den Inhalt von Folgeregelungen und deren Auswirkungen auf Sachverhalte können daher vor Abschluss der Verhandlungen nicht getroffen werden, schreibt die Bundesregierung.

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3. Neue Reformpartnerschaften in Afrika

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung bereitet derzeit die Aufnahme von Verhandlungen zu möglichen Reformpartnerschaften mit Äthiopien, Marokko und Senegal vor. Der formale Abschluss stehe am Ende dieses Prozesses, schreibt sie in einer Antwort (19/5352) auf eine Kleine Anfrage (19/4735) der Fraktion Die Linke. Die bereits bestehenden Reformpartnerschaften mit Elfenbeinküste und Tunesien sollten die Reformbemühungen der Partnerländer unterstützen, heißt es darin weiter. Mit Ghana und Elfenbeinküste seien im Dialog mit den Partnern die Bereiche Erneuerbare Energien und Energieeffizienz und für Tunesien der Banken- und Finanzsektor als Schwerpunkte ausgewählt worden. Außerdem würden die Initiativen im Bereich berufliche Bildung gestärkt. Insgesamt ziele die Compact-with-Africa (CwA) Initiative, in deren Rahmen die Reformpartnerschaften geschlossen würden, auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Investitionen durch Reformen auf makroökonomischer, wirtschaftspolitischer und finanzmarktbezogener Ebene ab. Dies solle mittel- und langfristig Arbeitsplätze in den Partnerländern schaffen.

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4. Bildungspolitik in Hessen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL Der von der Bundesregierung am 2. Mai 2018 beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e des Grundgesetzes - GG) schafft die verfassungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Investitionsoffensive für Schulen. Durch Aufhebung der Beschränkung der Finanzhilfekompetenz des Bundes zur Mitfinanzierung von Investitionen auf finanzschwache Kommunen in Artikel 104c GG wird die Möglichkeit des Bundes erweitert, die Länder und Kommunen bei ihren gesamtstaatlich bedeutsamen Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur zu unterstützen. Die Kultushoheit der Länder bleibt hiervon unberührt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5345) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4848).

Die FDP-Fraktion hatte darauf aufmerksam gemacht, dass in zahlreichen bundesweiten Vergleichen das Land Hessen zurückfalle, eben auch im Bereich Bildung. Die hessischen Universitäten würden den Anschluss an die nationale und internationale Spitze verlieren, die Unterrichtsversorgung in den Schulen werde wieder schlechter, Bundesmittel für wichtige Infrastrukturprojekte würden nicht abgerufen und Kindergartengebühren würden erlassen, obwohl landesweit 23.000 Plätze fehlten und die Qualität erhöht werden müsste.

Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass sich die Steuerungs- und Kontrollrechte des Bundes auf die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten des Artikels 104b Absatz 2 GG beschränken würden. Eine gute Anbindung der Schulen sei Voraussetzung für die Digitale Bildung. Daher habe der Bund bereits im Sommer 2017 die Offensive "Digitales Klassenzimmer" gestartet. Im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bundes sei klargestellt worden, dass Schulen, in denen pro Klassenzimmer keine 30 Mbit/s zur Verfügung stünden, grundsätzlich im Rahmen laufender Förderprojekte in die Förderung einbezogen werden können. Aktuell können Schulanschlüsse in ein beantragtes Projekt integriert werden. Im Rahmen der Offensive "Digitales Klassenzimmer" seien bereits rund 6.000 Schulen in bestehende Förderprojekte aufgenommen worden. Davon würden 513 auf Hessen entfallen. Zukünftig würden diese Schulen von einer direkten Glasfaserverbindung profitieren, sodass jede Klasse mit schnellem Internet versorgt werden kann.

Eine Auswertung zu Hochschulen und Bibliotheken liege der Bundesregierung nicht vor. Gemäß Artikel 91b GG verhandele das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) seit Sommer 2018 mit den Ländern über eine Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020. Leitend für die Verhandlungen durch den Bund sei der Koalitionsvertrag, demzufolge eine nachhaltige Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre in der Breite der Hochschullandschaft erreicht werden soll, verbunden mit einem bedarfsgerechten Erhalt der Studienkapazitäten.

Hessische Universitäten seien in der letzten Förderphase der Exzellenzinitiative (2012 bis 2017) mit drei Graduiertenschulen und drei Exzellenzclustern erfolgreich. In der neuen Exzellenzstrategie sei Ende September 2018 die Förderentscheidung für die erste Förderlinie der Exzellenzcluster gefallen. Das gemeinsame Exzellenzcluster "Cardio-Pulmonales Institut" der Universitäten Frankfurt am Main und Gießen habe dabei im wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren überzeugen können. Es werde in den kommenden Jahren wichtige Beiträge zur kardio-pulmonalen Forschung und Entwicklung von Therapien für Herz- und Lungenerkrankungen leisten. Der jüngsten Auswahlentscheidung in der ersten Förderlinie der Exzellenzstrategie, den Exzellenzclustern, habe ein umfangreiches wissenschaftsgeleitetes Auswahlverfahren zugrunde gelegen. Die Bewertung der Anträge durch die Experten sei ausschließlich anhand wissenschaftlicher Kriterien erfolgt. Der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindestagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) befinde sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.

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5. Spionageschnittstellen in Hardware

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um "Maßnahmen gegen Spionageschnittstellen in Computerhardware der Bundesverwaltung" geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/5379). Darin erkundigen sich die Abgeordneten danach, welche Maßnahmen beim Einkauf von Computerhardware für Bundesbehörden getroffen werden, um Spionagetätigkeiten durch manipulierte Hardware auszuschließen. Auch möchten sie unter anderem wissen, ob "alle eingekauften Hardwarekomponenten auf eingeschleuste Fremd-Hardware geprüft" werden.

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6. Haftung für Lebensunterhalt

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Verpflichtungserklärungen nach Paragraf 68 des Aufenthaltsgesetzes zur Haftung für den Lebensunterhalt eines Ausländers sind ein Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/5335). Darin erkundigt sich die Fraktion unter anderem danach, welche Schutzmechanismen bestehen, "um Fälle zu vermeiden, bei denen einzelne Privatpersonen unverhältnismäßig häufig für mehrere Personen gleichzeitig bürgen".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 841 - 6. November 2018 - 11.50 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2018

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