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BUNDESTAG/7703: Heute im Bundestag Nr. 855 - 08.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 855
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 8. November 2018, Redaktionsschluss: 10.26 Uhr

1. Anhörung zu Wohnungsmieten
2. Nachhaltige Finanzen kein Nischenthema
3. Hilfe für bedrängte Uiguren in China
4. FDP fordert Einwanderungsgesetz
5. Special Olympic World Games 2023


1. Anhörung zu Wohnungsmieten

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/mwo) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Thema Wohnungsmieten sowie drei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Ziel eines Stopps des Mietenanstiegs standen auf der Tagesordnung einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Auf der 26. Sitzung des Gremiums unter der Leitung seines stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) äußerten Sachverständige von Verbänden der Immobilienwirtschaft und Mietervertretungen sowie Wissenschaftler und Juristen sowohl Zustimmung als auch Kritik an den Vorlagen. Während die Vertreter der Wirtschaft in ihren Stellungnahmen vor zu hohen Belastungen warnten, bewerteten Mietrechtsexperten den Regierungsentwurf als nicht weitgehend genug und begrüßten die Vorschläge der beiden Oppositionsfraktionen.

Hintergrund des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (19/4672) ist, dass die Mietpreisbremse bislang insgesamt nicht zu den erhofften Wirkungen geführt hat. Er enthält unter anderem eine vorvertragliche Auskunftsverpflichtung des Vermieters, einfachere Rügemöglichkeiten für den Mieter, eine Absenkung der Modernisierungsumlage, eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach einer Modernisierung sowie einen verbesserten Schutz der Mieter vor dem sogenannten Herausmodernisieren. Die Linke strebt mit ihren Anträgen (19/4829, 19/4885) eine umfassendere Reform des Mietrechts an und will unter anderem erreichen, dass Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserung bei Bestandsmieten nur in Höhe des Inflationsausgleichs zulässig sind. Damit solle der Mietwohnungsmarkt für Spekulationen unattraktiv gemacht werden. Der Antrag der Grünen (19/2976) zielt ebenfalls darauf ab, das Mietrecht wirksam zu reformieren und bezahlbares Wohnen zu sichern. Steigende Mieten seien eine Gefahr für den sozialen Frieden, heißt es darin.

In der zweieinhalbstündigen Anhörung wollten die Abgeordneten von den zehn Sachverständigen beispielsweise wissen, welche konkreten Gründe für oder gegen die Mietpreisbremse sprechen und welche Auswirkungen die anvisierten Maßnahmen für die Vermieter und Mieter bedeuten. Mehrere Sachverständige gingen in ihren Stellungnahmen ausführlich darauf ein, warum der Gesetzentwurf ihrer Meinung nach nicht für eine Dämpfung der Mietpreisentwicklung ausreicht. Sylvia Sonnemann, Geschäftsführerin des Hamburger Mietervereins "Mieter helfen Mietern", erklärte, der Gesetzentwurf sei nicht geeignet, der Mietpreisbremse Wirkung verschaffen. Er berücksichtige nicht die bereits erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken und trüge auch nicht dem Umstand Rechnung, dass die Ausnahmen und Einschränkungen der Mietpreisbremse der Hauptgrund für die Unwirksamkeit des Instruments sind. In den unklaren Formulierungen des Mietrechtsanpassungsgesetzes seien Streitigkeiten bereits angelegt. Die Einbeziehung aller Bestandsmieten oder zumindest derjenigen, die sich in den letzten zehn Jahren erhöht haben, könne den bislang gesetzlich verordneten Anstieg der Mietenspiegelmieten dämpfen.

Auch Markus Artz von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld favorisierte eine Verschärfung der Regelungen zur Mietpreisbremse. Er schlug unter anderem vor, die Verpflichtung zur Rüge der überhöhten Miete zu streichen und Mietern dadurch die Möglichkeit einzuräumen, dauerhaft überzahlte und nicht geschuldete Miete zurückzufordern. Die Informationsverpflichtung hinsichtlich früher erfolgter Modernisierungen sollte erweitert werden. Weiter empfahl er, die Änderung zur Rügeobliegenheit des Mieters auch auf laufende Mietverhältnisse anzuwenden und die Verstetigung der Mietpreisbremse in Angriff zu nehmen. Zu begrüßen sei dagegen die Einführung einer flächendeckenden Kappungsgrenze für Modernisierungen, erklärte Artz.

Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, vermisste ein schlüssiges Konzept zum Schutz gegen die Folgen der aktuellen Wohnungsknappheit und um Spekulationen mit Wohnraum und Boden entgegenzuwirken. Dazu fänden sich Überlegungen in den Anträge der Linken und der Grünen, nicht jedoch im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dieser beschränke sich auf Regelungen zur Mietpreisbremse sowie zu Modernisierungen, wobei die jeweils beabsichtigten Regelungen deutlich hinter den für eine effektive Begrenzung des Mietenanstiegs gebotenen Schritten zurückblieben. In der jetzigen Form leistet das Gesetz keinen wirkungsvollen Beitrag, den drastischen Mietpreisanstieg einzudämmen und bezahlbaren Mietwohnraum zu sichern. Die Mietpreisbremse müsse bundesweit flächendeckend und zeitlich unbefristet eingeführt werden, zudem seien Ausnahmetatbestände zu streichen, forderte Siebenkotten.

Daniel Halmer, Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Mietright GmbH, die eine Online-Mieterplattform zur Durchsetzung der Rechte der Mieter betreibt, erklärte, es sei nicht zu erwarten, dass die vorgesehenen Anpassungen des Gesetzes zu einer merklichen Verbesserung der Wirksamkeit der Mietpreisbremse führen werden. Sie seien nur als erster Schritt einer umfassenderen Novellierung und Geltungsverlängerung der Regelungen sinnvoll. Benjamin Raabe vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein schloss sich der Kritik an. Nicht nur wegen der komplizierten Rügeverpflichtung werde die Mietpreisbremse ihren Ansprüchen nicht gerecht. Eine Verschärfung bedürfe zwingend einer Reform und Stärkung der ortsüblichen Vergleichsmiete, erklärte Raabe, der die weitergehenden Vorschläge der Grünen und der Linke begrüßte.

Kritik an der Mietrecht- und Wohnungspolitik der Bundesregierung kam von den Vertretern der Immobilienwirtschaft. Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, erklärte, das Gesetz, aber auch die auf dem Wohngipfel vom 21. September 2018 verkündete Verlängerung des Betrachtungszeitraums der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre werde das Problem des Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum in wachsenden Städten und Ballungsräumen nicht lösen. Wesentliche auf dem Wohngipfel vorgesehene und notwendige Maßnahmen zur Ankurbelung des Wohnungsbaus und zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnissen würden konterkariert. Diese Kritik gelte erst recht für die Anträge der Fraktion Die Linke und der Grünen. Der GdW hätte es begrüßt, wenn nicht eine erneute Änderung des Mietrechts vorgelegt worden wäre, sondern ein Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz. Die Diskussion um bezahlbaren Wohnraum dürfe jedoch nicht zu einer Spaltung der Gesellschaft führen, warnte Gedaschko.

Christian Bruch, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) , bezeichnete den Entwurf des Mietanpassungsgesetzes als soziale Symbolpolitik zu Lasten unternehmerischer Leistung und Risikobereitschaft. Die Mietpreisbegrenzung werde das tatsächlich verfügbare Wohnraumangebot für untere Einkommensgruppen nicht vergrößern, sondern nur für die oberen Einkommen günstig halten. Aus Sicht des BFW entstünden die Probleme bei der Anwendung der Mietpreisbremse entstünden nicht aufgrund des Fehlverhaltens der Vertragsparteien, sondern, weil die ortsübliche Vergleichsmiete überwiegend nicht rechtssicher festzustellen sei. Jürgen Michael Schick, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), hält eine Änderung des Mietrechts nicht für erforderlich. Die mit dem Mietrechtsanpassungsgesetz vorgeschlagenen Änderungen stünden im Widerspruch zu den übrigen politischen Zielsetzungen im Bereich des Klimaschutzes und der Wohnraumversorgung, erklärte er. Die Vorschläge der Linken und Grünen seien Gift für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Auch Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln lehnte die geplanten Verschärfungen der Mietpreisbremse ab. Durch die Streichung von Ausnahmen und insbesondere die Verlängerung von Betrachtungszeiträumen bei Mietspiegeln drohe sie zu einem Mietstopp zu werden, erklärte er. Die aktuellen starken Mietpreisteigerungen in den Großstädten seien die Folge einer starken Zuwanderung in die Städte und einem unzureichenden Angebot. Diese Problematik werde sich nur dadurch lösen, dass umfassend neu gebaut wird. Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke, bemängelte in seiner Stellungnahme, dass der angestrebte Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern, also die Bezahlbarkeit des Wohnens in Einklang mit der Notwendigkeit des Modernisierens zu bringen, nicht gelungen sei. So würden trotz der Aufnahme des vereinfachten Verfahrens bei der Modernisierungsmieterhöhung private Vermieter durch den Gesetzentwurf übermäßig belastet. Die Mietpreisbremse sei nicht geeignet, die Sicherung bezahlbarer Mieten für alle Einkommensgruppen in Ballungsräumen zu erreichen. Sie greife massiv und unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Eigentum und in die Vertragsfreiheit und sei verfassungswidrig.

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2. Nachhaltige Finanzen kein Nischenthema

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Über nachhaltige Finanzen und die Pläne der EU-Kommission für eine Nachhaltigkeits-Taxonomie hat der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung am Mittwochabend mit drei Experten in einem öffentlichen Fachgespräch diskutiert. Ein nachhaltiges Finanzwesen bedeute einerseits die Finanzierung zukunftsfähiger Kerngeschäfte und auf der anderen Seite die Finanzierung der Transformation unserer Wirtschaft, sagte Kristina Jeromin, Leiterin der Abteilung Nachhaltigkeit bei der Deutschen Börse AG. "Das ist kein Nischenthema, sondern sollte uns als Wirtschaftsstandort permanent ganz zentral interessieren", betonte sie.

Das derzeitige Finanzsystem sei den heutigen Herausforderungen nicht mehr gewachsen, urteilte Jeromin. Es sei nicht in der Lage, mit dem Klimawandel, den demografischen Veränderungen und den internationalen Migrationsbewegungen derart umzugehen, dass es die Realwirtschaft nach wie vor zur Wertschöpfung befähigt.

Die Daten aufgrund derer Kreditentscheidungen getroffen würden, seien nicht ausreichend, sagte Jeromin. Man müsse davon abkommen, Bonitäts-Ratings und ESG-Ratings, mit denen ökologische und soziale Aspekte sowie gute Unternehmensführung in die Anlageentscheidung einbezogen werden, gegeneinanderzustellen. Wolle man etwa ein stark CO2-emittierendes Unternehmen bewerten, sei es wichtig zu wissen, welche Planungen es für den Fall eines Kohleausstieges hat. Habe es solche Pläne nicht, "ist es für mich als Investor nicht mehr interessant", sagte Jeromin. Zugleich räumte sie ein, dass es derzeit noch an Standards für die Bewertung ökologischer und sozialer Aspekte sowie guter Unternehmensführung fehle. Das bringe eine gewisse Unsicherheit in den Investitionsprozess. "Ich hoffe, dass es der EU-Kommission gelingt, im Rahmen ihres Aktionsplans die begonnene Standardisierung in eine allgemeine Sprache zu überführen", sagte die Expertin.

Bert Flossbach von der Vermögensverwaltung Flossbach von Storch sagte, die anvisierte Einheitstaxonomie könne Schummeleien bei den ESG-Ratings, die durchaus möglich seien, nicht erfassen. "Sie impliziert eine Anmaßung von Wissen und ähnelt einer zentralen Investitionsbehörde, die mir vorschreibt, wie ich anzulegen habe", bemängelte er. Ratingagenturen würden "als selbsternannter ESG-TÜV" Unternehmen beurteilen. Die Qualität dieser Ratings sei zumindest teilweise "äußerst fragwürdig", sagte er. ESG-Ratings seien deutlich komplizierter als klassische Bonitäts-Ratings. Daher bestehe die Gefahr von Fehlallokationen. Es drohe ein Greenwashing und der Missbrauch grüner Label, "was das letzte ist, das wir wollen".

Begrüßenswert, so Flossbach, sei die Betonung der Längerfristigkeit im Aktionsplan der EU-Kommission. Der größte Feind der Nachhaltigkeit sei schließlich kurzfristiges Denken, sagte der Vermögensverwalter. Ein Beispiel dafür sei die Finanzkrise gewesen, als die kurzfristig ausgerichtete Gewinnmaximierung der Banken zu einem Kahlschlag geführt habe.

Banken könnten eine wichtige Rolle spielen, die Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung zu erreichen, befand Andreas Gruber von der Deutschen Kreditbank (DKB). Sie lenkten Finanzströme in nachhaltige Projekte und seien damit integraler Bestandteil eines Transformationsprozesses, an dessen Ende ein nachhaltigeres Finanz- und Wirtschaftssystem stehen könne. Der politische Rahmen dafür reiche aber noch nicht aus, sagte er weiter. "Politische Entscheidungen müssen dazu beitragen, dass es mehr nachhaltige Projekte gibt und die vorliegenden Vorschläge auf EU-Ebene konsequent umgesetzt werden", forderte der DKB-Vertreter.

Finanzmarktakteure müssten zudem Nachhaltigkeit als Kernthema begreifen, "nicht nur als grüne Visitenkarte". Neben der Digitalisierung müsse Nachhaltigkeit das zweite Mega-Thema für Kreditinstitute sein, die damit nicht nur wachsen könnten, "sondern im gleichen Atemzug für eine nachhaltigere Welt sorgen", sagte Gruber.

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3. Hilfe für bedrängte Uiguren in China

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beklagt schwere Menschenrechtsverletzungen in der chinesischen Provinz Xinjiang und fordert die Bundesregierung auf, sich gegenüber der Regierung in Peking zu positionieren. "Die Errichtung und insbesondere die gesetzliche Legitimierung von 'politischen Umerziehungslagern' in Xinjiang sind äußerst besorgniserregend", schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/5544), der heute auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Mittlerweile sei Schätzungen zufolge ein Zehntel der uigurischen Bevölkerung der Provinz in Lagern inhaftiert. Human Rights Watch zufolge komme es dort zu einer politischen und kulturellen Umerziehung der Inhaftierten. Unter dem Vorwand gegen "religiöse Extremisten" vorzugehen, würden muslimische Minderheiten in Xinjiang mit der Han-chinesischen Mehrheitskultur indoktriniert.

Die Bundesregierung soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten die chinesische Regierung auffordern, "die willkürlichen Massenfestnahmen von Angehörigen der Minderheiten der Uiguren, Uigurinnen sowie der Kasachen und Kasachinnen unverzüglich einzustellen, alle Lager und Hafteinrichtungen zu schließen und die inhaftierten Personen sofort und bedingungslos freizulassen". Außerdem fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene und ab 2019 im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für Sanktionen gegen hochrangige Funktionäre der chinesischen KP einzusetzen sowie im Rahmen des allgemeinen regelmäßigen Überprüfungsverfahrens Chinas vor den UN Menschenrechtsrat im November deutliche Kritik an den Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang zu äußern.

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4. FDP fordert Einwanderungsgesetz

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, mehr für eine geordnete Zuwanderungspolitik zu tun. Deutschland erfülle bereits heute die rechtsstaatlichen Standards, die der UN-Migrationspakt als Ziele formuliere, die weltweite Durchsetzung solcher Standards reichten jedoch nicht aus, um "Migrationsströme nach Deutschland und Europa zu begrenzen und klaren Regeln zu unterwerfen", heißt es in einem Antrag der Liberalen (19/5534), der heute auf der Tagesordnung des Bundestagsplenum steht. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung darin unter anderem auf, im Zusammenhang mit einer Zustimmung zum UN-Migrationspakt Anfang Dezember dem Deutschen Bundestag "den Entwurf eines Einwanderungsgesetzbuches vorzulegen, um sichere, geordnete und regelgebundene Migration im Interesse der Bundesrepublik Deutschland zu gestalten". Außerdem solle sie umgehend einen Migrationsgipfel von Bund, Ländern und Kommunen einberufen, "um insbesondere die praktischen Probleme bei der Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern zu erörtern". Gegenüber den Herkunftsstaaten solle auf deren politische Zusagen im Rahmen des UN-Migrationspaktes zur Kooperation bei der Rückführung von eigenen Staatsangehörigen und der Ausstellung von Passersatzpapieren hingewirkt werden. Schließlich soll die Bundesregierung Falschinformationen über den UN-Migrationspakt aktiv entgegentreten.

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5. Special Olympic World Games 2023

Sport/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Der Bundestag soll die Bewerbung von Special Olympics Deutschland um die Special Olympics World Games 2023 unterstützen. Das fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/5219), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Die Special Olympics leisteten einen einzigartigen Beitrag zur Inklusion von Menschen mit geistiger Behinderung, heißt es in der Vorlage. Die Special-Olympics-Bewegung umfasse heute weltweit etwa fünf Millionen Athletinnen und Athleten und sei in 170 Ländern vertreten. "Die Mission von Special Olympics ist es, Menschen mit geistiger Behinderung durch Sport zu mehr Teilhabe an der Gesellschaft zu verhelfen", schreiben die Abgeordneten. Außerdem böten die Special Olympics ein umfangreiches ergänzendes Kultur-, Schul-, Wissenschafts- und Gesundheitsprogramm, das Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen wichtige Aspekte zur gesellschaftlichen Teilhabe vermittelt.

Die Special Olympics und die World Games seien zudem eine große Chance, "weltweit zu zeigen, dass Deutschland die Inklusion von Menschen mit Behinderung ernst nimmt". Die Special Olympics würden das Miteinander von Menschen mit und ohne geistige Behinderung fördern. Mit der Teilnahme an den Special Olympics World Games 2023 könnten die Athleten Selbstvertrauen, Lebensfreude, soziale und gesellschaftliche Anerkennung gewinnen, heißt es in dem Antrag.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 855 - 8. November 2018 - 10.26 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2018

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