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BUNDESTAG/7708: Heute im Bundestag Nr. 860 - 08.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 860
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 8. November 2018, Redaktionsschluss: 15.48 Uhr

1. Einnahmen der 5G-Frequenzauktion
2. Einrichtung von 5G-Modellregionen
3. Finanzierungsbedarf des Flughafens BER
4. Plattform Zukunft der Mobilität
5. Keine Änderung der StVO für Spielstraßen
6. Fachkräfte für die Luftfrachtbranche


1. Einnahmen der 5G-Frequenzauktion

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Einnahmen der im ersten Halbjahr 2019 geplanten 5G-Frequenzauktion werden einem Sondervermögen des Bundes zugeführt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5283) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4379). Dazu sei ein Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens "Digitale Infrastruktur" am 1. August 2018 vom Bundeskabinett beschlossen worden, welcher sich gegenwärtig im parlamentarischen Verfahren befinde, heißt es in der Antwort. Aus dem Sondervermögen sollen nach Regierungsangaben zum einen Leistungen zur Förderung von Investitionen zur unmittelbaren Unterstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen insbesondere in ländlichen Regionen finanziert werden. Des Weiteren sollen daraus Finanzhilfen an die Länder für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden in die bildungsbezogene digitale Infrastruktur für Schulen geleistet werden.

Was die geplante Netzabdeckung angeht, schreibt die Regierung, das Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie der europäische Rechtsrahmen würden vorsehen, dass Zuteilungen für Frequenznutzungsrechte "technologie- und diensteneutral" erfolgen. Daher sei es den Netzbetreibern überlassen, welche Funktechnik sie in welchem Frequenzband für die Umsetzung ihrer Geschäftsmodelle beziehungsweise der bedarfsgerechten Versorgung ihrer Kunden einsetzen. "Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Netzausbau nicht mit 5G vorgenommen wird", betont die Regierung. 5G bezeichne nicht nur eine neue Funktechnik - teilweise als "5G-New Radio" bezeichnet - sondern auch eine Netzstruktur. Auch ein LTE-Netz könne Teil dieser Netzstruktur sein, um den Kunden bedarfsgerecht mobile Breitbandverbindungen zur Verfügung zu stellen, heißt es in der Antwort.

Die Versorgungsauflagen sind aus Sicht der Bundesregierung "ein maßgeblicher Bestandteil der Frequenzauktion". Bei Nichterfüllung von Versorgungspflichten stünden der Bundesnetzagentur rechtliche Instrumente der Verwaltungsvollstreckung (Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern) und des Ordnungswidrigkeitenrechts (Bußgelder) zur Verfügung. Außerdem komme als Ultima Ratio ein Widerruf von Frequenznutzungsrechten in Betracht, macht die Regierung deutlich.

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2. Einrichtung von 5G-Modellregionen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das Konzept zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenen 5x5G-Strategie wird derzeit vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erarbeitet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5292) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4939). Auf die Frage, welche Vertreter der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns sich bisher zu welchem Zeitpunkt an die Bundesregierung gewandt haben, um über die Einrichtung einer 5G-Modellregion in Mecklenburg-Vorpommern zu sprechen oder dafür zu werben, antwortet die Regierung: Es seien bisher keine Gespräche über konkrete Projekte geführt worden. Inwiefern etwa im Rahmen informeller Gespräche mit Mitgliedern der Bundesregierung allgemein für die Einrichtung von 5G-Modellregionen in Mecklenburg-Vorpommern geworben wurde, könne nicht im Einzelnen nachvollzogen werden.

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3. Finanzierungsbedarf des Flughafens BER

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der zusätzliche - externe - Finanzierungsbedarf nach der Inbetriebnahme des Hauptstadtflughafens BER wird im Business Plan 2018 der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) nach Abzug von Eigenmitteln mit etwa 500 Millionen ausgewiesen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5263) auf eine Kleine Anfrage der AfD- Fraktion (19/4599) hervor. Dieser Finanzierungsbedarf solle vorrangig aus Fremdmitteln gedeckt werden, heißt es in der Antwort weiter. Hinsichtlich etwaiger zusätzlicher Gesellschaftermittel habe der Bund haushaltsmäßige Vorsorge im Einzelplan 12 getroffen.

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4. Plattform Zukunft der Mobilität

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Über die Nationale Plattform "Zukunft der Mobilität" (NPM) informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5286) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4774). Wie die Regierung schreibt soll der Lenkungskreis mindestens zweimal pro Jahr sowie bei Bedarf tagen. Die Beratende Kommission solle im gleichen Turnus wie der Lenkungskreis tagen. Die Arbeitsgruppen sollen ihren Sitzungs-Turnus selbst festlegen.

Die Beteiligten an der Plattform, also die Mitglieder des Lenkungskreises und der sechs Arbeitsgruppen, bildeten die gesamte Breite des Mobilitätsbereiches ab, schreibt die Regierung. Im Lenkungskreis seien die Bundesressorts auf Ebene der Staatssekretäre vertreten. Die Länder würden durch das Vorsitzland der Verkehrsministerkonferenz auf Ministereben beteiligt, die Kommunen durch den Präsidenten des Deutschen Städtetages. Wirtschaft und Zivilgesellschaft würden durch ihre jeweiligen Verbände vertreten. Das insgesamt federführende Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die für einzelne Arbeitsgruppen mitfederführenden Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) führten derzeit auf verschiedenen Ebenen Gespräche mit potentiellen Teilnehmern der Plattform, teilt die Regierung mit.

Die Beratende Kommission sei mit dem Kabinettsbeschluss vom 18. September 2018 eingesetzt worden. Die Kommission stelle die Schnittstellen der NPM ins Parlament dar und übergebe ihre Einschätzungen an den Lenkungskreis der NPM, heißt es in der Antwort. Neben Abgeordneten der Regierungsfraktionen seien die im Lenkungskreis vertretenen Bundesressorts, der Leiter des Lenkungskreises sowie die Leiter der vorgenannten Arbeitsgruppen vertreten.

Zur Beantwortung der Frage, ob auch Mitglieder der Oppositionsfraktionen in der Kommission vertreten sein werden, verweist die Regierung auf die Beantwortung der schriftlichen Frage 96 des Grünen-Abgeordneten Stefan Gelbhaar (19/4946). In dieser Antwort heißt es: "Die Beratende Kommission setzt sich aus Abgeordneten der Regierungsfraktionen zusammen, da die Handlungsempfehlungen der NPM an die Bundesregierung übergeben werden sollen."

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5. Keine Änderung der StVO für Spielstraßen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Hinsichtlich der Einrichtung von temporären Spielstraßen plant die Bundesregierung keine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das geht aus der Antwort (19/5210) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4776) hervor. Die Anordnung von "Spielstraßen" sei nach der bestehenden Rechtslage durch Verwendung des Zusatzzeichens 1010-10 zum Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250 der StVO) möglich, heißt es in der Antwort. Eine ergänzende Klarstellung ist aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich.

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6. Fachkräfte für die Luftfrachtbranche

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In der Bundesregierung gibt es derzeit keine Überlegungen, ein spezielles Förderprogramm zur Anwerbung von Fachkräften aufzulegen, um den Fachkräftemangel in der Luftfrachtbranche abzufedern. Das geht aus der Antwort (19/5284) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4650) hervor. Was die Möglichkeiten der Personalgewinnung angeht, so stünde für Unternehmen und Beschäftigte der Luftfrachtbranche grundsätzlich das gesamte verfügbare Förderinstrumentarium der Bundesregierung zur Verfügung, heißt es in der Antwort. Darunter fielen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere auch die Förderungen nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch durch die Agenturen für Arbeit beziehungsweise die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zur Erleichterung der Personalgewinnung seien gegebenenfalls die bürokratischen Erfordernisse bei einer Überprüfung des Personals im Sinne des Paragraf 7 des Luftsicherheitsgesetzes auf ihre praktische Handhabung hin zu überprüfen, schreibt die Bundesregierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 860 - 8. November 2018 - 15.48 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2018

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