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BUNDESTAG/7745: Heute im Bundestag Nr. 897 - 21.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 897
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 21. November 2018, Redaktionsschluss: 10.36 Uhr

1. Portugal zahlt Schulden an IWF zurück
2. Rechts motivierte Straftaten im September
3. US-Blockade gegen Kuba
4. Generalbundesanwalt prüft EGM Mobil
5. Hilfe nicht nach ethnischen Kriterien


1. Portugal zahlt Schulden an IWF zurück

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Portugal will den noch ausstehenden Teil der vom Internationalen Währungsfonds empfangenen Finanzhilfen in Höhe von rund 3,863 Milliarden Sonderziehungsrechten (SZR, entspricht rund 4,675 Milliarden Euro) vorzeitig zurückzahlen, indem das Land dafür Kredite auf den Finanzmärkten aufnimmt. Dies teilt die Bundesregierung in einem Antrag (19/5838) des Bundesministeriums der Finanzen mit dem Titel "Vorzeitige Rückzahlung der ausstehenden Kredite des Internationalen Währungsfonds (IWF) und Teile der Kredite der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF); Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach Paragraph 3 Absatz 2 Nr. 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG)" mit. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass Portugal seine Bereitschaft signalisiert habe, nach der Tilgung der IWF-Kredite bis zu zwei Milliarden Euro an die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität vorzeitig zurückzuzahlen.

Die Regierung erläutert in dem Antrag, dass Portugal eigentlich bei einer vorzeitigen Tilgung der IWF-Hilfen parallel und proportional EFSF-Darlehen zu tilgen habe. Diese Parallelitätsklausel soll im Fall der vorzeitigen Tilgung der IWF-Hilfen aber nicht angewendet werden, was nach Angaben der Regierung im Fall der EFSF einen teilweisen Verzicht bedeutet, da die Rückzahlung nicht proportional erfolge. Entsprechend sei bereits 2015 und 2017 verfahren worden, erläutert die Regierung. Diese Beschlüsse hätten Portugal die vorzeitige Rückzahlung seiner IWF-Schulden in Höhe von rund 19 Milliarden SZR ermöglicht. Die Rückzahlung an den IWF soll in mehreren Tranchen innerhalb von 26 Monaten unter Berücksichtigung der Marktbedingungen erfolgen. Nach Tilgung der IWF-Kredite könnte Portugal in den Jahren 2020 bis 2023 bis zu 2 Milliarden Euro vorzeitig Geld an die EFSF zurückzahlen.

Weiter heißt es in dem Antrag: "Indem Portugal diese IWF-Forderungen durch Marktkredite mit längeren Laufzeiten ersetzt, kann es zu Zinseinsparungen und zu einer Verlängerung der durchschnittlichen Laufzeit der portugiesischen Staatsschulden und damit zu einer Glättung der jährlichen Schuldentilgung kommen. Eine solche Glättung würde die Refinanzierungsrisiken des portugiesischen Staates absenken." Der finanzielle Nutzen für Portugal soll sich im Fall der Rückzahlung der IWF-Hilfen auf rund 80 Millionen Euro belaufen. Die Verzinsung der IWF-Kredite wird mit 0,86 Prozent angegeben. Bei gleicher durchschnittlicher Laufzeit wird der Zinssatz von portugiesischen Staatsanleihen mit 0,42 Prozent angegeben.

Allerdings muss Portugal wegen der Nichtanwendung der Parallelitätsklausel einige Bedingungen erfüllen. So müssen unter anderem die Refinanzierungskosten für die am Markt aufgenommenen Kredite niedriger sein als die Kosten der IWF-Schulden. Die zur vorzeitigen Rückzahlung der IWF-Hilfen begebenen portugiesischen Staatsanleihen dürfen eine Laufzeit von fünf Jahren nicht unterschreiten.

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2. Rechts motivierte Straftaten im September

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) In Deutschland sind im September dieses Jahres 55 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5777) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5324) hervor.

Danach wurden für September 2018 vorläufigen Zahlen zufolge insgesamt 1.056 solcher Straftaten gemeldet, darunter 74 Gewalttaten. Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen beläuft sich laut Vorlage auf 541. Elf Tatverdächtige seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurden acht Haftbefehle erlassen..

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3. US-Blockade gegen Kuba

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach den Auswirkungen der US-Blockade gegen Kuba erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/5493). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche Konsequenzen sie aus den erneut verschärften US-Blockadebestimmungen zieht, wie diese völkerrechtlich zu bewerten sind und wie hoch der Schaden für Kuba zu beziffern ist.

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4. Generalbundesanwalt prüft EGM Mobil

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung ist nicht bekannt, inwieweit es in der Türkei zu Festnahmen oder Befragungen von Personen kam, die auf der Übermittlung von Daten über die App "EGM Mobil" beruhen. Es handle sich dabei um eine Anwendung der Zentralbehörde der türkischen Polizei, die seit 2016 in den App-Stores von Apple und Google angeboten werde, heißt es in der Antwort (19/5499) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5151). Über die App könnten online Strafanzeigen erstattet sowie Fotos und Dokumente hochgeladen werden. Es sei bisher nicht ersichtlich, "dass die Nutzung der Anwendung an sich (das heißt bei Betrachtung unabhängig von den über sie übermittelten Inhalten) problematisch sein könnte". Gleichwohl könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie als Medium verwendet werde, um Regierungskritiker zu denunzieren. "Zur Feststellung, ob im Zusammenhang mit der Smartphone Anwendung ein Anfangsverdacht für eine in die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof fallende Straftat vorliegt, hat der Generalbundesanwalt einen Prüfvorgang angelegt", heißt es in der Antwort weiter.

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5. Hilfe nicht nach ethnischen Kriterien

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bereitstellung von humanitärer Hilfe speziell für deutschstämmige Bewohner der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol und der Verwaltungsgebiete Donezk und Luhansk durch die Bundesregierung sind nicht geplant. "Die Bundesregierung leistet humanitäre Hilfe auf der Basis der humanitären Prinzipien, also unabhängig von der ethnischen, religiösen oder sonstigen Zugehörigkeit der betroffenen Menschen, sowie auf Grundlage von durch die Vereinten Nationen (VN) oder das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) erstellten Bedarfsplänen", heißt es in der Antwort (19/5515) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4970). Für die Krim lägen keine humanitären Hilfspläne vor. In der Ostukraine leiste die Bundesregierung humanitäre Hilfe für die konfliktbetroffene Bevölkerung auf beiden Seiten der Kontaktlinie. Grundlage seien der "Ukraine Humanitarian Response Plan 2018" der VN und der Hilfsplan des IKRK.

Die Bundesregierung betont in der Antwort überdies "die Nichtanerkennung der völkerrechtswidrigen Annexion der ukrainischen autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation und unterstreicht ihr Engagement für die Souveränität und die vollständige Wiederherstellung der territorialen Integrität der Ukraine".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 897 - 21. November 2018 - 10.36 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2018

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