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BUNDESTAG/7753: Heute im Bundestag Nr. 905 - 22.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 905
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 22. November 2018, Redaktionsschluss: 15.03 Uhr

1. Leerrohre mit Glasfaserkabeln
2. Brandschutz beim Projekt Stuttgart 21
3. Finanzierungsbeiträge für Stuttgart 21
4. AfD fragt nach speziellen Unfallzahlen
5. Leitsysteme der Bahn in der Cloud
6. Grüne fragen nach Ausbau der A 24
7. Position zur Digitalsteuer


1. Leerrohre mit Glasfaserkabeln

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Mit dem Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) vom 4. November 2016 sind nach Aussage der Bundesregierung die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass der Bund als Straßenbaulastträger der Bundesfernstraßen bei Baumaßnahmen geeignete passive Netzinfrastrukturen ausgestattet mit Glasfaserkabeln bedarfsgerecht mitverlegt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5652) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (19/5318) hervor. Dies geschehe, um den späteren Betrieb eines digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzes durch private Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze zu ermöglichen, soweit sich nicht ein Privater zur Mitverlegung von Leerrohren mit Glasfaserkabeln verpflichtet hat, schreibt die Regierung.

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2. Brandschutz beim Projekt Stuttgart 21

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Zum Brandschutz beim Projekt Stuttgart 21 nimmt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5540) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4901) Stellung. In der Antwort heiß es unter anderem, nach Aussage der Deutschen Bahn AG (DB AG) entspräche die Planung der Fluchttreppen den für Fluchttreppen geltenden normativen Anforderungen der DIN 18065, die für Neubauten maßgeblich seien. Was die Kopfhöhe über den Fluchttreppen angeht, so beträgt diese nach Angaben der DB AG 2,25 m und entspräche damit den geltenden technischen Regelwerken. "Nach Aussage der DB AG entsprechen alle Fluchtwege den geltenden Regelwerken", schreibt die Bundesregierung.

In den Vorbemerkungen zu ihrer Antwort heißt es, für die Beurteilung der angefragten Sachverhalte sei das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig. Das EBA habe im Rahmen eines Änderungsplanfeststellungsbeschlusses bereits eine Würdigung zum Entwurf abgegeben. Im Rahmen des Planänderungsverfahrens sei durch das EBA die grundsätzliche Machbarkeit des Brandschutzkonzeptes geprüft und unter anderem mit den Feuerwehren abgestimmt worden. Die Details der Ausführung oblägen jedoch der Ausführungsplanung, die dem EBA noch nicht vorliege, schreibt die Regierung. Soweit die angefragten Sachverhalte Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens waren und nicht die Ausführungsplanung berühren, weist die Bundesregierung auf den Änderungsplanfeststellungsbeschluss des EBA vom 19. März 2018 für das Vorhaben "Großprojekt Stuttgart 21, PFA 1.1, 18. Planänderung - Änderung Fluchtwege" und die darin bereits enthaltenen Würdigungen hin.

Gegen den 18. Planänderungsbeschluss habe ein Mitglied der Gruppe "Ingenieure 22" Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht, heißt es in den Vorbemerkungen weiter. Eine über den Planänderungsbeschluss hinausgehende Stellungnahme der Bundesregierung oder des EBA zu den streitgegenständlichen Fragestellungen könne mit Verweis auf das laufende Klageverfahren beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg derzeit nicht gegeben werden.

Die Linksfraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage auf die Einschätzung "Stuttgarter Expertinnen und Experten, die sich in der Gruppe ,Ingenieure 22' zusammengeschlossen haben" hingewiesen, wonach das vorliegende Brandschutzkonzept, auch in der neuesten Fassung fehlerhaft und nicht geeignet sei, die festgelegten Schutzziele einer sicheren Rettung der von einem schweren Brandereignis in der Tiefbahnsteighalle betroffenen Menschen zu gewährleisten.

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3. Finanzierungsbeiträge für Stuttgart 21

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das Projekt "Stuttgart 21" ist nach Aussage der Bundesregierung ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG (DB AG) und kein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5541) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5001) hervor. Der Bund habe seine Finanzierungsbeiträge für das Projekt "Stuttgart 21" nach oben hin begrenzt. Mit der Finanzierungsvereinbarung von 2009 sei zwischen den Projektpartnern (Land, Stadt, Verbund) und der DB AG geregelt worden, dass bei Überschreitung des Kostenrahmens von 4,526 Milliarden Euro Gespräche aufgenommen werden. Der Aufsichtsrat der DB AG habe Anfang 2018 seine Zustimmung zur Erhöhung des Finanzierungsrahmens an die Maßgabe gebunden, dass der Vorstand der DB AG alle Möglichkeiten der Beteiligung der Projektpartner an der Finanzierung der Mehrkosten auch über das anhängige Gerichtsverfahren hinaus weiter ausschöpfen soll, heißt es in der Antwort.

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4. AfD fragt nach speziellen Unfallzahlen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach "Unfällen mit schweren Folgen oder Todesfällen" in den Jahren 2012 bis 2017 verursacht durch Personen, denen eine Fahrerlaubnis gemäß Paragraph 31 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erteilt wurde, weil sie Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, sowie durch Ersterwerber aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/5704). Wie viele Betrugsdelikte im Zusammenhang mit der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung von Fahrschülern aus welchen Herkunftsländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2017 aufgedeckt wurden, interessiert die Abgeordneten ebenso.

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5. Leitsysteme der Bahn in der Cloud

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für die Möglichkeit der Auslagerung von Leitsystemen der Bahnen (U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn, Zahnradbahn sowie andere Bahnsysteme) in eine Cloud interessiert sich die AfD-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (19/5695) verweisen die Abgeordneten darauf, dass in der Schweiz die Gornergratbahn als erstes Bahnunternehmen ihr gesamtes Leitsystem in eine Cloud ausgelagert habe. Die Bundesregierung wird nun gefragt, ob sie Kenntnis davon hat, das so etwas auch in Deutschland praktiziert wird. Wissen will die Fraktion auch, ob es Förderprogramme der Bundesregierung gibt, die Bahnunternehmen bei so einem Schritt behilflich sind.

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6. Grüne fragen nach Ausbau der A 24

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Den Ausbau der Bundesautobahn A 24 als Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/5690). Wie die Abgeordneten schreiben, werde statt der durchgehenden Sechsspurigkeit der Ausbau der A 24 nordwestlich von Berlin zwischen den Anschlussstellen Kremmen und Fehrbellin lediglich mit einem verbreiterten befahrbaren Standstreifen errichtet. Zudem sollen nach Angaben der Grünen Wechselsignalbrücken errichtet werden, um bei Bedarf den Standstreifen für den Verkehr freigeben zu können.

Die Bundesregierung wird nun gefragt, auf welcher rechtlichen Grundlage der vom Planfeststellungsbeschluss von 2011 abweichende Ausbau der A 24 erfolge. Wissen wollen die Parlamentarier auch, welche Faktoren und Rahmenbedingungen bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Projektes Berücksichtigung fanden, zu welchen Ergebnissen die Wirtschaftlichkeitsprüfung gelangte und welche Rolle dabei die Anzahl der Fahrspuren spielte.

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7. Position zur Digitalsteuer

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (19/5836) nach der Haltung der Bundesregierung zur Digitalsteuer, für deren Einführung es bereits einen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission gibt. So wollen die Abgeordneten erfahren, ob die Forderung des Bundesfinanzministers nach einem weltweit gültigen Mindeststeuersatz mit anderen Ressorts abgestimmt ist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 905 - 22. November 2018 - 15.03 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. November 2018

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