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BUNDESTAG/7884: Heute im Bundestag Nr. 018 - 09.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 18
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 9. Januar 2019, Redaktionsschluss: 16.27 Uhr

1. Knotenbahnhöfe im integralen Taktfahrplan
2. Keine Bahn-Elektrifizierung nach Görlitz
3. Kritik an administrativer Überkontrolle
4. AfD fragt nach Programm Saubere Luft
5. AfD erkundigt sich nach Straßenschäden
6. Grüne fragen nach Stadtbegrünungskonzept


1. Knotenbahnhöfe im integralen Taktfahrplan

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort (19/6628) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6113) weist die Bundesregierung die Knotenbahnhöfe im integralen Taktfahrplan (ITF) des Deutschland-Taktes in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen aus. Bei dem am 9. Oktober 2018 vorgestellten Zielfahrplan zum Deutschland-Takt für den Personenverkehr handle es sich um einen ersten Gutachterentwurf, schreibt die Regierung. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) befinde sich im stetigen Austausch mit den Ländern, Aufgabenträgern und weiteren Interessenvertretern, um deren Planungen und Interessen für die Erarbeitung des Zielfahrplans zum Deutschland-Takt zu berücksichtigen.

Für eine sinnvolle Optimierung gelte es, die langfristig sehr stabilen bundesweiten und regionalen Fahrgastströme adäquat zu berücksichtigen sowie die Wirtschaftlichkeit bezüglich Angebot und Infrastruktur zu gewährleisten, heißt es in der Antwort weiter. Technische Grenzen wie Höchstgeschwindigkeiten oder Zugangsvoraussetzungen für Trassen seien ebenfalls einzuhalten. Das dem weiteren Infrastrukturausbau zugrunde zu legende Zielkonzept für den Personenfernverkehr sei auf diese Weise bereits weitgehend konsolidiert worden. Das Angebotskonzept für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) werde derzeit konsolidiert. Hinsichtlich des Angebotskonzepts für den Schienengüterverkehr (SGV) fänden derzeit Abstimmungen sowie Abfragen statt, schreibt die Regierung.

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2. Keine Bahn-Elektrifizierung nach Görlitz

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Zu den möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Einrichtung einer ICE/IC/EC-Verbindung von Berlin nach Breslau für die Lausitz liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage keine Angaben vor. Das geht aus der Antwort (19/6629) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5873) hervor. Die Einrichtung einer solchen Verbindung ist der Vorlage zufolge nicht Bestandteil eines zwischenstaatlichen Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen. Eine solche Schienenfernverkehrsverbindung müsse von einem oder mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen eigenwirtschaftlich betrieben werden, schreibt die Bundesregierung. Im Falle einer Kooperation zwischen DB Fernverkehr AG und dem polnischen Unternehmen PKP InterCity sei eine Verständigung zwischen diesen Eisenbahnverkehrsunternehmen erforderlich.

Was die Projekte Dresden-Görlitz und Cottbus-Görlitz angeht, die Teil der "Bewertung der Schienenwegeausbauvorhaben des Potenziellen Bedarfs" gewesen seien, so habe die Bewertung ergeben, dass diese Projekte nicht gesamtwirtschaftlich vorteilhaft seien. "Die Projekte sind demnach aktuell nicht in einer verbindlichen Ausbauplanung des Bundes enthalten", heißt es in der Antwort.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) werde jedoch prüfen, ob die Projekte im Rahmen anderer Finanzierungsmöglichkeiten, wie etwa dem Elektrifizierungsprogramm, abgebildet werden können. "Eine Abschätzung zur Umsetzung der Elektrifizierung ist vor diesem Hintergrund nicht möglich", schreibt die Bundesregierung.

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3. Kritik an administrativer Überkontrolle

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (19/6643) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5975) die im Rahmen der sogenannten Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich eingegangenen Stellungnahmen auf. Die Auswahl der Beteiligung für die Verbändeanhörung entsprechend Paragraf 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sei auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs erfolgt, heißt es in der Vorlage. Die betroffenen Verbände seien beteiligt worden.

Der Referentenentwurf habe im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren, teilt die Regierung mit. Es sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, "dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können".

In den Vorbemerkungen zu der Antwort äußert die Bundesregierung Kritik an den Fragestellungen der Linksfraktion, die sich unter anderem danach erkundigt hatte, welche konkreten Regelungen oder Änderungen aufgrund von welchen Vorschlägen welcher Dritter in den Gesetzentwurf aufgenommen worden seien. Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirkliche den Grundsatz der Gewaltenteilung, schreibt die Bundesregierung. Die Gewaltenteilung stelle aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle, "nicht administrative Überkontrolle". Parlamentarische Kontrolle könne die Regierungsfunktion auch stören und bedürfe daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß, schreibt die Regierung unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Linksfraktion habe eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl soweit erkennbar als eher zufällig erscheine. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht. "Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist", heißt es in den Vorbemerkungen zu der Antwort.

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4. AfD fragt nach Programm Saubere Luft

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Wie viele Dieselbusse im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aufgrund der Förderung durch das Programm "Saubere Luft" mit Abgasreinigungssystemen nachgerüstet werden konnten, möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (19/6689) wissen. Die Abgeordneten fragen außerdem, wie viele Bundesmittel aus dem Programm aktuell noch zur Verfügung stehen.

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5. AfD erkundigt sich nach Straßenschäden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach Straßenschäden auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/6693). Die Bundesregierung soll unter anderem darüber Auskunft geben, wie viele Autobahnkilometer und wie viele Kilometer an Bundesstraßen aktuell von Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von "Straßenschäden", "fehlenden Fahrbahnmarkierungen" oder ähnlichen "temporären Anlässen" betroffen sind.

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6. Grüne fragen nach Stadtbegrünungskonzept

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Welche Ausgleichsmaßnahmen die Bundesregierung für den Eingriff in den ökologischen Lebensraum im Zusammenhang mit dem Bahnhofsprojekt "Stuttgart 21" innerhalb des Naturraums Stuttgart plant, möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfahren. In einer Kleinen Anfrage (19/6607) erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem, ob die geplanten Ausgleichsmaßnahmen "innovative Stadtbegrünungskonzepte wie Fassadenbegrünung, grüne Lärmschutzwände oder ähnliches" enthalten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 18 - 9. Januar 2019 - 16.27 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Januar 2019

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