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BUNDESTAG/7888: Heute im Bundestag Nr. 022 - 10.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 22
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 10. Januar 2019, Redaktionsschluss: 13.37 Uhr

1. Fernbahntunnel am Knoten Frankfurt
2. Keine Änderung nach Verbändeanhörung
3. Einfluss auf Telekommunikationsgesetz
4. Schutz der Fahrzeugdaten vor Hackern
5. Kombinierter Verkehr für Schwertransporte


1. Fernbahntunnel am Knoten Frankfurt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der im Zusammenhang mit dem Umbau des Knotens Frankfurt am Main geplante Fernbahntunnel soll nach Angaben der Bundesregierung zwei Gleise haben. Die Kapazität des Fernbahntunnels soll bei mehr als zwölf Zugfahrten pro Stunde und Richtung liegen. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/6681) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6087) hervor. Der Fahrzeitgewinn durch den Tunnel beträgt der Vorlage zufolge in Richtung Stadion (Mannheim, Mainz, Köln) etwa anderthalb Minuten, in Richtung Hanau etwa drei Minuten. Hinzu komme die Verkürzung der Haltezeit auf drei Minuten durch den Entfall des Richtungswechsels im oberirdischen Kopfbahnhof, sodass der mittlere Reisezeitgewinn bei etwa acht Minuten liege. "Da der Tunnel dem Deutschland-Takt noch nicht unterstellt ist und die konkrete bauliche Ausgestaltung und die Anschlüsse an das Bestandsnetz noch nicht feststehen, können zur Einbettung des Fernbahntunnels Frankfurt in den Deutschland-Takt noch keine Angaben gemacht werden", heißt es in der Antwort.

Wie die Regierung weiter schreibt, soll der Fernbahntunnel zu einer zusätzlichen Beschleunigung des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) unter anderem auf der Strecke Mannheim-Fulda führen und die Führung zusätzlicher SPFV-Linien durch den Knoten Frankfurt ermöglichen. Nach Alternativen zu einem Fernbahntunnel in Frankfurt am Main gefragt, heißt es in der Vorlage: "Im Rahmen der verkehrlichen und wirtschaftlichen Optimierung des Knotens Frankfurt wird auch eine Lösung ohne Fernbahntunnel geprüft werden."

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2. Keine Änderung nach Verbändeanhörung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (19/6641) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5971) die im Rahmen der sogenannten Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Fünften Gesetzes "zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes und zur Änderung weiterer straßenrechtlicher Vorschriften" eingegangenen Stellungnahmen auf. Die Auswahl der Beteiligung für die Verbändeanhörung entsprechend Paragraf 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sei auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs erfolgt, heißt es in der Vorlage. Der Referentenentwurf habe infolge der Verbändeanhörung "keine Änderungen erfahren".

In den Vorbemerkungen zu der Antwort äußert die Bundesregierung Kritik an den Fragestellungen der Linksfraktion, die sich unter anderem danach erkundigt hatte, welche konkreten Regelungen oder Änderungen aufgrund von welchen Vorschlägen welcher Dritter in den Gesetzentwurf aufgenommen sein worden. Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirkliche den Grundsatz der Gewaltenteilung, schreibt die Bundesregierung. Die Gewaltenteilung stelle aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle, "nicht administrative Überkontrolle". Parlamentarische Kontrolle könne die Regierungsfunktion auch stören und bedürfe daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß, schreibt die Regierung unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Linksfraktion habe eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl soweit erkennbar als eher zufällig erscheine. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht. "Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist", heißt es in den Vorbemerkungen zu der Antwort.

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3. Einfluss auf Telekommunikationsgesetz

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (19/6642) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5972) die im Rahmen der sogenannten Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes eingegangenen Stellungnahmen auf. Die Auswahl der Beteiligung für die Verbändeanhörung entsprechend Paragraf 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sei auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs erfolgt, heißt es in der Vorlage.

Der Referentenentwurf habe im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren, teilt die Regierung mit. Es sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, "dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können".

In den Vorbemerkungen zu der Antwort äußert die Bundesregierung Kritik an den Fragestellungen der Linksfraktion, die sich unter anderem danach erkundigt hatte, welche konkreten Regelungen oder Änderungen aufgrund von welchen Vorschlägen welcher Dritter in den Gesetzentwurf aufgenommen sein worden. Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirkliche den Grundsatz der Gewaltenteilung, schreibt die Bundesregierung. Die Gewaltenteilung stelle aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle, "nicht administrative Überkontrolle". Parlamentarische Kontrolle könne die Regierungsfunktion auch stören und bedürfe daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß, schreibt die Regierung unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Linksfraktion habe eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl soweit erkennbar als eher zufällig erscheine. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht. "Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist", heißt es in den Vorbemerkungen zu der Antwort.

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4. Schutz der Fahrzeugdaten vor Hackern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für die Sicherheit von Fahrzeugdaten im Zusammenhang mit dem künftigen automatisierten und vernetzten Fahren interessiert sich die FDP-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (19/6736) wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie sie die aktuelle und zukünftige Bedrohung von Fahrzeugen in Deutschland durch Hackerangriffe einschätzt und ob sie ein "Konzept zur Sicherung von Fahrzeugen vor Hackerangriffen" besitzt. Gefragt wird auch, welcher Mobilfunkstandard aus Sicht der Bundesregierung am besten geeignet ist, um die sichere und schnelle Übertragung von Fahrzeugdaten und insbesondere um die drahtlosen Aktualisierungen (OTA-Updates) bei Fahrzeugen zu gewährleisten.

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5. Kombinierter Verkehr für Schwertransporte

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) "Kombinierter Verkehr für Schwertransporte" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage (19/6735) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten wollen darin von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie hoch die jährlichen Kosten für Schäden an der Straßeninfrastruktur sind, die durch Schwertransporte verursacht werden. Gefragt wird auch, wie hoch die Bundesregierung das Potenzial für die Aufnahme von Schwertransporten auf dem Wasser und der Schiene einschätzt. Welche Kriterien entscheidend dafür sind, mit welchem Verkehrsträger ein Schwertransport durchgeführt wird, interessiert die FDP-Fraktion ebenso.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 22 - 10. Januar 2019 - 13.37 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Januar 2019

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