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BUNDESTAG/7896: Heute im Bundestag Nr. 030 - 14.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 30
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 14. Januar 2019, Redaktionsschluss: 10.20 Uhr

1. Erfolgreiche Kooperation mit Kolumbien
2. Legal Tech in der Justiz
3. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
4. Versorgung in Kinderkliniken
5. Finanzierung von Krebsberatungsstellen


1. Erfolgreiche Kooperation mit Kolumbien

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Kolumbien leistet die Bundesregierung ihrer Ansicht nach einen Beitrag zur Lösung des Gewaltkonflikts, der Förderung der Menschenrechte und zum weltweiten Klima- und Umweltschutz. Ziel sei es, nachhaltige Wachstums- und Entwicklungsmodelle mit dem Ziel der langfristigen Friedenssicherung zu entwickeln, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/6822) auf eine Kleine Anfrage (19/6093) der AfD-Fraktion.

Der in der Vorbemerkung der Fragesteller geäußerten Ansicht, wonach eine effektive parlamentarische Kontrolle der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Kolumbien nicht ohne weiteres stattfinden könne, stimmt sie ausdrücklich nicht zu. "In den zuständigen Gremien wird hierzu regelmäßig schriftlich und mündlich zum Sachstand berichtet", betont die Bundesregierung. Im Rahmen des parlamentarischen Fragewesens und bei informellen Informationsersuchen stelle sie zudem alle relevanten, verfügbaren Informationen bereit.

Gemeinsam mit der kolumbianischen Regierung seien drei Schwerpunktbereiche der Kooperation definiert worden: erstens Friedensentwicklung und Konfliktprävention zweitens Umweltpolitik, Schutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen sowie drittens die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung. Rückmeldungen der kolumbianischen Partnerseite und die Nachfrage nach weiterer Unterstützung machten deutlich, "dass die deutsche EZ auch von Partnerseite als wirksam und nützlich angesehen wird".

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2. Legal Tech in der Justiz

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Der Einsatz von Legal Tech in der Justiz ist Gegenstand einer im Herbst 2017 eingerichteten Länderarbeitsgruppe, deren Arbeit noch nicht abgeschlossen ist. Darauf verweist die Bundesregierung in der Antwort (19/6823) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6429). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nehme an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teil, schreibt die Bundesregierung und verweist auf ihre Antwort zu der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/5438. Weiter heißt es, eine gezielte Förderung des Einsatzes von Legal Tech in der Justiz finde nicht statt, jedoch würden bei der Weiterentwicklung justizieller IT-Fachverfahren auch die Möglichkeiten von Legal Tech mit berücksichtigt. Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, wie die Bundesregierung den Nutzen von Legal Tech für die Justiz in Deutschland beurteilt und welche Einsatzmöglichkeiten dieser Internet-basierten Dienstleistungen für den juristischen Bereich gesehen werden.

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3. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (19/6824) auf eine weitere Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6380) zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzesvorhaben erneut ihr transparentes und für die Bürger nachvollziehbares Handeln betont. Der Referentenentwurf des in der Anfrage genannten Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung (Bundesratsdrucksache 258/18) sowie die Stellungnahmen zum Gesetzesvorhaben seien auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht worden, heißt es in der Antwort. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar.

Die Bundesregierung weise in diesem Zusammenhang darauf hin, heißt es weiter, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Die Fraktion Die Linke hatte Ende vergangenen Jahres eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt. Die Abgeordneten schrieben, grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein.

In den Antworten auf die Kleinen Anfragen weist die Bundesregierung darauf hin, dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Sie fügt hinzu, dass angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung die Grenze zur administrativen Überkontrolle erreicht sei.

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4. Versorgung in Kinderkliniken

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die medizinische Versorgung in Kinderkliniken ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/6894) der Fraktion Die Linke. Durch die Ökonomisierung seien in den vergangenen Jahren viele Kinderabteilungen geschlossen und Klinikbetten abgebaut worden. Zugleich hätten sich die Patientenzahlen erhöht. Auch gebe es einen Anstieg bei den chronischen Erkrankungen von Kindern.

Behandlungsbedürftige Kinder würden inzwischen von Kliniken abgewiesen und müssten oft weit zur nächsten Klinik gebracht werden. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun einen Überblick bekommen über die aktuelle Lage in Kinderkliniken.

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5. Finanzierung von Krebsberatungsstellen

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Finanzierung psychosozialer Krebsberatungsstellen ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/6853) der FDP-Fraktion. Die derzeitige Finanzierungssystematik werde den Ansprüchen und Zielen dieser Einrichtungen nicht gerecht. Die ungesicherte Finanzierung führe auch zu einer Verunsicherung des Personals.

Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung nun nach dem Stand der Beratungen über eine Regelfinanzierung der psychosozialen Krebsberatungsstellen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 30 - 14. Januar 2019 - 10.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2019

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