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BUNDESTAG/8021: Heute im Bundestag Nr. 155 - 13.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 155
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. Februar 2019, Redaktionsschluss: 09.40 Uhr

1. Kriminalitätsstatistik und Opferbefragung
2. Fortentwicklung der Bürokratiebremse
3. 1,91 Milliarden für Bahnknoten Hamburg
4. A20 soll 2023 wieder befahrbar sein
5. Regierung prüft Breitband per Satellit
6. Fahrverbote bei ausländischen Fahrzeugen


1. Kriminalitätsstatistik und Opferbefragung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um einen Entwurf für ein "Kriminalitätsstatistikgesetz" sowie einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu "aussagekräftigen Dunkelfeld-Opferbefragungen" geht es am Montag, 18. Februar 2019, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 13.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum 700) beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 14. Februar beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Mit dem Entwurf eines "Gesetzes zur fortlaufenden Untersuchung der Kriminalitätslage und ergänzenden Auswertung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik" (19/2000) will die Grünen-Fraktion der Vorlage zufolge "die Grundlage für eine regelmäßige vertiefte Berichtslegung über die Kriminalitätslage in Deutschland" schaffen. Dadurch solle ein umfassender Bericht alle zwei Jahre möglich werden, der die Feststellungen der polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistiken ergänzt und einordnet.

Um wirksame Konzepte zur Kriminalitätsbekämpfung entwickeln zu können, brauche die Politik eine verlässliche, in regelmäßigen Abständen aktualisierte Bestandsaufnahme der Kriminalitätslage, die über die bloße Analyse der Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistiken hinausgeht, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. So stehe es bereits im Vorwort des zweiten "Periodischen Sicherheitsberichts" von 2006. Dieser habe in den Folgejahren keine Fortsetzung mehr gefunden, "sodass in der Berichtslegung inzwischen eine Lücke von über zehn Jahren entstanden ist".

Dem Antrag (19/5894) zufolge benötigen zudem "Gesetzgeber, Wissenschaft und Praxis" differenzierte, valide, methodisch saubere und aussagekräftige Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken. Eine wichtige Grundlage seien dabei die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik. Zu den weiteren notwendigen Quellen gehörten jedoch auch Dunkelfeld-Opferbefragungen. Der Beschluss der Innenministerkonferenz zur "Verstetigung eines bundesweiten Viktimisierungssurveys" vom Juli 2017 sei daher im Grundsatz zu begrüßen. Die darin festgelegten Rahmenbedingungen für Dunkelfeld-Opferbefragungen reichten jedoch nicht aus, um das nötige Maß an Aussagekraft und Wissenschaftlichkeit entsprechender Befragungen sicherzustellen.

Die Fraktion fordert die Regierung daher auf, darauf hinzuwirken, dass neben methodisch-wissenschaftlichen Standards der Umfrageforschung und dem notwendigen Schutz von Persönlichkeitsrechten der Befragten bei den Dunkelfeld-Opferbefragungen eine Reihe weiterer Grundsätze beachtet werden.

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2. Fortentwicklung der Bürokratiebremse

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Bürokratieabbau geht es in der der Antwort der Bundesregierung (19/7526) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6391). Wie die Bundesregierung darin ausführt, hat sie mit dem vom Kabinett im vergangenen Dezember verabschiedeten Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018" beschlossen, an der im Jahr 2015 eingeführten Bürokratiebremse festzuhalten. Sie setze sich dabei das Ziel, dass der laufende Erfüllungsaufwand der Wirtschaft das im März 2018 bestehende Niveau zum Ende der Wahlperiode nicht überschreitet.

"Dazu werden Belastungen aus Regelungsvorhaben, die die neue Bundesregierung beschlossen hat, grundsätzlich durch neue Entlastungen an anderer Stelle kompensiert", heißt es in der Antwort weiter. Diese Festlegung enthalte zugleich eine wichtige Fortentwicklung der "Bürokratiebremse". Darüber hinaus werde innerhalb der Bundesregierung regelmäßig die Frage erörtert, wie die Bürokratiebremse weiterentwickelt werden kann.

Die von der Bundesregierung im Jahr 2015 beschlossene "Konzeption einer One in, one out-Regel" sieht den Angaben zufolge vor, dass Belastungen grundsätzlich jeweils vom federführenden Ressort selbst zu kompensieren sind. Im Ergebnis wirke diese ressortspezifische Dimension der Bürokratiebremse darauf hin, dass bei einer Betrachtung der Gesamtheit der von der Bundesregierung beschlossenen Regelungsvorhaben das Ziel einer einfachen Kompensation neuer Belastungen "tendenziell übererfüllt" wird. So seien im Zeitraum von 2015 bis 2017 von der Bürokratiebremse neue bürokratische Belastungen in Höhe von rund 0,9 Milliarden Euro erfasst worden. Dem hätten in diesem Zeitraum von der Bürokratiebremse erfasste Entlastungen in Höhe von rd. 2,8 Mrd. Euro gegenüber gestanden.

Der Antwort zufolge sieht die von der Bundesregierung beschlossene Konzeption einer "One in, one out"- Regel in bestimmten Fällen Ausnahmen vor. Ausgenommen seien dabei auch Vorhaben, soweit sie EU-Vorgaben, internationale Verträge, Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofes "jeweils 1:1 umsetzen".

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3. 1,91 Milliarden für Bahnknoten Hamburg

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Für das in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans Schiene aufgestiegene Projekt Bahnknoten Hamburg geht die Bundesregierung nach eigenen Angaben von Gesamtkosten in Höhe von 1,47 Milliarden Euro aus. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/7382) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6846) hervor. Der Anteil der im Bestand erforderlichen Ersatzinvestitionen wird mit 441,25 Millionen Euro angegeben, so dass sich für das Projekt ein Gesamtwertumfang von 1,91 Milliarden Euro ergibt.

Wie die Regierung schreibt, sind sämtliche Maßnahmen des Knotens Hamburg im Vordringlichen Bedarf des geltenden Bedarfsplans enthalten. "Die Maßnahmen in den Knoten werden sukzessive realisiert, sobald die sachlichen und haushalterischen Voraussetzungen vorliegen", heißt es in der Antwort. Es seien keine Teilprojekte des Planfalls Knoten Hamburg bekannt, mit deren Realisierung noch nicht begonnen wurde, obwohl rechtskräftige Planfeststellungsbeschlüsse vorliegen.

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4. A20 soll 2023 wieder befahrbar sein

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die nahe der Anschlussstelle Tribsees (Mecklenburg-Vorpommern) im Herbst 2017 abgesackte Bundesautobahn A20 soll nach Angaben der Bundesregierung voraussichtlich Ende des Jahres 2023 wieder vollständig befahrbar sein. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/7544) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7183) hervor. Zu den Gründen für das Absacken der Fahrbahn kann die Bundesregierung keine Auskunft geben. Es liege noch kein abschließender Bericht zu den Ursachen vor, heißt es. Ob das Versagen des Gründungssystems in diesem Bereich an einer einzelnen Ursache oder an einer Kumulation verschiedener Ursachen gelegen hat, bedürfe noch abschließender Untersuchungen.

Für die seit Dezember 2018 nutzbare Behelfsbrücke in dem Autobahnabschnitt sind der Antwort zufolge Planungskosten in Höhe von 400.000 Euro und Baukosten in Höhe von 58 Millionen Euro angefallen. Bei dem geplanten dauerhaften Ersatzneubau geht die Regierung von Kosten in Höhe von 100 Millionen Euro aus. Laut der Vorlage werden die Bohrpfähle für die Behelfsbrücke auch für das endgültige Ersatzbauwerk genutzt.

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5. Regierung prüft Breitband per Satellit

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung beobachtet und prüft nach eigener Aussage "inwieweit die Satellitentechnologie einen wirkungsvollen Beitrag zur flächendeckenden Breitbandversorgung ermöglichen kann". Das geht aus der Antwort (19/7537) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7052) hervor. Die Bundesregierung habe sich das Ziel gesetzt, bis 2025 flächendeckend eine gigabitfähige Breitbandversorgung zu gewährleisten, heißt es in der Antwort. Im Rahmen der Bundesförderung Breitband seien alle Technologien förderfähig, die die Förderziele erreichen und die Förderbedingungen einhalten. Besonders abgelegene oder schwer erschließbare Anschlüsse könnten unter Einhaltung der beihilferechtlichen Rahmenbedingungen mit einer Bandbreite von unter einem Gbit/s versorgt werden, schreibt die Regierung.

Die Verfügbarkeit von Satellitentechnologie für die Breitbandversorgung innerhalb Deutschlands sei nahezu flächendeckend gegeben, heißt es weiter. Aufgrund ihrer limitierten Kapazitäten sei sie bisher jedoch keine in großem Maßstab einsetzbare Lösung für die angestrebte flächendeckende Breitbandanbindung von Haushalten und Gewerbestandorten gewesen. "Die Bundesregierung verfolgt gleichwohl die dynamische Entwicklung im Bereich der Satellitentechnologie und prüft fortlaufend, inwieweit diese zur Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung beitragen kann."

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6. Fahrverbote bei ausländischen Fahrzeugen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Wie die Bundesregierung die Einhaltung von Fahrverboten wegen Grenzwertüberschreitungen bei ausländischen Fahrzeugen überprüfen will, möchte die AfD-Fraktion wissen. In einer Kleinen Anfrage (19/7532) schreiben die Abgeordneten, es sei derzeit nicht sichergestellt, dass Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen geprüft werden können, da diese nicht in dem zur Überprüfung heranzuziehenden Zentralen Fahrzeugregister enthalten seien. Fahrverbote würden daher faktisch nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge gelten, kritisiert die Fraktion.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 155 - 13. Februar 2019 - 09.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2019

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