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BUNDESTAG/8089: Heute im Bundestag Nr. 223 - 27.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 223
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 27. Februar 2019, Redaktionsschluss: 15.37 Uhr

1. Grüne wollen Bundespolizeibeauftragten
2. Grüne wollen Geschäftsordnung ändern
3. Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens
4. Antrag zu Luftsicherheitskontrollen
5. Messbare Erfolge in einzelnen Sektoren
6. AfD will Details zu Afghanistan-Hilfe


1. Grüne wollen Bundespolizeibeauftragten

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf die Schaffung der Stelle eines unabhängigen Bundespolizeibeauftragten als Hilfsorgan des Bundestages. Dadurch sollen Bürger sowie Menschenrechtsorganisationen ebenso wie die Beschäftigten aus den jeweiligen Behörden die Möglichkeit haben, bei einer externen und unabhängigen Stelle Missstände und Fehler anzusprechen, ohne dabei Sanktionen oder berufliche Nachteile fürchten zu müssen, wie aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (19/7928) hervorgeht. Gleichzeitig werde "eine zusätzliche Möglichkeit der Bearbeitung entsprechender Sachverhalte geschaffen, die aus Sicht der Beschäftigten ebenso wie aus Sicht betroffener Bürgerinnen und Bürger in bestimmten Fällen besonders geeignet erscheinen kann". Aus Sicht der Bürger trete diese neue Möglichkeit ergänzend neben die Einleitung eines "nichttransparenten internen Ermittlungsverfahrens beziehungsweise eines meist langwierigen und erfolglosen Strafverfahrens".

Eine solche externe Stelle stärke als demokratisches Element das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei und eine bürgerorientierte Ausrichtung der polizeilichen Arbeit, heißt es in der Vorlage weiter. Sie schütze die Beschäftigten vor ungerechtfertigten Anschuldigungen, da sie Sachverhalte mit der notwendigen Sachkunde bewerten könne. Gleichzeitig werde eine bessere parlamentarische Kontrolle der Behörden ermöglicht. Die Stelle sei "kein Ausdruck von Misstrauen, sondern ein unterstützendes Element der Qualitätssicherung und Instrument moderner Mitarbeiterführung".

Dem Gesetzentwurf zufolge soll der Bundespolizeibeauftragte vom Bundestag gewählt werden und für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, die Bundeszollverwaltung und die Polizei beim Deutschen Bundestag zuständig sein. Mindestens alle zwei Jahre soll er dem Bundestag einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit sowie über "zentrale Forderungen hieraus" erstatten.

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2. Grüne wollen Geschäftsordnung ändern

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages (19/7930) vorgelegt. Danach soll in die Geschäftsordnung ein neuer Abschnitt eingefügt werden mit Regelungen für die Wahl und die Tätigkeit des von der Fraktion geforderten Bundespolizeibeauftragten. Unter anderem sollen der Vorlage zufolge Regelungen getroffen werden zur Überweisung von Berichten eines solchen Bundespolizeibeauftragten an den Innenausschuss sowie zu deren Beratung.

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3. Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag (19/7929) vorgelegt, die Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens zu erleichtern. Danach soll die Bundesregierung unter anderem sicherstellen, dass in Fällen von polizeilichem Fehlverhalten "keine Hindernisse für eine Mitwirkung von Beschäftigten von Polizeibehörden an der Aufklärung dieser Sachverhalte bestehen". Dazu solle die Regierung eine Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren veranlassen oder einen Novellierungsentwurf zu bestimmten Paragrafen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung vorlegen.

Zur Begründung schreibt die Fraktion, dass Ermittlungen wegen des Verdachts eines strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens durch Polizeibeamte regelmäßig dadurch erschwert würden, dass "Kollegen, die an den Vorfällen nicht beteiligt waren, aber Kenntnisse von den Geschehnissen haben, sich im Fall einer nicht sofortigen Anzeige oder Aussage dem Verdacht aussetzen, eine Strafvereitelung begangen zu haben". Diese Zeugen aus dem Kreis der Polizei seien dabei für die Aufklärung der Haupttat typischerweise so wichtig, dass die Ermittlungen ohne entsprechende Aussagen nur selten erfolgversprechend seien.

Daher erwiesen sich Ermittlungen gegen eben diese Beamten wegen des Verdachts einer Strafvereitelung regelmäßig nicht zuletzt aufgrund des Zeugnisverweigerungsrechts "als entscheidendes Hemmnis für die Aufklärungen entsprechender Haupttaten", heißt es in der Vorlage weiter. Es erscheine im Sinne der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geboten klarzustellen, "dass eine vorwerfbare Beeinträchtigung des staatlichen Strafanspruchs in der Regel erst dann vorliegt, wenn es zu einer zurechenbaren Verzögerung von mindestens drei Wochen gekommen ist".

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4. Antrag zu Luftsicherheitskontrollen

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke dringt darauf, die Privatisierung der Luftsicherheitskontrollen zurückzunehmen. In einem Antrag der Fraktion (19/7982) wird die Bundesregierung aufgefordert, "einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die in den vergangenen Jahrzehnten vorgenommene Privatisierung von Luftsicherheitsaufgaben zurückgenommen" und "sämtliche in Zusammenhang mit dem polizeilichen Auftrag der Gefahrenabwehr stehende Aufgaben wieder an die Polizeien vornehmlich der Länder übertragen" wird. Für alle nicht-polizeilichen Aufgaben solle mit dem Gesetzentwurf gemeinsam mit den Ländern eine Anstalt öffentlichen Rechts für Luftsicherheit geschaffen werden, "die unter anderem die Einhaltung der EU-rechtlichen Vorgaben zur Sicherheit im Bereich der Luftfracht unmittelbar wahrnimmt".

Wie die Fraktion ausführt, handelt es sich bei den Luftsicherheitskontrollen "um einen hoch sensiblen Bereich". Um die Sicherheit im Luftverkehr zu erhalten, müsse verhindert werden, dass Waffen und Sprengstoff an Bord von Luftverkehrsmaschinen gelangen. "Umso unverständlicher ist, dass die Passagier- und Gepäckkontrollen 1992 privatisiert wurden", schreiben die Abgeordneten weiter. Auch andere Aufgaben im Bereich der Flug- und Flughafensicherheit - Frachtkontrolle, Beschaffung/Überwachung von Kontrolltechnik, Schutz des Flughafengeländes, Personal und Warenkontrollen an Zugängen zu Sicherheitsbereichen - seien zum Teil privaten Sicherheitsunternehmen überantwortet und diese im Laufe der Jahre mit mehr Befugnissen ausgestattet worden.

In der jüngeren Vergangenheit seien bei Kontrollen der Flugpassagier- und -gepäckkontrollen regelmäßig zum Teil eklatante Mängel der Luftsicherheitskontrollen offenbar geworden, heißt es in der Vorlage ferner. Während öffentliche Stellen "in erster Linie ihrem gesetzlichen Zweck, hier dem Schutz der Fluggäste, dienen", müssten private Unternehmen Gewinne erwirtschaften. Die Orientierung an betriebswirtschaftlicher Effizienz und Renditeerwartungen von Eigentümern und Investoren könne dabei mit dem Ziel, Sicherheit zu gewährleisten, in Konflikt geraten. Dies zeigten die zahlreichen Missstände, die bei Tests der Luftsicherheitskontrollen in den vergangenen Jahren ans Licht gekommen seien.

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5. Messbare Erfolge in einzelnen Sektoren

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Unmittelbare Kausalbeziehungen zu einzelnen Leistungen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sind nach Angaben der Bundesregierung mit "erheblichen Unsicherheiten" behaftet. So könnten beispielsweise Verbesserungen im Bildungsbereich oder bei der Wasserversorgung in der Regel nicht einzelnen Gebern zugeordnet werden, schreibt sie in einer Antwort (19/7865) auf eine Kleine Anfrage (19/7154) der AfD-Fraktion.

Gemessen werden könnten die von der Fraktion erfragten "Effekte" beziehungsweise Wirkungen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit jedoch in einzelnen Sektoren. Die Entwicklung des jeweiligen Landes werde aber durch zahlreiche weitere interne und externe Faktoren sowohl auf Landesebene beim Empfänger als auch auf globaler Ebene beeinflusst.

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6. AfD will Details zu Afghanistan-Hilfe

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage (19/7897) der AfD-Fraktion. Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, wie effizient die deutschen finanziellen Hilfen dort nach Ansicht der Bundesregierung eingesetzt werden und welche Projekte für den "zivilen Wiederaufbau" sie unterstützt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 223 - 27. Februar 2019 - 15.37 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2019

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