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BUNDESTAG/8130: Heute im Bundestag Nr. 265 - 13.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 265
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. März 2019, Redaktionsschluss: 13.31 Uhr

1. Tierschutz-Kfz-Anhänger nicht steuerfrei
2. Ausschuss billigt Terminservicegesetz
3. Geologiedatengesetz für Endlagersuche
4. Doppelte Stimmabgabe bei Europawahl
5. Sorbenfeindliche Straftaten erfragt
6. Asylanträge nigerianischer Staatsbürger


1. Tierschutz-Kfz-Anhänger nicht steuerfrei

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Kraftfahrzeuganhänger von gemeinnützigen Vereinen zum Transport von Tieren oder Gegenständen für die Erfüllung von Belangen des Naturschutzes werden nicht von der Kfz-Steuer befreit. Die FDP-Fraktion scheiterte am Mittwoch im Finanzausschuss mit einem entsprechenden Antrag (19/7901). Unterstützung erhielt die FDP-Fraktion nur von der AfD-Fraktion, während CDU/CSU-Fraktion, SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag ablehnten. Die Linksfraktion enthielt sich.

Die FDP-Fraktion hatte ihren Antrag mit dem Hinweis begründet, wegen förderungswürdiger Tätigkeiten räume der Start den gemeinnützigen Vereinen eine steuerliche Sonderstellung ein, indem er zum einen auf seinem Besteuerungsanspruch weitgehend verzichte und zum anderen den Vereinen ermögliche, steuerlich abzugsfähige Spenden einzunehmen. Allerdings gebe es für steuerbegünstigte Vereine keine grundsätzliche Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer. Andererseits bestünden Steuerbefreiungen für Spezialanhänger für Sportgeräte und für Anhänger für Tiere für Sportzwecke. Da dies keine gegenüber dem Tier- und Naturschutz vorrangigen Interessen seien, sollte hier eine Regelung für den Tier und Naturschutz mit aufgenommen werden, forderte die FDP-Fraktion.

"Gemeinnützige Vereine wie Vereine für den Tier- oder Naturschutz leisten einen großen Beitrag in unserem Gemeinwesen. Sie erfüllen Aufgaben, die sonst von Bund, Ländern und Gemeinden im Interesse der Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen werden müssten", begründete die FDP-Fraktion ihren Vorstoß.

Die Ausschussmehrheit folgte diesen Argumenten nicht. Die CDU/CSU-Fraktion betonte zwar die Wichtigkeit des Ehrenamtes und ihre Bereitschaft, ehrenamtliche Tätigkeiten zu unterstützen. Den von der FDP-Fraktion empfohlenen Weg hielt sie jedoch auch wegen des hohen administrativen Aufwands für falsch. Die SPD-Fraktion wunderte sich, dass die FDP-Fraktion regelmäßig Steuervereinfachungen fordere und jetzt selbst einen weiteren Ausnahmetatbestand einführen wolle. Im Übrigen würde von einer Steuerbefreiung eventuell auch die Tierschutzorganisation PETA profitieren, der die FDP-Fraktion die Gemeinnützigkeit absprechen wolle.

Von der FDP-Fraktion wurde dies zurückgewiesen. Die Steuerbefreiung für Kfz-Anhänger habe nichts mit der Frage zu tun, ob einem Verein wegen Befürwortung von Straftaten die Gemeinnützigkeit entzogen werden solle. Die AfD-Fraktion erklärte, es sei nicht einzusehen, warum Anhänger für Turnierpferde von der Steuer befreit sein, Kfz-Anhänger von Tierschutzorganisationen nicht. Wegen einiger Millionen Euro Steuereinnahmen baue die Koalition hohe Hürden auf. Die Fraktion Die Linke fand die Absicht, den Tier- und Naturschutz zu unterstützen, grundsätzlich gut, wandte sich aber gegen zu viele Ausnahmetatbestände im Steuerrecht.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf der FDP-Fraktion vor, einen "Schaufensterantrag" zu stellen. Die Steuerbelastung von Kfz-Anhängern sei mit 7,46 Euro pro 200 Kilogramm Gewicht nicht hoch. Der Antrag sei "nicht hilfreich", so die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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2. Ausschuss billigt Terminservicegesetz

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages den an zahlreichen Stellen geänderten und ergänzten Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) (19/6337) beschlossen. Der Ausschuss billigte am Mittwoch noch zahlreiche Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von Union und SPD. Anträge von FDP, Linken, Grünen und AfD fanden hingegen keine Mehrheit.

Der Gesetzentwurf, der im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, soll am Donnerstag im Plenum verabschiedet werden.

Der Terminservice wird ausgebaut, um gesetzlich Versicherten einen schnelleren und besseren Zugang zu Ärzten zu ermöglichen. Auch Haus- und Kinderärzte sollen künftig vermittelt werden. Die Terminservicestelle soll über eine bundesweit einheitliche Notdienstnummer sowie über das Internet ständig erreichbar sein. Das Mindestsprechstundenangebot der Ärzte wird auf 25 Stunden pro Woche ausgedehnt.

Bestimmte Facharztgruppen wie Augenärzte, Frauenärzte oder HNO-Ärzte, die zur Grundversorgung gezählt werden, müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anbieten, ohne vorherige Terminvereinbarung. Die Ärzte bekommen die zusätzlichen Aufwendungen vergütet.

In den Ausschussberatungen wurden mehrere Regelungen noch substanziell geändert. So ist für die erfolgreiche Vermittlung eines Facharzttermins durch einen Hausarzt nun ein Zuschlag von zehn Euro vorgesehen, ursprünglich waren es fünf Euro. Die Behandlung von Neupatienten soll außerhalb der Honorarbudgets vergütet werden. Zudem wurde die anfangs geplante Regelung für einen "gestuften und gesteuerten" Zugang zur Psychotherapie gestrichen. Dieser Bereich soll nun zeitnah in einem anderen Gesetz geregelt werden.

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch Regelungen aus ganz anderen Bereichen der gesundheitlichen Versorgung, die über Änderungsanträge eingebracht wurden. Dabei geht es unter anderem um die Geburtshilfe, die Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Selbstverwaltung, Impfstoffe, Zahnersatz sowie die Heilmittelerbringer und die Hilfsmittelversorgung.

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3. Geologiedatengesetz für Endlagersuche

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/suk) Damit die Endlagersuche für Atomabfälle ablaufen kann wie geplant, soll der Bundestag möglichst rasch ein Geologiedatengesetz verabschieden. Darum haben Experten in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gebeten. Der Ausschuss hat sich über "Stand und Probleme der Phase 1 in der Endlagersuche" informieren lassen und dazu die Vorsitzenden dreier Einrichtungen befragt, die nach dem Beschluss des Bundestages zum Atomausstieg vom Juni 2011 gegründet wurden.

Die Ausschussvorsitzende Sylvia Kotting-Uhl, unter deren Vorsitz das Fachgespräch stattfand, sagte in ihren einleitenden Worten, der Atomunfall von Fukushima im März 2011 habe in der Konsequenz zum deutschen Atomausstieg und einem "Neustart" in der Endlagersuche geführt. Für die Endlagersuche, in deren erster Phase man sich gerade befinde, seien insbesondere die drei neuen Institutionen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) und das Nationale Begleitgremium (NBG) verantwortlich.

Wolfram König vom BfE sagte, in der aktuellen Phase 1 gehe es um eine Auseinandersetzung mit Daten, die für die zweite Phase der obertätigen Erkundung und schließlich die dritte Phase der untertätigen Erkundung möglicher Endlager gebraucht würden. Ein Teilgebietsbericht werde im Jahr 2020 erwartet, dann seien mögliche Standortregionen identifiziert. Es sei die "große Herausforderung", die öffentliche Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken und entsprechende Beteiligungsformate zu entwickeln. Bisher habe man mit Infocontainern rund 20.000 Menschen im ganzen Land erreicht. Dabei sei festzustellen, dass es schwer sei, junge Menschen zu erreichen - diese müssten aber in der Zukunft an dem Prozess der Endlagersuche, der auf viele Jahre angelegt sei, teilnehmen. Die Bürger müssten die Möglichkeit haben, sich an diesem Prozess zu beteiligen, für den die Begeisterung erfahrungsgemäß nachlasse, wenn "das Thema Endlagersuche vor der eigenen Haustür auftaucht".

Für Steffen Kanitz, den stellvertretenden Vorsitzenden der BGE ist aktuell die dringendste Herausforderung, zu einem geregelten Umgang mit Daten zu kommen, an denen Rechte privater Dritter bestünden und die zahlungspflichtig erstellt worden seien. Laut Gesetz müssten die Daten im Rahmen der Endlagersuche veröffentlicht werden. Dafür sei eine Abwägung von Eigentümerrechten und öffentlichem Interesse nötig. Er habe die Hoffnung, dass es dann nicht nötig sei, um Einzelfall zu entscheiden, sondern dass es bis dahin ein Geologiedatengesetz gebe. Derzeit arbeite seine Behörde an rund einer Millionen Datensätze. Geprüft würden Ausschlusskritierien - wie etwa Erdbebenregionen - , schwierig sei es aber, wenn es um Voraussagen für die Zukunft gehe. Der Atommüll müsse für eine Million Jahre sicher gelagert werden, aber Prognosen über Vulkantätigkeiten der Bewegungen unter Tage für einen solch langen Zeitraum seien kompliziert. Deshalb gebe es ein "System von Checks und Balances" und eine enge Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung in einer größtmöglichen Offenheit gegenüber neuen Erkenntnissen.

Auch Klaus Töpfer, Co-Vorsitzender des NBG, mahnte, ein Geologiedatengesetz sei "zentral". Hier sei ein sehr schnelles Ergebnis wünschenswert. Zudem sei es nötig, die Zwischenlagerfrage noch einmal aufzuwerfen. Sein Gremium habe in den vergangenen Monaten mehrere Zwischenlager besucht, obwohl es daran Kritik gegeben habe. Aber genau sie seien die Orte, an denen gelernt werden könne - zu überprüfen, was dort schief gelaufen sei, sei notwendig. Zudem bat Töpfer darum, dass das Begleitgremium, das aktuell aus elf Expertinnen und Experten bestehe, schnell wie geplant auf 18 Mitglieder aufgestockt werde. Vernünftige Arbeit könne nur mit einer vernünftigen Besetzung geleistet werden.

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4. Doppelte Stimmabgabe bei Europawahl

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um eine "doppelte Stimmabgabe bei der Europawahl am 26. Mai 2019" geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/8139). Wie die Fraktion darin schreibt, kam es bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus Deutschland im Jahr 2014 zu Fällen doppelter Stimmabgabe von Wahlberechtigten, die zugleich in einem anderen EU-Mitgliedstaat bei der Europawahl wahlberechtigt waren.

Wissen wollen die Abgeordneten, wie viele Fälle unzulässiger Stimmabgabe bei Europawahlen in Deutschland gemäß Paragraf 6 Absatz 4 des Europawahlgesetzes der Bundesregierung bekannt sind. Auch fragen sie unter anderem, welche innerstaatlichen und EU-weiten Maßnahmen die Bundesregierung ergreift oder ergriffen hat, um bei der anstehenden Europawahl doppelte Stimmabgaben von Wahlberechtigten, die zugleich in einem anderen EU-Staat wahlberechtigt sind, zu vermeiden.

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5. Sorbenfeindliche Straftaten erfragt

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Sorbenfeindliche Vorfälle und Straftaten seit 2015" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/8144). Darin erkundigt sie sich danach, wie viele und welche sorbenfeindliche Straftaten und Vorfälle der Bundesregierung seit 2015 bekannt geworden sind. Auch will sie unter anderem wissen, inwieweit Tatverdächtige festgestellt werden konnten und in wie vielen Fällen es zu welchen Verurteilungen kam.

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6. Asylanträge nigerianischer Staatsbürger

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Asylanträge nigerianischer Staatsangehöriger in den Jahren 2013 bis 2018 möchte die Fraktion Die Linke von der Bundesregierung erfahren. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/8152) danach, über wie viele Asylanträge nigerianischer Staatsangehöriger das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in diesem Zeitraum entschieden hat und wie die Verfahren ausgegangen sind. Ferner will sie unter anderem wissen, wie viele nigerianische Staatsangehörige in den Jahren 2016 bis 2018 in ihr Herkunftsland abgeschoben wurden und welche Kenntnisse die Bundesregierung über Festnahmen nigerianischer Staatsangehöriger nach ihrer Abschiebung aus Deutschland hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 265 - 13. März 2019 - 13.31 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2019

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