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BUNDESTAG/8224: Heute im Bundestag Nr. 360 - 03.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 360
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 3. April 2019, Redaktionsschluss: 13.10 Uhr

1. Bericht zum Klimaschutz im Verkehr
2. Ausschuss beschließt weitere Anhörungen
3. Wissenschaftsrat präsentiert sich
4. Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
5. Qualitätssicherung in der Wissenschaft
6. Vorgaben für das elektronische Rezept


1. Bericht zum Klimaschutz im Verkehr

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der von der Arbeitsgruppe 1 "Klimaschutz im Verkehr" der Nationalen Plattform "Zukunft der Mobilität" (NPM) vorgelegte Zwischenbericht stößt im Verkehrsausschuss auf Kritik der Oppositionsfraktionen. Das wurde während der Ausschusssitzung am Mittwoch deutlich. Die von der Bundesregierung einberufene Expertenkommission soll Wege zur Erreichung der Klimaziele 2030 im Verkehrssektor aufzeigen.

Die Arbeitsgruppe 1 (AG 1) hat in ihren Zwischenbericht sechs Handlungsfelder identifiziert und mit einer systematischen Abschätzung der jeweiligen CO2-Minderungspotenziale sowie durch Berechnungen von Zielszenarien gezeigt, "dass die Zielgröße des Sektorziels 2030 von 95 bis 98 Millionen Tonnen CO2-Emissionen im Grundsatz erreichbar ist". So ist dem Bericht zufolge im Handlungsfeld Antriebswechsel "ein Anteil von bis zu 10,5 Millionen E-Pkw im Bestand diskutiert worden". Was die Effizienzsteigerung bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren angeht, so wird ein Einsparpotenzial von bis zu 30 Prozent im Vergleich zu 2015 gesehen.

Der Einspar-Zielkorridor der regenerativen Kraftstoffe beträgt dem Bericht zufolge für Biokraftstoffe bis zu 16 Prozent und bei strombasierten Kraftstoffen bis zu 8,4 Prozent bezogen auf den gesamten Endenergiebedarf des Verkehrssektors. Gesteigert werden sollen auch die Anteile am Schienenpersonenverkehr (plus 53 Prozent gegenüber 2015), am Bus-, U- und Straßenbahnverkehr (plus 17 Prozent) und am Fuß und Radverkehr (plus 45 Prozent). Die Güterverkehrsleistung soll gegenüber 2015 um 70 Prozent auf der Schiene und 50 Prozent bei Binnenschiffen gesteigert werden. Beim Thema Digitalisierung führt der Bericht die Steigerung des Anteils von Home-Office auf bis zu 30 Prozent der geeigneten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an.

Die AG 1 habe ein Bündel an konkreten Instrumenten erarbeitet, die jedoch nicht ausreichend seien, um das Klimaziel zu erreichen, heißt es im Zwischenbericht. Es bleibe eine Lücke in Höhe von 16 bis 26 Millionen Tonnen CO2. Über Konzepte und deren Ausgestaltung, mit denen die Lücke geschlossen werden könne, gebe es bislang noch keine Einigkeit.

Aus Sicht der Unionsfraktion ist die Arbeit der NPM positiv zu bewerten. Mit ihr gebe es die Chance, einen gesellschaftlichen Konsens über den Weg zu Einhaltung der Klimaschutzziele herbeizuführen. Über die von den Experten auf den Tisch gelegten Instrumente müsse schließlich der Bundestag entscheiden, sagte der Unionsvertreter. Ziel müsse es sein, die Mobilität für die Bürger weiter zu ermöglichen, statt sich nur über Verbote zu unterhalten.

Die NPM sei ein Beleg dafür, "dass die Bundesregierung bemüht ist, einen theoretischen Nachweis dafür zu liefern, dass die Klimaziele erreichbar sind", sagte der Vertreter der AfD-Fraktion. Unklar bleibe aber beispielsweise wie die Zahl von 10,5 Millionen Elektroautos erreicht werden soll. Nicht nachvollziehbar ist aus seiner Sicht auch die Zahl von 30 Prozent bei der Effizienzsteigerung der Verbrenner. Zu begrüßen sei, dass synthetische Kraftstoffe bei der Zielerreichung eine signifikante Rolle spielen sollen.

Der Zwischenbericht sei deutlich besser als die Berichterstattung darüber, konstatierte der SPD-Vertreter. Gleichwohl seien einige der aufgeführten Werte nicht präzise genug, befand er. Die Vertreterin der FDP-Fraktion begrüßte es, dass inzwischen auch die Opposition des Bundestags in die NPM integriert sei. Zugleich machte sie darauf aufmerksam, dass viele der aufgeführten Vorschläge noch einer Prüfung unterlägen und daher noch gar nicht konkret seien. Aus Sicht der Liberalen ist es sinnvoll, "Dinge in den Fokus zu nehmen, die kein Geld kosten", betonte sie. Dazu gehöre es, den Diesel zu stärken, der gegenüber dem Benziner CO2-Minderungspotenzial habe.

Aus Sicht der Linksfraktion ist die NPM eine "Industrievertreter-Kommission". Die Zusammensetzung entspräche nicht der gesellschaftlichen Breite, die benötigt werde, kritisierte die Fraktionsvertreterin. Als besonders bitter bezeichnete sie es, dass der Vorschlag der Umweltverbände, Autos nach Größe und Verbrauch zu besteuern, "vom Tisch gewischt wurde".

Im Zwischenbericht würden Maßnahmen vorgeschlagen, die nicht finanziert seien, kritisierte ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er habe den Eindruck, dies sei der Versuch, die schwierigen Maßnahmen auf die lange Bank zu schieben. Beleg dafür sei der Plan, dass durch synthetische Kraftstoffe 19 Prozent der Einsparungen erfolgen sollen. Gleichzeitig habe aber die Bundesregierung jüngst mitgeteilt, dass ein Liter synthetischer Kraftstoff mehr als vier Euro koste, sagte der Grünenvertreter.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger (CDU), sagte vor den Abgeordneten, es handle sich um Vorschläge der Experten, die von der Bundesregierung nun zu bewerten seien und über deren eventuelle Umsetzung schlussendlich der Bundestag entscheiden müsse. Was die Zielsetzungen angeht, so machte Bilger deutlich, dass die Bundesregierung schon jetzt sehr viel zur Stärkung der Elektromobilität unternehme. Ebenso seien für den Ausbau der Schiene deutlich mehr Mittel bereitgestellt worden. Den Vorwurf, die NPM sei eine Industrievertreter-Kommission, wies der Staatsekretär zurück. Die Kommission sei breit aufgestellt. Es würden auch ganz unterschiedliche Ansätze diskutiert. Was die Abbildung der Maßnahmen im Haushalt 2020 angeht, so machte Bilger deutlich, dass die Expertenempfehlungen erst seit wenige Tagen vorlägen, geprüft werden müssten und erst dann im Haushalt abgebildet werden könnten.

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2. Ausschuss beschließt weitere Anhörungen

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/mwo) Drei weitere öffentliche Anhörungen beschloss der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 43. Sitzung unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) am Mittwoch. Danach sollen am 6. Mai 2019 neun Sachverständige zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen (liegt noch nicht vor, vorbehaltlich der Überweisung durch das Plenum) befragt werden, und am 8. Mai steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (19/8649, ebenfalls vorbehaltlich der Überweisung durch das Plenum) auf der Tagesordnung. Dem Grunde nach beschlossen wurde die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Unerlaubte Telefonwerbung und unseriöse Geschäftspraktiken wirksam bekämpfen" (19/3332). Eine von der AfD-Fraktion beantragte öffentlichen Anhörung zu dem von ihr vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Inneren Sicherheit (19/5040) wurde mit den Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt.

Zu Beginn der Sitzung lehnte das Gremium mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken zwei Gesetzentwürfe der AfD zur Religionsausübung (19/4484) und zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (19/5492) ab. Ausführlich befragten Abgeordneten aller Fraktionen die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Rita Hagl-Kehl (SPD), die über die EU-Verhandlungen zum Vorschlag für eine Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU- Verbraucherschutzvorschriften

(KOM(2018)185 endg.; Ratsdok.-Nr. 7876/18) berichtete. Danach sind im finalen Text der Richtlinie eine Reihe von Änderungen erreicht worden, trotzdem habe sich die Bundesregierung wegen interner Meinungsverschiedenheiten bei der Abstimmung enthalten. Fragen der Abgeordneten bezogen sich unter anderem auf die Transparenzpflichten von Online-Plattformen, die Behandlung von Vergleichsplattformen, personalisierte Preise, das Widerrufsrecht sowie die Subsidiarität. Nach Einschätzung der Bundesregierung kann die Richtlinie nicht mehr in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode des EU-Parlaments umgesetzt werden.

Ein Antrag der Grünen (19/8563) zu diesem Vorschlag sowie zum EU-Richtlinienvorschlag über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (KOM(2018)184 endg.; Ratsdok. 7877/18) wurde nach kontroverser Diskussion mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD und der FDP bei Enthaltung der Linken abgelehnt. Die Grünen kritisierten vor allem, dass die aus ihrer Sicht mangelhafte Musterfeststellungsklage zum Modell für Europa gemacht werden solle. Die SPD wies die Vorwürfe zurück. Der Ausschuss stimmte ferner über eine Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.

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3. Wissenschaftsrat präsentiert sich

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) "Wir sind in einem kontinuierlichen Dialog zwischen Bund und Ländern, zwischen Wissenschaft und Politik." Das sagte Professor Martina Brockmeier, Vorsitzende des Wissenschaftsrates, vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwochmorgen. Der 1957 gegründete Wissenschaftsrat ist das wichtigste wissenschaftliche Beratungsgremium in Deutschland. Es berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung, sowie der staatlichen Förderung von Forschungseinrichtungen. Ferner hat er die Aufgabe, auf Anforderung eines Landes, des Bundes, der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) oder der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) gutachterlich zu Fragen der Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung Stellung zu nehmen. Daneben administriert der Wissenschaftsrat die Förderlinie Exzellenzuniversitäten im Programm Exzellenzstrategie, in dem er zusammen mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft wirkt. Ferner evaluiert der Rat außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kümmert sich um die die institutionelle Akkreditierung von privaten und kirchlichen Hochschulen.

Der Wissenschaftsrat hat 32 Mitglieder. Die Wissenschafltiche Kommission besteht aus 24 Mitgliedern und acht Repräsentanten des öffentlichen Lebens. Die Wissenschaftler werden auf Vorschlag der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszenten (HGF), der Fraunhofer Gesellschaft (HhG) und der Leibniz-Gemeinschaft (WLG) berufen. Die Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens werden vom Bundespräsidenten auf den gemeinsamen Vorschlag der Bundesregierung der Landesregierung ernannt. In die Verwaltungskommission entsenden die Bundesregierung wie auch die Landesregierungen Mitglieder für den Wissenschaftsrat.

Aktuell beschäftigt sich der Wissenschaftsrat unter anderem mit der Förderung von Spitzenforschung an Universitäten. Bund und Länder haben am 16. Juni 2016 ein wettbewerbliches Verfahren zur Förderung beschlossen. Der Wissenschaftsrat ist für die Verfahrensentwicklung und Durchführung des neuen Programms gemeinsam mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zuständig. Darüber hinaus ist der Wissenschaftsrat für die Organisation der Evaluation der Exzellenzuniversitäten, die in einem Rhythmus von sieben Jahren erfolgt, verantwortlich. Ferner beschäftigt sich der Wissenschaftsrat in diesem Jahr unter anderem mit den Bedingungen für Lehr- und Studienqualität, mit den Perspektiven der Informatik, der Weiterentwicklung des Friedens- und Konfliktforschungen und mit datenintensiver Wissenschaft, betonte die Vorsitzende Martina Brockmeier.

Der Vertreter der CDU/CSU lobte die Arbeit des Wissenschaftsrates und sagte, dass seine Empfehlungen und Stellungnahmen die Wissenschaftslandschaft nachhaltig prägen würden. Der Vertreter der SPD machte darauf aufmerksam, dass in Anlehnung an den Wissenschaftsrat nun auch ein Nationaler Bildungsrat gebildet werden soll. Der Bildungsrat soll künftig die Leitlinien der Bildungspolitik [1] diskutieren. Der Vertreter der AfD hinterfragte die Rolle der Politik bei der Einflussnahme im Wissenschaftssystem. Der Vertreter der FDP zeigte sich besorgt über den eher zu geringen Frauenanteil im Wissenschaftssystem. Die Bundestagsabgeordnete der Linken betonte, wie wichtig für den wissenschaftlichen Nachwuchs die Planbarkeit der Berufswege sei. Der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen äußerte sich angesichts rechtspopulistischer Strömungen besorgt zur Wissenschaftsfreiheit auch in Deutschland.

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4. Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetzes " (19/8752) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Ziel des Gesetzentwurfs ist die "Verbesserung der Registrierung und des Datenaustauschs zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken". Mit dem Entwurf sollen die Nutzungsmöglichkeiten des Ausländerzentralregisters (AZR) weiterentwickelt werden, um Aufgaben, die nach der Verteilung von Schutzsuchenden auf die Länder und Kommunen bestehen, effizienter organisieren und steuern zu können. Daneben sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit sowie "zur besseren Steuerung der freiwilligen Ausreise und Rückführung" umgesetzt werden. Ferner sieht der Gesetzentwurf Maßnahmen "zur Verbesserung der Registrierung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern" vor.

Unter anderem soll laut Bundesinnenministerium der Abruf von Daten aus dem AZR "in Echtzeit" weiteren Behörden ermöglicht werden: Danach können künftig etwa auch die Jugendämter, die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden sowie das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen Daten im automatisierten Verfahren aus dem AZR abrufen. Ferner sollen aus dem AZR abgerufene Grundpersonalien unter erleichterten Voraussetzungen an andere öffentliche Stellen weiterübermittelt werden dürfen.

Im Rahmen technisch automatisierter Sicherheitsabgleiche sollen der Vorlage zufolge ferner für die Prüfung von Sicherheitsbedenken zukünftig auch die Erkenntnisse der Bundespolizei berücksichtigt werden. Vorgesehen ist zudem, den Sicherheitsabgleich auch bei Drittstaatsangehörigen im asylrechtlichen Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren sowie bei Übernahmeersuchen eines anderen Mitgliedstaates und bei Neuansiedlungsverfahren, sonstigen humanitären Aufnahmeverfahren von Drittstaatsangehörigen sowie Umverteilungsverfahren von Asylantragstellern durchzuführen.

Des Weiteren soll die "erkennungsdienstliche Behandlung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten und unerlaubt aufhältigen Ausländern durch die Bundespolizei im Rahmen des behördlichen Erstkontakts" auch außerhalb des 30-Kilometer-Grenzraums in den anderen gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichen der Bundespolizei ermöglicht werden. Bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern, bei denen eine Zurückschiebung oder Abschiebung in Betracht kommt, sollen weitere Daten im AZR gespeichert werden, "um eine eindeutige Identifizierung zur Vorbereitung von Abschiebungen sicherzustellen".

Darüber hinaus sollen unbegleitete minderjährige Ausländer zukünftig zeitnah zu ihrer Einreise - und damit vor der Stellung eines Asylantrags durch die Notvertretung des Jugendamts oder den Vormund - durch Aufnahmeeinrichtungen und Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) registriert werden können. Die für die vorläufige Inobhutnahme solcher Minderjährigen zuständigen Jugendämter sollen dafür Sorge tragen müssen, dass die betreffenden Ausländer unverzüglich durch eine befugte Behörde erkennungsdienstlich behandelt und die Daten an das AZR übermittelt werden. Schließlich soll das Mindestalter für die Abnahme von Fingerabdrücken, die derzeit erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres zulässig ist, auf den Zeitpunkt der Vollendung des sechsten Lebensjahres herabgesetzt werden.

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5. Qualitätssicherung in der Wissenschaft

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Vertrauen ist die zentrale Ressource, auf die Wissenschaft beruht. Umso schwerer wiegen Skandale wie in der niederländischen Soziologie, der südkoreanischen Klonforschung oder bei Plagiatsfällen. Das schreiben Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/8777). Auf nationaler Ebene gebe es zahlreiche Empfehlungen und Handreichungen für gute wissenschaftliche Praxis. Der Wissenschaftsrat (WR) habe zudem 2015 ein Positionspapier mit "Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität" verfasst. In den Empfehlungen des Wissenschaftsrates werden einige Maßnahmen zur Sicherstellung von Qualität in der Wissenschaft genannt, die auch die Politik in die Verantwortung ziehen. Diese werden aber nach Ansicht der Grünen nicht zureichend umgesetzt sind. Die Fraktion möchte gerne wissen, welche Verantwortung die Bundesregierung für die Qualitätssicherung im deutschen Wissenschafts- und Hochschulsystem trägt und wie viele Prüfungsordnungen für Abschlussarbeiten (ohne Promotion) und wie viele Promotionsordnungen es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gibt, bei denen eine eidesstattliche, eine ehrenwörtliche beziehungsweise keine Erklärung darüber verlangt wird, dass die Prüfung beziehungsweise Dissertation selbständig und lediglich unter Benutzung der angegebenen Quellen oder Hilfsmittel angefertigt wurde.

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6. Vorgaben für das elektronische Rezept

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit dem geplanten elektronischen Rezept befasst sich die Grünen-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/8780). Die Bundesregierung wolle diese Neuerung zwar einführen, unterlasse in dem betreffenden Gesetzentwurf aber jegliche Vorgaben zur Ausgestaltung und Interoperabilität des elektronischen Rezepts.

Die Abgeordneten wollen wissen, weshalb die Bundesregierung im Entwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) auf verbindliche konzeptionelle Vorgaben für das elektronische Rezept verzichtet und wie ein solches Rezept vom Arzt über den Patienten zur Apotheke gelangen soll.

Anmerkung:

[1] https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bildungsbericht-die-kluft-zwischen-der-bildungselite-und-den-abgehaengten-wird-groesser/22725506.html

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 360 - 3. April 2019 - 13.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2019

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