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BUNDESTAG/8262: Heute im Bundestag Nr. 399 - 10.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 399
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 10. April 2019, Redaktionsschluss: 13.28 Uhr

1. Anträge zu Obdachlosigkeit abgelehnt
2. Ministerin wirbt für BAföG-Reform
3. Chancen der Nanotechnologie
4. Zukunft des E-Learning
5. FDP fragt nach Verlusten der Sparer


1. Anträge zu Obdachlosigkeit abgelehnt

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Bauausschuss hat mehrere Oppositionsanträge abgelehnt, die eine Verbesserung der Situation von Wohnungs- und Obdachlosen thematisieren. Die Abgeordneten stimmten in ihrer Sitzung am Mittwoch zunächst mit einem Nein zu einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Anpassung des öffentlichen Baurechts zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit" (19/7717); lediglich die Antragsteller befürworteten ihn. Die AfD-Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, Unterkünfte für Obdachlose im Baugesetzbuch und der Energieeinsparverordnung den Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchende gleichzustellen. Keine Mehrheit fanden auch die Anträge der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Wohnungs- und Obdachlosigkeit bekämpfen, Zwangsräumungen verhindern" (19/7459) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Überschrift "Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen - Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen (19/7734). Hier stimmten die Grünen und Linken jeweils mit Ja, die anderen Fraktionen mit Nein. Die Linksfraktion schlägt in ihrem Antrag ein öffentliches Wohnungsbauprogramm im Umfang von zehn Milliarden Euro vor. Damit soll ein Neustart im gemeinnützigen Wohnungsbau erreicht werden. Die Grünen wiederum plädieren außer für die Wiedereinführung von Gemeinnützigkeit im Wohnungsbaubereich auch unter anderem für eine bessere Datengrundlage auf Bundesebene, um Obdach- und Wohnungslosigkeit gezielt angehen zu können.

Vertreter von CDU/CSU verwiesen in der Diskussion auf die Pläne des Bundes zum Ankurbeln des Wohnungsbaus. Außerdem beträfen viele Problematiken rund um Obdach- und Wohnungslosigkeit Länder und Kommunen, nicht den Bund. Eine Vertreterin der SPD erklärte ebenfalls, auf einem guten Weg zu sein und sprach sich für eine Statistik als Grundlage und eine Dynamisierung beim Wohngeld aus. Die FDP-Fraktion schließlich begrüßte Einzelpunkte aus den Anträgen, lehnte anderes wie etwa Verschärfungen bei der Mietpreisbremse ab.

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2. Ministerin wirbt für BAföG-Reform

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) "Die Erhöhung des BAföGs ist auch ein Signal in die Mitte der Gesellschaft. Wir wollen die Chancengerechtigkeit erhöhen. " Das sagte Anja Karliczek (CDU), Bundesministerin für Bildung und Forschung vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Die von der Bundesregierung vorgelegte BAföG-Novelle soll bereits zum 1. August in Kraft treten und somit zum neuen Schuljahr und zum Wintersemester 2019/2020 gelten. Nach dem Entwurf sollen die Bedarfssätze 2019 um fünf Prozent und 2020 um zwei Prozent steigen, wobei der Wohngeldzuschlag überproportional angehoben wird und künftig 325 Euro betragen soll. Der BAföG-Höchstsatz soll 2020 bei 861 Euro liegen, derzeit sind es 735 Euro. Auch die Einkommensfreibeträge sollen in Stufen angehoben werden, im Jahr 2019 um zunächst sieben Prozent, im Jahr 2020 um drei Prozent, im Jahr 2021 um sechs Prozent. Da die Zahl der BAföG-Bezieher seit 2013 sinkt, wollen "wir bis 2021 ein Trendumkehr schaffen", unterstrich Karliczek. 2021 soll es 100.000 mehr BAföG-Bezieher geben als derzeit. Momentan bezögen nur noch 13 Prozent der Studenten BAföG, wie der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen kritisch anmerkte. Für die Reform will die Bundesregierung 1,2 Milliarden Euro ausgeben, 200.00 Euro mehr als ursprünglich geplant.

Zudem soll der Vermögensfreibetrag für eigenes Vermögen von derzeit 7.500 Euro auf künftig 8.200 Euro angehoben werden. Die Vermögensfreibeträge für Auszubildende mit Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern werden von 2.100 Euro auf 2.300 Euro steigen. Die regelmäßige monatliche Mindestrate für die Rückzahlung des BAföGs wird ab dem 1. April 2020 auf 130 Euro angehoben. Damit das BAföG auch angenommen wird, habe die große Koalition die maximale Darlehensrückzahlungsdauer auf 20 Jahre begrenzt, auch wenn jemand wegen geringen Einkommens von der Rückzahlung freigestellt worden sei. Durch eine zeitliche Begrenzung der normalen Rückzahlungsraten auf maximal 77 Monate statt der bisher rein betragsmäßigen Darlehensdeckelung auf maximal 10.000 Euro sollen zudem die Auswirkungen während der Rückzahlungsphase sozial gerechter verteilt werden. Karliczek sagte: "Niemand soll Angst haben, dass er mit BAföG-Schulden in die Rente geht."

Der Vertreter der Union lobte wie auch der SPD-Bundestagsabgeordnete den Gesetzentwurf und sagte: "Wir als CDU/CSU stehen für eine modernes und leistungsfähiges BAföG." Die Union habe bei jeder BAföG-Reform in der jüngsten Zeit - nämlich der von 2008, 2010 und 2014 - mit den jeweiligen Koalitionspartner tatkräftig gewirkt. In diesem Zusammenhang wandte er sich gegen die Einführung eines Automatismus in der Erhöhung beim BAföG, den insbesondere die Vertreterin der Linken forderte und von rein willkürlichen Erhöhungen sprach. Wenn das BAföG tatsächlich eine Sozialleistung sei, dann müsse diese auch existenzsichernd und armutsfest sein. "Und das kann man nun wirklich nicht behaupten", sagte die Bundestagsabgeordnete und wies darauf hin, dass der BAföG-Satz noch unter dem Hartz IV-Satz liege. Der AfD-Bundestagsabgeordnete lobte die geplanten Aufwüchse beim BAföG, machte aber auch deutlich, dass viele junge Menschen große Scheu hätten, sich zu verschulden. "Warum kann der Anteil, den der Staat rückzahlungsfrei gewährt nicht von dem Anteil, der zurückgezahlt werden muss, entkoppelt werden?", fragte er. Dann, so seine Schlussfolgerung, könnten sich Studenten auch nur für den rückzahlungsfreien Anteil entscheiden. Zudem schlägt die AfD vor, in das BAföG-System Leistungsanreize einzubauen, so dass Studenten, die besonders gut in ihrem Studium abschneiden, wenig oder gar nichts zurückzahlen müssen. "Damit würde sich das BAföG in Teilen in eine Art Stipendium verwandeln", sagte der AfD-Vertreter.

Der SPD-Abgeordnete lobte die Reformen und sprach von "einer massiven Ausweitung". In diesem Zusammenhang erwähnte er auch die hohe Wohnungspauschale. Anders als Enteignungen würde diese Pauschale wirklich die Studenten unterstützen, denn mit Enteignungen würde keine einzige Wohnung zusätzlich geschaffen. Der Vertreter der FDP machte darauf aufmerksam, dass viele Studenten weit mehr als zehn Stunden pro Woche jobben müssten, um "über die Runden zu kommen". Er forderte deshalb eine strukturelle BAföG-Reform. Der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen hinterfragte das Stufenmodell der Anhebung bei den BAföG-Sätzen. Er sagte: "Ich bin überzeugt, würde man das alles in einem machen, hätte das einen viel größeren Effekt und mehr jungen Menschen würden BAföG beantragen."

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3. Chancen der Nanotechnologie

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Durch eine Ausrichtung der Nanotechnologieförderung auf globale Herausforderungen wie den Klimawandel, die demografische Entwicklung, die Bekämpfung von Volkskrankheiten, die Sicherstellung der Welternährung und die Endlichkeit der fossilen Rohstoff- und Energiequellen soll die Entwicklung zukunftsfähiger Lösungen mit Hilfe von Forschung, neuen Technologien und der Verbreitung von Innovationen befördert werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8920) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/8247).

Die FDP hatte unterstrichen, dass die Anwendung nanotechnologischer Erkenntnisse zur Erzeugung von Produkten mit neuen Funktionen bereits in zahlreichen Branchen Einzug halte. Der zukünftige wirtschaftliche Erfolg von Hightech-Produkten werde davon abhängen, ob neue Chancen, die durch Schlüsseltechnologien wie die Nanotechnologie eröffnet werden, weiterhin konsequent genutzt werden. Neben der Abwägung von etwaigen Risiken durch die Nanotechnologie und die Gewährleistung einer sicheren Verwendung von Nanomaterialien in Produktion sowie Produktionsprozessen sei die Forschung und Entwicklung zukünftiger Anwendungen in dem Innovationsfeld von besonderer Bedeutung.

Die "Nano-Initiative - Aktionsplan 2010 (AP Nano 2010)" der Bundesregierung wurde 2006 durch sieben Bundesministerien ins Leben gerufen. Zu dieser Zeit war die Nanotechnologie in Deutschland noch stark in der Grundlagenforschung verortet, so dass die Erschließung neuer Zukunftsfelder durch die Förderung sogenannter Leitinnovationen unterstützt werden sollte. Im August 2014 erfolgte eine Neuausrichtung der Innovationspolitik der Bundesregierung durch die Neue Hightech-Strategie "Innovationen für Deutschland", die sich auf die sechs prioritären Zukunftsaufgaben Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Nachhaltiges Wirtschaften und Energie, Innovative Arbeitswelt, Gesundes Leben, Intelligente Mobilität und Zivile Sicherheit konzentrierte. Der Neuausrichtung der Hightech-Strategie werde im Aktionsplan Nanotechnologie 2020 (AP Nano 2020) Rechnung getragen. Auch der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode messe der Nanotechnologie großes Potenzial bei der Initiierung von Innovationsprozessen bei und mache gleichzeitig die Notwendigkeit staatlicher Begleitforschung zu Auswirkungen künstlich hergestellter Nanomaterialien auf Mensch und Umwelt deutlich.

Die koordinierte Förderung der Nanotechnologie durch mehrere Bundesressorts im Rahmen der Aktionspläne zur Nanotechnologie habe dazu geführt, dass besonders in den in Deutschland starken Branchen des Anlagenbaus und der Messtechnik in Forschungsvorhaben vorbereitende Arbeiten für nachfolgende Kommerzialisierungen erfolgt seien. Dazu gehören Geräte für die Oberflächenanalytik, für Beschichtungsprozesse oder auch für die ultrapräzise Positionierung und Werkstückbearbeitung. Daneben seien auch Erkenntnisse bei der Batterieforschung gewonnen worden, der Herstellung von LEDs oder Solarzellen, beim Quantencomputing, im Leichtbau, in der medizinischen Diagnostik oder auch bei Membrantechnologien, der Katalyse oder biokompatiblen Implantaten.

Im Energiebereich eröffne die Nanotechnologie Verbesserungsmöglichkeiten bei der Erzeugung, Speicherung und dem effizienten Einsatz von Energie. Nanoskalige Materialien, dünne Schichten, Prozesse und Fertigungsverfahren seien beispielsweise wichtige Komponenten bei der Optimierung von Batterien. Nanomaterialien spielten dabei bei der Herstellung von Elektroden sowie Separatoren eine wichtige Rolle. Die Grundlage für die heute sehr gute Positionierung Deutschlands auf dem Gebiet der Batterietechnologien sei maßgeblich durch eine stetige Forschungs- und Innovationsförderung der Bundesregierung zum Thema Energiespeichermaterialien und Katalyse befördert worden. Neue Erkenntnisse aus der Nanosicherheitsforschung, verstärktes Engagement im Risikomanagement und der intensive Dialog mit der Öffentlichkeit hätten die Basis für eine bessere Nutzung von Chancen und die Einschätzung potentieller Risiken im Kontext der Nanotechnologie geschaffen. Eine bessere Verzahnung von Sicherheitsforschung, Regulierungsforschung und Gesetzgebung sowie eine aktive Rolle Deutschlands in nationalen und internationalen Normierungs- und Standardisierungsaktivitäten und in EU-Gremien hätten zudem die Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen und das Vertrauen der Bevölkerung in nanotechnologiebasierte Produkte verbessert. Mit der Förderung der Nanotechnologie durch die Bundesregierung werde ein wichtiger Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit zentraler deutscher Branchen geleistet.

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4. Zukunft des E-Learning

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Die Arbeitswelt von morgen wird sich aufgrund von Digitalisierung und Automatisierung fundamental von der heutigen unterscheiden. Studien gehen davon aus, dass in Deutschland mit zwölf Millionen Arbeitsplätzen jeder dritte Arbeitsplatz bis 2030 wegfallen oder sich grundlegend verändern wird. Gleichzeitig gehen Experten davon aus, dass in gleichem Maße neue Arbeitsplätze entstehen werden, die jedoch ein anderes Anforderungsprofil haben. Das schreibt die FDP in ihrer Kleinen Anfrage (19/8976).

Die Fraktion möchte gerne wissen, wie viele E-Learning-Plattformen es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gibt und wie viele Kurse diese insgesamt bieten. Zudem interessiert die Fraktion, wie die Bundesregierung die seit Jahren steigenden Nutzerzahlen von E-Learning-Plattformen bewertet und welche Chancen und Herausforderungen die Bundesregierung in der wachsenden Bedeutung von online erworbenen Zertifikaten und Abschlüssen sieht.

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5. FDP fragt nach Verlusten der Sparer

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Ob die Bundesregierung die Einschätzung der Beratungsgesellschaft Barkow teilt, wonach die deutschen Sparer im ersten Quartal 2018 7,1 Milliarden Euro Wertverlust erlitten haben, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/8911) zu den Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf das Vermögen der deutschen Sparer erfahren. Die Bundesregierung soll angeben, ob sie die Einschätzung der DZ-Bank teilt, welche seit Beginn der Niedrigzinspolitik 2010 von einem saldierten kumulierten Verlust für die deutschen Geldvermögen wegen der Niedrigzinsen von 295,5 Milliarden Euro ausgeht.

Die Bundesregierung soll auch mitteilen, ob sie Maßnahmen plant, um den Aktienerwerb oder das Investieren in Fonds attraktiver zu machen. Antworten soll die Bundesregierung zudem auf Fragen nach dem Vermögen der Haushalte in Deutschland und deren Sparquote sowie den Investitionen in Aktien, in aktive und in passive Fonds. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage stellen die Abgeordneten fest, dass der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) seit März 2016 bei null Prozent liegt. In der Folge seien auch die Guthabenzinsen stark gesunken, so dass die durchschnittlichen Zinsen für Tagesgeld, Festgeld und Spareinlagen derzeit bei 0,2 Prozent liegen würden. Dagegen sei die Inflation im Jahresverlauf 2018 auf bis zu 2,5 Prozent gestiegen, so dass die Sparer seit einigen Jahren bei klassischen Anlageformen einen negativen Realzins hinzunehmen hätten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 399 - 10. April 2019 - 13.28 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2019

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