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BUNDESTAG/8404: Heute im Bundestag Nr. 546 - 13.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 546
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 13. Mai 2019, Redaktionsschluss: 15.26 Uhr

1. Wohnsitzauflage als bewährtes Instrument gewürdigt
2. Grüne wollen verbesserten Impfschutz
3. Daten von Samenspendern
4. Großes Interesse an Stammzellforschung
5. Stand des elektronischen Rechtsverkehrs
6. Vermögensdelikte an alten Menschen


1. Wohnsitzauflage als bewährtes Instrument gewürdigt

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/wid) Die Absicht der Bundesregierung, die seit drei Jahren befristet geltende Wohnsitzauflage für Asylberechtigte in Deutschland endgültig festzuschreiben, findet durchweg Zustimmung von Kommunalverbänden und Ausländerbehörden. In einer Anhörung des Innenausschusses am Montag kamen Bedenken allein vom Vertreter der Caritas. Laut Integrationsgesetz vom Juli 2016 müssen anerkannte Asylbewerber, die keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, auf Anweisung der zuständigen Behörde ihren Wohnsitz für drei Jahre an einem bestimmten Ort nehmen. Die zunächst auf drei Jahre befristete Regelung sollte bisher am 6. August auslaufen. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf (19/8692) will die Bundesregierung diese zeitliche Begrenzung aufheben.

Der Leiter der Ausländerbehörde in Nürnberg, Herbert Albrecht, erklärte in der Anhörung, die Regelung zur Wohnsitzauflage habe sich nach anfänglichen Schwierigkeiten "gut eingespielt" und bewährt. Er sprach von einer positiven Entwicklung, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf noch effektiver zu gestalten sei. Zweifel äußerte er allein an der vorgesehenen Bestimmung, die Wohnsitzauflage für Asylberechtigte, die eine Beschäftigung finden, diese nach weniger als drei Monaten aber wieder verlieren, neu aufleben zu lassen. Wie das in der Praxis zu handhaben sei, müsse sich zeigen.

Die Leiterin des Dezernats Recht und Verwaltung des Deutschen Städtetages, Uda Bastians, nannte die Wohnsitzauflage ein wichtiges Instrument für gelingende Integration. So menschlich verständlich der Wunsch nach freier Wohnsitznahme auch sei, werde die Eingliederung in die deutsche Gesellschaft doch erschwert, wenn Angehörige bestimmter ethnischer Gruppen geschlossen in einzelnen Stadtvierteln zusammenlebten. Die Notwendigkeit der Integration nehme dann ab, auch seien die Städte mit der Wohnraumversorgung gegebenenfalls überfordert. "Wenn Integration scheitert, droht uns auch die Spaltung der Gesellschaft", warnte Bastians. Damit sie gelingen könne, seien die Städte auf verlässliche Rahmenbedingungen und Planbarkeit angewiesen. In diesem Sinne diene der Gesetzentwurf dem "Ziel nachhaltiger Integration in die Gesellschaft bei gleichzeitiger Flexibilität für die Betroffenen".

Als eine "sehr wichtige Voraussetzung für Integration" würdigte auch der Vertreter des Deutschen Landkreistages, Markus Keller, die geltende Regelung. Es sei daher begrüßenswert, dass sie im August nicht auslaufen solle. Die Wohnsitzauflage habe "gut gewirkt" und dazu beigetragen, dass viele der Sorgen und Unsicherheiten aus der Zeit der großen Flüchtlingswelle, nicht zuletzt die Befürchtung, die Integration vor Ort könne nicht gelingen, "so nicht eingetreten" seien. Der Vizepräsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Markus Richter, sprach von einem "essentiellen" Instrument, um "Kontaktpunkte" zwischen Flüchtlingen und Mehrheitsgesellschaft zu "fördern".

Der Vertreter des Deutschen Caritasverbandes, Bernward Ostrop, wies indes darauf hin, dass die geltende Regelung in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt Flüchtlinge dazu zwingen könne, länger als angemessen in Gemeinschaftsunterkünften zu verbleiben. Dies habe nachgerade "integationsschädliche Effekte". Ostrop plädierte dafür, die Wohnsitzauflage nicht zu entfristen, sondern lediglich um zwei Jahre zu verlängern.

Vor Beginn der Anhörung hatten die Abgeordneten von Liberalen, Linken und Grünen den Sitzungssaal verlassen. Die Linke Ulla Jelpke begründete dies im Namen der drei Fraktionen damit, dass zum Zeitpunkt, als die Anhörung terminiert wurde, der Gesetzentwurf dem Bundestag noch nicht zugeleitet worden sei. Dies sei ein inakzeptables Verfahren und ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung.

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2. Grüne wollen verbesserten Impfschutz

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Grünen-Fraktion setzt sich für einen verbesserten Impfschutz gegen Masern ein. Gerade in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und in bestimmten Gesundheitseinrichtungen würden auch Kinder betreut, die noch nicht das für die Masernimpfungen erforderliche Alter erreicht hätten oder aufgrund von Erkrankungen nicht geimpft werden könnten, heißt es in einem Antrag (19/9960) der Fraktion.

Es sei daher angemessen, wenn zu deren Schutz die Impfung von anderen Kindern und des gesamten Personals zur Voraussetzung für den Zugang zu diesen Einrichtungen gemacht werde.

Unter anderem fordern die Abgeordneten, dass vor Aufnahme in eine Einrichtung, in der Kinder betreut werden, der Impfstatus geprüft wird. Bei unvollständigem Impfschutz, insbesondere bei Fehlen der zweiten Masernimpfung, sollte als Voraussetzung für den Besuch der Kita die fehlende Impfung nachgeholt werden müssen.

Ferner müsse dem in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Schulen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie anderen Einrichtungen mit durch Infektionskrankheiten besonders gefährdeten Personen tätigen Personal vorgegeben werden, so schnell wie möglich einen ausreichenden Impfschutz nachzuweisen.

Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) sollte dazu verpflichtet werden, den digitalen Impfpass bis 2021 als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) einzuführen.

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3. Daten von Samenspendern

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit dem Samenspenderregistergesetz befasst sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/9891). Das Gesetz sichere das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung bei künstlicher Befruchtung durch Samen eines fremden Spenders. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun unter anderem wissen, wie mit freiwilligen Angaben der Samenspender umgegangen wird.

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4. Großes Interesse an Stammzellforschung

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Forschung an humanen pluripotenten Stammzellen (hPS-Zellen) hat in den vergangenen Jahren wichtige Erkenntnisse gebracht. Die anwendungsorientierte Forschung und klinische Studien mit zellbasierten Arzneimitteln offenbarten zunehmend das Potenzial dieser Zellen und ihrer Derivate in der regenerativen Medizin, heißt es im achten Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes, wie aus einer Unterrichtung (19/10060) hervorgeht.

Stammzellen eigneten sich als Ausgangspunkt für Modellsysteme bei Krankheiten, für zellbasierte Plattformen bei Wirkstoff-Tests und für medizinische Präparate bei neuen Therapiekonzepten. In diesen Bereichen habe es im Berichtszeitraum 2016/2017 signifikante Fortschritte gegeben.

Durch die zunehmende Etablierung der Verfahren der Genom-Editierung hätten sich auch die Möglichkeiten der Stammzellforschung enorm erweitert. Inzwischen werde hauptsächlich die Designernuklease CRISPR/Cas9 eingesetzt. Die gezielte Einführung von Mutationen und das Entfernen von Genen ermöglichten genauere Aussagen über das Zusammenspiel der Gene in verschiedenen Zelldifferenzierungswegen.

Methoden wie die Einzelzell-Analyse eröffneten neue Einblicke in die Stammzellbiologie und die Abläufe der Organentwicklung. Die Einzelzell-RNA-Sequenzierung habe sich rasant entwickelt. Damit lasse sich das Genaktivitätsmuster in einzelnen Zellen ermitteln und zwar parallel für Hunderte Zellen gleichzeitig.

Es bestehe ein unvermindertes Interesse an der Forschung unter Verwendung von hES-Zellen. Die Stammzellforschung in Deutschland könne im internationalen Wettbewerb den Anschluss halten.

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5. Stand des elektronischen Rechtsverkehrs

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Das System des elektronischen Rechtsverkehrs ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/9908). Darin heißt es, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) sei seit 2016 Teil der Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP), und am 1. Januar 2018 seien das besondere Behördenpostfach (beBPo) und das besondere Notarpostfach (beN) an das EGVP angeschlossen worden. Es seien jedoch keine aktuellen Informationen verfügbar, wie das System angenommen wird und ob das System zuverlässig nutzbar ist. Die Fragesteller wollen deshalb von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Nachrichten nach ihrer Kenntnis vom 1.Januar 2018 bis zum 31. März 2019 im EGVP übermittelt, wie viele bei den Gerichten eingingen und wie viele von den Gerichten versandt wurden. Weiter wird nach der Anzahl der Mitarbeiter und den Betriebskosten des EGVP-Systems sowie nach Störungen gefragt.

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6. Vermögensdelikte an alten Menschen

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Um betrügerische Vermögensdelikte bei alten und pflegebedürftigen Menschen geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/9883). Nach Kenntnis der Fragesteller fehlen bislang aktuelle Untersuchungen, die den Umfang und die Höhe der Schädigung durch solche Delikte aufzeigen, heißt es in der Anfrage. Die Abgeordneten verweisen auf eine Studie, der zufolge entsprechende Taten nicht nur von Personen begangen werden, die den Opfern vor der Tat völlig fremd sind, sondern auch von solchen, die aus einer bestehenden Beziehung heraus und oftmals unter Ausnutzung des mit dieser Beziehung verknüpften Vertrauens handeln. Tatgelegenheiten böten etwa Vertretungsbefugnisse im Rahmen rechtlicher Betreuung. Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob sie dazu Erkenntnisse hat und ob sie Handlungsbedarf sieht, alte und pflegebedürftige Menschen vor Schädigung des Vermögens aufgrund von Vollmachtsmissbrauch oder Delikten durch nicht verwandte Bezugspersonen zu schützen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 546 - 13. Mai 2019 - 15.26 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2019

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