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BUNDESTAG/8409: Heute im Bundestag Nr. 551 - 14.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 551
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 14. Mai 2019, Redaktionsschluss: 11.50 Uhr

1. Anerkennung von Onlinezertifikaten
2. Eintragungen als divers
3. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz
4. FDP fragt nach Vorteilen von MiFID II


1. Anerkennung von Onlinezertifikaten

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Um digitale Lerninhalte und E-Learning-Plattformen werden geht es in der Antwort die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9876) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8976). Internationale und nationale E-Learning-Plattformen würden webbasierte Bildungsangebote, Massive Open Online Courses (MOOCs) und kleine oder größere, umfassende Online-Kurse anbieten. Angesichts der hohen Innovationsdynamik komme dem E-Learning auch im Bereich der berufsbegleitenden Qualifizierung und des lebenslangen Lernens ein hoher Stellenwert bei der Sicherung der Fachkräftebasis zu. Vor dem Hintergrund der wachsenden Heterogenität und Diversität der Zielgruppen gewinnt zudem die individuelle Förderung an Relevanz, schreibt die Bundesregierung. Digitale Medien können hierbei einen Mehrwert für Menschen darstellen, die schlechte Bildungsvoraussetzungen haben, da der individuelle Zuschnitt von Lerninhalten und -prozessen ihnen persönliche Lernwege eröffnen könne. Die Möglichkeiten, das Lerntempo, den Lernort und die Zeiten für das Lernen zu bestimmen, können dazu beitragen, die Lernmotivation zu erhöhen, das Lernen in den Alltag zu integrieren und spezifischen Zielgruppen den Zugang zum Lernen zu erleichtern.

Angesichts der Verfügbarkeit digitaler Lernangebote geht die Bundesregierung davon aus, dass künftig verstärkt Studenten mit unterschiedlichen Vorkenntnissen an die Hochschulen gelangen werden und sich durch Selbstorganisation der Lernenden individuelle Lernwege ergeben werden. Eine Anrechnung ihrer jeweiligen außerhochschulisch erworbenen Lernstände auf das Hochschulstudium durch die Hochschule kann daher sinnvoll sein. Mit der steigenden Anzahl und der Heterogenität der digitalen Angebote erhöhen sich auch die Anforderungen an die Qualitätssicherung der Hochschulen. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die deutschen Hochschulen diese Herausforderungen bewältigen können und sie durch die Länder die entsprechende Unterstützung erfahren. Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es derzeit aber keine Pläne, eine digitale Europäische Hochschule zu errichten. Digitale Lehr- und Lernformate spielen allerdings bereits heute in zahlreichen Hochschulkooperationen und Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine herausragende Rolle.

Die Bundesregierung sieht in der wachsenden Bedeutung von online erworbenen Zertifikaten und Abschlüssen im Kontext des europäischen Bildungsaustausches, die die Mobilität von Lernenden erhöhen, insofern als Chance. Der europäische Bildungsaustausch wird über Online-Formate bereits heute in unterschiedlichster Weise und mit unterschiedlichsten Anwendungsformen unterstützt. Wichtig sei dabei, dass Daten- und Missbrauchsschutzinteressen angemessen Rechnung getragen werde. Deutschland begrüßt - für den Bereich E-Learning ebenso wie für auf anderem Wege erworbene Abschlüsse - grundsätzlich die Förderung der gegenseitigen Anerkennung beziehungsweise der besseren Vergleichbarkeit und Transparenz von Abschlüssen sowie von Lernergebnissen aus Auslandsaufenthalten.

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2. Eintragungen als divers

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Umsetzung des "Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/9886) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9002). Wie die Bundesregierung darin ausführt, wurde mit diesem Gesetz, das seit dem 22. Dezember 2018 in Kraft sei, "eine zusätzliche Eintragungsmöglichkeit für Personen eingeführt, die eine Variante der Geschlechtsentwicklung aufweisen und damit weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können".

Diese Menschen können nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder gegebenenfalls nach eidesstattlicher Versicherung auch den Geschlechtseintrag "divers" wählen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Zur Frage, wie oft seit dem Jahreswechsel der Eintrag "divers" beantragt wurde, führt die Bundesregierung aus, dass ihr dazu "derzeit keine umfassenden Erkenntnisse" vorlägen. Zugleich verweist sie auf Ergebnisse einer Abfrage bei den Ländern, wonach in mehr als 70 Fällen gemäß den Paragrafen 22 Absatz 3 oder 45b des Personenstandgesetzes ",divers' erklärt" wurde.

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3. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz

Inneres und Heimat/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) liegt der "Tätigkeitsbericht 2017 und 2018" (19/9800) vor. Darin wirbt der Bundesbeauftragte Ulrich Kelber für weitere Verbesserungen beim Datenschutz in Deutschland. So werde ein umfassendes Gesetz zum Schutz der Daten von Beschäftigten sowie von Bewerben gebraucht. Außerdem benötige seine Behörde "Sanktionsmöglichkeiten bei der Datenschutzaufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen (Bußgelder) und die Sicherheitsbehörden (Anordnungen)".

Zu den in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen zählt auch eine Überarbeitung der Strafprozessordnung. Insbesondere seien die Erhebung und Nutzung von Daten, die von V-Leuten aus polizeilichen oder nachrichtendienstlichen Zusammenhängen ermittelt wurden, im Strafprozess nicht normenklar geregelt. Ebenso wird "dringend" geraten, "die E-Privacy-Verordnung schnellstmöglich zu verabschieden". Dem Gesetzgeber wird "angesichts des festgestellten geringen Nutzwerts von Antiterrordatei und Rechtsextremismus-Datei" empfohlen, diese abzuschaffen.

Ferner sollten der Vorlage zufolge die Jobcenter "ausreichend personell ausgestattet werden, um ihre Datenschutzbeauftragten von anderen Aufgaben freizustellen". Zudem umfassen die Empfehlungen unter anderem den an die öffentlichen Stellen des Bundes gerichteten Rat, "die Erforderlichkeit des Einsatzes Sozialer Medien kritisch zu hinterfragen".

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4. FDP fragt nach Vorteilen von MiFID II

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Wer bislang von den europäischen Wertpapier-Richtlinien MiFID II und PRIIPs profitiert habe, will die Fraktion der FDP in einer Kleinen Anfrage (19/9334) erfahren. Wissen wollen die Abgeordneten auch, ob sich die Bundesregierung mit Verbesserungen der Richtlinie beschäftigt hat und ob sie die in einer Studie der deutschen Kreditwirtschaft zum Ausdruck kommende Auffassung teilt, dass die MiFID II-Richtlinie hinsichtlich des Vermögensaufbaus der Bürger kontraproduktiv wirke. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage zitieren die Abgeordneten aus der Studie der Kreditwirtschaft, in der von einem steigenden Zeitaufwand für die Kunden die Rede ist, was zu großer Unzufriedenheit führe. Zudem überforderten und verunsicherten die Pflichtinformationen die Kunden. Kunden würden sich auch in erheblichem Maß von den Kapitalmärkten zurückziehen, was der Zielsetzung, die Kapitalmarktunion zu stärken, widerspreche.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 551 - 14. Mai 2019 - 11.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2019

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