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BUNDESTAG/8815: Heute im Bundestag Nr. 960 - 03.09.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 960
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 3. September 2019, Redaktionsschluss: 11.40 Uhr

1. Fokus auf Brennstoffzellenanwendungen
2. Drehfunkfeuer und Windenergieanlagen
3. Masterplan Binnenschifffahrt thematisiert
4. Grüne fragen nach Deutschland-Takt
5. Grüne fragen nach Hardware-Nachrüstung
6. Mehr Wettbewerb auf der Schiene


1. Fokus auf Brennstoffzellenanwendungen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung verfolgt nach eigenen Angaben einen technologieoffenen Ansatz, um den Einsatz der jeweils energieeffizientesten Antriebs-Technologie für die entsprechende Anwendung zu ermöglichen. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/12582) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12220) hervor. Die Auswertung bisheriger Förderprojekte zum Wasserstoff-Verbrennungsmotor zeigten, "dass dieser mit den konventionellen Antrieben konkurrenzfähig sein kann", heißt es in der Antwort. Hinsichtlich der Energieeffizienz und einer potenziellen Effizienzsteigerung zeige der Wasserstoff-Verbrennungsmotor im Vergleich zur Brennstoffzellentechnologie jedoch schlechtere Eigenschaften. Deshalb liege der Fokus des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bei der Förderung im Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) auf Brennstoffzellenanwendungen mit dem Ziel, hier Kostenreduktionen und Leistungsverbesserungen zu erzielen, schreibt die Bundesregierung.

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2. Drehfunkfeuer und Windenergieanlagen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Zum Thema "Abstandsregelungen von Drehfunkfeuern für Windenergieanlagen" äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12410) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/12058). UKW-Drehfunkfeuer werden genutzt, um vom Boden aus per Funk unter anderem Flugzeugen Navigationshinweise zu geben. Auf die Frage der Grünen, wie viele ausgewiesene Windvorrangflächen derzeit nicht bebaut werden können, weil sie im Anlagenschutzbereich von 15 km um ein Drehfunkfeuer liegen, heißt es in der Antwort: Die Flächenkulisse für die Windenergienutzung an Land liege gemäß der Studie "Flächenanalyse Windenergie an Land" bei etwa 3.450 Quadratkilometern. Etwa 300 Quadratkilometer dieser Flächenkulisse überschnitten sich mit den Kreisflächen um Drehfunkfeuer bei einem Radius von 15 Kilometern. "Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse darüber vor, welche Anteile dieser 300 Quadratkilometer der Windenergienutzung nicht zur Verfügung stehen und welche Gründe dafür verantwortlich sind", heißt es in der Antwort.

Weiter schreibt die Regierung, bei einer Reduzierung der Radien der Kreisflächen um Drehfunkfeuer von 15 auf 10 Kilometer nehme die Größe der Fläche, die sich aus der Verschneidung mit der Flächenkulisse für Windenergie an Land ergeben, um etwa 170 Quadratkilometer ab. Der Anteil, der auf diesen Flächen zusätzlich für die Windenergie zur Verfügung stehen könnte, sei der Bundesregierung nicht bekannt, "weil im Rahmen von Genehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auch andere Schutz- und Nutzungsinteressen zu beachten sind". Entsprechend sei es möglich, dass bei Wegfall der Belange der Flugsicherung geplante Anlagen aus anderen Gründen nicht genehmigungsfähig seien.

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3. Masterplan Binnenschifffahrt thematisiert

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die Maßnahmen des Masterplans Binnenschifffahrt für die touristische Schifffahrt interessiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (19/12562) wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem wissen, vor welchen Herausforderungen die touristische Fahrgast- und Kabinenschifffahrt in Deutschland aus ihrer Sicht steht. Gefragt wird auch, welche Ziele der Masterplan Binnenschifffahrt "konkret und ausschließlich in Bezug auf die Fahrgast- und Kabinenschifffahrt" verfolgt.

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4. Grüne fragen nach Deutschland-Takt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach den nächsten Umsetzungsschritten für den Deutschland-Takt 2030 erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/12508). Aus Sicht der Abgeordneten ist nach wie vor unklar, welche Bindungswirkung vom Zielfahrplan ausgeht und inwiefern sich die Bundesregierung in der Pflicht sieht, das Vorhaben Deutschland-Takt und die im Zielfahrplan unterstellten Infrastrukturmaßnahmen tatsächlich in konkrete Angebote des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) umzusetzen, heißt es in der Vorlage.

Gefragt wird unter anderem, wie die Umsetzung des Deutschland-Takts finanziert werden soll, "wenn der Bund beim Deutschland-Takt keine Selbstverpflichtung eingehen soll, alle im Zielfahrplan ausgewiesenen Infrastrukturen zu finanzieren". Ob vor der Aufstellung des zweiten Gutachterentwurfs zum Zielfahrplan 2030 des Deutschland-Takts eine Abstimmung mit allen Bundesländern erfolgt ist, interessiert die Parlamentarier ebenfalls.

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5. Grüne fragen nach Hardware-Nachrüstung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach dem Stand der Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen und dem Abruf von Fördermitteln zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/12575). Die an die Bundesregierung gerichteten Fragenkomplexe beziehen sich auf Hardware-Nachrüstungssysteme für Pkw, für schwere Kommunalfahrzeuge, für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge, für schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge und für Busse. Gefragt wird unter anderem nach der Anzahl der Anträge auf Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen, der Zahl der genehmigten Anträge sowie dem Zeitraum zwischen dem vollständigen Vorliegen der Anträge und der Genehmigung der Hardware-Nachrüstungssysteme.

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6. Mehr Wettbewerb auf der Schiene

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Die Monopolkommission sieht Fortschritte bei der Wettbewerbsentwicklung im Schienenverkehrsmarkt. Das geht aus dem "Siebten Sektorgutachten Bahn" der Monopolkommission hervor, das als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/12300) vorliegt. Zwar nimmt laut Gutachten die Deutsche Bahn-Gruppe (DB-Gruppe) sowohl im Schienengüterverkehr, Schienenpersonennahverkehr und Schienenpersonenfernverkehr weiterhin eine dominante Position ein. Im Güter- und Nahverkehr verzeichneten die Marktanteile der Wettbewerber jedoch kontinuierliche Anstiege. Lediglich im Fernverkehr liege der Wettbewerberanteil weiterhin bei unter einem Prozent, "wenngleich jüngste Markteintritte Bewegung in diesen Markt bringen", schreibt die Monopolkommission.

Die regulatorische Umsetzung des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) sowie Entwicklungen auf den Tarif- und Vertriebsmärkten hätten bei kontinuierlicher Weiterentwicklung das Potenzial, die Weichen in Richtung einer wettbewerblichen Entwicklung des Schienenverkehrsmarktes zu stellen, heißt es in der Vorlage weiter. Einhergehend mit regulatorischen Anpassungen setze die empfohlene wettbewerblichere Ausgestaltung des Systems auch die richtigen Anreize für mehr Qualität.

Die Wettbewerbshüter befürworten nach eigener Aussage weiterhin die eigentumsrechtliche, vertikale Trennung zwischen den Infrastruktur- und Transportsparten der DB-Gruppe. Zur Begründung heißt es: Im Schienenverkehrsmarkt stelle die Eisenbahninfrastruktur für die Eisenbahnverkehrsunternehmen ein notwendiges Vorleistungsprodukt dar. Es bestünden Anreize und Möglichkeiten für den vertikal integrierten Infrastrukturbetreiber der DB-Gruppe, Wettbewerber auf den nachgelagerten Transportmärkten zu benachteiligen. Auch wenn diese Möglichkeiten durch die Regulierung eingeschränkt würden, sei davon auszugehen, "dass sich insbesondere nicht-preisliche Diskriminierungspotenziale nicht vollständig erfassen lassen".

Auf den Prüfstand gehören nach Ansicht der Monopolkommission die Anreizsysteme für Qualität. In der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II (LuFV II) gewähre der Bund die Mittel für Ersatzinvestitionen als nicht rückzahlbare Zuschüsse, heißt es in der Unterrichtung. Diese würden den Infrastrukturbetreibern zur eigenverantwortlichen Verwendung überlassen. Ein qualitätsorientierter Einsatz der Finanzmittel solle dabei über das Setzen von sanktionsbewehrten Zielvorgaben hinsichtlich vordefinierter Infrastrukturkennzahlen sichergestellt werden. "Das geschieht bisher nur unzureichend", urteilt die Monopolkommission. Im Hinblick auf die Nachfolgevereinbarung der LuFV II sei es empfehlenswert, diese um konkretere Zielvorgaben zum Infrastrukturzustand sowie um Effizienzmaßgaben zu erweitern.

Weiteren Handlungsbedarf sehen die Experten bei der Anreizsetzung in der Entgeltregulierung. Die bestehende Regulierung schließe Wettbewerbsbehinderungen auf Ebene der Eisenbahnverkehrsunternehmen durch überhöhte Infrastrukturentgelte nicht aus, heißt es in dem Gutachten. Darin wird von der Monopolkommission außerdem gefordert, die Vergabe von Schienenwegkapazität wettbewerblich zu gestalten, den Zugang zu Zugmaterial zu verbessern und die ordnungspolitische Gestaltung des Deutschland-Takts voranzutreiben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 960 - 3. September 2019 - 11.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. September 2019

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