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BUNDESTAG/8833: Heute im Bundestag Nr. 978 - 06.09.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 978
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 6. September 2019, Redaktionsschluss: 14.44 Uhr

1. Stärkung der Rechtsstaatlichkeit
2. Ausrichtung der humanitären Hilfe
3. Agenda Frauen, Frieden, Sicherheit
4. Keine Angaben zu ZKA-Bericht
5. Bilanz zur Auswärtigen Kulturpolitik
6. Leitlinien zur Arktispolitik


1. Stärkung der Rechtsstaatlichkeit

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der von der Bundesregierung zusammen mit der belgischen Regierung vorgeschlagene Peer-Review-Mechanismus zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der EU soll als präventives Instrument dazu beitragen, "dass im Wege der Zusammenarbeit und des Dialogs die gemeinsame Kultur der Rechtsstaatlichkeit gestaltet wird". Durch regelmäßige Diskussionen und Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedstaaten solle ein gemeinsames Verständnis über die Rechtsstaatlichkeit gefördert und gefestigt werden, heißt es in der Antwort (19/12720) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12232) Das Instrument trete neben die in der Europäischen Union bestehenden korrektiven Instrumente, die im Wege von Kontrollen und Sanktionen auf die Beseitigung von in einzelnen Mitgliedstaaten entstandenen Rechtsstaatsdefiziten abzielten. "Dazu gehören der Rahmen der Kommission zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips, das Rechtsstaatsverfahren gemäß Artikel 7 EUV und die Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof."

Mit dem deutsch-belgischen Vorschlag hat sich die Bundesregierung nach eigener Auskunft nicht gegen andere Optionen entschieden, wie etwa eine unabhängige Expertenkommission nach dem Vorbild der Venedig-Kommission des Europarates, die die FDP-Fraktion ins Spiel gebracht hatte. "Vielmehr soll der Peer-Review-Mechanismus nach Auffassung der Bundesregierung andere Instrumente zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit ergänzen."

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2. Ausrichtung der humanitären Hilfe

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die "strategische Ausrichtung der deutschen humanitären Hilfe im Ausland" stellt die FDP-Fraktion in den Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/12425). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, mit welchen Maßnahmen sie die Umsetzung der im Rahmen der nichtständigen Mitgliedschaft Deutschlands im VN-Sicherheitsrat angekündigten Schwerpunktsetzung auf die Stärkung des humanitären Systems, insbesondere die bessere Geltung des humanitären Völkerrechts, der Schutz humanitärer Helfer, die Gewährleistung humanitärer Zugänge sowie besserer Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten erfüllt hat.

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3. Agenda Frauen, Frieden, Sicherheit

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht in der von Deutschland initiierten VN-Resolution 2467 keine Schwächung der Agenda "Frauen, Frieden, Sicherheit" ("Women, Peace, Security"/ WPS). Wie sie in der Antwort (19/12352) auf eine Kleine Anfrage (19/11404) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, sei die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedete Resolution 2467 vielmehr eine substantielle Ergänzung der früheren acht Resolutionen zu diesem Thema. "Alle früheren Resolutionen werden im Text (Paragraph 1 der Präambel) explizit bestätigt. Ihre Inhalte bleiben unverändert gültig. Damit werden auch die Inhalte, Empfehlungen und Verpflichtungen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit aus früheren Resolutionen vollständig aufgegriffen und bestätigt." Gleichzeitig sei die Agenda in vielfacher Hinsicht fortentwickelt worden, indem zum Teil neue Konzepte und Ansätze zu politisch im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sehr kontrovers diskutierten Themen in der Resolution festgeschrieben worden seien. "Ein Beispiel dafür ist ein opferzentrierter Ansatz, der bei allen Bemühungen um Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt in Konflikten und um die Herstellung von Rechenschaftspflicht die besonderen Bedürfnisse der Überlebenden gezielt berücksichtigt", schreibt die Bundesregierung. Die Resolution nehme auch bisher vernachlässigte Gruppen von Opfern sexualisierter Gewalt in den Fokus.

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4. Keine Angaben zu ZKA-Bericht

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundeskanzleramt liegt kein interner Bericht des Zollkriminalamtes (ZKA) vor, in dem laut Fraktion Die Linke die Verbindungen des BND-Manns mit dem Decknamen "Klaus Hollmann" zur Reederei Beluga analysiert worden sein sollen. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/12805) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (19/10141) schreibt, seien weitergehende Angaben "daher nicht möglich".

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5. Bilanz zur Auswärtigen Kulturpolitik

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der Einsatz für die Freiheit der Kunst und der Wissenschaften, die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft sowie die Unterstützung digitaler Initiativen insbesondere in Afrika sind im Jahr 2018 Schwerpunkte der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) gewesen. Das geht aus dem als Unterrichtung (19/11510) vorliegendem 22. AKBP-Bericht der Bundesregierung hervor.

Die finanziellen Mittel für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik der Bundesregierung beliefen sich 2018 laut Bericht auf insgesamt 1,877 Milliarden Euro. Davon entfielen 956,7 Millionen Euro allein auf Kapitel 0504 im Etat das Auswärtigen Amtes - die Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland.

Verwiesen wird im Bericht unter anderem auch auf die Datenerhebung "Deutsch als Fremdsprache weltweit" (2015), die ergeben habe, dass die überwiegende Mehrheit (87 Prozent) der weltweit rund 15,4 Millionen Deutschlernenden Schülerinnen und Schüler sind. Das Auswärtige Amt richte daher seine Förderung von Deutsch als Fremdsprache verstärkt auf Schulen mit Deutschunterricht. So betreue das Goethe-Institut im Rahmen der "Bildungskooperation Deutsch" rund 95.000 Schulen weltweit. Weitere 2.000 Schulen würden durch die Partnerschulinitiative PASCH gefördert. "Damit erreichen wir insgesamt etwa 90 Prozent aller Schulen mit Deutschunterricht im Ausland."

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6. Leitlinien zur Arktispolitik

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Das ökonomische Potential der Arktis soll aus Sicht der Bundesregierung unter Beachtung ihrer besonderen ökologischen Empfindlichkeit schonend und nachhaltig genutzt werden. Wie es in den als Unterrichtung (19/12730) vorliegenden "Leitlinien deutscher Arktispolitik" heißt, sei die Arktis eine Region immer schnelleren Wandels, deren geoökologische, geopolitische und geoökonomische Bedeutung für die internationale Gemeinschaft durch Klimaerwärmung und rasant beschleunigte Eisschmelze stetig wachse. "Die Bundesregierung sieht daher die zunehmende Notwendigkeit, auf einen weltweiten Klimaschutz im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris hinzuwirken. Sie tritt für den Erhalt der Arktis als konfliktarme Region und deren friedliche Nutzung ein."

Unter anderem erkennt die Bundesregierung in den Leitlinien Vorsorge- und Verursacherprinzip als Grundprinzipien allen umweltpolitischen und wirtschaftlichen Handelns in der Arktis an, bekennt sich zu allen internationalen und regionalen Übereinkommen und fordert die Einhaltung rechtsverbindlicher Regelungen zur Nutzung und Erforschung der Arktis. Außerdem befürwortet sie multilaterale Kooperation, insbesondere im Arktischen Rat, und setzt sich für die kooperative Lösung von überschneidenden Souveränitätsansprüchen in der Arktis ein.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 978 - 6. September 2019 - 14.44 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2019

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