Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/8888: Heute im Bundestag Nr. 1033 - 23.09.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1033
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 23. September 2019, Redaktionsschluss: 17.18 Uhr

1. Betriebliche und überbetriebliche Modelle
2. Regierung: Keine Gefahr durch 5G-Ausbau
3. Hitzebedingte Gesundheitsrisiken
4. Linke fragt nach Drogenkonsumräumen
5. AfD fragt nach Korrekturbitten des GBA


1. Betriebliche und überbetriebliche Modelle

Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt/Anhörung

Berlin: (hib/LBR) Mit betrieblichen und überbetrieblichen Erfolgsmodellen in der beruflichen Bildung hat sich die Enquete-Kommission "Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt" in einer öffentlichen Anhörung beschäftigt. In der 12. Sitzung des Gremiums ging es um Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen in der Digitalisierung, aber auch um Erfolgsfaktoren und Leuchtturm-Unternehmen und -Regionen in Deutschland.

Günter Hofmann vom Werkzeugbau Siegfried Hofmann GmbH in Lichtenfels in Bayern berichtete den Kommissionsmitgliedern von der Situation in seinem Familienunternehmen. Dort arbeiten mehr als 400 Mitarbeiter und mehr als 50 Auszubildende. "Im Unternehmen haben wir ein modernes Ausbildungszentrum und ein umfangreiches Weiterbildungskonzept, das jedem Mitarbeiter offen steht", sagte Hofmann. Das Unternehmen bekomme zwar genügend Auszubildende, doch nach Abschluss der Ausbildung ständen vergleichsweise wenige Auszubildende als Facharbeiter zur Verfügung. "Die wichtigsten Faktoren sind, dass es ein modernes, gut ausgestattetes Ausbildungszentrum und gut ausgebildete Ausbilder gibt", betonte Hofmann. Auszubildende neue Technologien, wie etwa den 3D-Druck, ausprobieren zu lassen, habe sich bewährt. Aber auch über Möglichkeiten, wie die Teilnahme an Erasmus+-Programmen im Ausland könne man als Arbeitgeber attraktiv bleiben.

Wirksam für die Auszubildendensuche seien vor allem die Mund-zu-Mund-Propaganda unter den jungen Menschen, aber auch Schulbesuche durch Unternehmensmitarbeiter und der Besuch von Ausbildungsmessen, bei denen Auszubildende selbst potenzielle Nachwuchskräfte informieren. Hofmann betonte auch die Wichtigkeit von Netzwerken und Kooperationen: "Wir haben uns entschlossen, ein neues Forschungs- und Anwendungszentrum für digitale Zukunftstechnologien aufzubauen, um angewandte Forschung für regionale Unternehmen, Wissenstransfer und Weiterbildung anzubieten", sagte Hofmann. Das biete auch Chancen für kleine und mittlere Unternehmen und Berufsschulen.

Oliver Maassen von der TRUMPF-Gruppe in Ditzingen in Baden-Württemberg berichtete von der Situation bei einem der weltweit größten Anbieter von Werkzeugmaschinen. Als schwäbisches Familienunternehmen, in dem die Hälfte der 14.000 Mitarbeiter nicht in Deutschland arbeite, gebe es einige Herausforderungen, sagte Maassen. "In diesem Jahr wurden über tausend Führungskräfte in einem zweitägigen Workshop geschult - auch damit sie die Transformation in ihren Bereichen formen können", berichtete er der Kommission. Jede Führungskraft habe zudem den Auftrag, mindestens zwei Mal jährlich in Schulen zu gehen. Das Konzept, Lehrer auch mal in Unternehmen zu bringen, werde zukünftig ein großes Thema, prognostizierte Maassen.

Das Unternehmen bilde in acht Berufen aus und habe Studierende in neun dualen Studiengängen, berichtete er. In der Ausbildung der etwa 400 Auszubildenden werde zudem ein "digitaler Ausbilder" beschäftigt, der Informatiker ist und Auszubildende und Studierende betreue. Bewährt habe sich, die Nachwuchskräfte gleich zu behandeln, in dem sie etwa gemeinsame Projekt entwickeln.

Maassen plädierte dafür, bereits über frühkindliche Erziehung anzufangen, junge Menschen für Technik zu interessieren. Der Anteil von 25 Prozent Frauen bei Auszubildenden und jungen Nachwuchskräften, sei "für die Branche herausragend", müsse aber noch steigen, sagte er. Er sprach sich auch dafür aus, Ausbildungsberufe stärker zu modularisieren. "Wir glauben, ein relativ gleiches Grundausbildungsjahr für alle, das Nachsteuerungen zulässt und auf das eine Spezialisierung folgt, wäre sinnvoll", sagte er.

Wie die Situation eines privaten Aus- und Weiterbildungsträgers ist, berichtete Steffen Staake von der BAL - Bildungs- und Beteiligungs GmbH in Leuna in Sachsen-Anhalt. "Wir haben 100 junge Auszubildende in mehr als 20 Ausbildungsberufen und an Weiterbildungsmaßnahmen nehmen etwa 100 Erwachsene teil", berichtete Staake. 1993 wurde der Campus gegründet. Derzeit arbeite man auch mit Partnern aus Vietnam daran, das duale System aus Deutschland dort zum implementieren.

Im Bereich der Berufsvorbereitung arbeite man eng mit Schulen aus dem Saalekreis zusammen. "Ich denke, jede Schule ist in der Lage, Maßnahmen zur Berufsorientierung anzubieten", sagte Staake. Er plädierte dafür, die Ausbildung bei Bildungsträgern auszubauen, da es geringere Abbrecherquoten im kooperativen Modell als im integrativen Modell gäbe.

In ihren Nachfragen konzentrierten sich die Fraktionen auf mögliche Lehren für mittlere und kleine Unternehmen und Berufsschulen. Die CDU/CSU-Fraktion wollte wissen, ob mehr Modularisierung nicht zu mehr Instabilität und weniger Orientierung für junge Menschen führe und woran es aus Sicht der Unternehmen bei der Digitalisierung in Berufsschulen am meisten mangele. Die SPD-Fraktion interessierte sich dafür, wie hoch die Anteile der Auszubildenden ohne Abitur in den Unternehmen sei und wollte erfahren, was genau ein "digitaler Ausbilder" mache.

Aus der AfD-Fraktion gab es Nachfragen dazu, was für die Unternehmen Berufsorientierung genau bedeute und wie daran mitgewirkt werden könne, dass Schüler von Haupt- und Realschulen besondere Zielrichtungen vorgegeben werden können. Abgeordnete der FDP-Fraktion fragten danach, wie sich die Weiterbildung der Ausbilder in der Praxis gestalte und wie sich eine an der Wertschöpfungskette orientierte Grundausbildung mit Modulen genau ausgestalten könnte.

Die Linke interessierte sich dafür, wie eine nachhaltige Berufsorientierung bei fragmentierten Zuständigkeiten gesichert werden könne und inwieweit die Mitarbeiter bei Prozessen der digitalen Transformation in den Unternehmen einbezogen würden. Bündnis 90/Die Grünen wollte wissen, ob die Unternehmen beim Change-Management externe Beratung in Anspruch genommen haben und dies auch ein Modell für Berufsschulen sein könnte.

*

2. Regierung: Keine Gefahr durch 5G-Ausbau

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Von Seiten der Bundesregierung gibt es keinerlei Bedenken hinsichtlich gesundheitlicher Gefahren im Zusammenhang mit dem beabsichtigten 5G-Netzausbau. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Florian Pronold (SPD), am Montag während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses deutlich. Da die 5G-Technologie nicht komplett neu sei, sondern eine Weiterentwicklung bisheriger Mobilfunkstandards darstelle, verfüge die Regierung über ein "sehr gesichertes, wissenschaftliches Umfeld", sagte Pronold. "Wir können gesundheitliche Gefahren, soweit man das wissenschaftlich mit absoluter Sicherheit sagen kann, ausschließen."

In der der Sitzung zugrundeliegenden Petition wird hingegen auf die gesundheitlichen Risiken, die aus Sicht des Petenten Eduard Meßmer mit einem flächendeckenden 5G-Mobilfunkstandard verbunden sind, hingewiesen. Bei dem neuen 5G-Standard würden Millimeterwellen bis zu 200 GHz genutzt, heißt es in der Petition. Diese Strahlung werde von der menschlichen Haut absorbiert oder von Pflanzenblättern aufgenommen. Der 5G-Mobilfunkstandard werde - nicht zuletzt mit der dafür erforderlichen Antennendichte - die Exposition von elektromagnetischen Feldern im Hochfrequenzbereich in einem unvorstellbaren Ausmaß erhöhen, schreibt der Petent. Die zu befürchtenden Wirkungen umfassen seiner Ansicht nach ein "erhöhtes Krebsrisiko, zellulären Stress, einen Anstieg gesundheitlicher freier Radikale, unkalkulierbare genetische Veränderungen, Änderungen der Strukturen und Funktionen im Reproduktivsystem, Defizite beim Lernen und Erinnern, neurologische Störungen und negative Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden". In der Petition wird daher gefordert, die Vergabe von 5G-Mobilfunklizenzen auszusetzen und die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards zu unterbinden, "solange wissenschaftlich begründete Zweifel über die Unbedenklichkeit dieser Technologie bestehen".

Vor den Abgeordneten kritisierte Petent Meßmer, die 5G-Technik werde ohne Folgenabschätzung eingeführt. In die Forschung zur 5G-Technologie würden "reichlich Forschungsgelder gesteckt". Nur wenige Gelder würden jedoch in die Fragestellung nach dem Schutz der Menschen investiert, sagte Meßmer und forderte zugleich die Forschung nach Alternativen zu 5G zu stärken.

Ein "juristisches Defizit" machte Wilfried Kühling, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) aus, der dem Petenten in der Sitzung zur Seite stand. In der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) sei "keine Vorsorge operationalisiert", beklagte er. Letztendlich werde sogar das Grundgesetz missachtet, weil der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Artikel 20a) nicht ausreichend wahrgenommen werde.

Kühling sagte weiter, die tumorverstärkende Wirkung von Mobilfunkstrahlung sei in Tierversuchen jetzt schon nachgewiesen worden. "Wir sollten also nicht auf das Vorhandene mit 5G noch etwas aufsetzen, bis die Unbedenklichkeit nicht nachgewiesen ist", forderte er.

Der Umwelt-Staatssekretär verwies hingegen auf existierende Grenzwerte für alle Mobilfunkfrequenzen. Diese Grenzwerte würden fortwährend wissenschaftlich untersucht und ihre Einhaltung überprüft, damit daraus keine Gefährdung von Menschen hervorgehen könne. Im Bereich der Hochfrequenzen, etwa bei der Maschine zu Maschine Kommunikation, die künftig im Rahmen von 5G angedacht sei, gebe es noch keine ausreichenden Erkenntnisse, weshalb Forschungsvorhaben auf den Weg gebracht worden seien. Die letzten noch existierenden wissenschaftlichen Lücken sollen so noch vor Anwendung der Verfahren geschlossen sein und eine Reaktion möglich werden, "sollte sich dabei etwas herausstellen", sagte Pronold.

*

3. Hitzebedingte Gesundheitsrisiken

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Länger andauernde Hitzewellen haben nach Angaben der Bundesregierung vielfältig negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen. Betroffen seien insbesondere ältere Leute, Säuglinge und Kleinkinder sowie Menschen mit Vorerkrankungen, heißt es in der Antwort (19/12899) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12424) der FDP-Fraktion.

In Hitzeepisoden komme es bei Flüssigkeitsverlust zu Dehydrierung und einer reduzierten Blutviskosität. Dadurch erhöhe sich das Risiko für Thrombosen und andere Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Der Körper sei bei Hitze höherem Stress ausgesetzt, der bestehende Beschwerden, etwa Erkrankungen der Atemwege, verstärken könne.

Bei eingeschränkter Thermoregulation könne es zu Problemen mit dem Wasser- und Elektrolytehaushalt kommen, was lebensbedrohliche Beeinträchtigungen des Herz-Kreislauf-Systems zur Folge haben könne. Eine zunehmende Erwärmung begünstige auch Krankheiten durch das vermehrte Auftreten von Mücken und Zecken als Überträger. Die höheren Temperaturen förderten zudem das bakterielle Wachstum mit Auswirkungen auf Infektionskrankheiten.

Längere Hitzewellen gehen den Angaben zufolge mit einer erhöhten Sterblichkeit insbesondere älterer Menschen einher. So sei in den Sommern 2003, 2006, 2010, 2013 und 2015 eine signifikante Anzahl hitzebedingter Todesfälle ermittelt worden. Nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) starben 2018 in Berlin etwa 490 Menschen aufgrund der Hitze.

*

4. Linke fragt nach Drogenkonsumräumen

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Drogenkonsumräume sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/13292) der Linksfraktion. Solche Einrichtungen seien eine international anerkannte Möglichkeit zur Reduzierung von Drogentodesfällen. Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung diese Angebote bewertet.

*

5. AfD fragt nach Korrekturbitten des GBA

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Anlässen der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) im Juni 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12918) danach, aus welchen Anlässen der GBA im Juni dieses Jahres bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1033 - 23. September 2019 - 17.18 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang