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BUNDESTAG/8925: Heute im Bundestag Nr. 1070 - 30.09.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1070
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 30. September 2019, Redaktionsschluss: 10.20 Uhr

1. Wettbewerb bei erneuerbaren Energien
2. Faktorverfahren wird kaum genutzt
3. Zahl der Hautkrebsfälle drastisch gestiegen
4. Keine Korrekturbitten des BLE
5. Keine Korrekturbitten des BSA
6. Spin-offs aus Forschungseinrichtungen


1. Wettbewerb bei erneuerbaren Energien

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Die Monopolkommission hat dazu aufgerufen, im Zuge der Energiewende den Wettbewerb in der Branche anzufachen. "Wettbewerb mit neuer Energie ist an vielen Stellen der Energiewende notwendig", schreibt die Kommission in ihrem als Unterrichtung (19/13440) vorliegenden 7. Sektorgutachten Energie gemäß Paragraph 62 des Energiewirtschaftsgesetzes - Wettbewerb mit neuer Energie.

Auf den Stromhandelsmärkten sei das Entstehen marktbeherrschender Stellungen kritisch zu beobachten, da entsprechend Risiken zur missbräuchlichen Ausnutzung entstünden. Auf den Regelenergiemärkten stelle die Integration erneuerbarer Energien neue Anforderungen an das Marktdesign; auch auf den staatlich geförderten Beschaffungsmärkten für erneuerbare Energie gelte es, eine positive Wettbewerbsentwicklung zu gewährleisten.

Eindringlich plädiert die Kommission für einen von vornherein offenen Wettbewerb beim Aufbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektromobile Fahrzeuge. Regionale Monopole seien hier problematisch, weil der Stromlieferant nicht vor einem Ladevorgang gewählt werden kann. "Die Wahl des Lieferanten erfolgt vielmehr durch die Wahl einer Ladesäule." Ladekunden könnten sich einem "marktmächtigen Anbieter mit potenziell überhöhten Preisen gegenüber" stehen sehen. Kommunen sei zu empfehlen, möglichst mehrere unterschiedliche Anbieter für den Aufbau einer Versorgung mit Lademöglichkeiten zu gewinnen und Agglomerationen von Ladesäulen eines Anbieters zu vermeiden. Kartellbehörden sollten wachsam sein. Ein möglicher Weg zu mehr Wettbewerb wäre nach Ansicht der Kommission außerdem, die Ladeinfrastruktur für den Durchleitungswettbewerb zu öffnen und so eine ähnliche Situation wie bei Haushaltsstrom herzustellen. Allerdings wäre eine solche Maßnahme aufwändig und problembehaftet und daher nicht zuvorderst als Instrument zu empfehlen.

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2. Faktorverfahren wird kaum genutzt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das in der Lohnsteuerklasse IV mögliche Faktorverfahren, mit dem Arbeitslohn entsprechend der tatsächlichen Einkommensverhältnisse von Ehegatten besteuert werden kann, wird in der Praxis kaum genutzt. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung (19/12857) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12373). Danach gab es im Jahr 2018 6,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger mit Familienstand verheiratet oder Lebenspartnerschaft, in denen beide ein aktives Arbeitsverhältnis hatten. Das Faktorverfahren wurde in nur 39.267 Fällen genutzt, was einem Anteil von 0,585 Prozent entspricht. Nach Angaben der Regierung wurde das Faktorverfahren im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes 2015 dahingehend vereinfacht, dass es nicht mehr jährlich beantragt werden muss, sondern nur noch alle zwei Jahre. Außerdem werde nunmehr in den Steuerbescheiden gezielt über die Möglichkeit der Steuerklasse IV/IV mit Faktor aufgeklärt. Ob diese Maßnahme eine Wirkung entfalten werde, lasse sich noch nicht sagen.

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3. Zahl der Hautkrebsfälle drastisch gestiegen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Zahl der registrierten Hautkrebsfälle in Deutschland ist in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen. Bei der bösartigsten Form des Hautkrebs, dem malignen Melanom ("schwarzer Hautkrebs"), hat sich die Zahl der jährlich neu auftretenden Fälle von 11.500 im Jahr 1999 auf rund 23.000 im Jahr 2016 etwa verdoppelt, wie aus der Antwort (19/13035) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12559) der Linksfraktion hervorgeht.

Anhand einer Hochrechnung des Robert-Koch-Instituts (RKI) ergibt sich den Angaben zufolge für Deutschland ein Anstieg der Hautkrebsfälle von insgesamt 144.000 Neuerkrankungen 2007 auf 224.000 Neuerkrankungen 2015. Die Zahl der Hautkrebs-Toten stieg von 2.468 Fällen im Jahr 1997 auf 3.764 Fälle im Jahr 2017. In den meisten Fällen war das maligne Melanom für den tödlichen Krankheitsverlauf verantwortlich.

Experten vermuten, dass diese Entwicklung auch mit der Alterung der Bevölkerung zusammenhängt, da vor allem der nicht-melanotische "weiße Hautkrebs" überwiegend bei älteren Leuten auftrete. Zudem würden mit der Einführung des Hautkrebs-Screenings ab 2008 Erkrankungen häufiger erkannt und somit auch dokumentiert.

Schließlich sei ein Grund für die stark steigenden Zahlen in dem veränderten Freizeitverhalten der Menschen zu sehen mit vermehrten Strandurlauben, der Nutzung von Sonnenstudios und knapper Bekleidung. Für das maligne Melanom und das Basalzellkarzinom würden vor allem hohe UV-Belastungen und Sonnenbrände als Risikofaktor angesehen.

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4. Keine Korrekturbitten des BLE

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat im April 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung gebeten. Das geht aus der Antwort (19/12822) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12347) der AfD-Fraktion hervor. Das BLE gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.

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5. Keine Korrekturbitten des BSA

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Bundessortenamt (BSA) hat im März 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung gebeten. Das geht aus der Antwort (19/12829) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12311) der AfD-Fraktion hervor. Das BSA gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.

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6. Spin-offs aus Forschungseinrichtungen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Die Gründungssituation in Deutschland ist aus Sicht FDP-Fraktion in keinem guten Zustand. 2018 sei der Anteil von Gründern mit Marktneuheiten auf insgesamt 13 Prozent gefallen, knapp über dem Tiefpunkt von zwölf Prozent in 2009, schreibt die Fraktion in ihrer Kleinen Anfrage (19/13346). Es sind nach Ansicht der FDP aber gerade Gründerinnen und Gründer, die in modernen Beschäftigungsverhältnissen Innovationen bei Produkten, Prozessen, Dienstleistungen sowie neuen Geschäftsmodellen initiieren und damit auch Wohlstand und Beschäftigung im Land schaffen und sichern.

Die FDP fragt, wie hoch nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Ausgründungen bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen in 2018 ist und wie die Bundesregierung diese Entwicklung vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag formulierten Zielsetzung bewertet, den Transfer "als zentrale Säule unseres Forschungs- und Innovationssystems nachhaltig" zu "stärken und substantielle Steigerungen" zu erreichen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1070 - 30. September 2019 - 10.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Oktober 2019

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