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BUNDESTAG/9033: Heute im Bundestag Nr. 1180 - 23.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1180
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 23. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 14.45 Uhr

1. Karliczek musste vor Ausschuss treten
2. Klimaschutzgesetz vorgelegt
3. Luftverkehrsteuer wird angehoben
4. Grüne fordern Kindergrundsicherung
5. Unterschiedliche Steuersätze bei Tabak


1. Karliczek musste vor Ausschuss treten

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Anja Karliczek (CDU), Bundesministerin für Bildung und Forschung (BMBF), musste sich am Mittwochvormittag erneut vor dem Ausschuss für Bildung und Forschung Rede und Antwort stehen, um die Standortentscheidung für Münster für die Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) zu begründen und zu rechtfertigen. Die Opposition aber auch Bundestagsabgeordnete aus den eigenen Reihen vermuten Einflussnahme der Ministerin für den Standort Münster. Der Grund: Karliczeks Wahlkreis Ibbenbüren ist der Nachbarwahlkreis von Münster. Einige Bundestagsabgeordnete hatten jüngst sogar den Rücktritt von Karliczek gefordert. Die FFB soll vom BMBF mit mehr als 500 Millionen Euro gefördert werden.

Karliczek betonte, dass sie die Entscheidung zum Bau der FFB allein getroffen habe, die Wahl des Standortes jedoch der Fachebene überlassen habe. Sie wollte sich, gerade auch als es um Münster ging, aus Gründen der Befangenheit aus der Standortwahl heraushalten. "Ohnehin können das Fachleute besser beurteilen", sagte die Ministerin. Auf die Frage des SPD-Vertreters, ob sie jemals Einfluss für den Standort Münster genommen habe, antwortet sie mit: "Nein."

Karliczek unterstrich, dass ihr Ministerium und die Gründungskommission ihre Expertise insoweit eingebracht hätten, als sie die Konzepte für unterschiedliche Standorte mit Blick auf ihre generelle Eignung diskutiert hätten. Danach seien grundsätzlich mehrere Standorte für die Umsetzung der FFB geeignet gewesen. Zu diesen gehörten Augsburg, Salzgitter, Ulm und Münster.

Die Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen warf der Ministerin vor, dass es mehrere Gutachten gegeben habe, die andere Standorte wie zum Beispiel Ulm favorisiert hätten. Ein Vertreter des Ministeriums wies darauf hin, dass es sich nie um Gutachten gehandelt habe, sondern lediglich um vorläufige, unvollständige Dokumente in Tabellenform mit einem Punktesystem, das nicht alle Kriterien erfasst habe. Diese Papiere seien nur beratend herangezogen worden.

Bei der Entscheidung des BMBF für das Angebot von Münster hätte neben grundsätzlichen Kriterien, wie Grundstück und Finanzierung durch das Bundesland, vor allem die Kompetenz der an Münster gebundenen Professoren eine wesentliche Rolle gespielt. Auch die Industrie hätte sich sehr für Münster stark gemacht. Der Vertreter der Linken fragte, warum beispielsweise Thüringen nicht einmal vom Bundesministerium für Bildung- und Forschung zur Ausschreibung eingeladen worden sei, obwohl es dort mehrere Batteriehersteller gebe. Karliczek sagt, Batterieherstellung sei nun mal etwas komplett anderes als Batteriefertigung und -forschung.

Der Vertreter der AfD kritisierte, dass die Forschung in Deutschland durch die "Batterieaffäre" zunehmend in Verruf gerate. Er lobte die Bundesministerin zwar einerseits für ihren Bemühen, Transparenz in das Verfahren zu bringen, sprach aber gleichzeitig von einer "Scheinobjektivität", die die Ministerin herstellen wolle. Denn es könne gar nicht sein, dass sie als Person nicht an der Entscheidung für Münster beteiligt gewesen sei.

Der FDP-Vertreter sprach von einem "verkorksten Verfahren" insgesamt und sagte in Richtung Ministerin: "Und Sie tragen die Verantwortung." Zudem wollte auch er wissen, ob es nicht eine vorläufige Prioritätenliste gegeben habe. Der Vertreter der CDU/CSU mahnte zur sachlichen Debatte auf Grundlage von Fakten und nicht zur Skandalisierung. Er wies darauf hin, dass es einen Pressebericht gegeben habe, wonach die Standorte, die nicht ausgewählt worden seien, nun mit Geld aus dem BMBF "ruhiggestellt" werden sollen. Nach seinen Recherchen habe es von Anfang ein Dachkonzept gegeben, wonach auch die anderen Standorte finanziell miteinbezogen werden sollen.

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2. Klimaschutzgesetz vorgelegt

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/14337) vorgelegt. Der Gesetzentwurf steht am Freitagmorgen das erste Mal auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Mit dem Entwurf sollen die Klimaschutzziele erstmals gesetzlich normiert werden und die Sektorziele des Klimaschutzplans 2050 in jährliche Emissionsbudgets für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft übertragen werden. Das Gesetz verpflichte die öffentliche Hand, entfalte aber keine Rechtswirkung für Private, schreibt die Bundesregierung im Entwurf.

Im Gesetzentwurf heißt es weiter, dass die Einhaltung der Jahresemissionsmengen Aufgabe des jeweiligen Bundesministeriums sei. Das Umweltbundesamt soll zu den Emissionsdaten im März eines jeden Jahres einen Bericht vorlegen. Überschreitet ein Sektor eine Jahresemissionsmenge, bestehe eine Initiativpflicht der Bundesregierung für ein Sofortprogramm zur Gegensteuerung bei Zielverfehlungen mittels zusätzlicher Maßnahmen, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Wenn Sektoren teilweise dem Europäischen Emissionshandel unterlägen, könnten Emissionsminderungen grundsätzlich auch im Ausland erbracht werden, schreibt die Regierung.

Das Gesetz sehe weiter vor, dass ein unabhängiger, interdisziplinär arbeitender "Expertenrat für Klimafragen" eingerichtet werde. Dieser soll sich am Vorbild des "Committee on Climate Change" im Vereinigten Königreich orientieren. Für den Expertenrat benenne die Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren Experten. Jeweils ein Mitglied müsse aus den Disziplinen Klimawissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Umweltwissenschaften und soziale Fragen stamme, schreibt die Bundesregierung.

Der Rat bestätige dem Bundestag und der Bundesregierung die jährlichen Emissionsdaten und lege eine Bewertung vor. Darüber hinaus erstelle er wissenschaftliche Abschätzungen der Fortschritte und Maßnahmen, heißt es im Gesetzentwurf weiter.

Desweiteren soll mit den Änderungen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG) Auswirkungen des Klimaschutzprogramms 2030 (19/13900) für den Energie- und Klimafonds nachvollzogen werden. Der Fonds bleibe "das zentrale Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der Beschlüsse", heißt es im Gesetzentwurf. Der Bund setze sich mit dem Klimaschutzgesetz zudem das Ziel, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren.

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3. Luftverkehrsteuer wird angehoben

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Um den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu verringern und die Bürgerinnen und Bürger zum klimafreundlichen Handeln zu ermuntern, soll das in besonders hohem Maße klima- und umweltschädliche Fliegen weiter verteuert werden. Daher soll die Luftverkehrsteuer zum 1. April 2020 erhöht werden, schreiben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (19/14339). Zur Begründung heißt es, die bisherige Bepreisung des Luftverkehrs bilde die auch im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern besondere Klima- und Umweltschädlichkeit zum einen nicht ausreichend ab und habe zum anderen zu keiner nennenswerten nachhaltigen Veränderung der Wachstumsraten beim Passagieraufkommen und damit der Gesamtzahl der Flugbewegungen geführt. Ebenso wenig sei es zu einer Verkehrsverlagerung auf die Bahn gekommen.

Die Steuermehreinnahmen sollen im nächsten Jahr 470 Millionen Euro betragen und bis 2023 auf rund 850 Millionen Euro steigen. Die Steuermehreinnahmen würden auch zur Finanzierung der steigenden Ausgaben zur Bekämpfung des Klimawandels und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen. Die Luftverkehrsteuer werde auf die Flugpreise aufgeschlagen und somit direkt an den Fluggast weitergegeben, wird erläutert.

Im Einzelnen ist vorgesehen, dass die Luftverkehrssteuer für Flüge im Inland und in europäische Länder von derzeit 7,50 Euro auf 10,03 Euro erhöht wird. Für Flüge nach Afrika, in den Nahen und Mittleren Osten soll sie von 23,43 Euro auf 33,01 Euro steigen. Für noch weiter entfernt liegende Ziele wird die Steuer von 42,18 EUR auf 59,43 Euro erhöht.

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04. Grüne fordern Kindergrundsicherung

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will eine Kindergrundsicherung einführen. In einem Antrag (19/14326) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das Kindergeld, den Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in der neuen Leistung zusammenzufassen.

Nach dem Willen der Fraktion soll die Kindergrundsicherung als eigenständige Leistung ausgestaltet werden, die nicht als Einkommen der Eltern angerechnet wird. Die Sozialleistung soll sich aus einem fixen Garantie-Betrag für jedes Kind und einem ergänzenden "GarantiePlus"-Betrag, der sich nach der finanziellen Situation der Familie richtet, zusammensetzen. Je niedriger das Einkommen der Eltern ist, desto höher soll der "GarantiePlus"-Betrag ausfallen. Der Garantie-Betrag soll nach den Vorstellungen der Grünen so hoch sein, dass der verfassungsrechtlichen Vorgabe nach Freistellung des kindlichen sächlichen Existenzminimums und des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bei der Besteuerung des Elterneinkommens entsprochen wird. Für das Jahr 2019 beziffern die Grünen die Höhe der Kindergrundsicherung auf die Maximalbeträge von 364 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 475 Euro für Kinder bis 13 Jahre und 503 Euro für Kinder bis 17 Jahre.

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5. Unterschiedliche Steuersätze bei Tabak

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Warum Feinschnitt und Pfeifentabak unterschiedlich besteuert werden, will die FDP-Fraktion mit einer Kleinen Anfrage (19/13957) in Erfahrung bringen. Gefragt wird auch nach einer Harmonisierung des Tabaksteuergesetzes mit den direkt anliegenden Nachbarstaaten, um Schmuggel und Straftaten an der deutschen Grenze besser verfolgen zu können. In der Anfrage geht es auch um die Besteuerung sogenannter E-Zigaretten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1180 - 23. Oktober 2019 - 14.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Oktober 2019

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