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BUNDESTAG/9058: Heute im Bundestag Nr. 1205 - 31.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1205
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 31. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 10.47 Uhr

1. Aufnahme von Flüchtlingen in Kommunen
2. FDP fordert Assistenzhundegesetz
3. Ausgaben für Bundespolizei-Flugdienst
4. Forschungsfertigung Batteriezelle
5. Barbetrag in stationären Einrichtungen
6. Einführung kompakter Renteninformation
7. AfD fragt nach Pensionslasten des Bundes


1. Aufnahme von Flüchtlingen in Kommunen

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/FLA). Um die Aufnahme von Flüchtlingen in Kommunen geht es in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat am Montag, 4. November 2019. Die Befunde der neun Sachverständigen kreisen um Anträge der Linksfraktion (19/8648) und Bündnis 90/Die Grünen (19/9275). Die zweistündige Sitzung beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum E 600. Sie wird zeitversetzt ab 16.30 Uhr im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Interessierte Besucher werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

"Regionale und kommunale Flüchtlingsaufnahme stärken", haben die Grünen ihren Antrag überschrieben. Sie fordern von der Bundesregierung, Städte und Kommunen, die ihre Bereitschaft zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten zusätzlich zum existierenden Verteilungsschlüssel erklärt haben, in ihrem Anliegen zu unterstützen. Auch solle die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes in eine "Benehmens Regelung" ändern, "sodass die Länder nicht mehr das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums einholen müssen, um humanitäre Aufnahmeprogramme auf den Weg zu bringen". Ferner solle sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, "dass ein kommunaler Integrationsfonds zur Unterstützung von europäischen Kommunen und Regionen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten eingerichtet wird".

Die Grünen schreiben, dass fast 50 Städte und Gemeinden in Deutschland "ihr kommunales Selbstbestimmungsrecht im Sinne des Flüchtlingsschutzes nutzen" wollten und sich dazu bereit erklärten, aus Seenot gerettete Menschen aufzunehmen. Derzeit hindere Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes die Länder jedoch an einer eigenständigen Durchführung humanitärer Aufnahmeprogramme, da hierzu immer das Einvernehmen mit dem Bundesinnenminister erforderlich sei.

Die Linken drängen in ihrem Antrag darauf, "kommunale Initiativen für die Aufnahme von Geflüchteten" umfassend zu unterstützen. Dazu solle sie insbesondere ihr politisches Einverständnis für entsprechende Aufnahmevereinbarungen der Länder nach Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erklären und einen Gesetzentwurf vorlegen, "mit dem Städten und Kommunen die Möglichkeit eröffnet wird, Geflüchtete eigenverantwortlich aufzunehmen", fordert die Fraktion.

Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, besonders aufnahmebereite Städte und Kommunen finanziell und strukturell zu unterstützen und sich auf der EU-Ebene für einen "Asyl-Solidaritäts-Fonds" einzusetzen, "dessen Fördermittel darüber hinaus eine allgemeine Verbesserung der kommunalen Infrastruktur dieser Städte und Regionen ermöglichen". In der Begründung schreibt die Fraktion, dass es in Deutschland viele Kommunen gebe, "die sich aktiv als sichere Zufluchtsorte für Geflüchtete angeboten haben, zum Beispiel Osnabrück, Bielefeld, Marburg, Greifswald und Nürnberg". Etwa 25 Städte hätten dies gegenüber dem Bundesinnenministerium ausdrücklich erklärt.

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2. FDP fordert Assistenzhundegesetz

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/14503) ein Assistenzhundegesetz, um die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. In dem Antrag kritisiert die Fraktion, dass derzeit die rechtlichen Voraussetzungen dafür fehlen, dass Krankenkassen die Kosten für Assistenzhunde übernehmen. Derzeit würden lediglich Blindenführhunde als speziell ausgebildete Assiszenzhunde unter bestimmten Umständen für blinde Menschen auf Antrag bewilligt. Neben Blindenführhunden gebe es im Zusammenhang mit anderen tiergestützten Therapien zur Linderung von seelischen oder psychischen Beeinträchtigungen andere Arten von Servicehunden. So gebe es zum Beispiel Diabetikerwarnhunde oder auch Begleithunde, die bei einer Einschränkung durch eine posttraumatische Belastungsstörung eingesetzt werden, schreiben die Liberalen. Ein Assistenzhundegesetz soll die Anerkennung von Assistenzhunden als Teilhabeleistung im SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) regeln, sofern keine gleich wirksamen anderen Therapiemethoden zur Verfügung stehen, fordert die Fraktion.

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3. Ausgaben für Bundespolizei-Flugdienst

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Für den Betrieb des Bundespolizei-Flugdienstes sind im Haushaltsjahr 2018 nach Angaben der Bundesregierung Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 193,3 Millionen Euro geleistet worden. Darunter fielen Personalausgaben in Höhe von rund 100,5 Millionen Euro, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/13786) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13388) hervorgeht. Die Ausgaben für "Luftfahrzeuge (Verbrauch/Unterhalt)" beliefen sich danach auf rund 76,3 Millionen Euro, darunter rund 32 Millionen Euro als einmalige Ausgaben für die Beschaffung neuer Luftfahrzeuge. Auf den Bereich "Liegenschaften (Miete/Nebenkosten/Bewachung/Bauunterhalt)" entfielen der Antwort zufolge rund 14,6 Millionen Euro und auf "Dienstreisen (inklusive Trennungsgelder/Umzugskosten) rund 0,5 Millionen Euro. Sonstiges wie Büromaterial und IT schlugen laut Vorlage mit rund 1,4 Millionen Euro zu Buche.

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4. Forschungsfertigung Batteriezelle

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Bei der Entscheidung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für die Standortentscheidung für die Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) für Münster, die nach einem Austausch mit dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) getroffen wurde, spielten vor allem die Passfähigkeit des Konzepts zur Gesamtstrategie der Bundesregierung, der erwartete volkswirtschaftliche Nutzen, ökologische Aspekte sowie die fachliche Reputation und die internationale Sichtbarkeit der Antragsteller eine Rolle. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13330). Der Bund beabsichtigt, rund 500 Millionen. Euro in Aufbau und Betrieb der FFB zu investieren.

Weitere Standorte unter den Mitbewerbern seien Aachen, Braunschweig, Dresden, Itzehoe, Karlsruhe, München, Münster und Ulm gewesen. Sie alle seien durch die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) angeschrieben worden. Die Abgabefrist der Standortbewerbung sei der 22. Mai 2019 gewesen. Zu diesem Zeitpunkt hätten alle sechs Standortbewerbungen bei der FhG und im BMBF vorgelegen.

Mit Blick auf die hohe Anwendungsorientierung und die Transferkompetenz in die industrielle Praxis sei die FhG als größte Forschungsorganisation für anwendungsorientierte Forschung in Europa prädestiniert, die Aufgabe als Betreiberin der FFB zu übernehmen.

Die Entscheidung für den Bau einer FFB gehöre zum Dachkonzept "Forschungsfabrik Batterie" des BMBF. Dieses Konzept sehe vor, eine Innovationspipeline für die Batterieforschung in Deutschland zu etablieren. Dabei seien neben dem Modul Batteriezellfertigung, welches die Forschungsfertigung Batteriezelle beinhaltet, auch andere Akteure in den Modulen "Material" und "Zelle und Prozesse" gefördert worden. Ziel des Dachkonzepts sei es, die Kompetenzen der unterschiedlichen Akteure zu bündeln und einzubinden. "Kompensationszahlungen" an die anderen Standorte sind nicht vorgesehen.

Zur Unterstützung des Aufbaus und des Betriebs der FFB sollte die bietende Region in einem näheren Umkreis über ausgewiesene Expertise an Forschungseinrichtungen verfügen. Weiter Kriterien zur Standortvergaben seien unter anderem gewesen, dass der Aufbau und Betrieb der FFB möglichst auf vorhandenes Know-how im Bereich der Zellfertigung, der Materiallieferkette, des Maschinen- und Anlagenbaus, der Produktionstechnik und des Fabrikbetriebs zurückgreifen kann, sowie Unternehmen, die als Anwender von Batteriezellen auftreten oder Batteriesysteme herstellen und entwickeln können. Weiteres Kriterium sei die schnelle Einsatzfähigkeit der FFB gewesen.

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5. Barbetrag in stationären Einrichtungen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2018 haben insgesamt 248.440 Empfänger den notwendigen Lebensunterhalt in Einrichtungen nach dem SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) erhalten. Wie viele davon nur den Barbetrag erhielten, werde nicht gesondert erhoben, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13144) auf eine Kleine Anfrage (19/12667) der AfD-Fraktion.

Die Bundesregierung erstelle keine Prognosen über die Entwicklung der Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII und damit auch nicht über die Anzahl der in stationären Einrichtungen lebenden Personen, die einen Barbetrag erhalten. Aufgrund der Nachrangigkeit der Sozialhilfe müsste hierfür zusätzlich zu demografischen Annahmen eine Vielzahl an Annahmen über die Entwicklung der Einkünfte der betroffenen Personen und ihrer Ehegatten beziehungsweise Partner über mehr als ein Jahrzehnt hinweg gemacht werden. Solche Annahmen könnten auf seriöse Weise nicht gesetzt werden, schreibt die Regierung.

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6. Einführung kompakter Renteninformation

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion hat erneut eine Kleine Anfrage (19/14544) zur Einführung der trägerübergreifenden Renteninformation gestellt. Diese soll die Bundesbürger künftig über ihre verschiedenen Rentenansprüche kompakt informieren. Die AfD-Fraktion will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Bundesbürger sich bis zum Jahr 2018 einen Personalausweis mit aktiver Online-Ausweisfunktion ausstellen lassen haben.

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7. AfD fragt nach Pensionslasten des Bundes

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Zur Entwicklung von Pensionen und Pensionslasten des Bundes hat die AfD-Fraktion eine Kleine Anfrage (19/14506) gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie sich für den Bund die durchschnittlichen Pensionsleistungen in den vergangenen 20 Jahren entwickelt haben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1205 - 31. Oktober 2019 - 10.47 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2019

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