Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1227
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Dienstag, 5. November 2019, Redaktionsschluss: 13.33 Uhr
1. Anhörung zur Geldwäscherichtlinie
2. Sichere Gesundheits-IT angestrebt
3. Ausbau der Telematikinfrastruktur
4. IT-Sicherheit von Krankenhäusern
5. Digitalisierung des Hochschulsystems
Finanzen/Ausschuss
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt am Mittwoch, dem 6. November, eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (19/13827) durch. Außerdem geht es in der von 15 bis 17.15 Uhr im Saal E 400 des Paul-Löbe-Hauses stattfindenden Anhörung um Anträge der Fraktion Die Linke (19/11098) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10218) zur Geldwäsche.
Mit dem Gesetzentwurf sollen unter anderem die Verschwiegenheitsverpflichtung der freien Berufe eingeschränkt und der Edelmetallhandel stärker reguliert werden. So soll die Schwelle, bis zu der Edelmetall identifizierungsfrei gekauft werden kann, von 10.000 auf 2.000 Euro gesenkt werden. Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Ausweitung des Kreises der sogenannten geldwäscherechtlich Verpflichteten. Dienstleistungsanbieter im Bereich von virtuellen Währungen sollen künftig generell als geldwäscherechtlich Verpflichtete gelten.
Als Sachverständige sind geladen: Bitkom - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, Bund Deutscher Kriminalbeamter, Bundesnotarkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Deutscher Steuerberaterverband, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Fachvereinigung Edelmetalle, Financial Intelligence Unit (FIU), Professor Gregor Kirchhof (Universität Augsburg), Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland, Prepaid-Verband Deutschland und Staatsanwaltschaft Berlin.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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Gesundheit/Antwort
Berlin: (hib/PK) Die Digitalisierung des Gesundheitswesens soll nach Angaben der Bundesregierung 2021 für alle Versicherten, Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser im GKV-System "erlebbar" werden. Nach einer Neuaufstellung konzentriere sich die Gesellschaft für Telematik auf die drei Anwendungen elektronische Patientenakte (ePA), elektronisches Rezept und sichere Kommunikation, heißt es in der Antwort (19/13787) der Bundesregierung auf eine Kleinen Anfrage (19/13320) der FDP-Fraktion.
Dabei soll der Datenschutz jederzeit gewährleistet sein. So würden bei der Erstellung von Spezifikationen und der Entwicklung von Anwendungen, Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) bereits im Entwurfsstadium der Datenschutz und die Informationssicherheit berücksichtigt.
Bevor die technischen Komponenten und Dienste in der TI genutzt werden dürfen, müssten sie zugelassen werden. Zwingende Voraussetzung dafür sei der Nachweis, dass die Produkte alle Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit erfüllen.
Komponenten und Dienste würden auch im laufenden Betrieb kontinuierlich überwacht. Schließlich solle die Gesellschaft für Telematik anbieterunabhängig potenzielle Schwachstellen und Bedrohungen, die auf die TI wirken könnten, erkennen.
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Gesundheit/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/PK) Die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung in der Gesundheitsversorgung ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/14553) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten erkundigen sich nach dem Umsetzungsstand beim Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI).
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Gesundheit/Antwort
Berlin: (hib/PK) Die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung in der Gesundheitsversorgung ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/14554) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten erkundigen sich nach der IT-Sicherheit von Krankenhäusern als Teil der sogenannten kritischen Infrastruktur.
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Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/ROL) Im August 2014 hat die Bundesregierung das Strategiepapier "Digitale Agenda 2014 - 2017" veröffentlicht. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der "Digital Agenda for Europe" der EU-Kommission im Jahr 2010, schreibt die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/14299).
Nach Auffassung der Fragesteller ist es mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl der Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien sei an der Digitalen Agenda 2014 - 2017 kritisiert worden, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge.
Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung sei ein Maßnahmenpaket entwickelt worden. Zu der Maßnahme "Digitalisierung des Hochschulsystems" seien in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung "Digitalisierung gestalten" verschiedene Umsetzungsschritte angekündigt worden. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob der Begutachtungs- und Auswahlprozess zur Förderbekanntmachung zu digitalen Fachkonzepten bereits abgeschlossen ist und ob die Ergebnisse der Bund-Länder-Verhandlungen zum Digitalisierungswettbewerb bereits in die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz eingebracht wurden.
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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1227 - 5. November 2019 - 13.33 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2019
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