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BUNDESTAG/9085: Heute im Bundestag Nr. 1232 - 06.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1232
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 6. November 2019, Redaktionsschluss: 10.45 Uhr

1. Anträge zu Frauenrechten zurückgewiesen
2. Pferdetransporte innerhalb der EU
3. Steuergestaltungen sind mitzuteilen
4. Länder sind für Nationalparks zuständig
5. Prüfung von Kfz-Prüfmitteln
6. Korrekturbitten des BMWi


1. Anträge zu Frauenrechten zurückgewiesen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat am Mittwochmorgen zwei Anträge (19/6439, 19/11103) der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Stärkung der Rechte von Mädchen und Frauen abgelehnt. Über die entsprechende Beschlussempfehlung stimmt das Bundestagsplenum am morgigen Donnerstag ab.

Die Linke fordert die Bundesregierung auf, sich weltweit für einen universellen Zugang zu einer effektiven, qualitativ hochwertigen und bedürfnisorientierten Gesundheitsversorgung inklusive der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte (SRGR) einzusetzen. Die Grünen wollen "eine feministische, intersektional ausgerichtete und gendergerechte Außen- und Entwicklungspolitik zu einer Leitlinie der deutschen auswärtigen Politik" machen.

Vertreter beider Fraktionen betonten im Ausschuss, es sei unter anderem wichtig, die hohe Zahl ungewollter Schwangerschaften in Entwicklungsländern zu senken. Schwerwiegend seien in diesem Zusammenhang die Auswirkungen der von US-Präsident Donald Trump wiedereingeführten sogenannten Global Gag Rule. Sie besagt, dass nicht-US-amerikanische Nichtregierungsorganisationen, die Informationen und Dienstleistungen bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen anbieten beziehungsweise sich für deren Legalisierung einsetzen, keine finanzielle Unterstützung durch die US-Regierung mehr erhalten.

Für die Unionsfraktion, die beide Anträge ablehnt, erklärte ein Abgeordneter, es herrsche Einigkeit beim Thema Mädchen- und Frauenrechte, jedoch habe die Bundesregierung bereits einige der Forderungen umgesetzt beziehungsweise angestoßen. Auch seitens der SPD hieß es, die Koalition tue schon sehr viel auf dem Gebiet. Unter anderem sei es eines der Schwerpunktthemen der deutschen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat.

Union und SPD wollen bis zur Debatte am Donnerstag eigene Anträge mit dem Titel "25 Jahre Weltbevölkerungskonferenz von Kairo - Sexuelle und reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte weltweit stärken" vorlegen.

Auch die FDP hat zwei eigene Anträge angekündigt. Für sie erklärte ein Vertreter, die Finanzierungslücke, die durch die Global Gack Rule entstanden sei, werde noch lange bestehen bleiben.

Die AfD wies beide Anträge zurück, da die Forderungen ihrer Ansicht nach besonders in muslimischen Ländern realpolitisch nicht umsetzbar seien. Hier herrschten archaische Strukturen, Gender-Projekte könnten die Probleme nicht lösen, urteilte ein Fraktionsvertreter.

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2. Pferdetransporte innerhalb der EU

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Bemühungen zur Verringerung der administrativen Vorgaben für den Transport von Pferden zu Urlaubs- oder Sportzwecken innerhalb der EU. Während der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als Material zu überweisen und sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Der Petent beklagt in seiner Eingabe, dass für den Transport von Pferden zu Urlaubs- oder Sportzwecken innerhalb der EU einer entsprechenden EU-Richtlinie zufolge die Einholung von beschränkt gültigen, kostenpflichtigen amtstierärztlichen Bescheinigungen erforderlich sei. Dadurch werde die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, heißt es in der Petition. Ein regelmäßiger Trainingsbetrieb sei erheblich erschwert. Der Petent verweist zugleich auf ein zwischen den Beneluxländern und Frankreich getroffenes Abkommen, wonach auf die Anwendung dieser einschlägigen Regelung verzichtet werde. Auch Deutschland müsse eine praktikable Lösung schaffen, fordert er.

In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wird auf eine Stellungnahme der Bundesregierung hingewiesen, wonach die EU-Richtlinie den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in der Tat allgemeine oder beschränkte Ausnahmen für den Transport von Pferden, die zu Sport- oder Freizeitzwecken "in der Nähe der Binnengrenzen der Gemeinschaft geritten oder geführt werden", zugestehe. "Nach Auffassung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind damit derartige Abkommen auf den grenznahen Verkehr von Pferden zu beschränken", heißt es in der Vorlage. Eine generelle Ausnahme von der Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen beim Verbringen von Pferden im gesamten Staatsgebiet der das Abkommen schließenden Mitgliedstaaten ist nach Ansicht des Ministeriums "aus tiergesundheitlicher Sicht nicht zielführend". Beim Auftreten pferderelevanter Tierseuchen sei im Zweifel die Rückverfolgbarkeit der Tiere nicht mehr gewährleistet, heißt es. Die epidemiologische Ursachenforschung im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung werde dadurch behindert beziehungsweise unmöglich.

Wie das Ministerium einräumt, ist die derzeitige Rechtslage "nicht eindeutig im Hinblick auf die Rahmenbedingungen des Abschlusses derartiger Abkommen". Die Europäische Kommission beabsichtige, Änderungen vorzunehmen. "Nach derzeitigem Verhandlungsstand ist die Dokumentationspflicht für den Tierhalter in einem so genannten Bestandsregister vorgesehen", heißt es in der Beschlussempfehlung. Hierdurch solle im Seuchenfall eine Rückverfolgbarkeit von Bewegungen und Kontakten der Tiere gewährleistet werden. Die Bundesregierung wolle das endgültige Ergebnis der Verhandlungen abwarten, schreibt der Petitionsausschuss. Die Abgeordneten halten die Petition für geeignet "in die Verhandlungen einbezogen zu werden".

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3. Steuergestaltungen sind mitzuteilen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen sollen zeitnah identifiziert und auch verringert werden. Um die Erosion des deutschen Steuersubstrats zu verhindern, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (19/14685) eingebracht. "Die Steuergestaltungen werden immer ausgefeilter und machen sich häufig die höhere Mobilität von Kapital, Personen und immateriellen Werten zunutze. Bei grenzüberschreitenden Strukturen werden regelmäßig die Unterschiede der Steuerrechtsordnung in mehrerer Staaten ausgenutzt", heißt es in dem Entwurf. Damit könnten die steuerpflichtigen Gewinne in Staaten mit vorteilhafteren Steuersystemen verlagert oder es könne die Gesamtsteuerbelastung der Steuerpflichtigen verringert werden.

Der Gesetzentwurf sieht eine Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmaßnahmen für sogenannte Intermediäre vor. Sollten diese jedoch Auskunft über das verweigern, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigter oder vereidigter Buchprüfer (Berufsgeheimnisträger), anvertraut oder bekannt geworden sei, gehe die Mitteilungspflicht auf den Nutzer der Steuergestaltung selbst über, wird in dem Gesetzentwurf weiter erläutert. Die Mitteilung soll gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. In einem weiteren Schritt sollen die deutschen Finanzbehörden die erlangten Informationen zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen mit Finanzbehörden der anderen Mitgliedstaaten der EU automatisch austauschen. In der Begründung schreibt die Regierung: "Die Gestaltungen widersprechen den gesetzgeberischen Prinzipien steuerlicher Gerechtigkeit, indem komplexe zivilrechtliche Strukturen zur Erzielung steuerlicher Vorteile genutzt werden. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass alle zuständigen Finanzbehörden, also auch die Finanzbehörden der von einer grenzüberschreitenden Steu ergestaltung konkret betroffenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, umfassende und relevante Informationen über gesetzlich nicht vorgesehene Steuergestaltungen erhalten." Diese Informationen könnten die Behörden in die Lage versetzen, zeitnah gegen schädliche Steuerpraktiken vorzugehen, erwartet die Bundesregierung.

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) erhebt in seiner Stellungnahme Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen in dem Entwurf. Der entstehende Erfüllungsaufwand sei von der Bundesregierung nur teilweise beziffert worden. Insbesondere fehle eine umfassende Schätzung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft. "Das ist besonders problematisch, da aus Sicht des NKR für die Wirtschaft mit einem überaus hohen Erfüllungsaufwand zu rechnen ist", wird kritisiert. Der Entwurf entspreche "nicht den Anforderungen einer Gesetzesvorlage an die Bundesregierung". Kritisiert werden auch die zu kurzen Fristen für die Beteiligung innerhalb der Bundesregierung sowie von Ländern und Spitzenverbänden. Diese kurzfristigen Abstimmungsprozesse seien zuletzt gehäuft aufgetreten.

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4. Länder sind für Nationalparks zuständig

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Für Ausweisung und Betrieb von Nationalparks sind die Länder verantwortlich. Darauf weist die Bundesregierung in einer Antwort (19/13728) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13218) hin. Die Fraktion hatte darin von der Bundesregierung erfahren wollen, wie diese die aktuellen Waldschäden durch Borkenkäfer, Krankheiten, Trocken- und Sturmereignisse bewertet. Explizit hatte die Fraktion nach einer Einschätzung für die Nationalparks Hunsrück-Hochwald, Eifel, Schwarzwald, Harz, Kellerwald-Edersee, Müritz, Vorpommersche Boddenlandschaft, Sächsische Schweiz, Berchtesgarden, Bayrischer Wald und Hainich gefragt.

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5. Prüfung von Kfz-Prüfmitteln

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Prüfverfahren von Kfz-Prüfmitteln stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/14482) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten verweisen auf die Pflicht sowohl zur Eichung als auch zur Kalibrierung von Kfz-Prüfmitteln, was ihrer Ansicht nach für zusätzliche Bürokratie und Kosten sorgt. Sie erbitten eine Stellungnahme der Bundesregierung.

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6. Korrekturbitten des BMWi

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um Korrekturbitten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und nachgeordneten Behörden gegenüber Medien in verschiedenen Zeiträumen geht es in der Antwort (19/13353) auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (19/12735, 19/12754, 19/12755, 19/12892, 19/12903, 19/12928,19/12931). Darin erklärt die Bundesregierung, in keinem Fall bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersucht zu haben. Weiter heißt es, "in selten auftretenden Fällen" werde einem Medium dann ein Hinweis gegeben, wenn die veröffentlichten Informationen oder Aussagen über das Handeln der Bundesregierung objektiv unzutreffend seien und das BMWi oder die Behörden seines Geschäftsbereichs einen Hinweis für geeignet und angemessen erachten. "Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1232 - 6. November 2019 - 10.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2019

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