Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/9107: Heute im Bundestag Nr. 1254 - 08.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1254
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 8. November 2019, Redaktionsschluss: 12.58 Uhr

1. Betäubungsmittel für den Eigengebrauch
2. Forderungen der Hohenzollern
3. Entwurf zur Änderung des StGB vor
4. Umsetzung des Digitalpakts Schule
5. Stand der Umsetzung Berufsbildung


1. Betäubungsmittel für den Eigengebrauch

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Einen Antrag für ein Gesetz zur Freigabe von Betäubungsmitteln zum Eigengebrauch hat die Fraktion Die Linke gestellt (19/14828). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, im Betäubungsmittelgesetz zu regeln, dass von einer strafrechtlichen Verfolgung bei Volljährigen abgesehen werden muss, wenn Konsumenten die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch anbauen herstellen oder erwerben. Dabei dürften folgende Bruttomengen nicht überschritten werden: drei Gramm bei Heroin, Kokain, Speed, MDMA in Pulverform, Methamphetamin und Crack, zehn Pillen Ecstasy (MDMA) und 15 Gramm getrocknete psychotrope Pilze. LSD soll zum Eigenbedarf ohne konkrete Grenzwertfestlegung entkriminalisiert werden.

In der Begründung heißt es, eine Reform des Drogenstrafrechts sei aus verfassungsrechtlicher, strafrechtstheoretischer und gesundheitswissenschaftlicher Sicht dringend erforderlich. Die Bestrafung von Drogenkonsumenten, die allenfalls sich selbst schädigen, sei mit dem Freiheitspostulat der Verfassung nicht vereinbar. Das Strafrecht als Mittel zur Bekämpfung des Drogenkonsums und dessen Risiken verletze das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Denn die Kriminalisierung sei eine ungeeignete, nicht erforderliche und nicht angemessene Maßnahme im Umgang mit Drogenkonsum, schreiben die Abgeordneten.

*

2. Forderungen der Hohenzollern

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Der Bundestag soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion Die Linke auffordern, zeitnah gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um die Realisierung etwaiger Forderungen ehemaliger Adelshäuser für die Zukunft zu unterbinden. Wie es in einem Antrag der Fraktion (19/14729) heißt, soll die Bundesregierung im Zuge des Rechtsstreits mit der Erbengemeinschaft Hohenzollern an keinen außergerichtlichen Absprachen mehr mitwirken und ohne Urteil der höchstrichterlichen Instanz keine Kulturgüter herausgeben. Kulturgüter, so sie denn der Erbengemeinschaft Hohenzollern gerichtlich zugesprochen würden, sollen im Rahmen der Enteignung beziehungsweise der Vergesellschaftung wieder der Öffentlichkeit zugeführt werden. In der Begründung heißt es mit Blick auf außergerichtliche Vergleichsverhandlungen der Länder Berlin und Brandenburg sowie der Bundesregierung mit der Erbengemeinschaft Hohenzollern, die Familie sei bisher mehr als angemessen entschädigt worden. Vertreter der Familie hätten historisch dem nationalsozialistischen System in erheblicher Weise Vorschub geleistet und davon profitiert. Entschädigungsansprüche aus Entscheidungen der Sowjetischen Militäradministration seien daher ausgeschlossen.

*

3. Entwurf zur Änderung des StGB vor

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Gesetz zur strafrechtlichen Harmonisierung von Paragraf 252 Strafgesetzbuch - vorgelegt (19/14764). Danach soll In den subjektiven Tatbestand des Paragrafen die Möglichkeit einer Drittbesitzerhaltungsabsicht des Täters aufgenommen werden. Zur Begründung heißt es, trotz der Deliktsähnlichkeit des Straftatbestandes "räuberischer Diebstahl" zum Raub habe es der Bundestag bisher versäumt, das Tatbestandsmerkmal einer Drittbesitzerhaltungsabsicht in den Straftatbestand des räuberischen Diebstahls aufzunehmen. Insoweit liege daher eine Strafbarkeitslücke vor.

*

4. Umsetzung des Digitalpakts Schule

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Im August 2014 hat die Bundesregierung das Strategiepapier "Digitale Agenda 2014 - 2017" veröffentlicht. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der "Digital Agenda for Europe" der EU-Kommission im Jahr 2010, schreibt die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/14439).

Nach Auffassung Abgeordneten ist es mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl der Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien sei an der Digitalen Agenda 2014 - 2017 kritisiert worden, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge.

Zu der Maßnahme "DigitalPakt Schule" seien in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung "Digitalisierung gestalten" unter anderem folgende Umsetzungsschritte angekündigt worden. Bis Ende des zweitens Quartals 2019 sollte die Veröffentlichung von Förderrichtlinien der Länder zur Umsetzung des "DigitalPakts Schule" und die Etablierung einer Beratungsstruktur in den Ländern zur Abwicklung der Antragstellung von Kommunen und sonstigen Sachaufwandsträgern und bis 2019 Beginn der Förderung (Mittelausreichung) stattfinden.

Die Abgeordneten wollen nun wissen, ob bereits Förderrichtlinien der Länder zur Umsetzung des "DigitalPakts Schule" veröffentlicht wurden und bereits eine Beratungsstruktur in den Ländern zur Abwicklung der Antragstellung von Kommunen und sonstigen Sachaufwandsträgern etabliert wurde. Auch interessiert sie, ob mit der mit der Förderung (Mittelausreichung) bereits begonnen wurde.

*

5. Stand der Umsetzung Berufsbildung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Im August 2014 hat die Bundesregierung das Strategiepapier "Digitale Agenda 2014 - 2017" veröffentlicht. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der "Digital Agenda for Europe" der EU-Kommission im Jahr 2010, schreibt die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/14440).

Nach Auffassung der AfD ist es mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl der Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien sei an der Digitalen Agenda 2014 - 2017 kritisiert worden, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge.

Zu der Maßnahme "Berufsbildung 4.0" sei in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung "Digitalisierung gestalten" im Februar 2019 eine zweite Förderbekanntmachung "Wirtschaft 4.0" im Rahmen des Programms "JOBSTARTER plus" angekündigt worden. Anfang 2019 sei in der Vorphase der Qualifizierungsinitiative digitaler Wandel "Q4.0" Konzeption und erste Umsetzung von Qualifizierungsangeboten für Ausbildungs- und Prüfungspersonal, im Sommer 2019 sei eine Förderbekanntmachung zur Ausweitung des Sonderprogramms "ÜBS-Digitalisierung" verkündet worden, Anfang 2020 soll der Beginn der Qualifizierungsinitiative digitaler Wandel "Q4.0" starten. Ziel sei es, Ausbilderinnen und Ausbilder, Lehrkräfte in Berufsschulen sowie Prüferinnen und Prüfer durch innovative Ausbildung und/oder Weiterbildung bei den mit der Digitalisierung einhergehenden Veränderungen zu unterstützen und sie dafür zu qualifizieren.

Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob bereits die erforderlichen Zuwendungsbescheide für den Laufzeitbeginn von Projekten zum 1. Dezember 2019 im Rahmen der zweiten Förderbekanntmachung "Wirtschaft 4.0" des Programms "JOBSTARTER plus" versendet wurden und ob die Förderbekanntmachung zur Ausweitung des Sonderprogramms "ÜBS-Digitalisierung" veröffentlicht wurde und in dem Rahmen Pilotprojekte unterstützt wurden, die innovative Ausbildungskonzepte entwickeln, erproben und verbreiten.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1254 - 8. November 2019 - 12.58 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang