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BUNDESTAG/9122: Heute im Bundestag Nr. 1269 - 13.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1269
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. November 2019, Redaktionsschluss: 12.51 Uhr

1. Verkehrsausschuss stimmt LuFV III zu
2. Wachsende Krisenherde gefährden Helfer
3. Finanzausschuss beschließt Soli-Senkung
4. Ausschuss billigt Masernschutzgesetz
5. Gesetz zum Emissionshandel angenommen
6. Ausschuss nimmt Klimaschutzgesetz an


1. Verkehrsausschuss stimmt LuFV III zu

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat am Mittwoch dem Entwurf für eine Dritte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG (DB AG) zur Instandhaltung der Eisenbahn-Infrastruktur zugestimmt. Mit der LuFV III sollen im Zeitraum von 2020 bis 2029 insgesamt 86,2 Milliarden Euro für Instandhaltung zur Verfügung stehen. Davon entfallen 62 Milliarden auf den Bund, was eine Steigerung gegenüber der 2019 auslaufenden LuFV II um 59 Prozent darstellt. Die DB AG soll Eigenmittel in Höhe von 24,2 Milliarden Euro beisteuern, 41 Prozent mehr als bislang. Für die Vereinbarung, deren Laufzeit erstmals zehn statt fünf Jahre beträgt, stimmten die Koalitionsfraktionen. Mit Nein votierten die Fraktionen von AfD und FDP, während sich Grünen- und Linksfraktion enthielten.

Mit der LuFV III sollen unter anderem verschiedene neue, nicht sanktionsbewehrte Qualitätskennzahlen zur Erfolgsbemessung eingeführt werden. Zudem wird Geld für kundenfreundliches Bauen, bei dem nicht ganze Streckenabschnitte gesperrt werden müssen, eingestellt.

Mit der LuFV III werde ein guter Schritt in Richtung einer weiteren Verbesserung der Qualität der Bahn gemacht, hieß es von der Unionsfraktion während der Ausschusssitzung. In der Vereinbarung seien auch die benötigten Qualitätskennzahlen enthalten, sagte der Fraktionsvertreter. Forderungen nach einer Ausweitung des finanziellen Umfangs wies er als "kontraproduktiv" zurück. Pumpe man noch mehr Geld in das System, treibe man lediglich die Baupreise noch stärker nach oben.

Der Vertreter der AfD-Fraktion räumte ein, dass die LuFV III viele Verbesserungen im Detail bringe, etwa durch die neuen Qualitätskennzahlen. Grundsätzlich sei aber die LuFV III ein sehr komplexes Konzept mit vielen Fördertöpfen, die nicht zu mehr Transparenz beitragen würden. Überlegenswert sei daher, ob nicht der Eisenbahnstrukturfonds nach Schweizer Vorbild der bessere Weg wäre, gab der Fraktionsvertreter zu bedenken. Seine Fraktion bleibe im Übrigen bei der Forderung des Bundesrechnungshofes, die Möglichkeit von Haushaltssperren in die LuFV einzubauen.

Nachdem mit der LuFV II zuletzt lediglich der Substanzverlust aufgehalten worden sei, könne mit der LuFV III damit begonnen werden, den Rückstau aufzuholen, sagte die Vertreterin der SPD-Fraktion. Zehn Jahre würden dazu allerdings nicht reichen, fügte sie hinzu. Zu begrüßen sei, dass künftig kundenfreundlich gebaut werde. Künftig stehe beispielsweise Geld dafür zur Verfügung, damit der Verkehr eingleisig an einer Baustelle vorbeigeleitet werden kann, was in der Vergangenheit nicht gegangen sei, weil die Bahn die Auflage gehabt habe, möglichst billig zu bauen, sagte die SPD-Vertreterin.

Die FDP-Fraktion begrüßte den Mittelanstieg ebenso wie die Laufzeitverlängerung und die Absicht, kundenfreundlich zu bauen. Was die Qualitätskennzahlen angeht, so habe sich in der Vergangenheit aber gezeigt, dass diese nicht ausreichten, um über Qualität und Substanz des Netzes Aussagen zu treffen. Daher müsse ein sanktionsbewehrter Substanzwert in die Vereinbarung aufgenommen werden, forderte der Fraktionsvertreter. Kritik äußerte er auch daran, dass innerhalb der zehnjährigen Laufzeit keine Nachsteuerung möglich sei.

Dieser Kritik schloss sich die Linksfraktion an. Gleichzeitig wies die Fraktionsvertreterin darauf hin, dass durch die von der Bahn zu erbringenden Eigenmittel der Druck steige, Gewinne auch aus dem Netz zu generieren. Die Infrastruktur, so ihre Forderung, müsse aber vom Gewinnziel befreit werden.

Die Grünen stünden dem output-orientierten Instrument der LuFV grundsätzlich positiv gegenüber, machte der Fraktionsvertreter deutlich. Ziele und Qualitätskennziffern auszugeben statt jedes einzelne Projekt zu genehmigen, sei der richtige Weg. Umso wichtiger sei es aber, dass diese Qualitätskennziffern stimmen, betonte er. Die benötigten Nachsteuerungen aus den Erfahrungen mit den bisherigen LuFV seien aber in der LuFV III nicht ausreichend aufgegriffen worden.

Änderungen an der LuFV III seien jederzeit möglich, machte im Anschluss der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann (CDU), deutlich. Es könne also nachgesteuert werden. Beim Substanzwert etwa sei man aktuell dabei, sagte Ferlemann. Was die Dividendenzahlung der Bahn an den Bund angeht, so sagte der Verkehrsstaatssekretär, durch den "Finanzkreislauf Schiene" sei gewährleistet, dass eine Dividende der DB Netz AG auch an die DB Netz AG zurückgehe.

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2. Wachsende Krisenherde gefährden Helfer

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Akute Konflikte und Katastrophen haben nach Angaben von Elhadj As Sy, dem Generalsekretär der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC), weltweit in erheblichem Maße zugenommen und gefährden immer häufiger auch das Leben der humanitären Helfer vor Ort. Mitarbeiter und Ehrenamtliche des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes arbeiteten "unter schwierigsten Bedingungen" in Konfliktregionen und fragilen Kontexten fernab der großen Städte auf der "letzte Meile", was bedeute: "Außer uns ist niemand mehr dort, der Hilfe leistet", erklärte Sy am Mittwochmorgen im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Wichtig sei dabei, nicht zum Objekt politischer Instrumentalisierung zu werden und als neutraler, unabhängiger Akteur das Vertrauen der lokalen Bevölkerung innezuhaben. "Das ist unser einziger Schutz", betonte Sy.

Er verwies auf die hohe Zahl von Mitarbeitern, die in den vergangenen fünf bis sechs Jahren im Einsatz ihr Leben verloren hätten. Allein im Syrien-Krieg seien 70 Helfer getötet worden, im Jemen bereits 17. Rückzug, stellte Sy klar, sei dennoch keine Option. "Dann würden wir Respekt, Legitimität und Vertrauen verlieren."

Als Ursache für die hohe Zahl von akuten Notlagen nannte der IFRC-Chef den Klimawandel und von Menschen gemachte Konflikte, wobei an vielen Orten der Welt beides gleichzeitig zu finden sei. Er sprach sich für bessere Frühwarnsysteme und eine Stärkung der zivilen Konfliktprävention aus, um drohende Naturkatastrophen und politische Krisen eher erkennen und früher darauf reagieren zu können.

"Wir müssen präsent sein, vor, während und nach einer Krise", sagte Sy, der die Bedeutung der ehrenamtlichen Mitarbeiter vor Ort hervorhob. Ohne sie, die oft "unter schwierigsten Bedingungen" und unter Einsatz ihres Lebens arbeiteten, könne das IFRC nicht funktionieren. Unter anderem würden sie 60 bis 65 Prozent aller weltweit vom Welternährungsprogramm zur Verfügung gestellten Hilfsgüter auf lokaler Ebene verteilen.

Sy betonte, ohne Versicherung würde beim IFRC niemand in den Einsatz geschickt. Die Förderation habe sowohl eine eigene, interne Versicherung sowie zusätzliche Verträge mit anderen Versicherungsagenturen, um Mitarbeiter und ihre Angehörigen im Notfall unterstützen zu können.

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3. Finanzausschuss beschließt Soli-Senkung

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat den Weg für die Senkung des Solidaritätszuschlags für 90 Prozent aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ab 2021 freigemacht. Das Gremium stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 (19/14103) zu. Das Entlastungsvolumen soll ab 2021 9,8 Milliarden Euro betragen und 2022 auf 11,2 Milliarden Euro steigen. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, während alle anderen Fraktionen den Entwurf ablehnten. Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2020 (19/14286) und ein Antrag der AfD- Fraktion (19/4898), die den Zuschlag auch vollständig und unverzüglich abschaffen will.

Nach Angaben der Regierung in der Begründung des Gesetzentwurfs stellt der erste Entlastungsschritt für niedrige und mittlere Einkommen eine wirksame Maßnahme zur Stärkung der Arbeitsanreize, der Kaufkraft und der Binnenkonjunktur dar. Bürgerinnen und Bürger mit mittleren und niedrigen Einkommen hätten eine deutlich höhere Konsumquote als Spitzenverdienende, für die der Solidaritätszuschlag weiterhin erhoben werden soll. Wegen der aktuell weiterhin bestehenden finanziellen Lasten des Bundes aus der Wiedervereinigung werde der Solidaritätszuschlag nur teilweise zurückgeführt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die sogenannte Freigrenze, bis zu der der Solidaritätszuschlag nicht erhoben wird, stark erhöht wird. Bei einkommensteuerpflichtigen Personen beträgt diese Freigrenze derzeit 972 Euro bei Einzel- und 1.944 Euro bei Zusammenveranlagung. Diese Freigrenze soll auf 16.956 beziehungsweise 33.912 Euro erhöht werden. Dadurch sollen 90 Prozent aller bisherigen Zahler des Zuschlags von der Zahlung befreit werden. Für höhere Einkommen wird eine Milderungszone eingerichtet, um einen Belastungssprung beim Überschreiten der Freigrenze zu vermeiden. Die Wirkung der Milderungszone nimmt mit steigendem Einkommen ab. Nach Angaben der Bundesregierung kann der Solidaritätszuschlag so lange fortgeführt werden, wie ein aufgabenbezogener Mehrbedarf des Bundes besteht.

Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich erfreut über die erhebliche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Die Entlastung von 90 Prozent aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sei ein guter Schritt. Man hätte zwar gerne alle von der Zahlung des Zuschlags befreit, aber der erste Schritt sei ein wichtiges Signal, und am zweiten Schritt zur völligen Abschaffung des Zuschlags werde gearbeitet. Die SPD-Fraktion zeigte sich erfreut, dass eines der zentralen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag jetzt umgesetzt werde. Es sei richtig, dass die verbleibenden zehn Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler den Zuschlag weiter zu entrichten hätten. Wegen des zweiten Schritts bleibe man im Gespräch.

Die FDP-Fraktion drängte darauf, den Zuschlag komplett bereits zum 1. Januar 2020 abzuschaffen. Es sei schade, dass das Thema Solidaritätszuschlag jetzt nicht beendet werden könne.

Die Linksfraktion kritisierte, dass vom jährlichen Entlastungsvolumen rund zwei Milliarden Euro auf untere Einkommensschichten entfallen würden, während die oberen 30 Prozent um rund acht Milliarden Euro entlastet werden würden. Investitionsbedarf bestehe weiterhin - und zwar im Osten wie im Westen. Auch die Fraktion Bündnis/90 Die Grünen wies darauf hin, dass Bezieherinnen und Bezieher geringer und mittlerer Einkommen wenig von der Senkung hätten.

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4. Ausschuss billigt Masernschutzgesetz

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den Entwurf für das Masernschutzgesetz (19/13452) der Bundesregierung mehrheitlich gebilligt. Für die in den Ausschussberatungen noch in einigen Punkten veränderte Vorlage stimmten am Mittwoch die Fraktionen von Union, SPD und FDP, die AfD votierte dagegen, Linke und Grüne enthielten sich der Stimme. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Parlaments.

Die Reform sieht eine Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen vor. Geplant ist ein verpflichtender Impfschutz gegen die Virusinfektion in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege. Vor Aufnahme in solche Einrichtungen muss für die Kinder künftig nachgewiesen werden, dass sie wirksam gegen Masern geimpft worden sind. Auch Mitarbeiter sowie medizinisches Personal müssen einen vollständigen Impfschutz nachweisen.

Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass gegen Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden kann.

Künftig sollen auch wieder verstärkt freiwillige Reihenimpfungen in Schulen ermöglicht werden. Auch Betriebsärzte sollen sich an Schutzimpfungen beteiligen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet drei sogenannte fachfremde Regelungen, die ebenfalls vom Ausschuss verabschiedet wurden. So sollen Versicherte künftig bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch einen Anspruch auf Kostenübernahme für eine vertrauliche medizinische Spurensicherung am Körper bekommen. Der Gesundheitsausschuss erweiterte diese Regelung auch auf andere Fälle von Misshandlung und Gewalt.

Zudem soll Werbung für operative plastisch-chirurgische Eingriffe (Schönheitsoperationen), die sich ausschließlich oder überwiegend an Jugendliche richtet, verboten werden. Damit soll vor allem die vergleichende Darstellung des Aussehens vor und nach einem Eingriff unterbunden werden.

Schließlich wird mit dem Gesetzentwurf das Wiederholungsrezept eingeführt. Es zielt auf Versicherte ab, die eine kontinuierliche Versorgung mit einem Arzneimittel benötigen. In den Fällen kann der Arzt eine Verordnung ausstellen, die eine bis zu drei Mal wiederholte Abgabe erlaubt.

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5. Gesetz zum Emissionshandel angenommen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) Den Weg für einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen ist frei. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am Mittwochmorgen mit den Stimmen der CDU /CSU und der SPD gegen die Stimmen aller Oppositionsfraktionen den Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/14949) in der Ausschussfassung angenommen.

Mit dem Gesetzentwurf soll ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt werden. Der Emissionshandel führe zu einer absoluten Mengenbegrenzung der Emissionen und durch die Pflicht, Zertifikate für die Nutzung der Umweltressource Luft und Atmosphäre zu erwerben, zu einem Preis auf CO2. Dieser soll mit zehn Euro pro Tonne starten und bis 2025 stufenweise auf 35 Euro pro Tonne steigen. Ab 2026 sollen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden. Der Mindestpreis soll dann 35 Euro und der Höchstpreis 60 Euro betragen. Das nationale Emissionshandelssystem erfasst die Emissionen insbesondere aus der Verbrennung von Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel.

Ein Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP angenommen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten beide Anträge ab, die AfD enthielt sich. Mit dem Änderungsantrag sollen biogene Brennstoffemissionen bei entsprechendem Nachhaltigkeitsnachweis mit dem Emissionsfaktor Null belegt werden können. Die Erweiterung diene dazu, Doppelerfassungen zu vermeiden, etwa wenn Brennstoffe erneut in der Verkehr gebracht würden. Zudem ist nun eine Beteiligung des Bundestags beim Erlass der Rechtsverordnung vorgesehen. Ein Antrag der FDP (19/14782) zu einem CO2-Limit wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

In der Diskussion im Ausschuss betonte eine Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion, dass der stetig steigende CO2-Preis einen "transparenten Pfad, auf den sich alle einstellen können" bedeute. Sie verwies darauf, dass Härtefallregelungen und der Schutz vor dem Risiko der Verlagerung von Emissionen im Gesetz vorgesehen seien. Ein Vertreter der AfD-Fraktion verwies auf die Kritik der Sachverständigen, die vergangene Woche in einer Anhörung das Vorhaben als verfassungswidrig eingeschätzt hatten. Er kritisierte, dass mit dem Gesetzentwurf ein nationaler Alleingang gestartet werde, der bei einem globalen Thema "null Effekt" habe.

In der Anlage sei dieses Gesetz sinnvoll, sagte ein Vertreter der FDP-Fraktion, es sei jedoch wirkungslos, was die CO2-Minderung angehe. Auch er mache sich große Sorgen darüber, ob das Gesetz verfassungsrechtlich korrekt sei. "Fast alle Sachverständigen sagten, dass fossiles CO2 einen Preis bekommen muss", hielt ein Vertreter der SPD-Fraktion dagegen. Ein eigener nationaler Weg sei notwendig und das neue "lernende System" brauche Zeit in der Einführungsphase, sagte er.

Auch ein Vertreter der Linken bezog sich auf die Anhörung in der vergangenen Woche. Dort sei das Gesetz als "unwirksam" bestätigt worden, sagte er. Wichtige Forderungen wie ein Tempolimit oder ein Programm für energetische Sanierungen, um die Sanierungsquoten zu verdreifachen, hätten keinen Einzug in das Gesetz gefunden. Eine Vertreterin der Grünen kritisierte den niedrigen Einstiegspreis für CO2. Dieser komme "zu spät", um den europäischen Verpflichtungen nachzukommen. Dass es keine Entscheidung für erneuerbare Energien gebe, sei zudem "fatal", kritisierte sie.

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6. Ausschuss nimmt Klimaschutzgesetz an

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit haben am Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/14948) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen aller Oppositionsfraktionen in der Ausschussfassung angenommen. Am Freitag steht der Gesetzentwurf zur Abstimmung im Plenum.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Klimaschutzziele erstmals gesetzlich normiert werden und die Sektorziele des Klimaschutzplans 2050 in jährliche Emissionsbudgets für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft übertragen werden. Der angenommene Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD sieht vor, dass die Zustimmung des Bundestages bei der Sektoraufteilung der Jahresemissionsmengen nötig ist. Zudem sollen der Bundestag und die Bundesregierung den im Gesetz geplanten Expertenrat für Klimafragen mit der Erstellung von Sondergutachten beauftragen können.

Dieser Änderungsantrag zum Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP und der Linken angenommen. Die AfD lehnte den Änderungsantrag ab, die Grünen enthielten sich. Ebenfalls wurde ein Entschließungsantrag der CDU/CSU und SPD mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linken bei Ablehnung aller anderen Fraktionen angenommen. Anträge der AfD (19/14069), der FDP (19/14344) und der Grünen (19/11153; 19/13538) fanden keine Mehrheit.

In der Diskussion verteidigte eine Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion den Gesetzentwurf. Damit werde ein "robuster Rahmen" für das Erreichen der Klimaziele 2030 geschaffen. Bestehende Klimaziele würden nicht relativiert und der Expertenrat decke alle relevanten Wissenschaftsbereiche ab. Sie schlug zudem eine jährliche Plenarwoche "Nachhaltigkeit und Klima" vor, im Rahmen dieser die Minister über den Umsetzungsstand der Maßnahmen berichten könnten. Ein Vertreter der AfD-Fraktion sagte, dass Nutzen und Wirkung des Gesetzes sehr umstritten seien. Die Kosten pro eingesparte Tonne CO2 und die Vermeidungskosten könnten nicht abgeschätzt werden, kritisierte er.

Dass das Gesetz nicht effizient im Sinne der Zielerreichung sei, kritisierte auch ein Vertreter der FDP. Daher könne man ihm nicht zustimmen. Der Änderungsantrag der Koalition und eine Beteiligung des Bundestages sei aus der Legitimationsperspektive aber richtig, sagte er. Das Gesetz sei ein "Meilenstein", sagte ein Vertreter der SPD-Fraktion, auch weil die Ziele regelmäßig überprüft würden. Er freue sich, jedes Jahr eine Debatte darüber zu führen, wie die Ziele am besten erreicht werden können.

Ein Vertreter der Linken kritisierte, dass die Klimaneutralität bis 2050 nicht festgeschrieben, sondern nur angestrebt werde. Das Gesetz sei ein "unwirksamer Flickenteppich", der zudem eine soziale Schieflage in den Bereichen Verkehr und Wärme mit sich bringe. Eine Vertreterin der Grünen kritisierte das kleinteilige, enge Gesetzgebungsverfahren und die fehlende Einbindung der Menschen und überparteiliche Beratung im Prozess. Eine Plenarwoche zu "Nachhaltigkeit und Klima" halte sie für nicht sinnvoll.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1269 - 13. November 2019 - 12.51 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2019

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