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BUNDESTAG/9156: Heute im Bundestag Nr. 1303 - 20.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1303
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. November 2019, Redaktionsschluss: 15.29 Uhr

1. Bundesrat fordert mehr Nichtraucherschutz
2. Kompetenzen der Notfallsanitäter
3. FDP für liberale Blutspenderegelung
4. Mobile Gesundheitstechnik erleichtert
5. Weniger Azubis in Heilmittelberufen


1. Bundesrat fordert mehr Nichtraucherschutz

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat will die Gefahren durch das Passivrauchen eindämmen und fordert in einem Gesetzentwurf (19/15276) ein Rauchverbot in geschlossenen Fahrzeugen, wenn sich dort Minderjährige oder Schwangere befinden. Dazu soll das Bundesnichtraucherschutzgesetz geändert werden.

Die Erwartungen, dass auf freiwilliger Basis auf das Rauchen im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren verzichtet werde, hätten sich nicht erfüllt, heißt es in der Vorlage. Das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg schätze, dass derzeit rund eine Million Minderjährige in Deutschland dem Tabakrauch im Auto ausgesetzt seien.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf auf Erfolge der Werbekampagne "rauchfrei unterwegs". Eine Befragung von 2018 habe gezeigt, dass sich mit dem Start der Kampagne die Zahl der Personen, die in Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen rauchen, von vier auf zwei Prozent halbiert habe.

Andere Studien belegten diesen Trend. Die Bundesregierung werde daher prüfen, ob über die bereits bestehende Prävention hinaus weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe.

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2. Kompetenzen der Notfallsanitäter

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat will Rettungssanitätern im Einsatz mehr Kompetenzen zubilligen. Das sieht ein Entwurf der Länderkammer zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes (19/15274) vor. So soll für Rettungssanitäter eine Ausnahme vom Heilkundevorbehalt gelten. Damit werde zugunsten der Rechts- und Handlungssicherheit die jetzige Konstruktion über den rechtfertigenden Notstand entbehrlich.

Die Ausübung der Heilkunde sei grundsätzlich den Ärzten vorbehalten und ohne Erlaubnis strafbar, heißt es in der Vorlage. Bei einer heilkundlichen Tätigkeit entkomme der Notfallsanitäter nur über die rechtliche Konstruktion des rechtfertigenden Notstandes der Strafbarkeit. Dies sei für die hochqualifizierten Notfallsanitäter weder sachgerecht noch zumutbar.

Die dreijährige Ausbildung der Notfallsanitäter solle nach den Vorstellungen des Gesetzgebers dazu befähigen, eigenverantwortlich die medizinische Erstversorgung von Patienten im Notfalleinsatz zu gewährleisten. Dies umfasse auch invasive Methoden, um bis zum Eintreffen des Notarztes einem verschlechterten Gesundheitszustand vorzubeugen, wenn Lebensgefahr bestehe oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten seien.

Der Gesetzgeber habe zwar das Ausbildungsziel geregelt, aber keine Befugnis zur Ausübung der Heilkunde und damit keine Ausnahme vom Heilkundevorbehalt formuliert. Mit ihrer hochqualifizierten Ausbildung seien die Notfallsanitäter auf medizinische Notfallsituationen vorbereitet. Die aktuelle Rechtslage führe bei Notfallsanitätern zu erheblicher Rechts- und Handlungsunsicherheit und verunsichere auch Patienten. Es bedürfe daher einer "ausdrücklichen Befugnisnorm" für die Ausübung der Heilkunde im Notfalleinsatz.

Die Bundesregierung erklärte in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, sie teile das Ziel des Bundesrates, Rechts- und Handlungssicherheit in Notfallsituationen zu schaffen. Jedoch sei unlängst ein Lösungsvorschlag auf Kritik der Betroffenen gestoßen. Die Bundesregierung schlage daher einen Dialog zwischen den Beteiligten sowie mit Experten vor, um eine tragfähige Lösung zu finden.

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3. FDP für liberale Blutspenderegelung

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die FDP-Fraktion plädiert in einem Antrag (19/15260) dafür, das Blutspendeverbot für homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen abzuschaffen. Die Nachfrage nach Blutspenden sei sehr hoch, die Versorgung mit Blutpräparaten werde jedoch zu einer immer größeren Herausforderung.

Lediglich zwei bis drei Prozent der Bevölkerung spendeten regelmäßig Blut. Jedes Jahr schieden rund 100.000 Blutspender nach Erreichen der Altersbegrenzung oder durch eine Krankheit aus.

Die Abgeordneten fordern, das Transfusionsgesetz so zu ändern, "dass eine Diskriminierung potenzieller Blutspender wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität ausgeschlossen wird".

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4. Mobile Gesundheitstechnik erleichtert

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist aus Sicht der Bundesregierung durch die jüngste Gesetzgebung vorangekommen. So beinhalte die unlängst beschlossene Digitalreform eine Reihe von Möglichkeiten für einen leichteren Zugang guter mobiler Gesundheitstechnologien zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), heißt es in der Antwort (19/15113) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/14568) der AfD-Fraktion. Insbesondere enthalte das Gesetz Regelungen, um digitale Gesundheitsanwendungen zügig in die Versorgung zu bringen.

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5. Weniger Azubis in Heilmittelberufen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Bei mehreren Heilmittelberufen ist die Zahl der Auszubildenden seit 2010 tendenziell rückläufig. Das geht aus der Antwort (19/14010) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/13644) der Grünen-Fraktion hervor.

So wurden im Ausbildungsjahr 2010/2011 bundesweit noch 23.139 Schüler in der Physiotherapie registriert, im Ausbildungsjahr 2017/2018 waren es 21.220 Schüler. Auch in der Ergotherapie, Logopädie und Podologie gingen im selben Zeitraum die Ausbildungszahlen zurück.

In der Ergotherapie gab es 2010/2011 noch 9.715 Azubis, 2017/2018 waren es 9.176 Schüler. In der Logopädie sank die Zahl der Schüler von 3.648 auf 3.237, in der Podologie von 1.337 auf 1.149 Schüler.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1303 - 20. November 2019 - 15.29 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2019

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