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BUNDESTAG/9158: Heute im Bundestag Nr. 1305 - 20.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1305
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. November 2019, Redaktionsschluss: 16.33 Uhr

1. Unternehmensteuer in EU bei 20 Prozent
2. Kapitalgesellschaften zahlen weiter Soli
3. Flächen der BVVG
4. Fragen nach Opferentschädigung
5. Haushaltsauswirkung des Maut-Endes
6. CO2-Bilanz von geförderten Programmen


1. Unternehmensteuer in EU bei 20 Prozent

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die tarifliche Steuerbelastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften in der EU liegt bei knapp über 20 Prozent. Diesen Medianwert teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13783) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13325) mit. Unterhalb dieses Medianwertes liege die tarifliche Steuerbelastung in Bulgarien, Ungarn, Irland, Zypern, Litauen, Rumänien, Kroatien, Polen, Slowenien, Tschechien, dem Vereinigten Königreich, Estland, Finnland und Lettland. Wie es in der Antwort weiter heißt, ermöglicht der Informationsaustausch über länderbezogene Berichte (Country-by-Country-Reporting) der Finanzverwaltung eine erste Einschätzung unter anderem von Risiken hinsichtlich Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen.

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2. Kapitalgesellschaften zahlen weiter Soli

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Solidaritätszuschlag wird auch nach dem Inkrafttreten der Rückführung zum 1. Januar 2021 weiterhin von allen Kapitalgesellschaften als Annexsteuer auf deren festgesetzte Körperschaftsteuer erhoben. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13785) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13379) mit. Personengesellschaften sind danach nicht direkt mit Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer belastet, so dass sie keinen Solidaritätszuschlag zu zahlen hätten. Der Gewinn dieser Gesellschaften zähle zu den ertragsteuerpflichtigen Einkünften des Mitunternehmers als natürliche Person, und der Unternehmer profitiere wie jeder andere einkommensteuerpflichtige Einzelunternehmer von der vorgesehenen weitgehenden Abschaffung des Solidaritätszuschlags in Abhängigkeit von seinem zu versteuernden Einkommen, so die Regierung.

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3. Flächen der BVVG

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um Grundstücksfläche der Bodenverwertungs- und Verwaltungs-GmbH (BVVG) geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/14815), die wissen möchte, welche Flächen sich noch in der Verwaltung der BVVG befinden. Auch wird nach den Verhandlungen zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesregierung über von der BVVG verwaltete Flächen gefragt.

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4. Fragen nach Opferentschädigung

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um Probleme bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen von Überlebenden des Holocaust geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/14548). Die Bundesregierung soll angeben, wie viele Anträge auf Entschädigungszahlungen von Holocaust-Überlebenden seit 2010 eingegangen seien, in welchen Staaten die Antragsteller wohnhaft gewesen seien, wie hoch die jeweilige durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge gewesen sei und wie hoch die Anerkennungsquoten gewesen seien. Gefragt wird auch nach der Summe der Entschädigungen seit Einführung der Entschädigungen.

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5. Haushaltsauswirkung des Maut-Endes

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Wie sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die geplante Infrastrukturabgabe im Bundeshaushalt 2020 auswirkt, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/14814) in Erfahrung bringen. Die Bundesregierung soll angeben, ob im Bundesministerium der Finanzen seit Beginn der Legislaturperiode Informationen vorgelegen hätten, die auf Rechtsunsicherheiten und insbesondere ein mögliches Verbot der Infrastrukturabgabe hingewiesen hätten. Gefragt wird auch, ob bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2020 Schadenersatzforderungen von Vertragspartnern nach einem Scheitern der Abgabe berücksichtigt worden seien.

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6. CO2-Bilanz von geförderten Programmen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach der CO2-Bilanz von Klimaprogrammen außerhalb des Energie- und Klimafonds erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/14816). Unter anderem soll die Bundesregierung angeben, wie sie die Effektivität der Programme außerhalb des Energie- und Klimafonds misst und welche Maßnahmen und Messungen seitens der Bundesregierung vorgenommen werden, um die Effektivität einzelner Programme zu quantifizieren. Einzelne Fragen betreffen Programme wie zum Beispiel die Sonderinitiative "Eine Welt ohne Hunger". Die Bundesregierung soll die Erhöhung der Mittel für diese Sonderinitiative auf 140 Millionen Euro im Hinblick auf die CO2-Bilanz begründen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1305 - 20. November 2019 - 16.33 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. November 2019

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