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BUNDESTAG/9200: Heute im Bundestag Nr. 1347 - 28.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1347
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 28. November 2019, Redaktionsschluss: 15.14 Uhr

1. EU-Leitlinien zu Nachhaltigkeitsberichten
2. Keine Korrekturbitten des GBA im Juli
3. Kenntnisse über Extinction Rebellion
4. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen
5. Erfahrungen mit Beteiligungsprozessen
6. Beratungsangebote für LSBTI-Flüchtlinge


1. EU-Leitlinien zu Nachhaltigkeitsberichten

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung kann sich der Auffassung der EU-Kommission bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung anschließen. Das schreibt sie in der Antwort (19/14542) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13955). Finanzmarktteilnehmer, die nachhaltige Finanzprodukte bereitstellen, benötigten nachhaltigkeitsbezogene Informationen von Unternehmen, in die im Einklang mit einer nachhaltigen Kapitalanlagestrategie investiert werden soll. Hierzu seien der Bundesregierung keine empirischen Daten bekannt.

Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung sei der Auffassung, dass der von der EU-Kommission veröffentlichte Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung in den Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen den betroffenen Unternehmen grundsätzlich eine Orientierungshilfe für die nichtfinanzielle Berichterstattung nach den Vorgaben der Richtlinie 2014/95/EU (CSR- Richtlinie) sein kann. Die Bundesregierung werde dem Bundestag bis Ende 2021 über die Erfahrungen in Deutschland mit der Umsetzung dieser Vorgaben berichten. Die Abgeordneten wollten unter anderem erfahren, ob die Leitlinien nach Auffassung der Bundesregierung durch das vom EU-Parlament gegebene Mandat gedeckt seien und ob die Gefahr bestehe, dass die Leitlinien in Einzelfällen kontraproduktiv wirken könnten.

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2. Keine Korrekturbitten des GBA im Juli

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im Juli 2019 nicht mit Hilfe von Anwälten bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14541) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/13931) mit. Diese war eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, gibt der GBA lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom GBA veröffentlichte Informationen oder diesen betreffende Angaben objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und der GBA einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden, so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden könne.

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3. Kenntnisse über Extinction Rebellion

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse über das Einsickern gewaltbereiter Extremisten bei der Gruppierung "Extinction Rebellion" vor. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15300) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14724) weiter ausführt, bestehen nach ihrer Erkenntnis hinsichtlich "Extinction Rebellion" keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen.

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4. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im dritten Quartal 2019 haben in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung 32 rechtsextremistische Musikveranstaltungen stattgefunden, davon neun Konzerte und 23 Liederabende. Dabei wurden vier der neun Konzerte von insgesamt 470 Personen besucht und 16 der 23 Liederabende von insgesamt 899 Personen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/15318) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/14735) hervorgeht. Zu fünf Konzerten und sieben Liederabenden liegen den Angaben zufolge keine Besucherzahlen vor.

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5. Erfahrungen mit Beteiligungsprozessen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Fragen der Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung sind Thema der Antwort der Bundesregierung (19/14540) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13885). Danach erachtet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit formellen Beteiligungsprozessen im geltenden Bundesrecht als positiv. Das geltende Bundesrecht setze unter anderem die bestehenden völker- und europarechtlichen Vorgaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung vollständig um beziehungsweise gehe darüber hinaus, führt die Bundesregierung weiter aus. Sie überwache kontinuierlich die Anwendung und Ausgestaltung des Bundesrechts auch in Bezug auf Vorgaben zur Beteiligung. Dessen ungeachtet seien aktuell keine gesetzgeberischen Maßnahmen für eine eventuelle Ausweitung in Vorbereitung.

Wie die Bundesregierung ferner darlegt, nutzt sie verschiedene Ansätze, Bürgerinnen und Bürger in die konkrete Ausgestaltung politischer Vorhaben einzubinden. Dabei werde ausgehend von der Fragestellung und der genauen Zielgruppe ein dafür passendes Format der Bürgerbeteiligung gewählt.

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6. Beratungsangebote für LSBTI-Flüchtlinge

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Eine Auflistung von Beratungsstellen mit speziellen Beratungsangeboten für geflüchtete Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) enthält die Antwort der Bundesregierung (19/14367) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13773). Darin werden insgesamt 74 solcher Stellen im gesamten Bundesgebiet genannt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1347 - 28. November 2019 - 15.14 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2019

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