Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/9276: Heute im Bundestag Nr. 1426 - 17.12.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1426
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 17. Dezember 2019, Redaktionsschluss: 11.00 Uhr

1. Initiative der Linken für Investitionen
2. Kodex zu Autonomen Waffensystemen
3. Rekultivierung von Agrarflächen
4. Meldestellen für Hinweisgeber
5. Investitionsbegriff der Regierung
6. Missbrauch von Fahndungsersuchen
7. Deutsch-chilenischer Ex-Militär


1. Initiative der Linken für Investitionen

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll eine konzentrierte Initiative für eine Investitionswende einberufen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/15919). Kern einer solchen Initiative soll ein verlässlich auf mindestens zehn Jahre ausgelegter Plan zur Beseitigung der Mängel am öffentlichen Kapitalstock sein, an dem sich Kommunen und Unternehmen in ihrer Planung orientieren könnten. Die Bundesregierung soll sicherstellen, dass die Mittel für diese Investitionsoffensive unabhängig von der aktuellen Haushaltslage und der konjunkturellen Lage verlässlich verfügbar seien. Der aktuell geltende Rahmen für die Finanzpolitik mit Schuldenbremse, Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie Fiskalpakt soll so modifiziert werden, dass die Finanzierung des Investitionsbedarfs auch durch Kredite möglich sei. Die Fraktion Die Linke fordert außerdem, dass die Unterfinanzierung der Kommunen durch gezielte Umschuldungsprogramm beseitigt wird.

Unter Berufung auf eine Studie schreiben die Abgeordneten, dass die öffentliche Hand die eigenen Investitionen in den vergangenen beiden Jahrzehnten massiv vernachlässigt habe. Die erforderlichen Investitionen in den Bereichen Bildung, Verkehr, Kommunikationsnetze und Dekarbonisierung würden sich auf 450 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren summieren, also rund 45 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Summe allein durch Umschichtungen in den bestehenden Haushalten zu finanzieren, sei falsch. Die Schuldenregeln im Grundgesetz sollten um eine "goldene Regel" erweitert werden, die eine Kreditaufnahme im Umfang der Nettoinvestitionen erlaube.

*

2. Kodex zu Autonomen Waffensystemen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung ist unter dem Punkt "International Grenzen für die Entwicklung von Letalen Autonomen Waffensystemen (LAWS) definieren" bisher noch kein militärischer Verhaltenskodex vereinbart worden. Auf dem Jahrestreffen der Vertragsstaaten des VN-Waffenübereinkommens im November "einigten sich die 125 Vertragsparteien auf elf Leitprinzipien für den Umgang mit Autonomie in Waffensystemen und darauf, bis 2021 ein normatives Rahmenwerk auszuarbeiten, das operativ anwendbare Vorgaben zu rechtlichen, militärischen und technologischen Aspekten beinhalten soll", schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/15821) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/15416).

*

3. Rekultivierung von Agrarflächen

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Insgesamt 16.110 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche soll im ehemaligen Tagebaubereich der Lausitzer Mitteldeutschen Braunkohleverwaltungsgesellschaft (LMBV) wiederhergestellt werden. Davon seien bereits bis Mitte diesen Jahres 15.777 Hektar hergestellt worden, teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/14834) auf eine Kleine Anfrage (19/14407) der Linksfraktion mit. Weiter heißt es dazu, dass die Anreicherung von Humus, der Aufbau von Struktur im Boden, das Entwickeln von Bodenleben und der notwendigen Nährstoffkreisläufe auf landwirtschaftlichen Kippenflächen ein langjähriger Prozess sei. Der abwechselnde Anbau bestimmter Gräser und Leguminosen habe sich auf den jungen Böden gut bewährt. Eine solche Rekultivierungsfruchtfolge dauere je nach Standort zwischen sieben bis 15 Jahren. Ihr volles Ertragspotenzial können solche Flächen nach zwei bis drei Jahrzehnten erreichen.

*

4. Meldestellen für Hinweisgeber

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Um Meldestellen für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/14980) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13426). In Anlage 1 zu den Antworten auf die knapp 70 Fragen der Abgeordneten befindet sich eine Liste mit den externen Meldestellen, die Bundesbehörden bereits jetzt für die Meldung von Missständen in Unternehmen vorhalten. Interne und externe Meldestellen einzelner Bundesbehörden zur Meldung von Missständen in diesen Behörden sind in Anlage 2 aufgelistet.

Wie die Bundesregierung in der Antwort schreibt, wird sie im Rahmen der Umsetzung der Hinweisgeberschutzrichtlinie über die Einrichtung neuer interner und externer Meldestellen entscheiden. Des Weiteren enthält die Antwort einen Überblick über die Ombudspersonen, die für bundeseigene Behörden und Unternehmen für die Entgegennahme von Hinweisen zuständig sind, sowie über deren Tätigkeit.

Auf eine Frage nach Hinweisen zu Fehlverhalten im Gesundheitswesen heißt es, eine zentrale bundesweite Statistik zu den Fallzahlen sämtlicher Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen seit ihrem Bestehen existiere nicht. Über Arbeit und Ergebnisse der Stellen habe innerhalb der jeweiligen Organisation der Vorstand alle zwei Jahre dem Selbstverwaltungsgremium zu berichten und hierbei unter anderem die Anzahl der nachgewiesenen Fälle von Pflichtverletzungen oder Leistungsmissbrauch und die dagegen getroffenen Maßnahmen zu nennen. Die Berichte seien den zuständigen Aufsichtsbehörden zuzuleiten. Seit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen sei vorgesehen, dass die Berichte auch dem GKV-Spitzenverband, der KBV und der KZBV zugeleitet werden, die die Ergebnisse untereinander abgleichen und veröffentlichen. Aufgrund der notwendigen Angleichung der Berichtszeiträume sei ein solcher Gesamtbericht bislang nur vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht worden. Ausweislich dieses Berichts sind der Bundesregierung zufolge bei Krankenkassen und deren Verbänden im Zeitraum 2016/2017 insgesamt 33.041 Hinweise eingegangen, es wurden 14.853 Bestandsfälle und 25.237 Neufälle verfolgt; in 3.371 Fällen erfolgte eine Unterrichtung der Staatsanwaltschaft. Nach Auskunft der KBV sei es im Berichtszeitraum 2016/2017 zu insgesamt 781 Hinweisen an die Stellen der Kassenärztlichen Vereinigungen gekommen, denen sämtlich nachgegangen worden sei; in 167 Fällen seien die Staatsanwaltschaften unterrichtet worden. Informationen über den weiteren Verlauf bei der Staatsanwaltschaft und das Ergebnis eventueller gerichtlicher Strafverfahren lägen der Bundesregierung nicht vor.

*

5. Investitionsbegriff der Regierung

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Welchen Investitionsbegriff die Bundesregierung im Haushalt verwendet, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/15586) erfahren. Gefragt wird auch, welche Investitionstitel im Vergleich zum Haushaltsgesetz 2019 im Haushalt 2020 neu hinzugekommen sind. Außerdem soll die Regierung angeben, wie sich der relative Anteil der Investitionen im Bundeshaushalt gemessen am Gesamtvolumen seit 2013 verändert hat.

*

6. Missbrauch von Fahndungsersuchen

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Fortgesetzter Missbrauch von Interpol-Fahndungen zur politischen Verfolgung in der Türkei" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15681). Wie die Fraktion darin schreibt, hat Interpol "zur Überprüfung zum Missbrauch von Fahndungsersuchen zur politischen Verfolgung" am 1. August 2018 eine aus sieben Personen bestehende "Notices and Diffusion Task Force" eingerichtet. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie viele Mitarbeiter nach Kenntnis der Bundesregierung der "Notices and Diffusion Task Force" derzeit angehören und woher diese stammen.

*

7. Deutsch-chilenischer Ex-Militär

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Den "Fall eines kürzlich in Italien verhafteten deutsch-chilenischen Ex-Militärs" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/15709). Wie die Fraktion darin schreibt, wurde K. R. im Oktober 2014 in Chile "wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen, Beteiligung an Entführung und mehrfachen Mordes während der Militärdiktatur von Augusto Pinochet" rechtskräftig zu zehn Jahren und einem Tag Haft verurteilt.

"Der Haftstrafe soll sich K. R., der sowohl die chilenische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, jedoch kurz nach dem Urteil durch seine Flucht mit Hilfe seines deutschen Passes in die Bundesrepublik entzogen haben", heißt es in der Vorlage weiter. Bis zu seiner Verhaftung am 4. Juni 2019 im italienischen Parma solle er unbehelligt in Köln gelebt haben. Bei einer Reise nach Italien sei er aufgrund eines Interpol-Haftbefehls verhaftet worden und befinde sich offenbar seitdem in italienischer Haft.

Wissen wollen die Abgeordneten, welche Erkenntnisse die Bundesregierung seit wann zum Fall von K. R. hat. Auch fragen sie unter anderem, wie nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige Stand des Falles ist.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1426 - 17. Dezember 2019 - 11.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang