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BUNDESTAG/9308: Heute im Bundestag Nr. 1458 - 23.12.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1458
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 23. Dezember 2019, Redaktionsschluss: 11.00 Uhr

1. AfD-Fraktion nominiert Karsten Hilse
2. Klimaschutz lässt Subventionen ansteigen
3. Kooperation in Bildung und Forschung
4. Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019


1. AfD-Fraktion nominiert Karsten Hilse

Bundestagsnachrichten/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion schlägt ihren Abgeordneten Karsten Hilse (55) für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten vor. Das geht aus einem Wahlvorschlag (19/16161) der Fraktion hervor. Der Polizeibeamte aus Sachsen vertritt im Bundestag den Wahlkreis Bautzen I.

Die AfD ist bislang mit vier Wahlvorschlägen für das Amt des Vizepräsidenten gescheitert. In jeweils drei Wahlgängen verpassten die Juristen Albrecht Glaser und Mariana Iris Harder-Kühnel, der ehemalige Berufsoffizier Gerold Otten und der Medizintechniker Paul Viktor Podolay die notwendige Mehrheit.

Die AfD-Fraktion kann laut Geschäftsordnung des Bundestages wie alle anderen Fraktionen einen Vizepräsidenten stellen.

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2. Klimaschutz lässt Subventionen ansteigen

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Bedingt durch die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sind die staatlichen Subventionen seit 2017 drastisch angestiegen. In dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/15340) vorgelegten 27. Subventionsbericht des Bundes, in dem die Entwicklung der Finanzhilfen und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2017 bis 2020 dargestellt wird, wird von einem Anstieg des Subventionsvolumens um knapp zehn Milliarden Euro berichtet. Betrugen die Subventionen 2017 noch 21,8 Milliarden Euro, so werden sie für 2020 auf 31,4 Milliarden Euro beziffert.

Wie die Bundesregierung weiter erläutert, weisen insbesondere im Bereich der direkten Förderung durch Finanzhilfen des Bundes 53 Finanzhilfen mit einem Volumen von insgesamt 8,4 Milliarden Euro einen positiven Bezug zu den in der Nachhaltigkeitsstrategie verankerten Umwelt- und Klimaschutzzielen auf. Im Bereich der Finanzhilfen würden 58 Prozent des Subventionsvolumens für klima- und umweltfreundliche Maßnahmen bereitgestellt. Neben dem Klimaschutz als ein politisches Kernanliegen würden weitere aktuelle Schwerpunkte der Subventionen in den Bereichen Wohnungsbau, Digitalisierung und Mobilität liegen.

Zu den größten Finanzhilfen des Bundes gehört die Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung der KfW Förderbank, für die im nächsten Jahr rund 2,3 Milliarden Euro vorgesehen sind. Als Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung und an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen in Folge von Kapazitätsanpassungen sollen 1,93 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Weitere große Subventionen sind die Förderung des Ausbaus von Breitbandnetzen mit 900 Millionen Euro und Zuschüsse im Rahmen des Programms Baukindergeld der KfW Bankengruppe in Höhe von 861 Millionen. Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes lässt sich der Bund im nächsten Jahr 774 Millionen Euro kosten.

Im Bereich der steuerlichen Vergünstigungen liegt die Vergünstigung für Erwerber von Betrieben und Anteilen an Kapitalgesellschaften im Erb- oder Schenkungsfall mit 6,8 Milliarden Euro im Jahr 2020 an erster Stelle. Mit vier Milliarden Euro folgt der ermäßigte Steuersatz für kulturelle und andere Leistungen. Weitere Steuerermäßigungen sind die für Schichtzuschläge (knapp drei Milliarden), für Renovierungsaufwand (rund zwei Milliarden) und die Energiesteuerbegünstigung für die Stromerzeugung (rund 1,8 Milliarden).

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3. Kooperation in Bildung und Forschung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Bildung, Forschung und Wissenschaft sollen wesentliche Beiträge zu Demokratie, Freiheit und gesellschaftlichem Zusammenhalt leisten sowohl im Inland als auch weltweit. Das ist das Ziel der im Februar 2017 weiterentwickelten Strategie zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung der Bundesregierung. Die Bundesregierung will auf diese Weise ein deutliches Zeichen gegen den isolationistischen Zeitgeist setzen, der zunehmend die gesellschaftliche Debatte weltweit prägt. Das betont die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung "Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung 2017 bis 2018" (19/15360).

Mit der Strategie sollen die vielen Aktivitäten und Initiativen in der internationalen Zusammenarbeit effektiver gebündelt, ihnen verstärkt eine gemeinsame Richtung gegeben werden. Die Bundesregierung unterstützt dieses unter anderem mit den forschungspolitischen Pakten, wie zuletzt durch die neue Exzellenzstrategie, bei der die internationale Vernetzung eine wesentliche Rolle spielt, aber auch durch die forschungs- und innovationspolitische Hightech-Strategie 2025 und die Strategie zur Künstlichen Intelligenz (KI), sowie mit Hilfe der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.

Nach Ansicht der Bundesregierung werden Innovationskooperationen immer häufiger die internationale Zusammenarbeit ergänzen. Deutsche Unternehmen seien zunehmend in globale Wertschöpfungsketten integriert. Dies führe zu einem steigenden Interesse der Industrie und Partnerländern an bilateralen Innovationskooperationen. Die vielfältigen "2+2"-Projekte, etwa mit asiatischen und südamerikanischen Partnern, und auch die Deutschen Wissenschafts- und Innovationshäuser veranschaulichten diesen Trend.

Zentraler Schwerpunkt des Berichts ist die Zusammenarbeit mit Afrika, die in den letzten Jahren einen deutlichen Schub erfahren hat und mit der Veröffentlichung der Afrika-Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im November 2018 einen neuen strategischen Rahmen erhalten hat. Das BMBF will künftig mindestens 300 Millionen Euro für deutsch-afrikanische Kooperationen fördern. Dabei stehen die Themen Gesundheit, Landwirtschaft und Ernährung, sowie Wasser nebst Finanzen, Verwaltung und Wirtschaft im Mittelpunkt. Ziel ist es, in diesen Feldern ressortübergreifende Synergieprojekte zu entwickeln.

Wichtig ist der Bundesregierung Wissenstransfer und Innovationen zu fördern und Menschen zu qualifizieren. Gerade in Afrika mit seiner sehr jungen Bevölkerung berge Bildung große Chancen für breite Bevölkerungsschichten. Die Förderung beruflicher Bildung ist daher ein Schwerpunkt. So soll beispielweise mit dem durch das BMBF geförderte Verbundvorhaben "OpporTUNIty - Aufbau eines technischen privaten Berufsbildungszentrums in Tunesien" ein Berufsbildungskonzept entwickelt und in Kooperation mit lokalen Unternehmen ein Berufsbildungszentrum errichtet werden.

Ein weiteres Projekt aus einem anderen Bereich ist der Aufbau des West African Science Service Centre for Climate Change and Adaptive Land Use (WASCAL), an dem zehn westafrikanischen Länder beteiligt sind. Dazu gehören ein regionales akademisches Ausbildungsprogramm mit zwölf Graduiertenschulen, ein deutsch-afrikanisches Forschungsprogramm sowie ein Klimadatenzentrum mit Forschungsinfrastruktur. Ein weiteres Beispiel ist das Southern African Science Service Centre for Climate Change and Adaptive Land Management (SASSCAL), das das Thema Erneuerbare Energien in den Vordergrund stellt. Das Center wird im südlichen Afrika gemeinsam mit fünf Staaten betrieben. Das BMBF hat WASCAL und SASSCAL in zehn Jahren bereits mit rund 100 Millionen Euro unterstützt. Bisher konnten mehr als 420 Wissenschaftler zu Klima-, Energie- und Landwirtschaftsfragen ausgebildet werden.

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4. Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Seit der Einführung des Anerkennungsgesetz im Jahr 2012 wurden knapp 280.000 Anträge zu bundesrechtlich oder landesrechtlich geregelten Berufen auf Anerkennung gestellt. Mit über 29.000 Anträgen im Jahr 2018 haben sich im Bereich der Bundesberufe die Anträge sogar seit 2012 verdoppelt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht zum Anerkennungsgesetz (19/16115) und unterstreicht: Dies "verdeutlicht die Dynamik der Nachfrage", was gerade bei den Berufen der Gesundheits- und Krankenpflege besonders deutlich werde, in dem die meisten Anträge gestellt wurden. Die Antragszahl stieg hier im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um mehr als 30 Prozent auf fast 11.500 Anträge. Fast die Hälfte der Abschlüsse wurde zu Gesundheits- und Krankenpflege in Bosnien und Herzegowina, Serbien oder auf den Philippinen erworben. Aber auch die Zahl der Ärzte, die Anträge stellen, war mit 6.162 Anträgen im Jahr 2018 hoch, stieg seit 2017 aber nur um 0,3 Prozent. 2018 wurde bei 52,5 Prozent der abgeschlossenen Verfahren in bundesrechtlich geregelten Berufen eine volle Gleichwertigkeit festgestellt, fast jeder zehnte Antragsteller erhielt eine teilweise Gleichwertigkeit. Bei etwas mehr als einem Drittel erfolgte die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme. Nur 2,3 Prozent der Fälle konnte keine Gleichwertigkeit festgestellt werden.

Der Anerkennungsbericht 2019 ist das Ergebnis des gesetzlichen Monitorings zum Anerkennungsgesetz, das vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung umgesetzt wird. Mit dem Anerkennungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 2012 wurde ein rechtlicher Anspruch auf die Prüfung im Ausland erworbener Abschlüsse und Berufserfahrung eingeführt. Dies gilt unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnort oder Aufenthaltsstatus. Damit will Deutschland vor allem den Zuzug von Fachkräften vereinfachen. Arbeitgeber wiederum können die im Ausland erworbenen Qualifikationen besser einschätzen und haben die Gewissheit, eine qualifizierte Fachkraft einzustellen. "Der Mangel an Fachkräften darf nicht zu einer Wachstumsbremse werden. Deswegen müssen wir gegensteuern und zuallererst die Menschen, die bereits bei uns sind, für unseren Arbeitsmarkt qualifizieren, schreibt Anja Karliczek (CDU), Bundesministerin für Bildung und Forschung im Vorwort zur Unterrichtung. Inländische Fachkräfte alleine würden nicht ausreichen, um den Fachkräftebedarf zu decken.

Von der Berufsanerkennung konnten auch Geflüchtete profitieren. Seit 2016 nahm die Zahl der Anträge von Staatsangehörigen der Hauptasylherkunftsstaaten deutlich zu: Mit gut 2.400 Anträgen waren es 2016 bereits mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. 2017 erhöhte sich die Antragszahl auf über 3.800, 2018 weiter auf gut 4.100. Berechnungen des IAB-Flüchtlingsmonitorings zeigen, dass die Erwerbstätigenquote der Geflüchteten 2017 mit 21 Prozent um 12 Prozentpunkte höher als im Vorjahr war und mit der Aufenthaltsdauer stetig ansteigt.

Am 1. März 2020 wird das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft treten. Damit bleibt die die Anerkennung der Qualifikation für Fachkräfte mit Berufsausbildung nach wie vor Voraussetzung, um in dem Beruf in Deutschland arbeiten zu können. Es wird jedoch Erleichterungen für Menschen in einigen Bereichen, vor allem aus Drittstaaten - also nicht EU-Staaten - geben. Dazu gehört, dass die Zuwanderungsregelungen für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung aus Drittstaaten den Bedingungen für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung angeglichen werden. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht damit weiterhin die volle Gleichwertigkeit der Qualifikation als Zugangsvoraussetzung vor. Es erweitert aber die Einreisemöglichkeiten für Arbeitsplatzsuche und erleichtert die Antragstellung aus dem Ausland. Für Fachkräfte mit Arbeitsvertrag und Anerkennung entfällt die Vorrangprüfung. Damit muss nicht mehr vor jeder Einstellung einer Fachkraft aus einem Drittstaat festgestellt werden, ob ein Bewerber aus Deutschland der EU, EWR oder Schweiz oder einem Drittstaat mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang zur Verfügung steht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1458 - 23. Dezember 2019 - 11.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Dezember 2019

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