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BUNDESTAG/9341: Heute im Bundestag Nr. 031 - 08.01.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 31
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 8. Januar 2020, Redaktionsschluss: 15.15 Uhr

1. Klimaschutzziele der Bundesregierung
2. Synthetische Kraftstoffe
3. Glyphosat-Genehmigung bis Ende 2020
4. Beratungsleistungen im BMU
5. Erkenntnisse zum Anschlag in Halle
6. Aufnahme aus Seenot geretteter Migranten


1. Klimaschutzziele der Bundesregierung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Die CO2-Budget-Zahlen des Klimarats der Vereinten Nationen (IPCC) sind aufgrund der Unsicherheiten als Leitfaden für Klimaschutzziele nur bedingt geeignet. Daher werden auch die Emissionspfade des IPCC herangezogen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16168) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15497). Darin hatten sich die Abgeordneten nach dem deutschen CO2-Budget erkundigt.

Der Regierung liegen keine gesicherten Angaben dazu vor, welchen Anteil Deutschland am weltweiten CO2-Budget trage. Für die Errechnung nationaler Emissionsbudgets müssten eine Reihe von Annahmen getroffen werden, etwa zur Berücksichtigung historischer Emissionen, Emissionskriterien oder der Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung, schreibt die Bundesregierung. Im Klimaschutzgesetz sei festgeschrieben, Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 zu verfolgen. "Dies wurde nicht aus dem Nettoenergieverbrauch abgeleitet", schreibt die Regierung in der Antwort weiter.

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2. Synthetische Kraftstoffe

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Förderung des Einsatzes synthetischer Kraftstoffe im Luftverkehr ist Gegenstand einer Antwort (19/15731) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15198). Darin verweist sie unter anderem auf einen entsprechenden Titel "Antriebstechnologien und moderne Kraftstoffe für die Luftfahrt" mit 200 Millionen Euro bis 2021 im Bundeshaushalt 2020, der im Rahmen der parlamentarischen Beratungen aufgenommen worden sei. Zur globalen Verwendung synthetischer Kraftstoffe liegen der Bundesregierung laut Antwort keine detaillierten Daten vor. In Deutschland würden synthetische Kraftstoffe aktuell fast nur als hydrierte Pflanzenöle (HVO/XTL) aus Palmöl beziehungsweise als Gas-to-Liquid (GTL) aus Erdgas in Verkehr gebracht, heißt es weiter.

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3. Glyphosat-Genehmigung bis Ende 2020

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass es auf EU-Ebene eine Mehrheit für eine Verlängerung der Glyphosat-Genehmigung über den 15. Dezember 2022 hinaus gibt. Das schreibt sie in einer Antwort (19/15899) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/15091).

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4. Beratungsleistungen im BMU

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) nimmt einen Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) zu externen Beratungsleistungen zum Anlass, seine Auslegung der Definition externer Beratungsleistungen zu überprüfen. Dabei sollen auch "die Praxis anderer Ressorts" sowie die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschusses berücksichtigt werden. Dies schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/15997) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15574). Die Fraktion hatte darin einen Bericht des Rechnungshofes thematisiert. In diesem war kritisiert worden, dass das Ministerium in Anspruch genommene Beratungsleistungen nicht als solche ausgewiesen hatte. "Der Einschätzung des BRH, dass es sich bei 44 der von ihm untersuchten 76 Fälle um externe Beratungsleistungen handelt, hat das BMU in seiner öffentlich zugänglichen Stellungnahme zum Entwurf des BRH Berichts aus seiner Sicht begründet widersprochen", heißt es in der Antwort weiter.

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5. Erkenntnisse zum Anschlag in Halle

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Der antisemitische und rechtsterroristische Anschlag in Halle (Saale) vom 9. Oktober 2019 kann als Beispiel für eine globalisierte Form des Antisemitismus, des Rechtsterrorismus und eines digitalisierten internationalen Ideologietransfers angesehen werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16163) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15332). Es gebe Parallelen zu den Anschlägen von Christchurch und El Paso. Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung setze sich mit verschiedensten repressiven, präventiven und gesetzgeberischen Maßnahmen gegen Hass und Hetze im Internet ein. Konkreter gesetzlicher Änderungsbedarf sei im Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität adressiert. Die Bundesregierung setze auch auf den internationalen Austausch.

Aus den bisherigen Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen den Täter von Halle hätten sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass dieser Kontakte zu regionalen und überregionalen rechtsextremen Kreisen oder Kontakte zu internationalen rechtsextremen Personen oder Kreisen unterhielt, schreibt die Bundesregierung weiter. Die bisherigen Ermittlungen hätten auch keine Hinweise auf ein mögliches Telefonat des Täters während der Tat erbracht. Der Beschuldigte B. habe nach den bisherigen Ermittlungen lediglich finanzielle und sonstige materielle Unterstützung bei der allgemeinen Lebensführung durch seine Eltern erhalten.

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6. Aufnahme aus Seenot geretteter Migranten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Aufnahme aus Seenot geretteter Migranten geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/16207) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15601). Wie die Bundesregierung darin darlegt, verständigten sich die Innenminister Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Maltas im Beisein der Europäischen Kommission und der finnischen Ratspräsidentschaft im Rahmen der gemeinsamen Absichtserklärung vom 23. September 2019 zur Etablierung eines temporären kontrollierten Notfallmechanismus darauf, dass die Übernahme der Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren künftig innerhalb von vier Wochen erfolgen soll.

Ihrer Auffassung nach haben die in der gemeinsamen Absichtserklärung über ein kontrolliertes Notfallverfahren getroffenen Vereinbarungen bereits Gültigkeit, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Die bisherigen Erfahrungen und die Teilnahme verschiedener Mitgliedstaaten an der Übernahme der Zuständigkeit für die Asylverfahren von aus Seenot geretteten Personen würden von ihr positiv bewertet. Bei den Treffen zur Weiterentwicklung der operativen Abläufe habe eine "bedeutende Anzahl" an Mitgliedstaaten teilgenommen. "Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass sich weitere Mitgliedstaaten auf Grundlage der Absichtserklärung an solidarischen Maßnahmen gegenüber den Anrainerstaaten an der zentralmediterranen Route beteiligen werden", heißt es in der Antwort weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 31 - 8. Januar 2020 - 15.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Januar 2020

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