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BUNDESTAG/9498: Heute im Bundestag Nr. 189 - 14.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 189
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 14. Februar 2020, Redaktionsschluss: 10.17 Uhr

1. Fehler bei der Aufbauleistung
2. Ausländeramt über Amri kaum informiert
3. Zeuge: BND mit Amri am Rande befasst
4. Zeuginnen sprechen von offenem Verfahren


1. Fehler bei der Aufbauleistung

Verteidigung/Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/FLA). Die frühere Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU)hat vor dem Untersuchungsausschuss zur sogenannten Berateraffäre einen besonderen Bedarf an Beratung und Unterstützung durch externe Firmen in ihrer Amtszeit geltend gemacht. Sie verwies auf einen "sicherheitspolitischen Umbruch". Die Sicherheitslage habe verlangt, dass Deutschland seinen Beitrag leiste. Ungeklärte Fragen zum Afghanistan-Einsatz, die Annexion der Krim, der Krieg in der Ukraine, das Aufkommen des IS im Irak und in Syrien und eine Serie schwerer Terroranschläge seien seit ihrem Amtsantritt Ende 2013 als Herausforderungen auf die Bundeswehr zugekommen.

Bis dahin aber hätten die Streitkräfte in einer Phase des Schrumpfens gesteckt. So sei zehn Jahre lang kein Zivilpersonal eingestellt, Standorte geschlossen und der Etat heruntergefahren worden. Die heutige EU-Kommissionspräsidentin sprach in der Sitzung des Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschuss unter der Leitung von Wolfgang Hellmich (SPD) von einer "schrumpfenden Bundeswehr, die wieder mehr leisten musste". In ihren gut fünf Jahren im Ministerium sei "viel, viel Gutes geleistet" worden: "Aber bei der beachtlichen Aufbauleistung sind auch Fehler passiert."

Dem Ausschuss ging es denn auch bei seinen gut 40 Zeugenvernehmungen - zuletzt von der Leyen - darum, Rechts- und Regelverstößen bei der Vergabe von Aufträgen an externe Unternehmen nachzuspüren. Dabei standen Berichte des Bundesrechnungshofs im Mittelpunkt, der zahlreiche Vergabe-Vorgänge gerügt hatte.

Ein 2014 vorgelegtes Rüstungsgutachten habe Schwierigkeiten und Defizite aufgezeigt, meinte von der Leyen. Es habe gehapert an Risiko-Management, Projekt-Management und Vertrags-Management. Zweites großes Thema sei die Digitalisierung gewesen. Beispielhaft verwies sie darauf, dass in den Anfängen ihrer Amtszeit Landbilder von Waffensystemen "noch händisch" erstellt worden seien. Insbesondere der Ausbau des IT-Bereichs sei "ohne Hilfe von außen nicht zu bewerkstelligen gewesen". Und sie merkte wiederum an: "Bedauerlich, dass dabei Fehler gemacht wurden." Der Bundesrechnungshof habe dies zu Recht kritisiert, gestand sie ein.

Als gelungener Coup war damals empfunden worden, dass sie Mitte 2014 die Top-Beraterin Katrin Suder als beamtete Staatssekretärin ins Ministerium holte. Suder leitete damals das Berliner Büro des Beratungsunternehmens McKinsey. Den Ausschlag, so von der Leyen, habe gegeben, dass sie als Arbeitsministerin schätzen gelernt habe, wie Suder die Digitalisierung der Bundesagentur für Arbeit betrieben habe.

Eingehend ging der Ausschuss auch in seiner letzten Sitzung der Beweisaufnahme der Frage nach, ob "Kennverhältnisse" ein Einfluss darauf gehabt haben könnten, dass Aufträge an Firmen mit Personen gingen, die Suder aus ihrer Zeit bei McKinsey kannte. Suder sei "von Tag eins sehr offen, sehr transparent" mit den Kennverhältnissen umgegangen, versicherte von der Leyen. Die damalige Staatssekretärin war mit Timo N. (ehedem auch McKinsey) befreundet, der für seine Firma Accenture in einer der gerügten Vergaben einen Auftrag zur Beratung und Unterstützung bekommen hatte. Zum Freundeskreis, der sich unter anderem bei einer Taufe der Kinder von N. traf, gehörte auch der damalige Abteilungsleiter Planung.

Ihm und einem anderen General verweigerte von der Leyen nach Abschluss interner Untersuchungen des Ministeriums die vorgesehene Beförderung. Das sei sehr viel milder als eine Disziplinarmaßnahme gewesen. Sie habe beiden erklärt, es sei ein schlechtes Zeichen, wenn sie nach Untersuchung der Vorgänge auch noch befördert würden.

Sie habe die strategische Richtung vorgegeben, die Staatssekretäre und deren untergeordnete Abteilungen seien für die Umsetzung zuständig gewesen, sagte von der Leyen. Ihren Darstellungen war zu entnehmen, dass sie sich weitgehend aus personellen Entscheidungen herausgehalten habe. Sie lobte Suder, die "mit großer Bravour" ihre Arbeit gemeistert habe.

Für Aufregung hatte zur Jahreswende die Nachricht gesorgt, dass die Daten auf den zwei Diensthandys von der Leyens in ihrer Zeit als Verteidigungsministerin gelöscht worden waren, obwohl sie dem Ausschuss als Beweismittel zur Verfügung stehen sollten. Sie habe ihre Chats regelmäßig gelöscht, erklärte sie den Abgeordneten. Sie versicherte, sie habe beim letzten Scrollen keine Themen gefunden, die im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand des Ausschusses stünden.

Die Aufarbeitung der Berateraffäre hatte der Verteidigungsausschuss Ende letzten Jahres begonnen. Suder weigerte sich seinerzeit, einer Einladung nachzukommen und wollte Fragen nur schriftlich beantworten. Das war der letzte Anstoß dafür, dass sich der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss einsetzte und damit eine Zeugenaussage erzwingen konnte. "Das hätte auch andersherum entschieden werden können", meinte von der Leyen zum Verhalten Suders.

Suder schied als Staatssekretärin im Mai 2014 auf eigenen Wunsch mit Blick auf ihre Familie, wie sie bei ihrer Aussage gesagt hatte, wieder aus den Diensten des Ministeriums aus. Ins Auge gefasst hatte sie diesen Schritt offenbar schon einige Monate länger. Jedenfalls war der damalige General Benedikt Zimmer unter dem Siegel der Verschwiegenheit gefragt worden, ob er als Staatssekretär Suders Nachfolge antreten wolle. Dies hatte er als vorletzter Zeuge kurz vor der Befragung von der Leyens bekundet - eben als Staatssekretär.

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2. Ausländeramt über Amri kaum informiert

1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Das für den späteren Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri zuständige Ausländeramt des Kreises Kleve war bis zum Ende des Jahres 2016 über dessen Person nicht vollständig informiert. Weder habe er Amris tatsächliche Identität zweifelsfrei gekannt noch sei ihm bewusst gewesen, dass der Mann von deutschen Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder formell eingestuft war, sagte der damals mit dem Fall befasste Sachbearbeiter, Kreisoberinspektor Josef K., am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss ("Breitscheidplatz"). Der heute 34-jährige Zeuge ist nach eigenen Worten seit 2013 in der Ausländerbehörde tätig und dort spezialisiert auf komplexe "aufenthaltsbeendende Maßnahmen" gegen Terrorverdächtige oder Kriminelle.

In dieser Funktion sei er im Oktober 2015 auch erstmals direkt mit Amri in Berührung gekommen, der ihm damals allerdings als angeblicher Ägypter unter dem Namen Mohammed Hassa bekannt war. Ein Mitbewohner Amris hatte diesen als mutmaßlichen Sympathisanten des sogenannten Islamischen Staates angezeigt. Der Informant hatte auch zutreffend darauf hingewiesen, dass Amri seinem Dialekt nach zu urteilen wahrscheinlich kein Ägypter, sonder Tunesier war. In diesem Zusammenhang sei Amri aus dem allgemeinen Dienstgeschäft der Behörde ausgegliedert worden, sagte der Zeuge und er habe als der für komplexe Fälle Zuständige die weitere Sachbearbeitung übernommen.

Er habe dann die Erkenntnisse des Hinweisgebers den Sicherheitsbehörden mitgeteilt. In der Folge habe er immer wieder Anrufe aus verschiedenen Polizeidienststellen erhalten, die sich nach Amri erkundigt hätten. Er habe sich daraus "zusammenreimen" können, dass die Sicherheitsbehörden den Mann wohl für gefährlich hielten, über mehr als Mutmaßungen aber nicht verfügt. Auch dass Amri in Italien bereits vier Jahre im Gefängnis gesessen hatte, sei ihm bis zuletzt unbekannt geblieben. Der Zeuge berichtete weiter, er habe bei mehreren Gelegenheiten ins Gespräch gebracht, gegen Amri eine Abschiebungsanordnung nach Paragraph 58a Aufenthaltsgesetz zu erwirken. Die Anregung sei aber nicht aufgegriffen worden. Für ihn habe sich daraus der Eindruck ergeben, dass Amri vielleicht doch nicht als so gefährlich eingeschätzt werde.

Der Zeuge berichtete weiter über seine Bemühungen, Amri aus dem Land zu schaffen, nachdem dessen Asylantrag im Juni 2016 rechtskräftig abgelehnt war. Sein Hauptproblem sei zunächst gewesen, dass er über keinen Handflächenabdruck verfügt habe, den die tunesischen Behörden als Beweismittel zur Identitätsfeststellung verlangten. Dass ein solcher Abdruck bereits bei Amris Einreise im Juli 2015 genommen worden war und vorlag, sei ihm nicht bekannt gewesen.

Als Amri am 30. Juli 2016 beim Versuch, Deutschland in Richtung Schweiz zu verlassen, in Friedrichshafen von der Bundespolizei aufgegriffen wurde, habe er darauf hingewirkt, ihn bis einschließlich 1. August im Ravensburger Gefängnis festzuhalten. Am Morgen des 1. August habe er das nordrhein-westfälische Innenministerium gebeten, ihn mit den erforderlichen Informationen auszustatten, um Amri gerichtsfest in Abschiebehaft zu bringen. Dies sei aber nicht möglich gewesen, weshalb der Mann am Abend auf freien Fuß habe gesetzt werden müssen. Immerhin habe er noch dafür sorgen können, dass Amri in Ravensburg ein Handflächenabdruck abgenommen wurde, sagte der Zeuge.

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3. Zeuge: BND mit Amri am Rande befasst

1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat nach Darstellung eines seiner höheren Beamten vor dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz mit dem späteren Attentäter Anis Amri nur am Rande zu tun gehabt. Er selbst habe den Namen Amris erst am Tag nach dem Anschlag bewusst wahrgenommen, sagte der Leitende Regierungsdirektor C.H. am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss ("Breitscheidplatz"). Der heute 56-jährige Zeuge steht nach eigenen Angaben seit 2016 an der Spitze eines Referats, das für die Abwehr terroristischer Bedrohungen "mit Auslandsbezug" zuständig ist. Seine Aussage war der erste öffentliche Auftritt eines BND-Beamten in den mittlerweile fast zwei Jahren der Tätigkeit des Ausschusses.

Sein Referat habe 2016 "eine niedrige dreistellige Zahl von Terrorverdächtigen mit Auslandsbezug" zu bearbeiten gehabt, sagte der Zeuge. Vor diesem Hintergrund sei Amri "atypisch" gewesen. Er habe sich im Inland aufgehalten. Im Inland seien auch die wesentlichen Erkenntnisse über ihn generiert worden. Ohnehin sei in seinem Fall die Polizei federführend gewesen. Vor dem Attentat sei der BND nur zweimal mit Amri in Berührung gekommen. In beiden Fällen seien wesentlich weiterführende Erkenntnisse nicht angefallen.

Am 4. Februar 2016 erhielt der BND vom Bundeskriminalamt einen Hinweis auf zwei libysche Mobilfunknummern, mit denen Amri in Kontakt gestanden haben soll. Die Nummern seien in das Erfassungssystem des Geheimdienstes zur Überwachung internationaler Datenverkehre eingespeist worden, hätten aber zu keinem Zeitpunkt einen Treffer generiert. Die Ermittlungen hätten in eine Sackgasse geführt.

Im September und Oktober 2016 warnte der marokkanische Geheimdienst vor Amris radikalislamische Neigungen. Die Hinweise seien "umfangreich und detailliert" gewesen, sagte der Zeuge: Amri trage sich mit Attentatsplänen, unterhalte Kontakte zum sogenannten Islamischen Staat und wolle vielleicht in den Heiligen Krieg ziehen. Die Informationen wären wohl "anders wahrgenommen" worden, meinte der Zeuge, wenn sie den deutschen Behörden neu gewesen wären. Allerdings sei dies alles schon aus Ermittlungen der Polizei bekannt gewesen. In einer Sitzung des Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrums (GTAZ) der deutschen Sicherheitsbehörden erhielt am 2. November 2016 das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den Auftrag, den marokkanischen Hinweisen nachzugehen.

Der Zeuge kam auch auf vier Videos mit Bezug zum Breitscheidplatz-Attentat zu sprechen, die dem BND nach dem Anschlag von einem ausländischen Partnerdienst zugespielt wurden. Auf einem soll Amri zu sehen sein, der mit einer Waffe herumfuchtelt und eine Kopf-ab-Geste vollführt. Dem Ausschuss gerieten die Bildschnipsel zum Stein des Anstoßes, weil er erst im Oktober vorigen Jahres davon erfuhr.

Der Zeuge datierte ihre Entstehung auf Ende November und Anfang Dezember 2016. Wann der ausländische Nachrichtendienst davon erfahren habe, wisse er nicht, mit Sicherheit aber nicht vor dem Attentat. Der BND habe nach dem Anschlag die Partnerdienste um Hilfe bei den Ermittlungen gebeten, und dabei Erkenntnisse der deutschen Behörden mitgeteilt. Auf dieser Grundlage habe der ausländischen Dienst das Bildmaterial vermutlich im Netz aufstöbern können. Gemessen an dem Anfang 2017 bereits bekannten Material hätten die Videos allerdings "keine Anhaltspunkte zur Neubewertung" des Sachverhalts geboten, er habe sie daher "nachrangig priorisiert", sagte der Zeuge.

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4. Zeuginnen sprechen von offenem Verfahren

2. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/CHB) In mindestens zwei Bundesministerien hat es Zweifel gegeben, ob das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Sachen Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen zugunsten Deutschlands ausgehen würde. Dies ergab die Vernehmung von drei Zeuginnen im zweiten Teil der Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses ("PKW-Maut") am Donnerstag.

"Es war immer ein offenes Verfahren", sagte Katharina Gebauer, Co-Leiterin des Referats "EU-Politik, EU-Recht, EU-Beihilfepolitik, Brexit" im Bundesverkehrsministerium. Die Einschätzung des Referats sei gewesen, "dass das Urteil so oder so ausfallen konnte". An den ministeriumsinternen Workshops zur Risikobewertung sei ihr Referat nicht beteiligt gewesen, und es sei auch nicht gefragt worden, wie hoch es das Risiko eines negativen Urteils in Prozenten einschätze. "Wir hätten", sagte Gebauer auf Nachfrage von Abgeordneten, "eine solche Einschätzung auch nicht gegeben." Der EuGH hatte im Juni 2018 entschieden, die PKW-Maut sei unvereinbar mit EU-Recht.

Ähnlich wie Gebauer äußerte sich Sonja Eisenberg, Referentin im Referat "Vertretung der Bundesrepublik Deutschland vor den europäischen Gerichten" im Bundeswirtschaftsministerium. Dieses Referat ist für europarechtliche Verfahren aller Ministerien (mit Ausnahme des Bundesjustizministeriums) zuständig. "Ich wusste nicht, wie das Verfahren ausgehen würde", sagte Eisenberg. Auch sie lehnte es ab, das Prozessrisiko in Prozent zu beziffern. Laut einer im Ausschuss wiederholt getätigten Aussage schätzte das Verkehrsministerium das Risiko eines negativen EuGH-Urteils auf lediglich 15 Prozent.

Eisenberg widersprach zudem der These, wonach die Bundesregierung nach dem Plädoyer des Generalanwalts davon ausgehen konnte, dass das Urteil des EuGH zugunsten Deutschlands ausfallen würde. Der Generalanwalt hatte sich dafür ausgesprochen, die Klage Österreichs abzuweisen. Zwar folge der EuGH in der Mehrzahl der Fälle dem Generalanwalt, sagte Eisenberg. Wie hoch dieser Anteil sei, könne sie aber nicht sagen.

Als weitere Zeugin befragte der Ausschuss unter Leitung seines Vorsitzenden Udo Schiefner (SPD) Stefanie Schröder, die seit Anfang 2017 in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik bei der Europäischen Union arbeitet und dort das Referat "Verkehr und digitale Infrastruktur" leitet. Schröder gab zu Protokoll, dass in ihrer Zeit in Brüssel die PKW-Maut keine große Rolle gespielt habe. Sie berichtete, 2017 von einem französischen Kollegen gehört zu haben, dass Österreich sich bei mehreren Treffen um die Unterstützung weiterer Länder für seine Klage gegen die deutsche PKW-Maut bemüht habe. Auf andere Fragen von Ausschussmitgliedern erklärte sie, "eher Zeitungswissen als Fachwissen" zu haben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 189 - 14. Februar 2020 - 10.17 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2020

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