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BUNDESTAG/9525: Heute im Bundestag Nr. 216 - 26.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 216
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. Februar 2020, Redaktionsschluss: 11.16 Uhr

1. Gesetzliche Rente auch für Abgeordnete
2. Meldung von Übergriffen in Jobcentern
3. Kosten bei Hartz-IV-Rückforderungen
4. 99.000 Betriebe zahlen Ausgleichsabgabe
5. CO2-Bepreisung im Mietrecht
6. Regierung setzt weiter auf Privatinvestoren


1. Gesetzliche Rente auch für Abgeordnete

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert, Bundestagsabgeordnete mit Beginn der 20. Legislaturperiode in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. In einem Antrag (19/17255) schreibt sie, dass auf dem Weg hin zu einer Erwerbstätigenversicherung, in der alle Erwerbstätigen mit ihrem jeweiligen Erwerbseinkommen versicherungspflichtig sein sollen, in einem ersten, symbolischen Schritt auch Abgeordnete in die gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Die Linke begründet eine solche Ausweitung des Versichertenkreises auch damit, dass dies mittelfristig die gesetzliche Rentenversicherung stabilisieren würde. Je nach Ausgestaltung und Zeitpunkt der Umstellung würde der Beitragssatz bis 2040 gegenüber aktuellen Berechnungen sinken und das Sicherungsniveau der Renten hingegen deutlich steigen, heißt es zur Begründung in dem Antrag.

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2. Meldung von Übergriffen in Jobcentern

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat aufgrund der dezentralen Organisationshoheit der gemeinsamen Einrichtungen (gE) keine rechtliche Möglichkeit, diese zu einer systematischen Meldung sicherheitsrelevanter Ereignisse zu verpflichten. Das betont die Regierung in ihrer Antwort (19/17215) auf eine Kleine Anfrage (19/16942) der FDP-Fraktion. Diesbezügliche Entscheidungen würden den Weisungen der örtlichen Trägerversammlung unterliegen. Zu deren Unterstützung habe die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2012 für ihren Zuständigkeitsbereich ein Muster-Notfall- und Sicherheitskonzept mit entsprechenden Meldepflichten eingeführt. Die zugelassenen kommunalen Träger (zkT) unterlägen der Aufsicht der zuständigen obersten Landesbehörden, so dass der Bund auch sie nicht verpflichten könne, Übergriffe zu melden, heißt es in der Antwort weiter.

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3. Kosten bei Hartz-IV-Rückforderungen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Summe der Rückforderungen für zu viel gezahltes Geld im Bereich des SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) hat sich im Jahr 2018 auf rund 2,7 Milliarden Euro belaufen. Der Verwaltungsaufwand für die Feststellung und Geltendmachung dieser Rückforderungen durch die Jobcenter belief sich auf rund 223 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort (19/17247) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/16260) der Fraktion Die Linke hervor.

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4. 99.000 Betriebe zahlen Ausgleichsabgabe

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Rund 99.000 Betriebe in Deutschland haben im Jahr 2017 die Ausgleichsabgabe bezahlt. Das geht aus der Antwort (19/17216) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/16944) der FDP-Fraktion hervor. Die sogenannte Ausgleichsabgabe müssen jene Unternehmen zahlen, die die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen nicht erfüllen. Die Zahl der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber belief sich im Jahr 2017 auf insgesamt rund 164.000. Rund 42.000 Betriebe haben die Beschäftigungsquote mit null Prozent erfüllt, wie die Bundesregierung ausführt.

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5. CO2-Bepreisung im Mietrecht

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Prüfung potentieller Änderungen im Mietrecht zur Vermeidung sozialer Härten bei steigenden Heizkosten dauert noch an. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17273) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16996). Angaben darüber, wann ein Ergebnis der Prüfung vorliegt, könnten derzeit nicht gemacht werden. Zur Ressortzuständigkeit heißt es, diese hänge davon ab, welche Rechtsvorschriften gegebenenfalls geändert werden sollen. Die betroffenen Ressorts (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) stimmten sich hierzu ab. Weiter schreibt die Bundesregierung, soweit Vermieter Mehrkosten aus der CO2-Bepreisung tragen müssten, könnte dies einen zusätzlichen Anreiz darstellen, in klimafreundliche Heiztechnologie zu investieren.

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6. Regierung setzt weiter auf Privatinvestoren

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) hat nach Angaben der Bundesregierung nicht in den "Market Health Growth Fund" der Private Equity Gesellschaft Abraaj investiert. Ungeachtet dessen betont sie in einer Antwort (19/17214) auf eine Kleine Anfrage (19/16555) der Fraktion Die Linke, sie sehe keinen Interessenkonflikt zwischen der Beteiligung von Privatinvestoren und Fonds bei der Erschließung von Gesundheitsmärkten einerseits und dem Ziel der Agenda 2030, das Menschenrecht auf Gesundheit umzusetzen, andererseits. "Das Menschenrecht auf den höchsten erreichbaren Gesundheitszustand ist für die Bundesregierung handlungsleitend ebenso wie das Menschenrecht auf soziale Sicherung und die Absicherung gegen Krankheit", schreibt die Bundesregierung. Sie setzte sich daher in ihren Programmen und Finanzierungen, einschließlich der Fondsfinanzierungen, für diesen Ansatz ein.

Die vom pakistanischen Geschäftsmann Arif Naqvi 2020 gegründete 2002 Private Equity Gesellschaft Abraaj war spezialisiert auf Firmenan- und Wiederverkäufe in Entwicklungs- und Schwellenländern, soll jedoch hohe Summen der Investoren veruntreut haben. Auch die DEG war an mehreren Fonds der Gesellschaft direkt oder indirekt beteiligt.

Die Bundesregierung schreibt dazu, die bekannten Informationen erlaubten aus ihrer Sicht "keine generellen Rückschlüsse für die zukünftige Ausrichtung von öffentlich-privaten Partnerschaften und die Einbeziehung des Privatsektors für die Finanzierung der Agenda 2030".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 216 - 26. Februar 2020 - 11.16 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2020

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