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BUNDESTAG/9548: Heute im Bundestag Nr. 239 - 03.03.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 239
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 3. März 2020, Redaktionsschluss: 14.54 Uhr

1. Kooperation mit internationalen Bahnen
2. Lärmschutz und Unfälle in Niedersachsen
3. Höchste Priorität für Fehmarnbeltquerung
4. Kostenloses WLAN in allen ICE-Zügen
5. Treibhausgas-Emissionen im Seeverkehr
6. Arbeitsweise des Europäischen Patentamts


1. Kooperation mit internationalen Bahnen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Deutschen Bahn AG (DB AG) strebt nach Angaben der Bundesregierung seit Anfang 2018 die Erhöhung der im DB Navigator buchbaren Verbindungen ausländischer Bahngesellschaften an. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/17205) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16597) hervor. Aktuell verkaufe die DB AG auf diesem Wege Angebote der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) inklusive des gesamten Nachtzugnetzes der ÖBB und ihrer NightJet-Partner, Angebote der Schweizer Bundesbahnen (SBB), der italienischen Bahngesellschaft Trenitalia, der französischen Staatsbahn SNCF und der internationalen Bahngesellschaften Eurostar und Thalys. Diese Verbindungen seien eigenständig oder auch in Kombination miteinander oder mit einem DB-Ticket in einem Buchungsschritt buchbar, heißt es.

Die DB AG beabsichtige, dieses Angebot innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen auszuweiten und befinde sich dazu im Austausch mit den Bahngesellschaften von Belgien (SNCB), den Niederlanden (NS), Dänemark (DSB), Schweden (SJ), Spanien (Renfe) und Russland (RZD), schreibt die Regierung. Für eine darüber hinausgehende Ausweitung des Angebots sei die DB AG in "bilateralen Branchengesprächen".

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2. Lärmschutz und Unfälle in Niedersachsen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Laut Bundesregierung wurden im Jahr 2018 in Niedersachsen rund 13,4 Millionen Euro in Lärmsanierungsmaßnahmen investiert, davon rund 12,6 Millionen Euro in aktive und rund 0,8 Millionen Euro in passive Maßnahmen. Im Jahr 2019 hätten sich die Investitionen auf rund 12,9 Millionen Euro belaufen. Davon seien rund 12 Millionen Euro in aktive und 0,9 Millionen Euro in passive Maßnahmen investiert worden, heißt es in der Antwort der Regierung (17206) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16603). Dabei beruft sich die Bundesregierung auf Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG).

Thematisiert wird in der Antwort auch das Unfallgeschehen in Niedersachsen. Nach Kenntnis der Bundesregierung seien im Jahr 2018 in Niedersachsen insgesamt 252.976 Straßenverkehrsunfälle polizeilich registriert worden, heißt es. Davon seien 170.978 auf die "Übrigen Sachschadensunfälle" entfallen, bei denen es ausschließlich zu einem Sachschaden kam, alle Fahrzeuge fahrbereit waren und kein Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln vorlag. Bei den 252.976 Unfällen gab es der Vorlage zufolge 418 Getötete, 6.207 Schwerverletzte und 36.140 Leichtverletzte zu beklagen.

Die erfragten Daten der Straßenverkehrsunfälle für das Jahr 2019 liegen laut Bundesregierung "noch nicht in der erforderlichen Gliederungstiefe vor".

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3. Höchste Priorität für Fehmarnbeltquerung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Eine vollumfängliche Berücksichtigung der von Verbänden, Vereinen und Gebietskörperschaften erhobenen neun Kernforderungen bei den beiden Teilprojekten Fehmarnsundbrücke und Hinterlandanbindung würde nach Einschätzung der Deutschen Bahn AG (DB AG) zu einer Verlängerung der Bauzeit von bis zu sieben Jahren führen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17086) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16868), in der von einer "Kostenexplosion bei der Fehmarnbeltquerung" die Rede ist. In der Antwort heißt es: Die Bundesregierung habe dem Deutschen Bundestag die Umsetzung der Vorzugsvariante ohne den in den Kernforderungen enthaltenen übergesetzlichen Lärmschutz empfohlen.

Eine niedrigere Priorisierung des Projektes lehnt die Regierung der Vorlage zufolge ab. Die Verbindung über den Fehmarnbelt mit ihren Hinterlandanbindungen sei eines der bedeutendsten Infrastrukturprojekte in Nordeuropa, heißt es. Sie sei Bestandteil des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und gehört zum TEN-Kernnetzkorridor Skandinavien - Mittelmeer. In einer Mitteilung der Europäischen-Kommission (KOM) vom 7. Januar 2014 werde sie zu den fünf wichtigsten grenzüberschreitenden Verbindungen in der Europäischen Union gezählt, schreibt die Regierung. Es handle sich um das einzige Bedarfsplanvorhaben mit rechtsverbindlich festgelegtem Realisierungsrahmen. Aus dem bestehenden Staatsvertrag mit dem Königreich Dänemark und dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Vertragsgesetz leite sich für den Bund die höchste Priorität für das Vorhaben ab, heißt es in der Antwort.

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4. Kostenloses WLAN in allen ICE-Zügen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In Deutschland sind nach Angaben der Bundesregierung 94,5 Prozent des Schienennetzes mit LTE/4G versorgt. Das geht aus der Antwort (19/17189) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16872) hervor. Die Regierung beruft sich in der Antwort auf Daten aus dem Breitbandatlas des Bundes (Datenstand Mitte 2019).

Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) habe im Jahr 2019 auf 23,3 Prozent der von der DB Regio AG gefahrenen Personenkilometer ein kostenloser WLAN-Zugang zur Verfügung gestanden, heißt es weiter. 100 Prozent der 295 ICE-Züge des Fernverkehrs hätten 2019 über kostenloses WLAN in der 1. und 2. Klasse verfügt. "Die ICE-Züge haben 2019 rund 73 Prozent der Personenkilometer-Gesamtleistung der DB Fernverkehr erbracht", schreibt die Regierung. Die technische Verfügbarkeit des WLAN-Systems habe im Jahresdurchschnitt 2019 deutlich über 97 Prozent gelegen, heißt es in der Antwort.

Auf die Nachfrage, ob die Mobilfunkbetreiber ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, bis zum 31. Dezember 2019 eine vollständige Mobilfunkabdeckung an den ICE-Trassen zu erreichen, teilt die Bundesregierung mit: "Nach Angaben der Mobilfunknetzbetreiber konnten die Hauptverkehrswege (Autobahnen und ICE-Trassen) zum Jahresende 2019 noch nicht in vollem Umfang versorgt werden." Verzögerungen hätten die Mobilfunknetzbetreiber mit externen Einflüssen, wie zum Beispiel fehlende Vermietbereitschaft an potentiellen Standorten, fehlende Baugenehmigungen sowie mit Denkmal-, Natur- und Umweltschutz begründet. "Darüber hinaus verweisen die Mobilfunkunternehmen auf unterschiedliche Rechtsansichten zum Inhalt der Versorgungsauflage, die Gegenstand laufender Gerichtsverfahren sind", heißt es in der Antwort. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen prüfe derzeit die Angaben der Mobilfunknetzbetreiber, schreibt die Regierung.

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5. Treibhausgas-Emissionen im Seeverkehr

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Im internationalen Warenverkehr verursachen laut Bundesregierung der Seeverkehr und der Schienenverkehr geringere Treibhausgas-Emissionen als andere Verkehrsträger. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/17169) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16904) hervor.

Zur Verringerung der Treibhausgase seien stets technische und betriebliche Maßnahmen notwendig, heißt es in der Antwort weiter. Der Meeresumweltausschuss der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) habe unter Zustimmung der 174 Mitgliedstaaten der IMO einen Emissionsminderungspfad festgelegt. Dieser stehe im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaübereinkommens. "Die Erarbeitung geeigneter und ergebnisorientierter Maßnahmen zur Umsetzung der Auftaktstrategie zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen der internationalen Seeschifffahrt bildet den aktuellen Schwerpunkt der Tätigkeit der Bundesregierung in diesem Bereich", heißt es in der Antwort.

Für das Erreichen der Klimaschutzziele, die die Staatengemeinschaft mit dem Abkommen von Paris angenommen haben, sei eine Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen des gesamten internationalen Seeverkehrs erforderlich. "Eine mögliche Ausweitung des europäischen Emissionshandels auf den Schifffahrtsbereich müsste zunächst im Hinblick auf die damit erreichbaren konkreten Emissionsreduktionen sowie mittel- und langfristig ausreichende Anreize zur Nutzung kohlenstoffarmer und kohlenstofffreier Kraftstoffe und die damit insgesamt verbundenen Vor- und Nachteile analysiert werden", schreibt die Bundesregierung.

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6. Arbeitsweise des Europäischen Patentamts

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Mit dem Europäischen Patentamt (EPA) beschäftigt sich eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17383). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob sie Kenntnis von dem in der Presse veröffentlichten Vorwurf des Qualitätsverlustes bei der Patentanmeldungsprüfung und der Patentvergabe gegenüber dem unter dem damaligen Management stehenden EPA hat und wie sie diesen beurteilt. Weiter fragen sie, ob nach Ansicht der Bundesregierung in Fragen des Finanzmanagements und des Umgangs mit Mitarbeitern beim EPA Defizite bestehen und, wenn ja, wie sie diesbezüglich Maßnahmen ergreifen will. Abschließend erkundigen sich die Fragesteller, ob die Bundesregierung plant, politische wie rechtliche Konsequenzen zu ziehen, für den Fall, dass die Vorwürfe gegenüber dem EPA unter dem neuen Management weiterbestehen.

Das EPA, das als Exekutivorgan der Europäischen Patentorganisation (EPO) mit Sitz in München die Aufgabe habe, Patentanmeldungen zu prüfen und europäische Patente zu erteilen, habe sich in jüngerer Vergangenheit einer breiten Kritik ausgesetzt gesehen, heißt es in der Anfrage. Diese habe von der angekündigten Verwendung der finanziellen Mittel über die Qualitätsstandards der Patente, die Behandlung der Mitarbeiter bis hin zu einer mangelnden Unabhängigkeit der Beschwerdekammern gereicht. Die Bundesrepublik trage als Teil der EPO eine Mitverantwortung für das EPA.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 239 - 3. März 2020 - 14.54 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2020

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