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BUNDESTAG/9554: Heute im Bundestag Nr. 245 - 04.03.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 245
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 4. März 2020, Redaktionsschluss: 13.02 Uhr

1. Förderung des mobilen Arbeitens
2. Anträge zur Planungsbeschleunigung
3. Opferbeauftragter Franke gibt Bericht zu Hanau
4. FDP-Antrag zum Emissionshandel abgelehnt
5. Grünen-Antrag zu Solardeckel abgelehnt
6. Gesundheitsausschuss berät über Corona
7. Aufnahme besonders Schutzbedürftiger


1. Förderung des mobilen Arbeitens

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich mehrheitlich für die Förderung und Vereinfachung des mobilen Arbeitens ein. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung, Arbeitsformen der Telearbeit im Rahmen des Digitalisierungsoffensive stärker zu fördern, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales "als Material" zu überweisen, "soweit die mobile Arbeit gefördert und vereinfacht werden soll". Die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten für das höhere Votum "zur Erwägung" plädiert - die AfD-Fraktion für den Abschluss des Petitionsverfahrens.

In der öffentlichen Petition wird auf eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hingewiesen, laut der "bei 40 Prozent der Jobs in Deutschland keine dauerhafte Anwesenheit erforderlich wäre", aber nicht einmal ein Drittel zumindest gelegentlich von zuhause aus arbeite. Ein besonders starkes Missverhältnis zwischen der Geeignetheit der Tätigkeit für Telearbeit und der tatsächlichen Nutzung gibt es der Vorlage zufolge bei den Finanzdienstleistungen und in der öffentlichen Verwaltung.

Aus Sicht des Petenten überwiegen die Vorteile der Telearbeit - eingebettet in einem ausbalancierten, rechtlichen Rahmen - mögliche Nachteile wie etwa fehlende Dienstaufsicht, zu lange Arbeitszeiten und die Vermischung von Privat- und Berufsleben. Die Vorteile des mobilen Arbeitens bestünden insbesondere in der Stärkung strukturschwacher Regionen, der Reduzierung der Immobilienpreissteigerung in Ballungszentren, der Verringerung der alltäglichen Verkehrsbelastung sowie der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, heißt es in der Petition.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss unter Einbeziehung einer Stellungnahme der Bundesregierung darauf aufmerksam, dass Beschäftigte, die in Telearbeit arbeiten möchten, dieses Anliegen bereits heute weitestgehend mit ihrem Arbeitgeber erörtern und vereinbaren könnten. "So können individuelle und passgenaue Arbeitsmodelle entwickelt werden, die die Wünsche der Beschäftigten und die betrieblichen Belange angemessen berücksichtigen", heißt es in der Vorlage. Bedeutung komme in diesem Zusammenhang insbesondere den Betriebs- und Sozialpartnern zu, die die konkrete Situation am besten kennen würden und dadurch kollektivrechtliche Vereinbarungen schließen könnten, die die jeweiligen Besonderheiten berücksichtigen.

Aus der Beschlussempfehlung geht außerdem hervor, dass das Thema "mobiles Arbeiten" im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode aufgegriffen worden sei. Vereinbart sei, das mobile Arbeiten zu fördern und zu erleichtern. Dazu solle ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden. Zu diesem gehöre auch ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber über die Entscheidungsgründe der Ablehnung sowie Rechtssicherheit für beide Seiten im Umgang mit privat genutzter Firmentechnik. Die Petition, so heißt es in der Vorlage, sei geeignet, in die weiteren Überlegungen mit einbezogen zu werden.

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2. Anträge zur Planungsbeschleunigung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Anträge der Oppositionsfraktionen von AfD und FDP zum Thema Planungsbeschleunigung sind im Verkehrsausschuss am Mittwoch auf Ablehnung gestoßen. Dem Antrag der AfD-Fraktion "Wirksame Maßnahmengesetze - Beschleunigung durch echte Beteiligung der Öffentlichkeit erzielen" (19/16861) stimmte lediglich die AfD-Fraktion zu. Einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel "Verkehrsprojekte schneller realisieren - Ein modernes Planungsrecht für das 21. Jahrhundert schaffen" (19/17093) stimmte neben den Liberalen auch die AfD zu.

Die AfD fordert in ihrem Antrag unter anderem, Raumordnungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beziehungsweise der Vorbereitungsverfahren für Maßnahmengesetze "soweit wie möglich zu integrieren, um redundante Doppelprüfungen und -strukturen zu beseitigen". Zudem müsse die Kommunikation mit der interessierten und betroffenen Öffentlichkeit "auf Augenhöhe" erfolgen und eine wirksame Beteiligung an der Planung von Infrastrukturvorhaben gewährleisten. Außerdem schlägt die Fraktion vor, die Maßnahmengesetzgebung auf alle Verkehrsinfrastrukturen auszudehnen sowie möglichst früh "Erfahrungswerte zu Maßnahmengesetzen für Straßenbauprojekte zu sammeln".

Die FDP-Forderungen zielen darauf ab, den Ersatzneubau und den erweiterten Ersatzneubau von Brücken, die Elektrifizierung von Bahnstrecken sowie den Bau zusätzlicher Fahrspuren zu erleichtern, indem auf der Grundlage der Ursprungsplanung unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen in Natur und Landschaft die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen ermittelt und festgestellt werden. Zudem sollte aus Sicht der Liberalen die "bewährte Präklusionsregelung" zur zeitlichen Beschränkung von Einwendungen europarechtskonform eingeführt werden. Des Weiteren will die FDP die erstinstanzliche Zuständigkeit von Oberverwaltungsgerichten auf Landes- und Staatsstraßen ausdehnen.

Aus Sicht der Koalitionsfraktionen sind viele der Forderungen im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren zum Planungsbeschleunigungsgesetz und dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz schon umgesetzt oder zumindest "an die Bundesregierung adressiert", wie während der Debatte im Ausschuss deutlich wurde. Andere Vorschläge, wie etwa nach der Ausweitung der Zuständigkeiten von Oberverwaltungsgerichten, ohne dort zusätzlich Arbeitskapazitäten zu schaffen, seien hingegen "nicht zielführend", hieß es von Seiten der SPD-Fraktion. Auch die geforderte Mitwirkungspflicht von Umweltverbänden an Planungs- und Genehmigungsverfahren sei falsch, sagte der Fraktionsvertreter.

Die Vertreterin der Unionsfraktion verwies darauf, dass eine Präklusionsregelung nicht auf nationaler Ebene getroffen werden könne. Es gelte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu einer entsprechenden Regelung in den Niederlanden abzuwarten, sagte sie. Ebenfalls auf europäische Ebene angesiedelt seien Fragen des Verbandsklagerechts, machte die Unionsvertreterin deutlich.

Der Vertreter der AfD-Fraktion warb für das dänische Modell einer "integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung in der Tiefe am Anfang eines Vorhabens". Mit diesem "erprobten System" könne eine wirkliche Beschleunigungswirkung erzielt werden, sagte er. Ob hingegen die geplanten Maßnahmengesetze, die lediglich für bestimmte Schienen- und Wasserstraßenprojekte, nicht aber für den Straßenbau geplant seien, eine Beschleunigungswirkung erzielen werden, sei unsicher.

Aus Sicht der FDP-Fraktion braucht es weitergehende Schritte, um das vorhandene Geld auch tatsächlich verbauen zu können. Dazu zähle auch die Ausdehnung der erstinstanzlichen Zuständigkeit von Oberverwaltungsgerichten, weil somit eine bessere Spezialisierung stattfinden könne. Außerdem müssten Doppelprüfungen bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen vermieden werden. Dem stehe auch das EU-Recht nicht entgegen, sagte der Fraktionsvertreter. Handlungsbedarf gebe es auch beim Thema Umweltverbände. Sie müssten dazu beitragen, dass Projekte besser werden, statt sie zu blockieren.

Die Vertreterin der Linksfraktion kritisierte die Anträge, die das Ziel verfolgten, Einwendungen von Anfang an abzuräumen, um dann die Bauprojekte möglichst ungestört durchzusetzen. Es sei zudem falsch, Naturschutzverbände überwiegend als Blockierer zu begreifen, befand sie. Es gebe schließlich unterschiedliche Interessen und Gewichtungen, die in der Gesellschaft überaus relevant seien. Benötigt werde eine "gute Bürgerbeteiligung". Das dazu vom Verkehrsministerium aufgelegte Handbuch könne nicht das Ende der Geschichte sein, sagte die Fraktionsvertreterin.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wandte sich gegen den aus ihrer Sicht durch die Anträge erweckten Eindruck, Umweltverbände würden alle Vorhaben blockieren und mit Klagen überziehen. Die Umweltverbände sollten nicht als Gegner sondern als Partner angesehen werden, forderte der Fraktionsvertreter. Was das angesprochene Handbuch für Bürgerbeteiligung angeht, so enthält dieses seiner Auffassung nach viele sinnvolle Ansätze. Gleichwohl sei seine Anwendung nicht verpflichtend, bemängelte er.

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3. Opferbeauftragter Franke gibt Bericht zu Hanau

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/MWO) Den Opfern des rechtsextremistischen Anschlags von Hanau ist direkt nach der Tat alle erdenkliche Hilfe zuteil geworden. Er sei am Tag nach der Tat sofort nach Hanau gefahren und acht Tage vor Ort gewesen, sagte der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland, Edgar Franke, am Mittwoch in der 84. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Ein Krisenstab sei gebildet worden, und es seien eine 24-Stunden-Hotline und eine Homepage mit Hilfsangeboten eingerichtet worden.

Franke erstattete auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD einen Bericht zur Opferbetreuung nach dem Anschlag in Hanau am 19. Februar 2020. Er erläuterte die sofort danach ergriffenen Maßnahmen und betonte, dass seine Geschäftsstelle auch weiterhin für die Anliegen und Sorgen der Opfer und Hinterbliebenen da sei. Sie biete Hilfe, um das Geschehene zu verarbeiten, und sei auch dann noch Ansprechpartner, wenn sich das öffentliche Interesse gelegt hat. Im Wege der Soforthilfe seien innerhalb kürzester Zeit an 59 Opfer 400.000 Euro ausgezahlt worden. Franke begrüßte, dass nach der Reform des Opferentschädigungsrechts besser geholfen werden könne. Er regte an, die Perspektive der Opfer stärker in den Fokus zu nehmen, als das bisher geschehen sei. Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Heribert Hirte (CDU), der die Sitzung leitete, dankte Franke im Namen der Abgeordneten für seinen Bericht.

Zuvor hatte der Ausschuss dem Grunde nach die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel "Selbstbestimmte Lebensentwürfe stärken - Verantwortungsgemeinschaft einführen" (19/16454) sowie die Einbeziehung eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/17108) in eine öffentliche Anhörung zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung und der AfD über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (19/17035, 19/15785) am 23. März 2020 beschlossen. Ferner stimmten die Abgeordneten für die Durchführung eines erweiterten Berichterstattergespräches zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (19/16781), das am 11. März 2020 stattfinden soll. Weiter beschloss der Ausschuss die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten zu dem Organstreitverfahren 2 BvE 1/20 vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Antrag der AfD-Fraktion auf einstweilige Anordnung. Dabei geht es um die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner von seiner Funktion als Vorsitzender des Rechtsausschusses.

Ein Antrag der AfD-Fraktion über die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (19/11942) wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Ausschuss nahm eine Empfehlung des Unterausschusses Europarecht zu Berichten der EU-Kommission zu Verbraucherthemen an und stimmte über eine Reihe von Gesetzentwürfen und Anträgen ab, bei denen er nicht federführend ist.

Die Beschlussfassung über die Terminierung der dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörung zu Gesetzentwürfen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Stärkung der Kinderrechte (19/10622, 19/10552) sowie ein Antrag der Fraktion der AfD für einen Bericht der Bundesregierung über die Beteiligung an Prozessen am Europäischen Gerichtshof wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von der Tagesordnung abgesetzt.

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4. FDP-Antrag zum Emissionshandel abgelehnt

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit haben am Mittwochmorgen einen Antrag der FDP-Fraktion (19/16487), der eine Ausweitung des EU-Emissionshandels statt einer CO2-Steuer und dem staatlich organisierten Kohleausstieg zur Erreichung der Klimaziele fordert, diskutiert. Der Antrag wurden von allen Fraktionen außer der FDP abgelehnt.

Die FDP-Fraktion fordert in dem Antrag eine Ausweitung des EU-Emissionshandels (EU-ETS) auf die Sektoren Verkehr und Gebäude in Deutschland. Die Liberalen wollen, dass im Gegenzug zur nationalen Einbeziehung aller Brennstoffemissionen in den EU-Emissionshandel "alle überflüssigen, teuren und für Wirtschaft und Verbraucher restriktiven Regulierungen" abgebaut werden. Auch die Einbeziehung von Treibhausgasemissionen aus der Land- und Forstwirtschaft müsse vorangetrieben werden. Zudem sollten "die Einnahmen aus der ETS-Ausweitung vollständig an die Bürger und Unternehmen" zurückgegeben werden, indem Stromsteuer und EEG-Umlage gesenkt werden.

In der Diskussion im Ausschuss betonte eine Vertreterin der Union, dass der EU-ETS gut funktioniere, bei den Sektoren Wärme und Verkehr müsse noch nachgelegt werden. Ein Vertreter der AfD kritisierte, dass die wissenschaftliche Grundlage für den Antrag zweifelhaft sei. Kritik übte auch ein Vertreter von Die Linke. Er sprach sich gegen eine Ausweitung des EU-ETS aus und sprach von ungewollten Verteilungswirkungen. Ein SPD-Vertreter sagte, der Versuch, Klimaschutz über einen Mechanismus abzuwickeln, habe nicht die Lenkungswirkung, die gebraucht werde. Eine Vertreterin der Grünen betonte, der EU-ETS müsse nicht ausgeweitet, sondern reformiert werden. Dies umfasse etwa die Löschung von überflüssigen Zertifikaten.

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5. Grünen-Antrag zu Solardeckel abgelehnt

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat einen Grünen-Antrag abgelehnt, der auf ein sofortiges Streichen des Förderdeckels für Solarenergie hinwirkt. Gegen die Stimmen der Antragsteller und der Linksfraktion votierten die Fraktionen in ihrer Sitzung am Mittwoch mit Nein zu dem Vorstoß "Ausbau der Solarenergie beschleunigen, dezentrale Bürgerenergie und Mieterstrom unterstützen" (19/9698).

Zuvor hatte eine Vertreterin der Grünen-Fraktion argumentiert, die Branche brauche Planungssicherheit. Investoren kämen bereits schwer an Kredite oder andere Finanzierungsmöglichkeiten, weil die Zukunft der Förderung unklar sei. Diese Situation habe die Bundesregierung provoziert, weil sie nicht handele. Außerdem forderte die Abgeordnete weniger Bürokratie bei Mieterstromprojekten.

Von der Fraktion CDU/CSU hieß es dazu, die Bedeutung von Photovoltaik sei unstrittig, auch über eine Entbürokratisierung könne man reden. Der Antrag enthalte einige interessante Ansätze. Insgesamt sei er abzulehnen, die Regierung sei auf einem guten Weg. Der Abgeordnete des Koalitionspartners SPD sah viele Überschneidungen zwischen den Positionen seiner Fraktion und denen der Grünen. Auch er forderte ein rasches Handeln beim Abschaffen des Solardeckels und erinnerte die CDU/CSU an Aussagen von Bayerns Regierungschef Markus Söder, der sich ebenfalls für ein schnelles Abschaffen ausgesprochen habe. Der Handlungsdruck sei da, so der SPD-Abgeordnete.

Die AfD-Fraktion bezeichnete die Forderungen der Grünen als Planwirtschaft, die in Eigentumsrecht eingreife. Zudem stelle sich die Frage nach den Kosten und wer diese trage. Die FDP-Fraktion dringt darauf, ein Ende für den Förderdeckel mit einem allgemeinen Ausstiegspfad aus der Förderung Erneuerbarer Energien zu verbinden. Von der Linksfraktion schließlich kam der Vorschlag, die Diskussion über die Solar-Förderung aus den Energie-Gesetzen herauszuziehen, um hier schnelle Lösungen schaffen zu können.

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6. Gesundheitsausschuss berät über Corona

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich am Mittwoch erneut mit der Coronakrise befasst. Der Vizepräsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lars Schaade, erläuterte den Abgeordneten den aktuellen Stand sowie das weitere Vorgehen in dem Fall.

Nach Angaben Schaades ist das neue Coronavirus (Sars-CoV-2) international weiter auf dem Vormarsch. Die weitaus meisten Infektionen gebe es aber nach wie vor in China. Dort kämen inzwischen jedoch immer weniger neue Fälle hinzu. Womöglich sei dort die weitere Ausbreitung der Epidemie gestoppt. Der Mediziner attestierte den Chinesen eine gute Bekämpfung des Virus.

Schaade machte deutlich, dass es bei einem Verdachtsfall unterschiedliche Risikokategorien gibt, die es nachzuvollziehen gelte. So werde, etwa bei Veranstaltungen, in Kontakte ersten und zweiten Grades unterschieden. Ein längeres Gespräch in unmittelbarer Nähe eines Infizierten zähle zur Kategorie eins und beinhalte ein höheres Risiko.

Wie Schaade sagte, verläuft die Infektion in rund 80 Prozent der Fälle mild oder sogar ohne Symptome. Rund 20 Prozent der Betroffenen seien schwerer erkrankt, in fünf bis sechs Prozent der Fälle komme es zu einem kritischen Verlauf. Nach den derzeit verfügbaren Daten endeten etwa drei Prozent der Erkrankungen tödlich.

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7. Aufnahme besonders Schutzbedürftiger

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, "besonders Schutzbedürftige aus dem Mittelmeerraum" in der Bundesrepublik aufzunehmen. In einem Antrag (19/17513), der am Mittwoch erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, verweist die Fraktion unter anderem darauf, dass sich "die Situation an der türkisch-griechischen Grenze auf dramatische Weise zugespitzt" habe. Tausende von Schutzsuchenden seien "zum Spielball der türkischen Regierung" geworden, die den EU-Türkei Deal aufgekündigt habe und die Menschen nicht mehr länger an der Ausreise nach Griechenland hindere, schreibt die Fraktion weiter. Die griechischen Behörden begegneten diesen Menschen "völkerrechtswidrig mit Tränengas und Abschottungsversuchen".

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, "sich auf EU-Ebene und bilateral gegenüber Griechenland für die konsequente Einhaltung des Non-Refoulementgebotes einzusetzen". Ebenso solle sich die Bundesregierung für eine zügige Unterstützung Griechenlands bei der Registrierung von Schutzsuchenden an der türkisch-griechischen Grenze sowie die Verteilung von Asylantragsstellenden auf die EU Mitgliedsstaaten einsetzen.

Ferner fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, im Rahmen eines bundesweiten "Relocations-Programms" ein Kontingent von 5.000 besonders schutzbedürftigen Menschen aus den Hotspots der griechischen Ägäis-Inseln aufzunehmen. Auch soll die Regierung nach dem Willen der Fraktion "über ein Resettlement des UNHCR, der die besondere Vulnerabilität von Schutzsuchenden feststellt, ein großzügiges Kontingent von Flüchtlingen aus der Türkei" sowie zusätzlich "Schutzsuchende aus humanitären Notlagen im Mittelmeerraum" in Deutschland aufnehmen.

Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung laut Vorlage "für einen sofortigen Stopp der Bombardierungen in der Region Idlib zum Schutz der zivilen Bevölkerung" einsetzen. Zudem wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, Kommunen, die "ihre Bereitschaft zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten zusätzlich zum existierenden Verteilungsschlüssel erklärt haben, in diesem Anliegen zu unterstützen".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 245 - 4. März 2020 - 13.02 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2020

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