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BUNDESTAG/9597: Heute im Bundestag Nr. 288 - 12.03.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 288
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 12. März 2020, Redaktionsschluss: 11.32 Uhr

1. Linke für neue Wohnungsgemeinnützigkeit
2. Kritik am EU-Plan gegen Desinformation


1. Linke für neue Wohnungsgemeinnützigkeit

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die Linksfraktion drängt die Bundesregierung zur Wiedereinführung einer Wohnungsgemeinnützigkeit. In Absprache mit Ländern und Kommunen solle der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, fordern die Abgeordneten in einem Antrag (19/17771). Grundsatz müsse sein, dass ein Unternehmen als gemeinnützig gilt, wenn es vorrangig und dauerhaft an mittlere und niedrige Einkommen sowie besondere Bedarfsgruppen vermietet, sich auf wohnungswirtschaftliche Aktivitäten beschränkt und die Rendite auf maximal vier Prozent jährlich begrenzt. Darüber hinausgehende Überschüsse sollten zweckgebunden reinvestiert werden oder in einen Förderfonds für weitere gemeinnützige Bauvorhaben einfließen. Die Unternehmen müssten auf den Handel mit Wohnungen oder Unternehmensbeteiligungen sowie auf Bau, Umwandlung und den Verkauf von Eigentumswohnungen verzichten.

Im Gegenzug erhalten solche Firmen nach Vorstellung der Linksfraktion Steuererleichterungen, einen exklusiven Zugang zu Bundes-Fördermitteln für den sozialen Wohnungsbau und zur Vergabe bundeseigener Grundstücke und Liegenschaften. Einen Missbrauch der besonderen Unternehmensform wollen die Abgeordneten durch ein vierstufiges Kontrollverfahren ausschließen.

Weiter fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung ein öffentliches Wohnungsbauprogramm nach dem Vorbild Wiens. Über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren sollten jährlich zehn Milliarden Euro in den Aufbau eines gemeinnützigen Sektors in der Wohnungswirtschaft fließen.

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2. Kritik am EU-Plan gegen Desinformation

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die AfD-Fraktion wendet sich gegen den EU-Aktionsplan gegen Desinformation und fordert die Bundesregierung auf, "alle damit verbundenen weiteren Dokumente abzulehnen und Sorge zu tragen, dass die hierin verfolgten Ziele und Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland nicht zur Umsetzung kommen". Wie die Fraktion in einem Antrag (19/17781) schreibt, trage der Aktionsplan Züge, die auf eine gezielte Meinungslenkung hinauslaufen würden. Er verstoße gegen fundamentale Vorgaben des hierzulande geltenden Grundgesetzes.

"Die Maßnahmen laufen darauf hinaus, dass in den Mitgliedstaaten, so auch in der Bundesrepublik Deutschland, auf allen denkbaren Medienkanälen nur noch einseitige regierungs- und EU-genehme Nachrichten beziehungsweise Informationen verbreitet werden", schreiben die Abgeordneten. Bereits in der Einleitung des Plans heiße es, dass die Bürgerinnen und Bürger nur noch Zugang zu einer "Vielzahl überprüfbarer Informationen" haben könnten, nämlich solchen, die vorab von einem Netz von sogenannten Faktenprüfern gefiltert worden sein. Die Vorgaben des Plans verletzten den grundgesetzlich zu gewährenden freien Zugang zu nicht staatlich kontrollierten und nicht zensierten oder -aufbereiteten Informationen und ließen die freie Meinungsäußerung und deren ungehinderte Verbreitung völlig außer Acht.

"Mit den grundgesetzlich geschützten und von allen Demokraten aus voller Überzeugung zu respektierenden Grundlagen der Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit ist der Aktionsplan der EU-Kommission gegen Desinformation nicht vereinbar und ist deshalb zurückzuweisen."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 288 - 12. März 2020 - 11.32 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2020

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