Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/9743: Heute im Bundestag Nr. 436 - 28.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 436
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 28. April 2020, Redaktionsschluss: 10.21 Uhr

1. Liste mit Offshore-Beteiligungen
2. 35 Millionen Euro für Anwaltshonorare
3. Gutachten leisten Diskussionsbeitrag
4. Aufsichtskosten von 36,4 Millionen Euro
5. Bedeutung solider Staatsfinanzen betont
6. AfD fragt nach CO2-Abdruck von Webseiten


1. Liste mit Offshore-Beteiligungen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat eine Aufstellung über sogenannte Offshore-Beteiligungen, an denen der Bund beteiligt ist, vorgelegt. Einzelheiten dazu enthält eine Antwort der Bundesregierung (19/18643) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17625). Dabei handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundesdrucksache 19/4163. In der Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass es keine einheitliche internationale Definition der Begriffe Steueroasen beziehungsweise Offshore-Finanzzentrum gebe.

*

2. 35 Millionen Euro für Anwaltshonorare

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Im Laufe dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung insgesamt 35,537 Millionen Euro Honorare an Rechtsanwaltskanzleien gezahlt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/18637) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18258) hervor. Die höchsten Ausgaben fielen demnach mit 16,954 Millionen Euro im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur an, gefolgt vom Bundesministerium der Verteidigung mit 5,33 Millionen Euro. Die Antwort enthält außerdem die Namen der Kanzleien sowie Themen der von ihnen erstellten Gutachten. Nach Angaben der Regierung sind seit Beginn der Legislaturperiode keine kompletten Gesetzentwürfe beziehungsweise Verordnungsentwürfe oder Teile davon durch Rechtsanwaltskanzleien erstellt worden.

*

3. Gutachten leisten Diskussionsbeitrag

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Gutachten zur Finanztransaktionssteuer leisten nach Ansicht der Bundesregierung einen Beitrag zur laufenden Diskussion. Man nehme die Inhalte von zwei Gutachten zur Kenntnis, erklärt die Regierung in der Antwort (19/18636) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18262), die sich nach zwei Gutachten zur Finanztransaktionssteuer erkundigt hatte, die zu gegenteiligen Ergebnissen über die Folgen der Einführung einer solchen Steuer kommen.

*

4. Aufsichtskosten von 36,4 Millionen Euro

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Für die Beaufsichtigung von Finanzanlagenvermittlern durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden Kosten in Höhe von 36,4 Millionen Euro erwartet. Dies ergebe eine Umlage in Höhe von 18,9 Millionen Euro und bezogen auf die 37.000 Finanzanlagenvermittler (Erlaubnisträger) einen durchschnittlichen Beitrag von 510 Euro jährlich, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/18443) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17886), die sich nach Veränderungen durch den Übergang der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenvermittlerinnen sowie der Honorarberater und Honorarberaterinnen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erkundigt hatte. Für die Prüfungen von Finanzanlagen-Dienstleistern ist die Schaffung von insgesamt rund 100 Stellen (Vollzeitäquivalente) vorgesehen.

*

5. Bedeutung solider Staatsfinanzen betont

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Für die Stabilität und Widerstandsfähigkeit der Wirtschafts- und Währungsunion sind nach Auffassung der Bundesregierung Budgetregeln zentral, die auf solide öffentliche Finanzen, insbesondere tragfähige Staatsverschuldung zielen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18441) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17931), die nach der Überprüfung der EU-Regeln für nationale Haushalte und insbesondere nach der Idee einer Entbindung der klimarelevanten Ausgaben von den Verschuldungsregeln gefragt hatte. Anpassungen am haushaltspolitischen Regelwerk müssten sich stets am Tragfähigkeitsziel der Währungsunion ausrichten und Stabilitätsrisiken vermeiden, schreibt die Bundesregierung weiter. Sie bezeichnet die Förderung des Klimaschutzes als wichtiges wirtschafts- und gesellschaftspolitisches Anliegen, das aber nicht zur Rechtfertigung höherer Schuldenstände dienen sollte, "da ansonsten das zentrale Tragfähigkeitsziel des Stabilitäts und Wachstumspakts diskreditiert werden könnte".

*

6. AfD fragt nach CO2-Abdruck von Webseiten

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/LBR) Wie viele Kilowattstunden Energie für den Betrieb der Internetseiten des Bundes pro Jahr verbraucht werden, möchte die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/18655) erfahren. Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung, wie viel CO2 dadurch emittiert wird und welcher Anteil am Strom für den Betrieb der Internetseiten CO2-neutral produziert wird. Auch möchten sie wissen, wie viele CO2-Emissionen durch die Aufrufe der Seiten entstehen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 436 - 28. April 2020 - 10.21 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang