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BUNDESTAG/9793: Heute im Bundestag Nr. 486 - 11.05.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 486
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 11. Mai 2020, Redaktionsschluss: 14.40 Uhr

1. Aktuelle Ausgabe von Das Parlament
2. Liquidität der FBB derzeit gesichert
3. Mittelverwendung durch die DB AG
4. Barrierefreiheit an Bahnhöfen
5. Landwirtschaftssektor in Niedersachsen
6. Keine Korrekturbitten des BVL
7. Risikomanagement in der Landwirtschaft


1. Aktuelle Ausgabe von Das Parlament

Bundestagsnachrichten/Bericht

Berlin: (hib/PA) Die heute erschienene Ausgabe der vom Deutschen Bundestag herausgegebenen Wochenzeitung "Das Parlament" berichtet über die politische Debatte um die Corona-Pandemie. Neben der Diskussion über eine Lockerung der Schutzbestimmungen geht es unter anderem auch um die Auswirkungen der Krise auf die Filmwirtschaft.

Im Interview der Woche äußert sich der CSU-Finanzexperte Hans Michelbach über die Situation der deutschen Wirtschaft und eine Autokaufprämie, die er ablehnt.

Das E-Paper von "Das Parlament" ist kostenfrei im Netz abrufbar:

http://epaper.das-parlament.de/2020/20/index.html#0

Mit dem Thema "Menschenrechte" befasst sich die von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebene Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte". Die Ausgabe ist ebenfalls kostenfrei im Netz abrufbar:

https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/309096/menschenrechte

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2. Liquidität der FBB derzeit gesichert

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Berliner Flughäfen verzeichneten im März dieses Jahres einen Passagierrückgang um 64,7 Prozent. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/18818) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18264) hervor. Darin heißt es weiter, die Liquidität der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) sei nach deren Angaben aufgrund der Pandemie durch das Coronavirus SARS-CoV-2 belastet. Sie könne dennoch derzeit aufgrund der bestehenden Kreditlinien als gesichert angesehen werden.

Der Antwort zufolge gibt es regelmäßige Berichterstattungen zu Liquiditätssituation und -prognose an die Gesellschafter, zu denen neben dem Bund das Land Berlin und das Land Brandenburg gehören. Die Gesellschafter der FBB unterstützten die Geschäftsführung darin, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen. Sie hätten unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Haushaltsgesetzgeber erklärt, "dass sie zur Aufrechterhaltung der operativen Geschäftstätigkeit im Jahr 2020 bedarfsgerecht notwendige Zuführungen in das Eigenkapital der Gesellschaft leisten werden", heißt es in der Vorlage.

Gefragt nach dem für Juni 2020 geplanten Probebetrieb am Flughafen Berlin Brandenburg (BER), antwortet die Bundesregierung: Nach Auskunft der FBB werde der geplante Probebetrieb derzeit - mit Blick auf die im Juni 2020 möglicherweise noch fortgeltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie - überarbeitet. Bei der Anpassung des ORAT-Programms (Operational Readiness and Airport Transfer) werde die FBB die infektionsschutzrechtlichen Vorgaben des Landes Brandenburg beachten. "Der Gesundheit der freiwilligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird bei der Neukonzeption des Probebetriebs höchste Priorität eingeräumt", heißt es in der Vorlage. Da die Rahmenbedingungen und behördlichen Vorgaben Ende Juni 2020 noch nicht absehbar seien, werde bei der Organisation des Probebetriebs flexibel reagiert.

Als Auflage aus der Baugenehmigung werde im Zuge des Probetriebs eine Evakuierungsübung des unterirdischen Bahnhofs im Terminal 1 des BER durchgeführt. "Diese Übung ist nach Auskunft der FBB mit den zuständigen Behörden abgestimmt und wird durchgeführt", teilt die Regierung mit. Der übrige Probebetrieb für die Inbetriebnahme des zum BER ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld sei nach Auskunft der FBB freiwillig und werde aufgrund bewährter Prinzipien bei Flughafeneröffnungen durchgeführt.

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3. Mittelverwendung durch die DB AG

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die von der Bundesregierung kommunizierte und im Lenkungskreis des Zukunftsbündnisses Schiene dargelegte Mittelverwendung der Eigenkapitalerhöhung und des Zuschusses für Infrastrukturmaßnahmen bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) ist laut Bundesregierung Gegenstand der Gemeinsamen Absichtserklärung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Bundesministerium der Finanzen, der DB AG und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/18842) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17969) hervor. Die Auszahlung der zur Eigenkapitalerhöhung an die EIU ausgereichten Mittel stehe unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung und Unbedenklichkeit aus Sicht der Europäischen Kommission, schreibt die Regierung. Die Auszahlung der Baukostenzuschüsse sowie die Auszahlung der Mittel zur Eigenkapitalerhöhung stünden unter Vorbehalt der Entscheidung über den Haushalt des Bundes. Die Finanzierung über Zuschüsse müsse zuwendungsrechtlichen Bestimmungen genügen und werde durch Finanzierungsvereinbarungen hinterlegt.

Die Gemeinsame Absichtserklärung beinhalte die vier Kategorien "Robustes Netz" (auszustatten mit vier Milliarden Euro), "Digitale Schiene" (auszustatten mit vier Milliarden Euro), "Attraktive Bahnhöfe" (auszustatten mit einer Milliarde Euro) und "Eigenwirtschaftliche Infrastrukturmaßnahmen" (auszustatten mit zwei Milliarden Euro), heißt es in der Antwort. Die Erklärung gebe den inhaltlichen Rahmen für die Mittelverwendung vor. Die nähere Detaillierung, rechtliche sowie zuwendungsrechtliche Prüfung und Fixierung von Maßnahmen sei hierbei ein laufender Prozess, teilt die Regierung mit.

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4. Barrierefreiheit an Bahnhöfen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) "Die Herstellung der Barrierefreiheit an Bahnhöfen ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung." Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/18841) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17665). Historisch bedingt hätten die bestehenden Bahnsteige in Deutschland sehr unterschiedliche Höhen, heißt es in der Antwort. Zur Umsetzung des Ziels der Barrierefreiheit habe die Deutsche Bahn AG (DB AG) im Jahr 2017 bundesweit einheitliche Regeln entwickelt und hierzu ein Bahnsteighöhenkonzept mit dem Bund abgestimmt. Ziel sei es, mobilitätseingeschränkten Reisenden einen unabhängigen und barrierefreien Zugang zum Eisenbahnsystem zu ermöglichen.

Zur Umsetzung dieses Ziels würden in erheblichem Umfang Bundesmittel zur Verfügung gestellt, macht die Bundesregierung deutlich. Dies geschehe im Rahmen der Dritten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) im Zuge der Bestandserhaltung und damit einhergehender Verbesserung der Barrierefreiheit gemäß Regelwerk der DB AG. "Allein die Aufhöhung von besonders niedrigen Bahnsteigen mit Höhen von 0,38 m und weniger auf die Regelbahnsteighöhe wird vom Bund im Rahmen der LuFV III im Zeitraum 2020 bis 2024 mit rund 500 Millionen Euro finanziert", heißt es in der Antwort. Zusätzlich zur LuFV würden vom Bund durch Sonderprogramme weitere Mittel zur beschleunigten Herstellung der Barrierefreiheit und zur Aufhöhung von Bahnsteigen bereitgestellt. Darüber hinaus stellten die Länder innerhalb eigener Programme Mittel bereit, um die Barrierefreiheit von Verkehrsstationen zu verbessern. "Eine belastbare Aussage, zu welchem Zeitpunkt alle Verkehrsstationen barrierefrei gestaltet sein werden, ist vor diesem Hintergrund nicht möglich", schreibt die Bundesregierung.

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5. Landwirtschaftssektor in Niedersachsen

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Anzahl der in Niedersachsen in landwirtschaftlichen Betrieben gehaltenen Rinder hat sich von 2.572.967 Tieren im Jahr 2009 über 2.652.139 im Jahr 2015 auf 2.450.412 Nutztiere im Jahr 2019 eingependelt. Das geht aus einer Reihe statistischer Materialien zur Entwicklungen im Landwirtschaftssektor des Bundeslandes hervor, die die Bundesregierung in einer Antwort (19/18382) auf eine Kleine Anfrage (19/17900) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zusammengestellt hat. So weist die Statistik unter anderem aus, dass im Jahr 2016 insgesamt 85.723.740 Hühner in Betrieben in Niedersachsen gehalten wurden.

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6. Keine Korrekturbitten des BVL

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im August 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung gebeten. Das geht aus der Antwort (19/18394) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17842) der AfD-Fraktion hervor. Das BVL gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.

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7. Risikomanagement in der Landwirtschaft

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) In Zukunft werden sowohl die Wetter- als auch die Marktrisiken zunehmen, wodurch dem Risikomanagement in der Landwirtschaft eine zunehmende Bedeutung zukommt. Allerdings seien die landwirtschaftlichen Unternehmer zuerst gefordert, für ihren Betrieb ein angepasstes Risikomanagement zu entwickeln und umzusetzen, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18810) auf eine Kleine Anfrage (19/18176) der AfD-Fraktion. Weiter heißt es dazu, dass der Staat in besonderen Situationen, die den Einzelbetrieb überfordern würden, helfend zur Seite stehen könne. Mit den Direktzahlungen, den Marktmaßnahmen und im Falle von außergewöhnlichen Marktkrisen den speziellen Krisenmaßnahmen biete die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bereits heute ein Sicherheitsnetz. Für besondere witterungsbedingte Situationen bestehe zudem die Möglichkeit, staatliche Soforthilfen zu leisten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 486 - 11. Mai 2020 - 14.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2020

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