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BUNDESTAG/9885: Heute im Bundestag Nr. 578 - 03.06.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 578
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 3. Juni 2020, Redaktionsschluss: 15.45 Uhr

1. Polizeiliche Zusammenarbeit mit Chile
2. Problematik des racial profiling
3. Länder-Polizisten bei Frontex-Einsätzen
4. Keine Korrekturbitten des BMJV
5. Rangliste der Pressefreiheit 2020
6. Lambrecht-Äußerung zu Corona -Demo


1. Polizeiliche Zusammenarbeit mit Chile

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Polizeiliche Zusammenarbeit mit Chile ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/19388) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18414). Darin führt die Bundesregierung aus, sie habe "schon kurz nach den ersten Ausschreitungen in Chile im Oktober/November 2019 und damit einhergegangenen Berichten über gewaltsame Übergriffe durch Angehörige der Sicherheitskräfte ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht, eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe gefordert und ihre Erwartung geäußert, dass festgestellte Rechtsverstöße mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden". Es sei zu begrüßen, dass die chilenische Regierung unabhängige Untersuchungen im Land ermöglicht habe, schreibt die Bundesregierung weiter und verweist "auf entsandte Missionen des Büros der Hohen Kommissarin für Menschenrechte (OHCHR), von Human Rights Watch und von Amnesty International".

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, hat die chilenische Regierung "frühzeitig ihr Interesse an deutscher Expertise zur Unterstützung eines Reformprozesses der Polizei, insbesondere mit Blick auf gesellschaftliche Akzeptanz sowie polizeiliche Maßnahmen der Kommunikation und Deeskalation, zum Ausdruck gebracht". Der OHCHR-Bericht habe später eine solche Weiterbildung der chilenischen Polizei ausdrücklich empfohlen.

Weiter schreibt die Bundesregierung, sich insbesondere durch die Erkenntnisse der OHCHR-Mission in ihrer Auffassung bestätigt zu sehen, "dass die deutsche Unterstützung in diesem Bereich geeignet sein kann, zukünftige vermeidbare Eskalationen bei Demonstrationen in Chile zu vermeiden". Das chilenische Ersuchen abzulehnen "hätte jedenfalls bedeutet, von vornherein auszuschließen, dass ein solcher Mehrwert gegeben sein könnte, und sich damit über entsprechende Expertenanalysen hinwegzusetzen".

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2. Problematik des racial profiling

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Problematik des "racial profiling" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/19458) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17268). Darin schrieb die Fraktion, von der Bundespolizei vorgenommene verdachtsunabhängige Kontrollen stünden seit Jahren in der Kritik. "Menschenrechtsorganisationen und antirassistische Initiativen werfen der Bundespolizei vor, sich des ,racial profiling' zu bedienen, also gezielt Menschen zu kontrollieren, die ihnen aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes - beispielsweise wegen der Hautfarbe, der Haarfarbe oder eines religiösen Symbols - verdächtig erscheinen".

Wie die Fraktion weiter ausführte, kann die Bundespolizei nach Paragraf 22 Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG) "zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise [...] in Zügen und auf dem Gebiet der Bahnanlagen [...], soweit anzunehmen ist, dass diese zur unerlaubten Einreise genutzt werden, [...] jede Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere oder Grenzübertrittspapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen". Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 3 BPolG verleihe der Bundespolizei die Befugnis, "im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von dreißig Kilometern zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise" die Identität einer Person festzustellen.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, kam es im vergangenen Jahr zu insgesamt 253.546 Maßnahmen nach Paragraf 22 Absatz 1a und 2.264.400 Maßnahmen nach Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 1 des Bundespolizeigesetzes. Die Zahl der Beschwerden im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen lag den Angaben zufolge im Jahr 2019 bei 51, nachdem sie in den Vorjahren von 19 im Jahr 2016 über 23 im Jahr 2017 auf 44 im Jahr 2018 gestiegen war. Auf die Frage, wie viele der in diesen Jahren erfolgten Beschwerden als ganz oder teilweise berechtigt eingeschätzt wurden, verweist die Bundesregierung auf die Ergebnisse der Beschwerdeprüfungen. Danach wurden 119 als unbegründet eingestuft, vier als begründet und eine als teilweise begründet.

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3. Länder-Polizisten bei Frontex-Einsätzen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind laut Bundesregierung insgesamt 215 Polizeibeamte der Bundesländer in durch die europäische Grenz- und Küstenwache Frontex koordinierte Einsätze entsandt worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/19456) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18523) weiter hervorgeht, wurden für Frontex-Einsatzmaßnahmen 2020 mit Stand vom 21. April bislang 43 Polizeibeamte der Länder entsandt.

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4. Keine Korrekturbitten des BMJV

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im August 2019 nicht unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/19448) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18186). Diese war eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472. Weiter schreibt die Bundesregierung, das BMJV gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BMJV veröffentlichte Informationen oder diese betreffenden Angaben objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMJV einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden, so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden könne. Im Übrigen werde auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD aus Drucksache 19/0995 Bezug genommen.

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5. Rangliste der Pressefreiheit 2020

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Die Rangliste der Pressefreiheit 2020 von Reporter ohne Grenzen ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/19530). Die Fragesteller wollen unter anderem wissen, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem Ranking zur Pressefreiheit insgesamt und aus dem Abschneiden Deutschlands insbesondere zieht und ob die Bundesregierung Maßnahmen plant, um das Abschneiden Deutschlands im Jahr 2021 zu verbessern. Deutschland hat sich der Rangliste zufolge gegenüber dem Vorjahr um zwei Plätze verbessert und belegt nunmehr den 11. Platz.

Weiter fragen die Abgeordneten, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem Ranking und der Nahaufnahme Deutschland für aktuelle und künftige nationale und europäische Gesetzgebungsinitiativen sowie aus der Analyse, dass es am schlechtesten um die Pressefreiheit im Nahen Osten und Nordafrika steht, gefolgt von Osteuropa und Zentralasien, zieht. Auch wollen sie wissen, inwiefern die Bundesregierung die Besorgnis von Reporter ohne Grenzen teilt, dass verschiedene Gesetzesinitiativen in Deutschland den Informanten- und Quellenschutz auszuhöhlen drohen und wie hoch nach Kenntnisstand der Bundesregierung die Aufklärungsquote bei Fällen von tätlichen Angriffen auf Medienschaffende in Deutschland im Jahr 2019 ist.

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6. Lambrecht-Äußerung zu Corona-Demo

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Nach dem Hintergrund von Aussagen von Bundesjustizministern Christine Lambrecht (SPD) zu Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen fragt die AfD-Fraktion die Bundesregierung. Die Fragesteller nehmen in ihrer Kleinen Anfrage (19/19631) Bezug auf ein TV-Interview mit der Ministerin, bei dem sie von einem positiven Trend bei den sogenannten "Corona-Demonstrationen" gesprochen habe. Dem gegenüber stellen sie Medienberichte, denen zufolge die Polizei im Zusammenhang mit einer Demonstration in Stuttgart wegen versuchten Totschlags gegen einen vermutlich aus dem linken Spektrum stammenden Täter ermittle. Die Abgeordneten fragen unter anderem, welchen "positiven Trend" Bundesjustizministerin Lambrecht bezüglich der Zusammensetzung der Teilnehmer an den Demonstrationen des Wochenendes vom 16. beziehungsweise 17. Mai 2020 erkennen kann und ob die Bundesregierung die Aussage, es handele sich um einen positiven Trend angesichts eines versuchten Totschlages im Umfeld der Demonstration in Stuttgart für angemessen hält. Weiter wollen sie wissen, auf welche Quellen die Bundesjustizministerin bei der Bewertung der Teilnehmerschaft von Demonstrationen grundsätzlich und hier im konkreten Fall zurückgreife und welche Kenntnisse der Bundesregierung dazu vorliegen, dass bei Demonstrationen "ganz andere Inhalte" und "Lügen und Verschwörungstheorien" transportiert werden sollten, wie Bundesjustizministerin Lambrecht deutlich gemacht habe, und auf welche Datengrundlage die Bundesregierung ihre Aussage stütze.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 578 - 3. Juni 2020 - 15.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2020

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