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BUNDESTAG/9900: Heute im Bundestag Nr. 593 - 09.06.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 593
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 9. Juni 2020, Redaktionsschluss: 15.09 Uhr

1. Krankenkassen warten länger auf Geld
2. Größere Mengen an Medizinalcannabis
3. Korrekturbitten bei BMI-Behörden
4. Corona-Nothilfe für Studierende


1. Krankenkassen warten länger auf Geld

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die gesetzlichen Krankenkassen werden in diesem Jahr aufgrund der Belastungen in der Coronakrise länger auf Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds warten müssen. Durch die stundungs- und konjunkturbedingten Mindereinnahmen sowie durch die weiteren Corona-bedingten Entnahmen aus der Liquiditätsreserve hätten sich seit Ende März 2020 die im Gesundheitsfonds verfügbaren liquiden Mittel verringert, heißt es in der Antwort (19/19520) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/19098) der Linksfraktion.

Die zu Beginn eines Zuweisungsmonats an die Krankenkassen auszuzahlenden Mittel fielen daher bereits seit April 2020 niedriger aus. In der Folge könnten die monatlichen Zuweisungen an die Krankenkassen erst später abgeschlossen werden. Es sei aber sichergestellt, dass die Zuweisungen entsprechend der gesetzlichen Frist bis spätestens zum 15. des Folgemonats vollständig ausgezahlt würden.

Wegen der langfristig stabilen Liquiditätsreserve sei es in den vergangenen Jahren möglich gewesen, die Zuweisungen schon zum Ende des laufenden Monats, also zwei Wochen vor der Frist, vollständig an die Kassen auszuzahlen. Die Bundesregierung räumte ein, dass die nun veränderten Rahmenbedingungen die Krankenkassen vor Herausforderungen stellen und zumindest in der Übergangsphase eine Anpassung ihrer Liquiditätsplanung erforderlich sei.

Der Gesundheitsfonds verfügte den Angaben zufolge zum 15. Januar 2020 über eine Liquiditätsreserve in Höhe von rund 10,2 Milliarden Euro. Die Mindestreserve der liquiden Mittel liegt bei rund 4,3 Milliarden Euro, 20 Prozent einer Monatsausgabe. Kann der Gesundheitsfonds über die Liquiditätsreserve seine finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen, leistet der Bund dem Fonds ein Liquiditätsdarlehen in Höhe der fehlenden Mittel.

Die gesetzlichen Krankenkassen verfügten Ende 2019 über Finanzreserven in Höhe von insgesamt rund 19,8 Milliarden Euro.

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2. Größere Mengen an Medizinalcannabis

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die zwischen der Cannabisagentur und den Anbauern geschlossenen Verträge ermöglichen eine Ausweitung der Liefermenge. Der Jahresplanbedarf für die vergebenen 13 Lose betrage insgesamt 2.600 Kilogramm. Bei einer höheren Produktionsmenge sei der Auftraggeber verpflichtet, bis zu 150 Prozent des Jahresplanbedarfs abzunehmen, heißt es in der Antwort (19/19521) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/18528) der FDP-Fraktion.

Unabhängig davon könne der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer vereinbaren, dass die zu liefernde Menge um bis zu zehn Prozent erhöht werde. Dies könne zu einer Erhöhung des Jahresplanbedarfs auf insgesamt bis zu 2.860 Kilogramm führen.

Auch bei einem um bis zu zehn Prozent erhöhten Jahresplanbedarf sei der Auftraggeber verpflichtet, bis zu 150 Prozent dieses erhöhten Wertes abzunehmen. Über die 150 Prozent hinaus bestehe keine vertragliche Verpflichtung zur Abnahme.

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3. Korrekturbitten bei BMI-Behörden

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Angaben zu etwaigen Korrekturbitten von verschiedenen Geschäftsbereichsbehörden des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) gegenüber Medien enthält die Antwort der Bundesregierung (19/19065) auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (19/18658, 19/18659, 19/18660). Danach hat die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis) im August 2019 ebenso keine solche Korrekturbitten erhoben wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und das Bundesausgleichsamt (BAA) im Folgemonat.

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4. Corona-Nothilfe für Studierende

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Bündnis 90/Die Grünen erkundigen sich in einer Kleinen Anfrage (19/19673) zur Corona-Nothilfe für Studierende und wollen wissen, ab wann Studierende Geld aus dem Nothilfefonds beantragen können und wann erstmals Geld an die Studierenden fließt. Ferner fragen sie, ob die Förderbeträge einheitlich sein sollen oder ob die Bedürftigkeit über die Höhe des Auszahlungsbetrags entscheidet und für wie viele Studierende nach den Plänen der Bundesregierung Geld aus dem Nothilfefonds zur Verfügung steht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 593 - 9. Juni 2020 - 15.09 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juni 2020

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