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BUNDESTAG/9926: Heute im Bundestag Nr. 619 - 17.06.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 619
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Juni 2020, Redaktionsschluss: 11.37 Uhr

1. Ertüchtigung des Netzes der Auslands-IT
2. ESM-Kriterien haben Vorrang vor ESG
3. 3,4 Milliarden außergewöhnliche Belastung
4. Kunststoffgranulatplätze nicht förderfähig
5. Verteidigung nach Ende des INF-Vertrags
6. Deutsche EU-Ratspräsidentschaft
7. AfD fragt nach Strafbarkeitslücke


1. Ertüchtigung des Netzes der Auslands-IT

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Für die Ertüchtigung des Netzes der Auslands-IT sind im Haushaltsplan des Auswärtigen Amts für dieses Jahr Mittel in Höhe von 8,3 Millionen Euro vorgesehen. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/19774) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18579) schreibt, beauftrage das Ministerium aus Rahmenverträgen fortlaufend verschiedene Unternehmen zu Hardware- und Softwarelieferungen sowie zur Erbringung von Unterstützungsdienstleistungen, um das Netz der Auslands-IT zu ertüchtigen. Eine Nennung der Firmen und die jeweiligen Auftragsvolumina seien aus vertragsrechtlichen Gründen nicht möglich.

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2. ESM-Kriterien haben Vorrang vor ESG

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Unterzeichnung der von den Vereinten Nationen unterstützten Prinzipien für verantwortliches Investieren (Principles for Responsible Investment - PRI) durch den geschäftsführenden Direktor des europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) werden sich nicht auf die Anlageziele und Anlagegrundsätze des ESM auswirken. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19840) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19290). Als Anlageziele des ESM werden in der Antwort namentlich definiert die "Liquidität des Anlageportfolios", die "ständige Verfügbarkeit des maximalen Darlehensvolumens des ESM", die "Bonität des ESM" sowie der "Ertrag des Anlageportfolios". Diese Kriterien hätten Vorrang vor der Berücksichtigung von ESG-Kriterien. Mit diesen Kriterien sollen Investoren ermutigt werden, ökologische und soziale Kriterien sowie Fragen einer guten Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance - ESG) bei ihren Anlagetätigkeiten zu berücksichtigen.

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3. 3,4 Milliarden außergewöhnliche Belastung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Nach der letzten amtlichen Lohn und Einkommensteuerstatistik von 2016 haben rund 11,1 Millionen Steuerpflichtige Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19827) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19417) mit. Die steuerlichen Mindereinnahmen durch diese Belastungen würden auf insgesamt 3,4 Milliarden Euro geschätzt. Die Aufwendungen seien weit überwiegend auf allgemeine außergewöhnliche Belastungen, Behindertenpauschbeträge und Unterhaltsaufwendungen entfallen.

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4. Kunststoffgranulatplätze nicht förderfähig

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Im Rahmen der Städtebauförderung und des Investitionspakts "Soziale Integration im Quartier" fördern Bund und Länder nach Angaben der Bundesregierung unter anderem die Anlage und Sanierung von Sportstätten als Teil der sozialen Infrastruktur. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/19091) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17779) hervor. Im Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" würden Sportstätten durch den Bund unmittelbar gefördert, heißt es in der Antwort. "Dabei ist die Neu- und Ersatzanlage von Kunstrasenplätzen in allen Programmen grundsätzlich förderfähig", macht die Bundesregierung deutlich.

Die Umsetzung der Bundesfinanzhilfen Städtebauförderung und des Investitionspakts erfolge im Rahmen der grundgesetzlichen Aufgabenverteilung "durch die Länder". Diese würden eigenständig über Art und Umfang der Maßnahmen entscheiden, schreibt die Regierung. Dem Bund lägen daher keine detaillierten Informationen zu den einzelnen Projekten vor. Allerdings habe das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im vergangenen Herbst mit den Ländern im Kontext der Umsetzung der Städtebauförderung und des Investitionspakts erörtert, "eine Förderung von Kunstrasenplätzen unter Verwendung von Kunststoffgranulat zukünftig auszuschließen und nur noch Kunstrasenplätze mit alternativen Materialien zu fördern", wird mitgeteilt.

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5. Verteidigung nach Ende des INF-Vertrags

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Das Ende des Washingtoner Vertrags über nukleare Mittelstreckensysteme (INF) und die Zukunft der Nato-Luftverteidigung thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/19863). Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft geben, welche Fähigkeiten Deutschland der gemeinsamen Nato-Luftverteidigung derzeit zur Verfügung stellt und welche Fähigkeiten zur bodengebundenen Luftverteidigung die Bundesregierung zur Stärkung der gemeinsamen Nato-Verteidigung angesichts des Endes des INF-Vertrags in Zukunft einbringen will. Außerdem erkundigen sich die Abgeordneten nach Optionen zur glaubwürdigen Abschreckung von landgestützten Mittelstreckenwaffen sowie nach der personellen und materiellen Einsatzbereitschaft und Durchhaltefähigkeit der Luftverteidigungskräfte der Bundeswehr und den Ressourcen für Abfangvorgänge, aufgeschlüsselt nach Zielkategorien wie Raketen, Marschflugkörper und Luftfahrzeuge.

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6. Deutsche EU-Ratspräsidentschaft

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Um "Programm-Schwerpunkte und Transparenz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/19809). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, welche neuen Prioritäten angesichts der Corona-Pandemie dazugekommen und welche geplanten Schwerpunkte verringert oder fallengelassen worden sind. Außerdem soll die Bundesregierung mitteilen, ob sie die Sorge der Europäischen Zentralbank vor einer drohenden vertieften ökonomischen und sozialen Spaltung der EU im Zuge der Corona-Krise teilt.

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7. AfD fragt nach Strafbarkeitslücke

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Nach einer Strafbarkeitslücke im Paragraf 183 des Strafgesetzbuchs (StGB) fragt die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/19641). Nach Absatz 1 werde ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, schreiben die Fragesteller. Da derartige Handlungen nicht nur von einer Person männlichen Geschlechts verübt werden könnten, erscheine es fragwürdig, dass ausschließlich dieser Personenkreis erfasst wird. Die Abgeordneten fragen unter anderem, ob die Bundesregierung eine Strafbarkeitslücke bei exhibitionistischen Handlungen durch Personen weiblichen und diversen Geschlechts sieht und wie sie den Umstand bewertet, dass Paragraf 183 Absatz 1 StGB in seiner aktuellen Fassung ausschließlich Täter männlichen Geschlechts erfasse, obwohl das Bundesverfassungsgericht und der Bundestag bereits die Existenz eines sogenannten dritten Geschlechts bestätigt hätten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 619 - 17. Juni 2020 - 11.37 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2020

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