Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

PRESSEKONFERENZ/380: Regierungspressekonferenz vom 24. Februar 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 24. Februar 2012
Regierungspressekonferenz vom 24. Februar 2012

Themen: Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche (Regierungserklärung im Deutschen Bundestag, Innovationsdialog mit Wirtschaft und Wissenschaft, Bundeskabinett, Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation, Treffen mit dem Kronzprinzen von Abu Dhabi, Bürgerdialog in Erfurt, Europäischer Rat in Brüssel),
weitere Themen: Hilfen für Griechenland, vorzeitige Räumung des Bundeswehr-Lagers Talokan, Novelle des EEG, Äußerungen von BM Rösler in der Sendung "Markus Lanz", Großer Zapfenstreich zu Ehren von Bundespräsident a.D. Wulff, Lohn- und Gehaltsverhandlungen, Anstieg der Zahl der Verkehrstoten, Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge, Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung und Verwendung von Kommunikationsdaten

Sprecher: StS Seibert, Kotthaus (BMF), Paris (BMVg), Schäfer (AA), Stamer (BMU), Wiegemann (BMWi), Westhoff (BMAS), Strater (BMVBS), Beyer (BMI), Schütt (BMJ)


Vorsitzender Leifert eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Am kommenden Montag, den 27. Februar, nimmt die Bundeskanzlerin an der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages teil. Sie wird zu Beginn eine Regierungserklärung sowohl zu den Ergebnissen der Eurogruppe zu Griechenland als auch zum anstehenden Europäischen Rat am 1. und 2. März in Brüssel abgeben.

Am Montagabend wird die Bundeskanzlerin dann von 19 bis 21 Uhr den Innovationsdialog mit Wirtschaft und Wissenschaft im Bundeskanzleramt fortsetzen. Das ist das dritte Treffen dieser Art seit 2010. Es wird diesmal darum gehen, Technologiefelder und Dienstleistungsinnovationen herauszuarbeiten, von denen man sich erhoffen kann, dass sie in Zukunft einen wichtigen Beitrag zu Wohlstand und Beschäftigung in Deutschland leisten können. Das ist ein nicht presseöffentlicher Termin. Wir werden Sie im Anschluss mit einer Pressemitteilung über den Inhalt und die Ergebnisse informieren.

Am Mittwoch, dem 28. Februar, tagt wie üblich um 9.30 Uhr das Bundeskabinett unter Leitung der Bundeskanzlerin.

Am Mittwoch um 11 Uhr übergibt die Unabhängige Expertenkommission Forschung und Innovation im Bundeskanzleramt ihr diesjähriges Gutachten an die Bundeskanzlerin. Es liefert ein aktuelles Gesamtbild des deutschen Forschungs- und Innovationssystems, und es gibt Empfehlungen für diesen Politikbereich. Es zeigt die Stärken und die Schwächen des Innovationsstandortes Deutschland im internationalen Vergleich auf. Dieser Termin ist presseöffentlich. - Die Expertenkommission ist außerdem am Mittwoch um 12.15 Uhr in der BPK zu Gast und wird Ihnen über Einzelheiten des Gutachtens berichten.

Am Mittwoch um 12 Uhr empfängt die Bundeskanzlerin den Kronprinzen von Abu Dhabi, General Scheich Mohammed bin Zayed al Nayan. Es geht natürlich um die bilateralen Beziehungen, um eine mögliche Zusammenarbeit oder Steigerung der Zusammenarbeit auf den Gebieten Energie, Umwelt, Bildung und Forschung. Es geht aber auch um die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten, insbesondere um Syrien und das iranische Nuklearprogramm.

Am Mittwochabend diskutiert die Bundeskanzlerin ab 18 Uhr im Kaisersaal in Erfurt mit etwa 100 Bürgerinnen und Bürgern über Deutschlands Zukunft. Dieser Bürgerdialog ist ein wichtiger Bestandteil des Zukunftsdialogs, den die Kanzlerin im Frühjahr 2011 angestoßen hat, der, wie Sie wissen, einen sehr stark genutzten Online-Teil hat. Die Diskussionsveranstaltung in Erfurt dient der Auseinandersetzung beziehungsweise dem Gespräch über Ideen und Vorschläge zu der Fragestellung: "Wie wollen wir zusammenleben?" Sie ist die erste von drei Begegnungen dieser Art. Weitere Diskussionen finden am 14. März in Heidelberg und am 28. März in Bielefeld statt. Dort geht es dann um die beiden anderen zentralen Fragen des Zukunftsdialogs, nämlich "Wovon wollen wir leben?" und "Wie wollen wir lernen?".

Am Donnerstag und Freitag gibt es dann den schon erwähnten Europäischen Rat in Brüssel. Er beginnt am Donnerstag, den 1. März um 17.00 Uhr, wie immer mit der Begegnung mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz. Dann folgt die erste Arbeitssitzung, ab 20.00 Uhr das übliche Abendessen. Am nächsten Tag, also am Freitagmorgen, ist eine kurze Zeremonie zur Unterzeichnung des Fiskalpaktes für 9.30 Uhr geplant, kurz danach dann beginnt die zweite Arbeitssitzung, und ab 13.30 Uhr wird es ein Mittagessen der Staats- und Regierungschefs der Eurozone zur Lage in der Eurozone geben. Im Anschluss an dieses Mittagessen erfolgen dann die üblichen Pressekonferenzen.

Wie immer beim Frühjahresgipfel stehen Wirtschaftsthemen im Mittelpunkt. Der Präsident des Europäischen Rates hat folgende Themen vorgeschlagen: Wirtschaftspolitik, d. h. Stärkung wirtschaftspolitischer Steuerung, Europäisches Semester, Euro-Plus-Pakt, Binnenmarkt und Nacharbeiten zum informellen Gipfel Ende Januar.

Des weiteren wird es um die Vorbereitung internationaler Gipfel gehen. Da sind zu nennen der G20-Gipfel in Mexiko, der G8-Gipfel in Chicago Mitte Mai und der UN-Rio+20-Gipfel zu nachhaltiger Entwicklung im Juni. Ferner wird eine Entscheidung über die Verleihung des Status eines Beitrittskandidaten an Serbien gesucht.

Wie immer vor Europäischen Räten bieten wir auch zu diesem Europäischen Rat hier in der Bundespressekonferenz ein Briefing mit Meyer-Landrut an. Es findet am Mittwoch um 14.30 Uhr statt und wird wie üblich zu den Kolleginnen und Kollegen nach Brüssel übertragen.

Frage: Inwiefern ist die Bundesregierung bereit, dem Wunsch vieler Abgeordneter zuzustimmen, die Hilfen für Griechenland an die Entscheidung des IWF zu binden? - Es gibt von vielen Abgeordneten den Wunsch oder die Vorstellung, die Bezahlung der Tranchen an Griechenland an den endgültigen Beschluss des IWF zu binden. Wie steht die Bundesregierung dazu?

Kotthaus: Die Bundesregierung wird das machen, was in dem Verfahren zum StabMech-Gesetz vorgesehen ist. Wir werden einen Antrag stellen, dass der Bundestag dieser Vereinbarung über die Gewährung einer Notmaßnahme an den EFSF zugunsten der Hellenischen Republik in der Höhe von 130 Milliarden Euro und 24,4 Milliarden Euro zustimmt. Dieser Antrag ist so gehalten, wie er im Gesetz vorgesehen ist. Der IWF selber hat in der Sitzung am Montag und Dienstag dieser Woche gesagt, dass er sich beteiligen wird, aber dass zunächst - ähnlich wie bei uns mit dem Bundestag - mit dem Board darüber diskutiert werden muss, in welcher Art, in welcher Höhe usw. Wir gehen also davon aus, dass es zu einer Beteiligung des IWF kommen wird. Aber auch der IWF muss sein Prozedere einhalten wie auch wir unser Prozedere einhalten müssen. Wir fragen zunächst den Bundestag, der IWF fragt zunächst sein Board, und dann kommen wir zu einem Schluss. Ich gehe davon aus, dass das ineinander greifen wird und es da keinerlei Reibungen geben müsste.

Zusatzfrage: Was die zeitlichen Abläufe betrifft, wie wird das gehen? Der IWF wird erst Mitte März entscheiden, mit wie viel Geld er sich an diesem Paket beteiligen wird. Wird sozusagen eine Klausel in diesen Beschluss eingezogen?

Kotthaus: Noch einmal: Ich kann dem Bundestag nicht vorweggreifen. Der Bundestag entscheidet so, wie der Bundestag entscheiden möchte. Ich kann Ihnen nur sagen, welchen Antrag wir als Bundesregierung an den Bundestag stellen werden. Gegebenenfalls macht der Bundestag noch einen Entschließungsantrag. Das wird man dann sehen. Das kann ich hier nicht bestimmen und auch nicht kommentieren.

Der Antrag lautet so, wie ich es gerade geschildert habe. Es geht darum, das freizugeben. Inwieweit der Bundestag weitere Bedingungen oder Klauseln, wie Sie es formulieren, daran binden wird, weiß ich nicht. Aber grundsätzlich ist das Prozedere so, wie ich es Ihnen gerade geschildert habe. Das StabMech-Gesetz sieht in § 3 Abs. 1 vor, den Antrag zu stellen, dass der Bundestag die Gelder freigibt.

Nochmals: Auch der IWF hat signalisiert, dass er gewillt ist, sich an dem nächsten Paket zu beteiligen. Nur müssen auch sie ihre Freigaben haben.

Insgesamt greift das alles ineinander. Wenn Sie sich einmal anschauen - wir haben jetzt erst die Freigabe durch den Bundestag -, was die Mittel als solche angeht, dann muss Griechenland noch seine "prior actions" abarbeiten. Am 1. März werden wir aufgrund des Berichts der Troika beurteilen müssen, ob die "prior actions" erfüllt sind. Dann muss das PSI absolviert werden; dann muss darüber entschieden werden. - Also da haben wir noch ein paar Schritte, die wir gehen müssen. Aber für Montag hoffen wir, dass wir den grundsätzlichen Weg durch den Bundestag frei gemacht bekommen.

Frage: Also die Frage ist, ob sich der Bundestag erneut mit der Frage befassen wird, wenn der IWF einen kleineren Betrag als bisher angenommen beschließen wird.

Kotthaus: Noch einmal: Ich habe Schwierigkeiten, als Sprecher des Bundesfinanzministeriums für den Bundestag zu sprechen. Das wäre ungewöhnlich, wenn nicht sogar ungebührlich. Deswegen tue ich es auch nicht.

Ich kann Ihnen den Antrag schildern, den wir gestellt haben, über den wir hoffentlich am Montag beraten können. Den Rest muss ich leider dem Souverän im Bundestag überlassen.

Zusatzfrage: Gut. Aber das Bundesfinanzministerium wird erneut einen Antrag stellen, wenn der IWF einen kleineren Betrag beisteuert?

Kotthaus: Tun Sie mir einfach den Gefallen: Verkomplizieren wir die Sachen, wenn sie auch kompliziert sind. Momentan sind sie nicht kompliziert. Wir beraten am Montag über diesen Antrag, wie ich ihn gerade geschildert habe. Und wenn dann etwas anderes ist, dann können wir über alles reden. Aber momentan ist das die Vorgehensweise, die auch mit den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt ist, dass wir am Montag im Bundestag über die Freigabe (der Mittel entscheiden) beziehungsweise die Zustimmung des Bundestages einholen, dass Mittel aus dem EFSF für dieses zweite Griechenland-Paket eingesetzt werden sollen.

Frage: Eine Klärungsfrage: Was passiert mit dem Rest des ersten Pakets für Griechenland? Wird das im zweiten Paket einbezogen? Wird das zusätzlich einbezahlt? Was passiert mit dem Rest dieses Pakets?

Kotthaus: Das ist relativ einfach. Da muss ich einmal kurz historisch zurückgehen, wenn Sie erlauben. Ich bemühe mich auch, es schnell zu machen.

Sie erinnern sich daran - das haben wir im letzten Jahr auch in diesem Raum mehrfach diskutiert -, dass bei der Auszahlung der letzten Tranche im letzten Jahr die Diskussionen kam, dass wir keine Schuldentragfähigkeit auf ein Jahr gewährleisten können.

Das Problem war, dass die Annahme, die 2010 getroffen wurde, dass Griechenland bis Ende 2012 respektive Beginn 2013 wieder an den Markt zurückkehren kann, sich im letzten Jahr als nicht wahrscheinlich herausstellte. Daraufhin konnten weder der IWF noch die Mitgliedstaaten die Gelder auszahlen, weil die Voraussetzung für die Auszahlung von entsprechenden Geldern und Krediten immer ist, dass eine Schuldentragfähigkeit von mehr als nur einem Jahr gewährleistet ist. Deswegen begann dann die Diskussion: Wir brauchen ein zweites zusätzliches Griechenland-Paket, um Griechenland langfristig stabilisieren zu können. - Das nur kurz zur Historie, um zu erklären, wo es herkommt.

Wir werden das erste Griechenland-Paket abarbeiten und dann das zweite Griechenland-Paket machen. Es ist aber beschlossen worden, dass das erste Griechenland-Paket, also die Gelder, die in der Greek Loan Facility sind, die ja aus bilateralen Krediten besteht, auch in Zukunft über den EFSF abgewickelt wird.

Der Bundestag hatte jetzt diese Gelder für die Greek Loan Facility freigegeben, und sie wurden über die KfW ausgeschüttet. Nach dem Antrag, den ich gerade geschildert habe, werden die verbliebenen Gelder aus der Greek Loan Facility - das sind momentan für den Teil der Eurozone 24,4 Milliarden Euro - auch in Zukunft vom EFSF ausgeschüttet werden. Deswegen werden dann auch die dementsprechend gegebenen Ermächtigungen an die Bundesregierung und an die KfW, die Gelder über die Greek Loan Facility auszuzahlen, im gleichen Umfang kassiert.

Also die Gelder, die ursprünglich bilateral ausgezahlt werden sollten, werden in Zukunft auch über den EFSF ausgezahlt werden. Dafür brauchen wir aber noch die Genehmigung des Bundestages, weil beim EFSF der Bundestag diese über das StabMech-Gesetz geben muss. - Ist das halbwegs klar?

Zusatzfrage: Das habe ich nicht so richtig verstanden. Sind das 130 Milliarden Euro plus 24,4 Milliarden Euro, oder sind in den 130 Milliarden Euro diese 24,4 Milliarden Euro einbezogen?

Kotthaus: Es sind 24,4 Milliarden Euro für das erste Griechenland-Paket plus 130 Milliarden Euro für das zweite Griechenland-Paket.

Frage: Herr Paris, Sie wissen, welches Stichwort jetzt kommt: Talokan. Können Sie uns schildern, was sich dort ereignet hat, und wird das zum Muster "wenn es eng wird, schnell weg"?

Paris: Wenn Sie im Sicherheitsgeschäft tätig wären, dann wüssten Sie, dass es keine Muster gibt, insbesondere nicht in einer Bedrohungslage, die sich asymmetrisch darstellt.

In der Sache selbst, zu Talokan, wissen Sie, dass das PAT, das Provincial Advisory Team, bereits in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem BMZ am 15. Februar aus dem militärischen Auftrag herausgelöst worden ist und die Sicherheitsverantwortung für den Bereich PAT Talokan an die Afghanen übergeben worden ist. Es war ursprünglich geplant, dieses Lager Ende März insgesamt aufzulösen und zu räumen. Aufgrund der demonstrativen Ereignisse, die auch im Bereich Talokan, sprich Baghlan, stattgefunden haben, hat der Regionalkommandant Nord, General Kneip, entschieden, dass die Kräfte am 22. (Februar) aus dem PAT herausgenommen werden und in das circa 70 Kilometer entfernte Kundus zurückverlegt werden. Das haben die ungefähr 50 Soldaten, die dort eingesetzt waren, auch vollzogen. Insofern ist dieses Lager vor der üblichen Planung aufgelöst worden. Das wesentliche Material ist mitgenommen worden. Inwieweit wir noch weitere Auflösungsmaßnahmen vornehmen werden, bleibt abzuwarten. - Aber das ist der Sachverhalt, den ich Ihnen hiermit bestätigen kann.

Zusatzfrage: Haben die afghanischen Sicherheitskräfte jetzt dieses Lager übernommen, und passen sie auf, was mit den restlichen Materialien passiert?

Paris: Es ist so, dass wir die Liegenschaften dann in der Regel den Afghanen übergeben. Die Sicherheitsverantwortung liegt jetzt in afghanischen Händen, sodass die afghanischen Kräfte möglicherweise unter Nutzung der dort verbleibenden Liegenschaft von dort aus operieren oder aus ihren eigenen Liegenschaften, die sie ja durchaus haben.

Frage: Herr Paris, wie ist denn die Lage in Kundus? Stehen die Soldaten in Kundus, aber auch in den anderen Standorten der Bundeswehr, unter Druck? Wenn ja, wie sieht dieser Druck aus?

Und noch eine Frage an das Auswärtige Amt: Die Unruhen gehen ja von der Koranverbrennung in Baghram aus. Wie bewertet die Bundesregierung das eigentlich? Kommt Ihnen das nicht auch im zehnten beziehungsweise im elften Jahr des Einsatzes genauso unglaublich wie dem Normalbürger vor, dass US-Soldaten nach so langer Zeit immer noch nicht wissen, was man tun kann und was man nicht tun kann?

Paris: Ich möchte zunächst darauf verweisen, dass wir seit Beginn der Unruhen in Afghanistan regelmäßig auf unserer Homepage www.bundeswehr.de darüber berichtet haben. Deshalb möchte ich das nur im Groben zusammenfassen und bitte, die einzelnen Detaildaten und Fakten dort abzurufen.

Es ist so, dass wir seit dem 22. (Februar) im Bereich des OP North einmal im Bereich Meymaneh - das ist der Verantwortungsbereich, der unter norwegischer Führung steht - demonstrative Akte hatten. Wir hatten im Bereich OP North, Baghlan, demonstrative Akte. Wir hatten im Bereich Talokan demonstrative Geschehnisse und auch im Bereich Fayzabad. Wir haben keine demonstrativen Ereignisse verzeichnen können in den Bereichen Kundus und in den Bereichen Mazar-i-Scharif.

Insgesamt kann man sagen, dass das Demonstrationsgeschehen in den Orten, die ich gerade erwähnt habe, zwischen 100 und 2.000 Personen betragen hat. Die demonstrativen Akte waren zum Teil gewalttätig. Es sind keine Todesopfer zu verzeichnen gewesen, gleichwohl aber Verletzte. Insofern ist natürlich durch das Regionalkommando Nord auf die Situation reagiert worden, einmal in Bezug auf das PAT in Talokan, was ich gerade ausgeführt habe, darüber hinaus wurde entschieden, dass nunmehr lageangepasst verfahren wird. - Das ist das, was ich dazu sagen kann.

Schäfer: Es ist gut, dass in diesem Rahmen die Gelegenheit besteht zu wiederholen, was Außenminister Westerwelle bereits gestern im Namen der Bundesregierung zu den Vorfällen gesagt hat.

Er hat zutiefst bedauert, dass es bei den Protesten gegen die Koranverbrennung erneut zu Todesopfern in Afghanistan gekommen ist. Er hat im Namen der Bundesregierung alle Beteiligten zur Mäßigung, Zurückhaltung und Gewaltlosigkeit aufgefordert. Er hat ergänzt, dass die Bundesregierung bestürzt darüber ist, dass durch die Verbrennung religiöser Texte die Gefühle vieler Menschen in Afghanistan verletzt worden sind, und er hat im Namen der Bundesregierung versichert, dass Deutschland und alle seine Vertreter in Afghanistan tiefen Respekt für den Islam, seine Anhänger und seine Schriften empfinden.

Darüber hinaus möchte ich nur darauf hinweisen, dass sich bereits der amerikanische Präsident Obama bei seinem afghanischen Amtskollegen Karzai förmlich für das, was dort geschehen ist, entschuldigt hat. In gleicher Weise hat das auch die Leitung der ISAF-Mission in Kabul getan. - Darüber hinaus habe ich dazu nichts zu sagen.

Zusatzfrage: Das sind so viele Fragen, dass man fast ein eigenes Pressegespräch machen könnte, finde ich; deswegen jetzt die Häufung.

Ich habe noch eine Frage, Herr Paris. Gibt es für solche Situationen - Sie sagten, es gibt keine Pläne oder keine Muster -, also für den Notfall, Evakuierungspläne? Gibt es etwas, worauf man in solchen Situationen zurückgreifen kann?

Und dann noch eine Frage an Sie, aber auch an Herrn Schäfer: Wie schätzen Sie die Lage denn jetzt ein? Rechnen Sie mit einer weiteren Eskalation oder sind Sie guter Hoffnung, dass das in den nächsten Tagen abebbt und man dann so weiter machen kann wie bisher? Also hat das langfristige, auch politische, Folgen?

Paris: Sie wissen, dass die Bundeswehr wie auch andere - ich sage einmal - Sicherheitsbehörden durchaus immer damit planen und rechnen müssen, dass sich Lagen verändern. Selbstverständlich ist es so, dass wir permanent die Lage in Afghanistan beobachten müssen, dass wir permanent der Lage angepasst und auch der Lage angemessen handeln.

Sehen Sie es mir aber nach, dass ich hier nicht in der Öffentlichkeit darstelle, wie dort unsere Pläne aussehen. Wir sind verantwortlich für eine Vielzahl von Soldaten. Wir sind verantwortlich für die Sicherheit in unserem Zuständigkeitsbereich. Diese gewährleisten wir. Ich bitte Sie wirklich um Nachsicht, dass ich solche Auskünfte nicht gebe, sondern darauf verweise, dass wir uns lageangepasst und lageangemessen verhalten und handeln.

Vorsitzender Leifert: Herr Paris, macht es Sinn, "unter zwei" zu gehen?

Paris: Nein, auch nicht "unter drei".

Schäfer: Ich würde ergänzen, dass sich aus unserer Sicht die Sicherheitslage insgesamt - so wie die Bundesregierung das bereits im Dezember in ihrem Fortschrittsbericht an den Deutschen Bundestag dargelegt hat - weiterhin eher verbessert hat und dass die aktuellen Ereignisse natürlich ein Faktor sind, den wir bei der Lageeinschätzung berücksichtigen müssen, wir aber nicht davon ausgehen, dass es Anlass gibt, eine grundsätzliche Änderung der Lageeinschätzung vorzunehmen. Das bedeutet auch, dass der bestehende Zeitplan bis 2014 durch die Ereignisse der letzten Tage aus unserer Sicht in keiner Weise infrage gestellt ist.

Frage: Eine Frage an das Umweltministerium zum Zeitplan der Reform des EEG: Das Kabinett in der nächsten Woche wurde ja schon angesprochen. Bleibt es dabei, dass die Novelle in der nächsten Woche im Kabinett besprochen werden soll?

Sie haben als Stichtag den 9. März gewählt. Können Sie noch einmal erläutern, warum genau der 9. März gewählt worden ist? Ist dann bereits die Bundestagsbefassung geplant?

Stamer: Es war gestern hier vom Bundesumweltminister angekündigt worden, dass die Vorschläge, die beide Minister hier vorgestellt haben, als Formulierungshilfe in der nächsten Woche ins Kabinett eingebracht werden sollen. Dabei bleibt es.

Was das Stichwort 9. März angeht, hat der Minister auch darauf hingewiesen, dass Ziel ist, dass diese neuen Regelungen so schnell wie möglich in Kraft treten können, damit es keine "Schlusskaufreaktionen" geben kann.

Zusatzfrage: Trotzdem bleibt die Frage: Warum 9. März? Es hätte ja auch der 7. oder 8. März sein können.

Stamer: Es ist der 9. März. Die Begründung habe ich noch einmal dargelegt.

Zusatzfrage: Der 9. März ist ein Freitag, wenn ich das richtig sehe. Das ist also ein frei gewähltes Datum ohne Hintergrund?

Stamer: Das Datum ist so gewählt worden. Das ist das Ziel; danach sind die Minister ja gestern auch gefragt worden. Die Begründung ist, dass die neuen Regelungen aus unserer Sicht so schnell wie möglich in Kraft treten sollen, um bestimmte Effekte zu verhindern.

Zusatzfrage: Hat das Wirtschaftsministerium andere Informationen, warum genau der 9. März gewählt worden ist?

Wiegemann: Nein, dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Frage: Herr Seibert, Vizekanzler Rösler war gestern in der Sendung "Markus Lanz" zu Gast. In dieser Sendung wurde die berühmte Frosch-Rede des Parteivorsitzenden eingespielt. Herr Lanz hat Herrn Rösler gefragt: "Wann hat Frau Merkel gemerkt 'Ich bin der Frosch'? Daraufhin Herr Rösler: "Schätzungsweise bei der besagten Telefonschaltkonferenz des CDU-Präsidiums." Wie geht die Kanzlerin mit solchen Aussagen um? Wie geht sie damit um, dass Herr Rösler sie als "Frosch" bezeichnet?

StS Seibert: Zunächst einmal: Die Kanzlerin hat diese Sendung nicht gesehen. Sie bevorzugt ohnehin andere Gesprächsformate. So hat sie gestern Abend auf Schloss Meseberg einen sehr interessanten Meinungsaustausch mit den Regierungschefs von Tschechien, Lettland und Irland über europäische Fragen gehabt. Es war ein wirklich sehr fruchtbares Gespräch. Diese Sendung hat sie nicht gesehen - ohnehin kann man bei den vielen Talkshows auf ARD und ZDF kaum Schritt halten.

Ich denke, zu der Frage der Kandidatenfindung ist am Sonntagabend und ist auch von mir am Montag wirklich alles gesagt worden.

Tiergleichnisse sind denkbar ungeeignet für die Beschreibung des Verhältnisses der Kanzlerin zu ihrem Vizekanzler. Alles, was diese beiden sich an Wichtigem zu sagen haben, sagen sie sich bei einem der vielen Treffen, die sie im Verlauf einer Arbeitswoche haben. Bei jedem dieser Treffen wächst aufs Neue die Basis für eine gute Zusammenarbeit.

Zusatzfrage: Nun steht aber diese Aussage von Herrn Rösler im Raum. Wird sie ihn darauf ansprechen und auch auf weitere Äußerungen, die sich auf die Präsidentschaftskandidatur und die Debatte beziehen?

StS Seibert: Ich berichte grundsätzlich nicht aus vertraulichen Gesprächen der Kanzlerin mit ihrem Vizekanzler. Schon gar nicht kann ich zukünftige vertrauliche Gespräche hier in irgendeiner Weise vorhersagen. Ich habe Ihnen das gesagt, was ich dazu zu sagen habe. Die Kanzlerin hat die Sendung nicht gesehen. Jetzt erzählen Sie mir davon. Dann kann ich es ja weitertragen. Aber mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

Frage: Herr Paris, trifft es zu, dass Minister de Maizière Christian Wulff angeboten hat, einen Zapfenstreich auszurichten und dass Herr Wulff diesem Angebot zugestimmt hat?

Paris: Ja, das trifft zu. Sie wissen, dass es ständiger und geübter Staatspraxis entspricht, dass Bundespräsidenten, Bundeskanzler wie auch Verteidigungsminister mit einem Großen Zapfenstreich - also einem militärischen Zeremoniell - verabschiedet werden, wenn sie aus dem Amt scheiden. Es entspricht auch geübter Staatspraxis, dass der Verteidigungsminister dem zu Verabschiedenden anbietet, ihn einlädt, diesen Zapfenstreich für ihn auszuführen. Das hat Verteidigungsminister de Maizière gestern getan. Er hat sich auch darüber gefreut, dass Bundespräsident a.D. Wulff diese Einladung, dieses Angebot angenommen hat.

Es ist so, dass sich die Protokolle der beteiligten Häuser - das sind insbesondere das Bundesverteidigungsministerium und natürlich das Bundespräsidialamt - miteinander kurz schließen, um sich genau auf den Termin zu verständigen. Ich gehe derzeit davon aus, dass das in der übernächsten Woche sein wird, also ab dem 5. März.

Die Bundeswehr wird diesen Zapfenstreich in Gestalt des Wachbataillons, das hier in Berlin in der Julius-Leber-Kaserne beheimatet ist, sehr gerne ausrichten - einmal, weil es ihre Aufgabe ist, aber insbesondere auch, weil Bundespräsident a.D. Wulff in seiner Amtszeit eine sehr intensive Beziehung zur Bundeswehr gepflegt hat. So hat er, wenn ich mich recht erinnere, rund zwei Dutzend Termine mit der Bundeswehr wahrgenommen, unter anderem hat er einen Truppenbesuch in Afghanistan absolviert und viele Liegenschaften hier in Deutschland aufgesucht. Er war auch beim Einsatzführungskommando.

Insofern ist es eine besondere Freude, diesen Zapfenstreich an einem noch zu bestimmenden Tag ausrichten zu dürfen. Ich gehe einmal vorsichtig davon aus, dass wahrscheinlich im Laufe des Nachmittags der Termin genau zwischen den Protokollen abgestimmt sein wird und dann sicherlich in dem Fall auch vom Bundespräsidialamt veröffentlicht werden wird.

Frage: Haben Sie schon etwas von einem Musikwunsch gehört?

Paris: Ich wusste, dass die Frage kommt.

Nein, das ist auch Teil dieser Abstimmung. Ich denke einmal, dass der zu Ehrende sich darüber Gedanken machen wird. Sie haben in den vergangenen Jahren erlebt, dass das immer wieder sehr interessante und außergewöhnliche Wünsche sind, die das Musikcorps durchaus zu entsprechenden Einspielungen veranlassen wird. Wir werden erleben, wie es in diesem Fall sein wird. Bleiben wir gespannt.

Frage: Herr Westhoff, es stehen jetzt die Lohn- und Gehaltsrunden und die entsprechenden Verhandlungen dazu an. Die Ministerin hatte sich schon einmal in die Richtung geäußert, dass die Arbeitnehmer einen angemessenen Lohnzuwachs haben sollten. Wie blickt die Ministerin jetzt auf die Lohn- und Gehaltsverhandlungen in Bezug auf das, was die Arbeitnehmer fordern oder erwarten können?

Westhoff: Sie hatte sich vor zwei Wochen dazu geäußert - durchaus mit einer ordentlichen Zurückhaltung, aber sie hat doch ihre Gedanken dazu verbreitet. Dabei bleibt es eigentlich. Es gibt keine Aktualisierung, die von mir aus hier vorgetragen werden sollte oder muss, nur weil die Gespräche nun beginnen. Das bleibt bei denen, die dafür federführend verantwortlich sind: bei den Tarifpartnern. Da ist es auch gut aufgehoben.

Frage: Eine Frage an das Verkehrsministerium. Könnten Sie noch einmal erläutern, wie die höhere Zahl der Verkehrstoten im vergangenen Jahr Ihrer Ansicht nach zustande gekommen ist? Könnten Sie auch noch einmal erläutern, wie das vom Minister heute erwähnte Verkehrssicherungsprogramm dagegen wirken soll und kann?

Strater: Das Statistische Bundesamt hat heute in seiner Pressemitteilung auch schon darauf hingewiesen, dass im Wesentlichen - das schließt natürlich auch andere Ursachen mit ein - die Witterungsbedingungen im vergangenen Jahr eine Rolle gespielt haben. Wenn es warme und milde Abschnitte einer Jahreszeit gibt, wird grundsätzlich mehr gefahren. Es fahren auch grundsätzlich mehr sogenannte schwächere Verkehrsteilnehmer, also Zweiradfahrer, Motorradfahrer, Fahrradfahrer. Auch Fußgänger sind unterwegs. Das ist sicher ein Grund, den wir für den Anstieg der Zahl der Getöteten insgesamt sehen.

Zum Verkehrssicherheitsprogramm, das wir im November vergangenen Jahres vorgestellt haben, ist zu sagen: Wir konzentrieren uns im Wesentlichen auf drei Bereiche, nämlich erstens auf den Menschen als Verkehrsteilnehmer, zweitens auf die Infrastruktur - das sind im Wesentlichen die Straßen - und drittens auf die Fahrzeugtechnik. Dieses Verkehrssicherheitsprogramm bündelt alle laufenden und künftigen Maßnahmen, die wir in diesem Bereich vorhaben.

Wir haben anschließend unsere Verkehrssicherheitskampagne "Runter vom Gas!" neu gestartet, haben also neue Plakatmotive vorgestellt. Das war im Dezember vergangenen Jahres. Wir konzentrieren uns hierbei nicht nur auf die Unfallursache überhöhte und unangepasste Geschwindigkeit, sondern auch auf andere Unfallursachen, so zum Beispiel auf Ablenkung am Steuer wie das Telefonieren mit dem Handy, den Gebrauch von Navigationsgeräten usw. Wir konzentrieren uns auch auf das Thema "Landstraße". Wir haben Anfang dieses Jahres zusammen mit der Deutschen Verkehrswacht eine Aktion gestartet, weil wir sehen, dass auf den Landstraßen die meisten tödlichen Unfälle passieren. Das ist also ein Schwerpunkt.

Darüber hinaus habe ich heute eine Kritik gelesen, dass wir zu wenig Geld ausgeben. Ich glaube, die Kritik kam von einem Verkehrsclub. Man kann die Verkehrssicherheitsarbeit nicht nur daran messen, was man rein für die Öffentlichkeitsarbeit in Sachen Verkehrssicherheit ausgibt. Man muss auch hinzuziehen, dass wir, wenn man diesen zweiten Bereich, den ich angesprochen habe, hinzuzieht, nämlich die Infrastruktur, allein fünf Milliarden Euro jährlich für die Straßeninfrastruktur zur Verfügung stellen. Der Erhalt, der Aus- und Neubau der Straßeninfrastruktur trägt natürlich auch im Wesentlichen zur Verkehrssicherheit bei, weil sie dadurch leistungsfähiger wird. Das kann man alles nicht nur an den Zahlen ablesen, sondern man muss das ganze Bündel sehen.

Schlussbemerkung: Verkehrssicherheitsarbeit ist nicht nur eine Aufgabe der Politik, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hier muss jeder Beteiligte mitarbeiten, vor allen Dingen die Verbände, die Vereine, Einzelpersonen, Institutionen usw. Es muss also ein Zusammenspiel aller gesellschaftlichen Kräfte stattfinden.

Zusatzfrage: Zwei Fragen an das Innenministerium. Nur wenige Bundesländer haben sich bislang offiziell verpflichtet, syrische Flüchtlinge nicht mehr abzuschieben. Wieso gibt es bis heute keinen formellen bundesweiten Abschiebestopp?

Beyer: Es ist so, dass die Anwendung der entsprechenden Regelung bei der Rückführung durch die Länder durchzuführen ist. Insofern gibt es hier keine generelle Maßnahme, die von Bundesseite aus stattfinden kann. Nach geltendem Aufenthaltsrecht ist es so, dass die Bundesregierung keine Möglichkeiten hat, einen Abschiebestopp anzuordnen.

In dem Aufenthaltsgesetz ist allerdings die Kompetenz für die Länder geregelt, eigenständig, das heißt auch ohne Zustimmung des Bundes, förmlich die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten für längstens sechs Monate auszusetzen. Aber unabhängig davon hat die Bundesregierung bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, die faktisch zu einer Aussetzung des Rücknahmeabkommens geführt haben.

Zusatzfrage: Nach einem Urteil des EuGH ist es nicht zulässig, Asylsuchende in einen anderen EU-Staat abzuschieben, wenn ihnen dort unmenschliche Zustände drohen. Laut Flüchtlingsorganisationen gilt das auch für Italien. Dorthin wird aber weiter abgeschoben. Wird sich daran etwas ändern?

Beyer: Ich kann konkret nichts zu einzelnen Ländern innerhalb der EU sagen. Es gibt, wie Sie wissen, das sogenannte Dublin-II-Abkommen, das hier Anwendung findet und an dem wir auch weiterhin festhalten wollen, auch wenn immer wieder auf der Ebene der entsprechenden Gremien innerhalb der EU und der Mitgliedstaaten an einer Weiterentwicklung der Praxis gearbeitet wird.

Frage: Herr Schütt, Herr Beyer, haben Sie schon das Urteil aus Karlsruhe über das Verbot von Datensammlungen studiert? Bestätigt das Ihre Linie in Sachen Vorratsdaten? Wie gehen Sie damit um?

Schütt: "Studiert" wäre jetzt übertrieben. Das Urteil ist heute Morgen erst bekannt geworden. Es ist auch eine Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht worden. Dieses Urteil werden wir uns sehr genau ansehen.

Ganz allgemein kann man sagen: Es zeigt sich, dass das ein grundrechtsrelevanter Bereich ist; das war allerdings schon bekannt. Jetzt kommt es darauf an, sich das Urteil genau anzuschauen.

Beyer: Auch wir haben uns das Urteil in der Kürze der Zeit, die seit 10 Uhr vergangen ist, angesehen. Ich habe bei unseren Fachleuten nachgefragt. Nach einer ersten Einschätzung - das muss man für unseren Bereich feststellen - halten sich wohl die Auswirkungen des Urteils der heutigen Entscheidung in engen Grenzen. Es geht um die 111-113 des Telekommunikationsgesetzes - ein Gesetz, für das in der Ressortzuständigkeit das Bundeswirtschaftsministerium zuständig ist, das aber den Bereich der Sicherheitsbehörden berührt. Deswegen haben Sie wahrscheinlich auch Justiz und Inneres angesprochen.

Man kann zumindest nach erster Durchsicht feststellen, dass im Wesentlichen die dort vorhandenen Vorschriften in diesen drei genannten Paragrafen für verfassungsgemäß erklärt werden. In einem Punkt - das ist § 113 - ist der Gesetzgeber aufgefordert, bis zum Jahr 2013 eine verfassungskonforme Auslegung entsprechend herzustellen. Soweit eine erste Einschätzung von unserer Seite.


*


Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 24. Februar 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/02/2012-02-24-regpk.html?nn=391778
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-0
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2012