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PRESSEKONFERENZ/674: Regierungspressekonferenz vom 14. Oktober 2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 14. Oktober 2013
Regierungspressekonferenz vom 14. Oktober 2013

Themen: Situation im Bistum Limburg, Klage gegen Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen, deutsches Asylverfahren, Medienbericht über die zukünftige Zusammensetzung des Bundeskabinetts, Kabinettssitzung, Umgang mit den sterblichen Überresten von Erich Priebke

Sprecher: StS Seibert, Lörges (BMI), Kothé (BMF), Schäfer (AA)



Vorsitzende Sirleschtov eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Herr Seibert, ist die Kanzlerin eigentlich derzeit im Amt? Regiert sie oder macht sie nur Parteipolitik? Ich frage das, weil ich mich wundere, dass sie zu wichtigen Fragen der Zeitgeschichte keine Stellungnahme abgibt. - So viel vorausgeschickt.

Konkret wüsste ich gern, welche Meinung die Bundeskanzlerin zu der zumindest die katholische Gemeinschaft aufrüttelnden Debatte um Prunk und Protz im Bistum Limburg hat? Hat sie eine Meinung, und wenn ja, welche?

StS Seibert: Den ersten Teil Ihrer Frage betrachte ich als rhetorisch; den beantworten Sie sich natürlich selber.

Was den zweiten Teil Ihrer Frage - die Situation im Bistum Limburg - betrifft, da ist für jeden erkennbar eine sehr schwierige Situation entstanden, die für die katholischen Christen dort und ihre Kirche eine große Belastung ist. In diesen Tagen ist man offenbar dabei, in Gesprächen im Vatikan eine Lösung zu suchen. Da hat die Bundesregierung selbstverständlich keinerlei Hinweise oder Ratschläge zu geben. Aber ich darf schon die Hoffnung ausdrücken, dass es eine Lösung für die Gläubigen sein wird, für das Vertrauen der Menschen in ihre Kirche.

Frage: Eine Frage an das Innenministerium: Es geht um die Zulässigkeit einer Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl. Der Bundespräsident hat das Gesetz ausgefertigt. Zuvor hat es ja einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gegeben und in diesem Zusammenhang auch eine Stellungnahme an das Referat des Innenministeriums. Das Innenministerium hatte die Auffassung vertreten, dass eine 2,5-Prozent-Hürde nicht verfassungsgemäß sei, um den Erfordernissen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts Genüge zu tun. In welchem Umfang hat diese Stellungnahme Ihres Referats bei der Meinungsbildung des Innenministers eine Rolle gespielt, und inwiefern hat diese Expertise in die Meinungsbildung der Koalitionsfraktionen Eingang gefunden?

Lörges: Ich würde gern mit einer grundlegenden Äußerung anfangen: Die Ausgestaltung des Wahlrechts ist die Angelegenheit des Deutschen Bundestages. Wir leisten nur Hilfe und Unterstützung in Form von Formulierungshilfen, was die Ausgestaltung des konkreten Gesetzentwurfes angeht.

Sie kennen vielleicht die Historie. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer Entscheidung vom 9. November 2011 die 5-Prozent-Sperrklausel für unzulässig erklärt. Wir haben das ausgewertet. Dann gab es im Innenausschuss des Parlaments eine Anhörung von Sachverständigen. Darin stimmten die Sachverständigen überein, dass der Gesetzgeber grundsätzlich nicht gehindert ist, eine Drei-Prozent-Sperrklausel vorzusehen. Sie sahen im Ergebnis gute Gründe für die Verfassungsmäßigkeit, wiesen allerdings auch auf das Risiko hin, dass das Bundesverfassungsgericht diese Frage im Ergebnis anders bewerten könnte.

Das ist in dem Fall auch nichts Ungewöhnliches. Wir haben dann eine entsprechende Hilfestellung geleistet, die eben eine Sperrklausel vorsah.

Zusatzfrage: Aber woran mag es denn liegen, dass der Sachverstand Ihres Hauses, der ja selbst eine 2,5-Prozent-Hürde für nicht urteilsgemäß beziehungsweise für nicht verfassungsgemäß gehalten hat, in den weiteren Beratungen des Parlaments - sicher: Wahlrecht ist immer Parlamentssache, das ist völlig klar; Sie sind da nur beratend tätig - weder bei der Mehrheit des Parlaments noch beim Bundestagesabgeordneten Hans-Peter Friedrich eine Rolle gespielt hat?

Lörges: Sie haben sich die Frage eigentlich selbst beantwortet. Das ist Sache des Parlaments. Wir haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgewertet. Wir sind dabei zu einem Vorschlag gekommen, der keine Sperrklausel vorsah. Dann gab es aber die Anhörung im Innenausschuss, in der die Sachverständigen übereinstimmten, dass eine Drei-Prozent-Sperrklausel verfassungsgemäß ist - mit einem gewissen Risiko. Wir haben dann, wie es üblich ist, eine sogenannte Formulierungshilfe vorgelegt, die eine entsprechende Sperrklausel vorsah. Das ist alles, was dahinter steckt. Angesichts der Beratungen im Parlament, im Innenausschuss, haben wir auch keine Veranlassung gesehen, davon abzuweichen.

Frage: Sie tun jetzt so, als gäbe es auf der einen Seite die Sachverständigen und auf der anderen Seite das Innenministerium, das dann brav den Sachverständigen gefolgt ist. Das Innenministerium als Verfassungsministerium ist ja selbst Sachverständiger und hat als Sachverstand nach dem Urteil des Verfassungsgerichts diesen Vermerk gemacht, der nicht nur von einer Referatsleitung verfasst wurde, sondern die ganze Hühnerleiter heraufgegangen ist und auch die Paraphe des Ministers trägt.

Die Frage also: Hat der Minister seinen Sachverstand, den er so in seinem Amt gewonnen hatte und der klar besagte, eine neue Hürde sei wahrscheinlich genauso verfassungswidrig wie die alte, in die Beratungen eingebracht? Ich habe gehört, er ist auch Abgeordneter. Hat er ihn also eingebracht, oder hat er es sein lassen?

Lörges: Also noch einmal: Ich habe ja gesagt, dass wir das Bundesverfassungsgerichtsurteil ausgewertet haben und eine Formulierungshilfe vorgelegt haben, die eben keine Sperrklausel vorsah. Insofern hat da unser Sachverstand Einfluss gefunden.

Die Ausgestaltung des Wahlrechts ist aber Angelegenheit des Deutschen Bundestages und des Parlaments. Dort hat es die Anhörung im Innenausschuss mit dem schon mehrfach ausgeführten Ergebnis gegeben. Wir haben dann eine andere Formulierungshilfe vorgelegt.

Also: Ja, unser Sachverstand hat Einfluss in das Verfahren gefunden. Aber, wie schon eingangs erwähnt, die Entscheidung darüber ist ureigene Sache des Parlaments.

Zusatzfrage: Im Zuge dieser Debatte ist ja seit der Bundestagswahl am 22. September auch die Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl in die Diskussion geraten, weil sich jetzt 15 Prozent der Stimmen als erfolglos erwiesen haben. Es gibt von den Parteien, die gegen die Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen klagen, den Vorschlag oder die Idee, dass es eine dritte Alternativstimme geben sollte. Ist Ihnen dieser Vorschlag bekannt, und was halten Sie davon?

Lörges: Da bin ich jetzt hier überfragt. Das muss ich gestehen.

Frage: Herr Lörges, Sie sagten eben, der Sachverstand des BMI habe in die Urteilsfindung oder Meinungsbildung Einfluss gefunden. Welchen denn?

Lörges: Wir haben auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hin eine Formulierungshilfe geleistet, die keine Sperrklausel vorsah. Zeitlich danach gab es aber die Anhörung im Innenausschuss, in der Sachverständige zu dem Ergebnis gekommen sind: Ja, es ist verfassungsgemäß möglich, eine Drei-Prozent-Sperrklausel für die Europawahl einzuführen - mit einem gewissen Risiko. Aber das Risiko haben Sie fast immer. Wer will eben eine Entscheidung eines Gerichts mit absoluter Sicherheit vorhersehen?

Das Ergebnis war, dass wir eine andere Formulierungshilfe vorgelegt haben, weil es dem Willen des Parlaments entspricht und das Wahlrecht ureigene Sache des Parlaments ist. Da hält sich die Bundesregierung vernünftigerweise zurück.

Frage: Darf ich das so interpretieren, dass Sie sozusagen anfänglich Bedenken hatten und dass Ihr Satz "Die Ausgestaltung des Wahlrechtes ist Sache des Bundestages" bedeutet, dass Sie sich gesagt haben "Wenn die das unbedingt so möchten und eine neue Hürde wollen, dann machen wir ihnen einen Formulierungsvorschlag und Formulierungshilfe"?

Lörges: Ich würde jetzt gern bei dem bleiben, was ich gesagt habe. Die Interpretation müssen Sie dann vornehmen.

Frage: Auch eine Frage an das BMI: Heute Morgen hat sich der sächsische Innenminister Ulbig zum Thema Asylverfahren und Flüchtlinge geäußert. Er sagte, er würde es begrüßen, wenn man Flüchtlingen, die eine Qualifikation haben, die Möglichkeit erleichtern würde, in den Arbeitsmarkt einzutreten, was - laut seiner Aussage - ungefähr zehn Prozent betreffen würde.

Auch der Chef des BAMF, also Herr Schmidt, hat sich dazu geäußert. Er hat das begrüßt, ebenso Frau Böhmer. Wie steht denn das BMI dazu? Gibt es Pläne, höher qualifizierten Flüchtlingen eine Möglichkeit zu bieten, schneller in den Arbeitsmarkt zu kommen? Ist also eine Änderung des Asylverfahrens angedacht?

Lörges: Wir werden uns diesen Vorschlag jetzt anschauen. Das ist ja auch ein Vorschlag, der im Sinne der nachgeordneten Behörden eben auch aus unserem Haus kommt. Sie sollten sich aber im Klaren darüber sein, dass es bereits vielfältige Möglichkeiten für eine Einwanderung aus Arbeitszwecken gibt. Das ist das eine. Es ist ja eben nicht so, dass Personen zu Arbeitszwecken nicht nach Deutschland kommen können.

Es hatte Versuche gegeben, zu einer Regelung für eine Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zwecke der Beschäftigung zu kommen; das heißt - Geduldete sind ja Personen, die hier in Deutschland leben -, dass man denen einen Aufenthalt aufgrund ihrer Qualifizierung ermöglicht. Die Erfahrungen damit oder der Erfolg dessen waren dabei sehr beschränkt. Im Jahr 2012 haben im Rahmen dieser Versuche lediglich 37 Personen einen entsprechenden Titel erhalten, und dabei geht es schon um Personen, die sich hier befinden und eben nicht von außerhalb kommen. Was Sie nicht machen sollten: Man sollte nicht denken, dass ein humanitäres Problem mit den Mitteln der Arbeitsmigration gelöst werden kann.

Frage: Herr Lörges, Herr Ulbig hat das ja auch ausdrücklich als einen zu fördernden Umgehungsweg des bisherigen Asylverfahrens empfohlen. Ich frage deswegen, weil Sie sagten: "Das ist ein Vorschlag, der auch aus unserem Hause gekommen ist." Dann wundert mich das. Ist der Bundesinnenminister der Ansicht, man könnte das bisherige Asylverfahren für qualifizierte Flüchtlinge dadurch umgehen, dass man ihnen, wenn sie auf irgendwelchen Wegen oder wie auch immer deutschen Boden erreichen, sofort eine Arbeitsgenehmigung erteilt, um sie sich nutzbringend anwenden und verwirklichen zu lassen? Ist das der Vorschlag des Bundesinnenministers? Wenn ja, seit wann ist er dieser Ansicht?

Lörges: Zum einen, glaube ich, verstehen Sie das falsch. Ich verstehe das nicht als einen Vorschlag zu einer Umgehung des Asylverfahrens. Zum anderen bezog sich meine Äußerung klar auf den Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der ja Präsident einer nachgeordneten Behörde ist. Sie beziehen das jetzt auf unseren Minister. Das sind, wie gesagt, Vorschläge des Präsidenten einer nachgeordneten Behörde. Wir werden uns die jetzt anschauen, sind aber mit Blick auf die eben vorgetragenen Gründe skeptisch.

Zusatzfrage: Ist der Bundesinnenminister also dafür oder dagegen, den traditionellen Weg des Asylverfahrens umgehen zu können, wenn ein qualifizierter Flüchtling deutschen Boden erreicht, um ihn dann schnell arbeiten zu lassen? Ist er für oder gegen diesen Vorschlag?

Lörges: Warum sehen Sie darin eine Umgehung des Asylverfahrens?

Zusatzfrage: Ich wollte nur wissen, ob der Innenminister eine Meinung hat. Ist er dafür oder dagegen?

Lörges: Zur Meinung: Ich habe das, wie gesagt, nicht als eine mögliche Umgehung des Verfahrens verstanden. Es gibt bereits jetzt Möglichkeiten, um zum Zwecke der Erwerbstätigkeit nach Deutschland zu kommen - das ist ein Grund dafür, nach Deutschland zu kommen -, und es gibt Wege, um aus humanitären Gründen nach Deutschland zu kommen. Die Vorschläge, die jetzt behandelt werden, werden wir uns jetzt anschauen; das hatte ich Ihnen ja gesagt.

Frage : Herr Lörges, ich habe noch eine Nachfrage zur letzten Regierungspressekonferenz. Ich hatte nach den Zahlen von Rumänen und Bulgaren gefragt, die hier in Deutschland Sozialmissbrauch betreiben. Sie wollten dazu noch etwas nachliefern. Haben Sie die Zahlen inzwischen?

Lörges: Die - ich habe das vergessen - muss ich Ihnen geben. Das ist ja aber ein anderes Thema.

Frage: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium. Der Finanzminister hat heute Morgen bestimmt auch die "Bild"-Zeitung gelesen. Darin gab es Spekulationen darüber, dass man mittlerweile auch in der Union damit leben könnte, wenn Herr Asmussen das Finanzministerium und dafür der Finanzminister das Auswärtige Amt übernehmen würde. Mit welchem Gefühl hat denn der Finanzminister diesen Artikel gelesen? Hat er ihm gefallen oder eher nicht?

Kothé: Es ist wie öfter in den letzten Wochen oder Sitzungen: Ich bin hier als Sprecherin des Bundesfinanzministeriums, und wir kommentieren weder die Berichterstattung noch die Gespräche zwischen den Parteien, die im Augenblick stattfinden.

Zusatz: Das war jetzt keine richtige Antwort.

Kothé: Doch, das war aus meiner Sicht die richtige Antwort.

Zusatzfrage: Die Frage war ja, ob er den Artikel gut fand. Hat er ihm also gefallen?

Kothé: Ich habe Ihnen dazu gesagt, dass ich Ihnen dazu nichts weiter mitteilen möchte.

Frage: Herr Seibert, ich wollte wissen, wieso sich am Mittwoch das Bundeskabinett in voller Frau- und Mannstärke versammeln wird.

StS Seibert: Das werden Sie erfahren, wenn wir hier am Mittwoch die Ergebnisse der Kabinettssitzung vortragen werden. Es gibt einige inhaltliche Anlässe für eine Sitzung des Bundeskabinetts. Die Staatssekretäre tagen, legen das wie immer fest, und am Mittwoch um 13 Uhr wird hier der Regierungssprecher sitzen und Ihnen sagen, was genau Sache war.

Zusatzfrage: Können oder wollen Sie inhaltlich noch nichts sagen, weil die Sache so brisant ist, wie ich annehme?

StS Seibert: Das tue ich ja vor Kabinettssitzungen nie.

Zusatzfrage: Dann wüsste ich doch noch gerne, welches Geschenk die Bundeskanzlerin den ausscheidenden Damen und Herren der FDP zu überreichen gedenkt.

StS Seibert: Wie Sie wissen, ist es - selbst wenn es den Gedanken an Geschenke gäbe, was ich hier nun weder bestätigen noch dementieren kann - zu früh für solche Gedanken; denn diese Regierung wird ja vermutlich ab dem 22. Oktober nach der Konstituierung des Deutschen Bundestags eine geschäftsführende sein, und zwar, wie ich denke, schon noch ein paar Tage lang.

Zusatzfrage: Hat denn Frau Aigner ein Geschenk zum Abschied erhalten? Ich frage, damit ich mir einmal in etwa die Dimension des Geschenketopfes vorstellen kann.

StS Seibert: Dazu kann ich leider nichts beitragen.

Zusatzfrage: Hat sie nichts erhalten?

StS Seibert: Ich weiß es nicht.

Frage: Vor ein paar Tagen ist in Rom Erich Priebke gestorben, der in Italien wegen der Massaker in den Fosse Ardeatine zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden war. Die Stadt Rom hat sich nicht bereit erklärt, ihn in Rom beisetzen zu lassen. Die römische jüdische Gemeinde hat dazu aufgefordert, Herrn Priebke in Deutschland beizusetzen, weil er gebürtig aus Hennigsdorf ist. Die Frage ist, ob die deutsche Regierung schon irgendeine Anfrage in diese Richtung bekommen hat, ob das überhaupt möglich wäre und was sie für eine Stellung zu dieser Anfrage einnimmt.

Schäfer: Es gibt, soweit mir bekannt ist, keinerlei offizielle Anfrage vonseiten italienischer Behörden an die Bundesregierung oder das Auswärtige Amt in der Frage des Umgangs mit den sterblichen Überresten von Erich Priebke. Es ist auch nicht die Entscheidung einer deutschen Regierung, wo und auf welche Art und Weise Herr Priebke beigesetzt werden wird, sondern das ist grundsätzlich eine Entscheidung, die die Angehörigen von Herrn Priebke zu treffen haben.

Zusatzfrage: Falls es keine Angehörigen gibt, wäre das dann überhaupt möglich? Wer sollte das eventuell entscheiden, falls es zu der Anfrage kommen sollte, Erich Priebke in Deutschland beizusetzen?

Schäfer: Ein deutscher Staatsangehöriger - ich gehe davon aus, dass Herr Priebke ein deutscher Staatsangehöriger ist - kann natürlich auch in Deutschland beigesetzt werden. Aber die Bundesregierung hat jetzt weder Anlass noch Grund, sich zu der Frage, wo Herr Priebke beigesetzt werden wird oder beigesetzt werden soll, zu äußern.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 14. Oktober 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/10/2013-10-14-regpk.html;jsessionid=CF6D0BAA79B1D829E42E4E7FF90FEA02.s3t2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2013