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PRESSEKONFERENZ/686: Regierungspressekonferenz vom 6. November 2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 6. November 2013
Regierungspressekonferenz vom 6. November 2013

Themen: Diskussion über geheimdienstliche Aktivitäten in Deutschland, Vorschlag des Bundesinnenministers zur Nutzung von Maut-Daten zur Strafverfolgung, Treffen der Bundeskanzlerin mit Karl-Theodor zu Guttenberg, Kunstfund in München, EEG-Umlage, Ausnutzen von Steuerschlupflöchern durch deutsche und Schweizer Banken

Sprecher: StS Seibert, Teschke (BMI), Schäfer (AA), Strater (BMVBS), Stamer (BMU), Kotthaus (BMF)



Vors. Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Herr Seibert, haben Sie Hinweise auf Abhöranlagen auf anderen Botschaften in Berlin außer denen der USA und Großbritanniens, oder rechnen Sie mittlerweile sogar damit?

StS Seibert: Ich habe darüber keine Informationen.

Zusatzfrage: Erwarten Sie mittlerweile, dass auch andere Botschaften in Berlin abhören?

StS Seibert: Das ist keine Frage von Erwartungen, sondern von konkreten Informationen oder Verdachtsmomenten, die man hat und denen man dann - so haben wir es bisher immer gehalten - natürlich auch sehr ernsthaft nachgehen muss.

Frage: Herr Seibert, der Bundesinnenminister will die Überwachungsdaten der Lkw-Maut von Toll Collect sowie Pkw-Daten auch für die Verbrechensbekämpfung einsetzen. Ist die Bundeskanzlerin auch dieser Meinung, dass diese Maut-Daten und auch die Pkw-Daten erfasst werden sollen? Ist diese Forderung in Zeiten der NSA-Affäre eigentlich eine sinnvolle Forderung?

StS Seibert: Das ist ja nun etwas, das aus der Arbeit der "Arbeitsgruppe Innen" im Zusammenhang mit den Koalitionsverhandlungen bekannt geworden ist. Ich werde mich jetzt - wie auch bei allen anderen Themen, die derzeit Gegenstand der Koalitionsverhandlungen sind - hier nicht dazu äußern. Ich weiß nicht, ob das BMI mehr dazu sagen kann.

Teschke: Ich kann Ihnen bestätigen, dass das ein Teil der Forderungen von der Unionsseite ist. Das Thema wurde bereits diskutiert. Es ist aber auch kein neues Thema; denn bereits 2006 gab es schon einmal entsprechende Forderungen. Wenn ich einmal den SPD-Innenexperten Wiefelspütz zitieren darf: Der hielt es damals für einen schweren Fehler des Gesetzgebers, dass Maut-Daten nicht zur Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Insofern, glaube ich, ist das, wie gesagt, eine altbekannte Forderung, die jetzt im Rahmen der Koalitionsverhandlungen noch einmal diskutiert wird.

Zusatzfrage: Herr Teschke, wie soll das mit den Pkw-Maut-Daten funktionieren? Da ist, soweit ich weiß, bisher eine Vignette im Gespräch. Wie soll da eine Überwachung funktionieren?

Teschke: Vielen Dank für die Nachfrage; denn genau das gibt uns die Möglichkeit, das noch einmal zu erklären: Es handelt sich ausschließlich um die Lkw-Maut-Daten und nicht um die Pkw-Maut-Daten.

Frage: Herr Seibert, die Bundesregierung strebt ja ein No-Spy-Abkommen mit den Vereinigten Staaten an. Können Sie etwas näher erläutern, welcher Natur dieses Abkommen sein soll? Wie umfassend soll das sein? Muss ich mir das so vorstellen, dass amerikanische Behörden dann in Deutschland zum Beispiel um Erlaubnis bitten müssen, wenn sie technische Aufklärung betreiben möchten?

StS Seibert: Ich habe es jetzt so gehalten und will es weiterhin so halten, dass wir über den Inhalt unserer Gespräche mit den Amerikanern keine Auskunft geben und auch keine Zwischenstände nennen. Es ist ganz klar, dass wir aufgrund der Informationen, die vorlagen und zu überprüfen sind, eine klare Grundlage der Zusammenarbeit für die Zukunft finden wollen. Über genau die wird gesprochen, und es wird sicherlich auch noch weitere Gespräche geben. Zu dieser Grundlage werden natürlich auch Zusicherungen gehören müssen; dazu hat sich jetzt auch Herr Pofalla im Parlamentarischen Kontrollgremium geäußert. Darüber hinaus will ich hier keine Detailbeschreibung vornehmen.

Frage: Herr Seibert, Herr Schäfer, hat man denn von britischer Seite bisher irgendeine Antwort auf die gestrige Abklärungsanfrage erhalten?

Schäfer: Sie wissen ja - das ist auch bereits in den Medien berichtet worden -, dass es gestern auf Veranlassung des Außenministers im Auswärtigen Amt zu einem Gespräch mit dem britischen Botschafter gekommen ist. Das, was dazu vom Auswärtigen Amt zu sagen war, ist gesagt worden. Der faire Umgang miteinander gebietet es, dass wir es der britischen Seite überlassen, darüber zu berichten, was von britischer Seite in diesem Gespräch angesprochen und gesagt worden ist.

Zusatzfrage: Können Sie also noch nicht einmal sagen, ob Sie eine Antwort erhalten haben?

Schäfer: Es ist ein intensives halbstündiges Gespräch geführt worden, das ein Dialog war. Darin ist die Haltung der Bundesregierung so dargestellt worden, wie in der gestrigen Presseerklärung erläutert wurde, und es gab darauf selbstverständlich eine Erwiderung von britischer Seite. Das war ein Dialog, wie sich das unter Partnern gehört, die grundsätzlich freundschaftliche und enge Beziehungen miteinander pflegen. Aber das war auch ein Gespräch, in dem es mit großem Ernst um Themen ging, die der Bundesregierung am Herzen liegen und hinsichtlich derer Vorwürfe im Raum stehen, von denen wir uns wünschen, dass sie aufgeklärt werden.

Frage: Herr Seibert, Sie sagten eingangs, dass das keine Sache von Erwartungen sei, sondern von Informationen, denen man nachgehen müsse. Können Sie beschreiben, wie Sie diesen Informationen nachgehen und wie Sie klären, ob auch andere Nationen von ihren Botschaften aus möglicherweise entsprechende Aufklärung betreiben?

StS Seibert: Sie wissen ja, wie wir in den Fällen vorgegangen sind, in denen es Informationen gab, die zu überprüfen sind, sowohl im Zusammenhang mit den USA am als auch jüngst im Zusammenhang mit der britischen Botschaft. Jetzt ist durch das gestrige Gespräch mit dem britischen Botschafter natürlich auch der Beginn der Sachaufklärung eingeleitet worden, und das wird noch weitergehen.

Zusatzfrage: Haben Sie solche Gespräche denn auch mit anderen Nationen geplant? Es entsteht nämlich doch der Eindruck, dass Sie diese Gespräche immer erst dann führen, wenn der Sachverhalt bereits öffentlich ist, also bei der Aufklärung eher Getriebener sind, statt voranzugehen und zu sagen "Wir haben diese und jene Nationen abgecheckt", bevor es in der Presse steht.

StS Seibert: Zunächst einmal wird öffentlichen Informationen oder auch Informationen, die nicht in der Öffentlichkeit sind, nachgegangen; das ist doch selbstverständlich. So handeln wir mit allen Mitteln, die uns dafür zur Verfügung stehen. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen. Es gibt nicht nur Informationen, die in der Presse stehen.

Frage: Zu Snowden: Herr Seibert, gibt es Gespräche von deutschen und amerikanischen Vertretern über die Möglichkeit, dass Edward Snowden doch in Deutschland aussagen würde? Können Sie sagen, wie das die deutsch-amerikanischen Beziehungen belasten würde?

StS Seibert: Ich habe hierüber ja auch schon am Montag gesprochen. Wenn eine Befragung Herrn Snowdens - sei es durch Vertreter des Bundestags oder durch Vertreter der Bundesanwaltschaft - in Russland für sinnvoll erachtet wird, so wird die Bundesregierung dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen. Grundsätzlich ist es für die Bundesregierung sehr wichtig, daran zu erinnern, dass der Wert des transatlantischen Bündnisses für unsere Sicherheitsinteressen und für unsere außenpolitischen Interessen ein überragend hoher Wert ist. Dies gilt für uns Deutsche ganz besonders. Ich habe es am Montag gesagt, und das wiederhole ich gerne noch einmal: Wahrscheinlich hat kaum ein anderes Land so sehr von einem engen transatlantischen Verhältnis und einer engen Freundschaft profitiert wie Deutschland. Dies ist der Geist, in dem wir in der Vergangenheit gehandelt haben und in dem wir auch handeln werden, wenn künftige Entscheidungen anstehen.

Zusatzfrage: Dann habe ich nicht genau genug gefragt. Gibt es von amerikanischer Seite schon Hinweise darauf, dass man das, was heute Morgen im Deutschlandfunk zu hören war, als einen unfreundlichen Akt seitens der Bundesregierung empfinden würde, wenn sie dabei so mitmachen würde?

StS Seibert: Ich würde Sie bitten, die amerikanische Seite danach zu befragen, wie sie das bewertet.

Zusatzfrage: Nein, ich frage ja Sie, ob die Amerikaner Ihnen schon etwas mitgeteilt haben.

StS Seibert: Wir stehen hinsichtlich des Gesamtkomplexes NSA beziehungsweise "Aufklärung der im Raume stehenden Verdachtsmomente" in einem sehr engen Kontakt mit den Amerikanern, in sehr engen Gesprächen.

Zusatzfrage DUNZ: Hat es Informationen dazu gegeben?

StS Seibert: Ich berichte nicht inhaltlich aus diesen Gesprächen.

Frage: Sie sagten, die Bundesregierung würde eine Befragung unterstützen, und gleichzeitig weisen Sie darauf hin, dass die Beziehungen zu den Amerikanern einen überragend hohen Wert genießen. Heißt das, die Unterstützung hört da auf, wo diese Beziehung geschädigt werden würde?

StS Seibert: Ich glaube, die Worte, die ich hier zur Bedeutung der transatlantischen Freundschaft und Partnerschaft auch schon am Montag gesagt habe, stehen für sich und sind nicht so schwer zu interpretieren. Grundsätzlich habe ich gerade gesagt: Wenn eine Befragung Herrn Snowdens durch Vertreter des Bundestags oder der deutschen Bundesanwaltschaft in Russland sinnvoll erscheint, dann wird die Bundesregierung das im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.

Frage: Ich wollte noch einmal an Herrn Teschke die Nachfrage stellen, ob Sie die mögliche Erfassung von Pkw-Daten vielleicht präzisieren könnten.

Teschke: Die werden nicht erfasst. Ich hatte ausdrücklich gesagt: Pkw-Daten werden nicht erfasst.

Zusatz: Im Moment nicht, aber das ist ja gerade das, was durch die Datenschutzregeln im Moment festgelegt wird, und im Prinzip geht es darum, diese Datenschutzregeln so neu zu fassen, dass Daten aus dem Mautsystem zur Strafverfolgung genutzt werden könnten. Das könnten in der Folge dann ja auch Daten von Pkws sein. Die werden ja auch fotografiert.

Teschke: Nein. Das war in den Verhandlungen ein Thema, das aber im Grunde einvernehmlich beiseitegeschoben worden ist und ausgeräumt wurde. Das ist ausdrücklich in den Verhandlungen besprochen worden. Es ist aber ausgeräumt worden und jetzt im Grunde kein Thema mehr. Vorgesehen war aber immer nur das Benutzen der jetzt vorliegenden Maut-Daten, und dabei geht es um Lkws ab 12 Tonnen. Es war nicht im Gespräch, Pkw-Daten zu erheben. Außerdem haben wir ja auch keine Pkw-Maut.

Zusatz: Trotzdem geht es doch um die Nutzung technischer Systeme, die schon bestehen und die auch eine Erfassung von Pkw zulassen.

Teschke: Ja, aber auch wenn es zu einer Umsetzung dieser Idee kommen würde, die, wie gesagt, nicht neu ist, sondern schon 2006 einmal thematisiert worden ist, wäre ausdrücklich nur auf die jetzt erhobenen Daten Bezug genommen worden, also Daten von Lkws ab 12 Tonnen.

Frage: Ich würde die Frage, wie der Vorschlag von Herr Friedrich bewertet wird, gerne an das Verkehrsministerium weiterleiten und Sie fragen, ob Herr Ramsauer zur nächsten Arbeitsgruppensitzung ein Konzept für die Maut vorlegen wird.

Strater: Zu dem Thema der Maut und der Datenerfassung wurde hier schon alles gesagt. Ich schließe mich dem Regierungssprecher an: Das sind Dinge, die in Koalitionsverhandlungen besprochen worden sind, wie ich jetzt gelernt habe.

Hinsichtlich des Themas der Pkw-Maut beziehungsweise des gesamten Komplexes der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung wird sich die Arbeitsgruppe morgen wieder zusammensetzen.

Zusatzfrage: Wird Herr Ramsauer morgen ein Konzept zur Maut vorlegen?

Strater: Was dort intern als Tischvorlage oder Diskussionsgrundlage vorgelegt werden wird, weiß ich nicht. Natürlich wird man sich grundsätzlich darüber unterhalten müssen, aber zu kommentieren, ob dort Papiere ausgereicht werden, ist jetzt auch nicht meine Angelegenheit. Es geht vielmehr darum, dass man politisch verabredet, wie die Infrastruktur weiter zu finanzieren ist. Mehr kann ich im Moment noch nicht sagen.

Zusatzfrage: Herr Seibert, hält die Bundeskanzlerin eine Rückkehr von Herrn Guttenberg in die Bundespolitik für möglich?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin hat vorgestern ein persönliches und vertrauliches Gespräch mit Herrn zu Guttenberg geführt, und aus solchen Gesprächen berichten wir grundsätzlich nicht. Im Übrigen steht diese Frage nicht an.

Frage: Eine Frage an Herrn Seibert beziehungsweise an das Auswärtige Amt und das Justizministerium betreffend den Kunstfund in München: Wann genau hat die Bundesregierung davon erfahren? Sind gegenüber dem Auswärtigen Amt beziehungsweise dem Justizministerium schon Ansprüche geltend gemacht worden? Hat man in Anbetracht dessen, was man gestern über diese Bilder gelernt hat und was Frau Meike Hoffmann bezüglich der Verjährungsfrist ausgeführt hat, vielleicht vor, dieses Gesetz zu ändern?

StS Seibert: Ich muss darauf hinweisen, dass das Verfahren - ein laufendes Verfahren - in den Händen der Staatsanwaltschaft liegt und deswegen von der Bundesregierung über das hinaus, was wir am Montag gesagt haben, hier auch nicht kommentiert werden kann. Ich will hinzufügen, dass sich die Bundesregierung nachdrücklich dafür einsetzt, dass unabhängig vom Strafverfahren Informationen zu denjenigen beschlagnahmten Kunstwerken veröffentlicht werden sollen, bei denen es schon Hinweise gibt, dass ein - wie man sagt - NS-verfolgungsbedingter Entzug vorliegen könnte.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien prüft derzeit, ob die Staatsanwaltschaft Augsburg im Rahmen der Amtshilfe durch öffentliche Einrichtungen, die schon gute Erfahrungen auf dem Gebiet der Provenienzrecherche haben, unterstützt werden kann. Es steht da mit der von der Bundesregierung getragenen Arbeitsstelle für Provenienzrecherche bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz auch ein sehr kompetenter Gesprächspartner zur Verfügung.

Ich will kurz daran erinnern, dass die Bundesregierung 1999 zusammen mit Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden in einer gemeinsamen Erklärung klar gemacht hat, dass sie sich vorbehaltlos für die Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut im öffentlichen Besitz einsetzt und dass sie auch faire, gerechte Lösungen für deren Restitution anstrebt. In dieser Erklärung gibt es dann auch einen Schlusssatz, in dem auch private Besitzer von NS-Raubkunst aufgefordert werden, sich ihrer moralischen Verantwortung zu stellen.

Ich will vielleicht noch hinzufügen, dass unter Leitung von Kulturstaatsminister Neumann 2007 eine Expertengruppe einberufen wurde, die darüber beriet, wie man die Rückgabepraxis transparenter, koordinierter, nachvollziehbarer gestalten kann. Das wichtigste Ergebnis dieser Beratungen war dann die Einrichtung der Arbeitsstelle für Provenienzrecherche, die ich gerade schon erwähnt habe. Diese Stelle wird von Kulturstaatsminister Neumann und seiner Stelle jährlich mit 1 Millionen Euro beziehungsweise seit 2012 jährlich mit 2 Millionen Euro unterstützt. Sie hat zahlreiche Projekte unterstützen und zu einem guten Abschluss bringen können.

Zu dem konkreten Verfahren, das jetzt in den Händen der Justiz liegt, kann ich hier nicht Stellung nehmen.

Zusatzfrage: Warum hat die Bundesregierung das erst jetzt empfohlen, und nicht, als sie - wie Sie am Montag gesagt haben - vor mehreren Monaten informiert wurde? Es scheint mir offensichtlich, dass eine einzige Kunsthistorikerin mit der Auflistung von 1.400 Kunstwerken nicht fertig werden kann.

StS Seibert: Ich kann nur auf das verweisen, was ich am Montag gesagt habe: Durch die Vermittlung von Experten und Fachinformationen an die Staatsanwaltschaft Augsburg hat die Bundesregierung das sozusagen unterstützt. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Frage: Herr Seibert, ist Herr Neumann eigentlich immer noch indisponiert? Wer leitet statt seiner die Befassung mit diesem Thema?

StS Seibert: Ich möchte hier keine Auskunft über den Gesundheitszustand von Herrn Neumann - wir haben ihm hier neulich schon gute Besserung gewünscht - geben. Aber natürlich ist BKM voll arbeitsfähig.

Frage: Eine Frage an das Umweltministerium: Frau Stamer, Sie haben auf ein Papier reagiert, das Nachrichtenagenturen vorliegt, in dem es um die Befreiung einiger Branchen - Nahrungsmittel und Getränke, Braun- und Steinkohlebergbau, Schienenbahnen usw. - von der EEG-Umlage geht. In Ihrer Stellungnahme haben Sie gesagt, das sei kein Gegenstand der Verhandlungen zwischen Union und SPD und werde in dieser Form nicht umgesetzt werden. Was heißt "in dieser Form"? Möchte Herr Altmaier möglicherweise die Rabatte halbieren? Wird überhaupt an eine Senkung der Rabatte gedacht? Oder soll daran gar nichts geändert werden?

Stamer: Auch ich werde hier den Koalitionsgesprächen in der AG Energie nicht vorgreifen. Es bleibt abzuwarten, was dort weiter beschlossen wird. Wenn es Ihnen etwas mitzuteilen gab, haben wir bisher ja immer zu einem Statement eingeladen.

Zusatzfrage: Hält das Ministerium die Rabatte, die bisher gewährt wurden, denn für sinnvoll?

Stamer: Ich werde mich jetzt im Vorgriff zu diesem Thema nicht äußern. Wir haben eine kurze Stellungnahme dazu abgegeben, die Ihnen ja vorliegt. Mehr kann ich derzeit nicht hinzufügen.

Frage: Herr Kotthaus, die "Süddeutsche Zeitung" berichtet heute über einen Betrug deutscher und auch Schweizer Banken am deutschen Fiskus - da soll die Kapitalertragssteuer-Rückerstattung doppelt eingegangen sein. Was sagen Sie dazu?

Kotthaus: Dazu sage ich das, was ich auch früher bei ähnlich gestalteten Fallkonstellationen gesagt habe, nämlich: Zu Einzelfällen nehmen wir keine Stellung.

Davon abgesehen: Die Fallgestaltung, die in der "Süddeutschen Zeitung" dargestellt wird, ist ja eine Fallgestaltung, über die wir hier auch schon mehrfach geredet haben - die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte. Diesem Modell ist in der Gesetzgebung 2012 bereits jegliche Grundlage entzogen worden. Auch vorher war diese Gestaltung aus unserer Perspektive eigentlich nicht möglich. Einige haben wohl versucht, das zu umgehen. Wenn Sie sich anschauen, was da gefordert wird - Erstattung von Steuern, die nicht gezahlt worden sind -, dann erkennen Sie, dass das per se nicht positiv gewertet werden kann.

Aber noch einmal: Das sind mehrere Fallkonstellationen, die zurzeit von den Finanzbehörden geprüft werden, und wir können zu keinem Einzelfall Stellung nehmen. Die Grundsatzproblematik ist immer ähnlich, und wie der Einzelfall ausgestaltet ist, kann ich hier weder kommentieren noch begleiten.

Zusatzfrage: Ist es denn möglich, dass daraus noch mehr Steuereinnahmen fließen, dass der deutsche Fiskus da also Geld zurückbekommt - vielleicht in Milliardenhöhe?

Kotthaus: Noch einmal: Ich kann nicht spekulieren, was wann wo wie möglich ist. Sie können aber davon ausgehen: Wenn Finanzbehörden tätig sind, dann machen sie das meistens nicht, um Steuern zurückzuzahlen.

Frage: Es ist davon die Rede, dass ein Schaden im Bereich von 10 Milliarden Euro entstanden sein könnte. Ist man im Bundesfinanzministerium ob dieser Höhe des möglichen Schadens verblüfft, oder haben Sie eigene Berechnungen darüber angestellt, welcher Schaden da entstanden sein könnte?

Kotthaus: Die Einzelfälle werden von den zuständigen Finanzbehörden verfolgt, die wiederum den Ländern unterstehen. Ich selber kann zu diesen genannten Zahlen keine Stellung nehmen, mir sind sie nicht bekannt. Ich kann sie nicht verifizieren und auch nicht falsifizieren.

Zusatzfrage: Darf ich Ihre Antwort so verstehen, dass Sie da mit weiteren Fällen rechnen oder dass uns noch weitere Informationen aus dieser Ecke erreichen werden?

Kotthaus: Es gab in der Vergangenheit schon andere Einzelfälle, die immer ähnlich gestaltet waren. Darauf habe ich verwiesen. Ob noch mehr Fälle kommen, kann ich momentan nicht beurteilen; aber es gab schon in der Vergangenheit andere Fälle, die wir hier zum Teil schon in ähnlicher Form diskutiert haben. Insofern ist diese Konstellation an sich - so, wie sie jetzt in der Zeitung geschildert wird - kein Einzelfall. Das sind vielmehr die sogenannten Cum-Ex-Fälle, von denen es wohl mehrere Varianten gab und die jetzt von den Finanzbehörden verfolgt werden. Ich habe momentan keine Hinweise darauf, dass weitere Sachen kommen. Das liegt, wie gesagt, in den Händen der Finanzbehörden, die wiederum zu den Ländern gehören.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 6. November 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/11/2013-11-06-regpk.html;jsessionid=8C5FC3A49964236C9B2EC953AA359E5B.s4t2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2013