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PRESSEKONFERENZ/693: Regierungspressekonferenz vom 18. November 2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 18. November 2013
Regierungspressekonferenz vom 18. November 2013

Themen: Regierungserklärung zum Gipfel der Östlichen Partnerschaft, Maßnahmen von US-amerikanischen Behörden an deutschen Flughäfen, Festnahme eines estnischen Hackers am Flughafen Frankfurt, Münchener Kunstfund, anstehende Verlängerung der Mandate für Einsätze der Bundeswehr, heutige Sitzung des Deutschen Bundestages

Sprecher: StS Seibert, Fischer (AA), Kutt (BMI)



Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Herr Seibert, ich habe eine Frage zu dem Gipfel in Vilnius und der entsprechenden Regierungserklärung. Es scheint so zu sein, dass im Rahmen der EU-Staaten Deutschland der Fall Timoschenko besonders am Herzen liegt. Warum ist das so?

StS Seibert: Ich würde Sie gerne, was den Fall Timoschenko betrifft, auf den Kollegen des Auswärtigen Amtes verweisen. Der Bundesaußenminister hat sich dazu ja auch jetzt wieder geäußert.

Im Übrigen haben wir jetzt noch exakt zwei Stunden bis zur Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Gipfel Östliche Partnerschaft. Ich bitte um Geduld. Dann werden Sie sicherlich die Haltung der Bundesregierung genau dargelegt bekommen.

Zum konkreten Fall Timoschenko vielleicht der Kollege des Auswärtigen Amtes.

Fischer: Wie Sie wissen, treffen sich derzeit die Außenminister der Europäischen Union in Brüssel. Eines der Themen dort ist die Vorbereitung des Gipfels der Östlichen Partnerschaft am 28. und 29. November. Außenminister Westerwelle hat sich in den letzten Tagen mehrfach zur Ukraine geäußert - so auch heute Morgen zu Beginn des Gipfels - und hat gesagt, dass die Voraussetzungen für die Unterzeichnung stimmen müssten. Dazu zählt vor allen Dingen Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine. Hierzu ist der Fall von Frau Timoschenko sicherlich von einer besonderen symbolhaften Bedeutung.

Zusatzfrage: Unterscheidet sich da die Haltung der Bundesregierung von den Haltungen der anderen EU-Staaten?

Zweite Nachfrage: Heißt das, dass es keine Unterzeichnung gibt, wenn Frau Timoschenko nicht freigelassen wird?

Fischer: Was das heißt, wird sich zeigen. Ich kann für den Fall Timoschenko nur sagen, dass der Ball derzeit in der ukrainischen Spielhälfte liegt und die Ukraine noch Zeit hat, bis zum Gipfel eine Lösung zu finden.

Frage: Es gibt Recherchen des NDR über Festsetzungen von Verdächtigen durch den Secret Service an deutschen Flughäfen. Herr Seibert, Frau Kutt, ist das legitim? Ist das in Deutschland zulässig?

Kutt: Wenn es um die Maßnahmen von US-amerikanischen Behörden an deutschen Flughäfen geht, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Bediensteten von US-Behörden sind ausschließlich damit befasst, im Hinblick auf einreise- und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen in den USA zu handeln. Sie sind nicht befugt, hoheitliche Maßnahmen, beispielsweise Festnahmen, in Deutschland zu treffen. Sofern grenzpolizeiliche Maßnahmen erforderlich werden, obliegen diese der Bundespolizei.

Zusatzfrage: Das heißt, dort ist deutsches Recht gebrochen worden?

Kutt: Nein.

Zusatzfrage: Warum nein? Sie haben gerade gesagt, es sei nicht zulässig, dass die Festsetzungen stattfinden. Dann ist deutsches Recht verletzt worden. Oder habe ich das falsch verstanden?

Kutt: Wie gesagt, wenn es zu hoheitlichen Maßnahmen kommt, ist das Angelegenheit der Bundespolizei. Die Mitarbeiter der US-amerikanischen Behörden nehmen keine Festnahmen vor.

Zusatzfrage: Es gibt auch Berichte, dass umfangreiche Daten von Flugpassagieren weitergegeben und durch den Secret Service bearbeitet wurden. Verletzt das deutsches Hoheitsrecht?

Kutt: Dazu kann ich Ihnen keine Angaben machen.

Frage: Frau Kutt, sind Ihnen Probleme aus den letzten Tagen, Wochen, Monaten, Jahren im Zusammenwirken zwischen deutschen Sicherheitskräften und amerikanischen entsandten Kräften in dem Zusammenhang bekannt geworden? Oder bemüht sich die Bundesregierung oder Ihr Haus um einen aktuellen Sachstand aufgrund der aktuellen Presseberichterstattung?

Kutt: Auf einen Fall hatten wir ja am vergangenen Freitag hier Bezug genommen. Weitere Details kann ich Ihnen leider nicht nennen.

Zusatzfrage: Heißt das, es gibt keine weiteren Fälle? Oder wissen Sie nichts über weitere Fälle und versuchen, sich jetzt einen Überblick zu verschaffen?

Kutt: Wenn, dann könnte ich Ihnen an dieser Stelle nicht weitere Fälle benennen.

Zusatzfrage: Weil Sie nicht wollen oder weil Sie nicht können? Haben Sie einen Überblick? Das ist eine einfache Frage. Können Sie sagen "Es gab nur diesen einen einzigen Fall" oder "Wir gucken jetzt mal, vielleicht gab es noch andere Fälle"?

Kutt: Ich könnte Ihnen von dieser Stelle aus keinen Überblick geben.

Zusatzfrage: Wollen Sie denn, dass Sie einen Überblick haben? Wenn ja, wer bemüht sich jetzt um eine Aufklärung?

Kutt: Wie gesagt, ich kann Ihnen dazu nichts weiter sagen.

Zusatzfrage: Entschuldigung, darf ich dann einmal den Regierungssprecher fragen: Gibt es ein Interesse der Bundesregierung, zu erfahren, ob es in der letzen Zeit Schwierigkeiten, Diskussionsprozesse oder sonstige Vorkommnisse im Zusammenhang zwischen deutschen Sicherheitskräften, die befugt sind, und amerikanischen Gästen, die möglicherweise hilfreiche Hinweise geben, gegeben hat? Hat die Bundesregierung darüber einen Überblick?

StS Seibert: Zunächst einmal ist festzuhalten, was Frau Kutt gerade für das Innenministerium ja ganz grundsätzlich festgehalten hat. Wenn es freiheitsbeschränkende Maßnahmen im Geltungsbereich des Grundgesetzes gibt, dann erfolgen die ausschließlich nach deutschem Recht und auf Grundlage der entsprechenden nationalen Befugnisnormen. Das ist der Grundsatz, nach dem gehandelt wird, auch in der Zusammenarbeit, die wir mit anderen Partnern haben. Zu dieser Zusammenarbeit bekennen wir uns ja durchaus, denn sie dient auch dem Interesse der Menschen in Deutschland. Aber sie fußt eben genau auf dem deutschen Recht. Das ist die grundsätzliche Haltung.

Ansonsten ist zu sagen, dass wir da, wo wir konkrete Hinweise bekommen, diesen natürlich auch nachgehen. Es ist über den Fall des estnischen Staatsbürgers hier bereits gesprochen worden. Das war ein konkreter Fall, der benannt wurde. Dazu hat sich das BMI bereits am Freitag sehr deutlich geäußert. Das ist die grundsätzliche Haltung.

Zusatzfrage: Andere Fälle sind der Regierung nicht bekannt?

StS Seibert: Ich kenne jetzt keine anderen Fälle. Das BMI ist zuständig.

Frage: Ich hätte eine Frage an Herrn Seibert und gegebenenfalls auch an Frau Kutt, und zwar noch einmal zum Unternehmen CSC, das ja ein NSA-Großauftragnehmer zu sein scheint. Inwiefern sehen Sie sensible deutsche Daten, also etwa Daten des elektronischen Personalausweises oder des Nationalen Waffenregisters, in Gefahr? Wird die Zusammenarbeit mit CSC vonseiten der Bundesregierung überprüft?

StS Seibert: Da sich das Innenministerium auch dazu am Wochenende schon ausgiebig geäußert hat, würde ich vorschlagen, dass Frau Kutt etwas dazu sagt.

Kutt: Ich kann gerne wiederholen, dass mit der Firma CSC Deutschland Solutions GmbH innerhalb der vergangenen fünf Jahre durch das Beschaffungsamt des BMI insgesamt drei Rahmenverträge geschlossen wurden. Weder dem Bundesverwaltungsamt noch dem Beschaffungsamt waren bei Abschluss dieser Verträge Vorwürfe gegen den US-Mutterkonzern bekannt. Das Thema ist in unterschiedlichen Bundestagsdrucksachen auch behandelt worden; daher möchte ich Sie einfach bitten, dort noch einmal nachzulesen.

Im Übrigen ist es so, dass das BMI keine Anhaltspunkte dafür hat, dass diese CSC-Firma in Deutschland in irgendeiner Weise gegen Sicherheits- oder Vertraulichkeitsauflagen verstoßen hat. Es bestehen insbesondere auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass CSC Deutschland als selbstständige Gesellschaft vertrauliche Informationen an die amerikanische CSC weitergegeben hat, die von dort aus in andere Hände gelangt sein könnten.

Zusatzfrage: Habe ich das richtig verstanden, dass Sie auch nach entsprechender Berichterstattung keinen Anlass sehen, jetzt noch einmal zu überprüfen, ob dort Daten in Gefahr sein könnten beziehungsweise inwiefern sich die Bedingungen heute im Vergleich zu den Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verändert haben?

Kutt: Wie gesagt, der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte vor, dass da gegen irgendwelche Auflagen verstoßen wurde.

Frage: Ich würde gern noch einmal zum Fall des estnischen Hackers nachfragen. Am Freitag hatte der Sprecher des Innenministeriums erklärt, nicht der Secret Service, sondern die Bundespolizei habe den Mann festgenommen. Noch einmal die Nachfrage: War der Secret Service an dieser Aktion in irgendeiner Form beteiligt?

In den Presseberichten heißt es, der amerikanische Haftbefehl sei erst ein paar Tage später gekommen. Ist das falsch? Gab es also eigene deutsche Erkenntnisse und einen amerikanischen Haftbefehl, als der Mann von der Bundespolizei oder wem auch immer festgenommen wurde?

Kutt: Wir haben dazu am Freitag so ausführlich, wie es möglich war, Stellung genommen. Ich kann da leider nichts ergänzen.

Zusatzfrage: Das, was die Presse schreibt, nämlich dass der Haftbefehl erst einige Tage später ausgestellt wurde, ist Ihrer Ansicht nach, Ihrer Information nach falsch?

Kutt: Ich kann Ihnen nur bestätigen, dass die Bundespolizei die Person festgenommen hat.

Zusatzfrage: Unter welchen Umständen würde denn die Bundespolizei jemanden festnehmen? Muss sie dafür eigene Erkenntnisse haben, muss sie dafür einen internationalen Haftbefehl haben? Wenn es den Haftbefehl der Amerikaner zu dem Zeitpunkt nicht gegeben hat, was war dann die Grundlage für die Festnahme?

Kutt: Die Grundlage für die Festnahme haben wir am Freitag auch erläutert.

Zusatzfrage: Dann habe ich das wohl nicht so richtig gehört. Würden Sie das noch einmal tun?

Kutt: Ich kann Sie gerne noch einmal auf das Protokoll verweisen. Es war ein internationaler Haftbefehl.

Zusatzfrage: Darf ich vielleicht noch zu einer anderen Sache fragen: Hat die Bundespolizei Namen von Personen auf der No-fly-Liste der Amerikaner in ihre Systeme eingespeist?

Kutt: Das weiß ich nicht.

Zusatzfrage: Würden Sie es herausfinden?

Kutt: Ja.

Vorsitzender Mayntz: Und dann erwarten wir die Antwort wie üblich über unseren Verteiler. - Danke schön.

Frage: Der "Spiegel" titelt mit dem Fall Gurlitt, der seine Kunstsammlung zurückfordert und schwere Vorwürfe gegen die Augsburger Staatsanwaltschaft erhebt. Der "Focus" meldet, dass sowohl die bayerische Justiz wie auch ein Ressort des Kanzleramts - das kann nur der BKM sein - an Gurlitt herantreten will und ihn bewegen will, seine Sammlung freiwillig dem Staat zu überlassen, um im Gegenzug das Ermittlungsverfahren einzustellen. Herr Seibert, können Sie das bestätigen, soweit es die Bundesseite betrifft? Wie gehen Sie überhaupt mit diesem "Spiegel"-Titel um beziehungsweise wie reagieren Sie darauf?

StS Seibert: Wir gehen nicht mit "Spiegel"-Titeln um, sondern wir gehen mit dem konkreten Fall um, wie er sich uns darstellt. Da kann ich Ihnen nun sagen: Nach wie vor ist der Stand, dass alle etwa 590 Kunstwerke aus diesem Münchener Kunstfund, bei denen ein möglicher NS-verfolgungsbedingter Entzug nicht ausgeschlossen werden kann, auf der Internetseite www.lostart.de der Koordinierungsstelle Magdeburg gemeldet werden. Das ist eine Einstellung ins Internet, die auf Entscheidung der Staatsanwaltschaft hin möglich ist.

Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich, dass diese Entscheidung gefallen ist. Mit der Veröffentlichung wird in dieser Woche begonnen, also über die 25 bisher gezeigten Werke hinaus. Das dient eben auch dem Ziel der Bundesregierung, so schnell wie möglich die Herkunft dieser Werke aufzuklären und dabei so transparent wie möglich vorzugehen. Mögliche Berechtigte werden dadurch auch in die Lage versetzt, vermisste Kunstwerke zu identifizieren und Ansprüche geltend zu machen. Also leistet diese Veröffentlichung auf www.lostart.de einen ganz erheblichen Beitrag, diese Provenienzrecherche in sehr vielen Fällen wirklich voranzubringen, wie das auch die Taskforce mit ihren Experten tut. Es ist richtig - das haben wir letzte Woche schon gesagt -, dass die Leiterin der Taskforce, Frau Berggreen-Merkel, vorhat, sich mit Herrn Gurlitt in Verbindung zu setzen. Zu weiteren Umständen kann ich Ihnen jetzt nichts sagen.

Zusatzfrage: Die Bundesjustizministerin spricht von Versäumnissen, die es gegeben habe. Ist das die Haltung der Bundesregierung?

StS Seibert: Also ich habe Ihnen hier sehr klar dargelegt, was die Bundesregierung getan hat, seitdem das ganze Ausmaß des Falles bekannt ist. Ich glaube für die Bundesregierung sagen zu können, dass durch die Einrichtung der Taskforce der Provenzienzrecherche in diesen sehr vielen und tatsächlich auch sehr schwierigen und komplizierten Fällen ein erheblicher Schub gegeben worden ist.

Wir arbeiten im Übrigen mit allen internationalen Stellen zusammen. Wir sind im engen Kontakt mit der Jewish Claims Conference. Auch deren Expertise kann in die Klärung der Fälle einbezogen werden. Also ich glaube, dass jetzt das Richtige getan worden ist. Es ist uns absolut bewusst, dass dieser Fall große internationale Aufmerksamkeit hat. Es ist uns absolut bewusst, dass er natürlich vor dem Hintergrund der ungeheuren nationalsozialistischen Verbrechen spielt und unsere Verantwortung da ins Spiel kommt. Wir bemühen uns, dieser Verantwortung gerecht zu werden.

Frage: Ich habe eine Frage zu den anstehenden Mandatsverlängerungen an Herrn Paris, eventuell auch an Herrn Seibert: Ist es korrekt, dass an diesem Mittwoch schon im Kabinett über die deutsche Beteiligung am Antiterror-Einsatz im Mittelmeer beraten werden soll? Wie wird die Bundesregierung dann die Zustimmung des Parlaments sicherstellen in Anbetracht dessen, dass ja die Ausschussarbeit noch gar nicht begonnen hat?

StS Seibert: Das Thema wird an diesem Mittwoch nicht im Kabinett sein. Darüber wird zwischen CDU, CSU und SPD gesprochen werden.

Zusatzfrage: Der Einsatz läuft ja Ende dieses Jahres schon aus. Der Bundestag wird die Ausschussarbeit vermutlich erst Mitte Dezember beginnen. Wie wird dann die Parlamentsbeteiligung in Anbetracht dieses Zeitproblems sichergestellt?

StS Seibert: Es stimmt, das Mandat läuft aus. Es ist die Überzeugung der geschäftsführenden Bundesregierung, dass es richtig ist, das Mandat zu verlängern. Über das Wie und Wann wird zu sprechen sein, auch mit dem künftigen Koalitionspartner, mit der SPD.

Zusatzfrage: Ist die Bundesregierung denn grundsätzlich dafür, das Kabinett in dieser Frage zu beteiligen?

StS Seibert: Ich kann Ihnen jetzt nur das sagen, was ich gesagt habe. Wir sind überzeugt, dass es richtig ist, diesen Einsatz über den 31. Dezember 2013 hinaus fortzuführen. Wir werden jetzt mit der SPD darüber sprechen, wie das gelingen kann. An diesem Mittwoch ist es jedenfalls nicht im Kabinett. Vielmehr kann ich Ihnen dazu jetzt nicht sagen.

Frage: Herr Seibert, hat denn der SPD-Vorsitzende die heutige Regierungserklärung der Bundeskanzlerin gebilligt?

StS Seibert: Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Zusatzfrage: Hat sich die Bundeskanzlerin mit Herrn Gabriel über den Inhalt der Bundesregierung vorab, wie sich das zwischen netten Partnern gehört, ins Benehmen gesetzt?

StS Seibert: Ich kann Ihnen das nicht sagen. Ich bin sicher, dass auch das Thema der Nachbarschaft der EU mit den östlichen Ländern ein Thema der Arbeitsgruppe Außenpolitik gewesen ist. Ich kann Ihnen nicht sagen, in welcher Weise es dort besprochen worden ist. Die Bundeskanzlerin wird heute ihre Regierungserklärung abgeben.

Frage Ganz kurz nur: Ist die Bundeskanzlerin nachher bei der Bundestagsdebatte zur NSA-Affäre noch anwesend?

StS Seibert: Ich kenne jetzt nicht den genauen Zeitplan der Bundeskanzlerin im Laufe des Nachmittags. Sie gibt die Regierungserklärung. - Ich müsste das überprüfen. Das weiß ich jetzt nicht.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 18. November 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/11/2013-11-18-regpk.html;jsessionid=574D3857227EFA10C6AFA72AB402A7A6.s2t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2013