Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

PRESSEKONFERENZ/733: Regierungspressekonferenz vom 5. Februar 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 5. Februar 2014
Regierungspressekonferenz vom 5. Februar 2014

Themen: Kabinettssitzung (Fortschrittsbericht Afghanistan, Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an ISAF, Ausbildungsmission in Mali), Nachfolge im Amt der Bundesbankvizepräsidentin, EEG-Reform, strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerstraftaten, Zahl der Menschen mit geringfügiger Beschäftigung, Abhörmaßnahmen der NSA, Studie der EZB über Vermögensverteilung im Euroraum, Afrika-Reise der Bundesverteidigungsministerin, nicht ausgeschöpfte Bundesmittel für den Ausbau der Wasserstraßen, mögliche Finanzhilfen für die Ukraine, Besuch des türkischen Ministerpräsidenten, geplante Anbauzulassung für die gentechnisch veränderte Maissorte 1507 der Firma Pioneer Hi-Bred, verbraucherfreundliche Regelungen bei Flugverspätungen

Sprecher: StS Seibert, Narzynski (BMF), Dünow (BMWi), Küchen (BMAS), Spauschus (BMI), Dienst (BMVg), Teschke (BMEL), Rülke (BMJV)



Vorsitzender Hebestreit eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Das Bundeskabinett hat sich heute im Wesentlichen mit Auslandseinsätzen der Bundeswehr befasst. Die Stichworte lauten Afghanistan und Mali.

Zunächst hat das Kabinett den Fortschrittsbericht Afghanistan beschlossen. Dieser Bericht ist ein aktuelles, realistisches Lagebild Afghanistans zu Beginn dieses Jahres 2014. Er enthält vor allem auch einen Ausblick auf die afghanischen Präsidentschaftswahlen im April. Die zentralen Punkte des Berichts sind innere Sicherheit, Regierungsführung und Entwicklung des Landes auf allen Ebenen. Ich bitte Sie, Detailfragen an die Vertreter der Ressorts AA, BMVg, BMI oder BMZ zu richten; denn die waren alle an der Erstellung dieses Berichts beteiligt, der unter Leitung des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan, Botschafter Koch, erstellt worden ist.

Ich möchte noch auf Folgendes hinweisen: Wie Sie wissen, wird der Kampfauftrag der ISAF Ende 2014 zu Ende gehen. Für Afghanistan und das internationale Engagement ist dies ein ganz wichtiges Datum. Die afghanischen nationalen Sicherheitskräfte bereiten sich auf den Abschluss der sogenannten Transition vor, also der Übernahme der alleinigen Sicherheitsverantwortung für das ganze Land. Die internationale Gemeinschaft hat sich bereiterklärt, auch nach 2014 diese afghanischen Sicherheitskräfte weiter zu unterstützen, und zwar durch Ausbildung, Beratung und Unterstützung im Rahmen einer sogenannten Nato-Folgemission, die Resolute Support Mission heißen soll. Deutschland ist auch bereit, sich an solch einer Nato-Folgemission zu beteiligen, und zwar für zunächst zwei Jahre in Nordafghanistan und in Kabul mit etwa 600 bis 800 Soldatinnen und Soldaten. Dieser Einsatz muss dann auf einer neuen Resolution des UN-Sicherheitsrats beruhen. Außerdem knüpft Deutschland seine Bereitschaft zur Entsendung von Soldaten an klare Voraussetzungen, die eingetreten sein müssen: die hinreichende Beteiligung zusätzlicher Partner, eine förmliche Einladung durch die afghanische Regierung sowie, einhergehend damit, ein zwischen der Nato und Afghanistan vereinbartes Truppenstatut.

Immer noch zum Thema Afghanistan: Neben diesem Fortschrittsbericht wurde heute auch die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an ISAF beschlossen. Die Personalobergrenze liegt bei diesem verlängerten Mandat bei bis zu 3.300 Soldatinnen und Soldaten. Die bisherige Mandatsobergrenze lag, zur Erinnerung gesagt, bei 4.400. Dieses letzte ISAF-Mandat wird Ende des Jahres, zum 31. Dezember 2014, auslaufen, zeitgleich mit der Resolution 2120 des UN-Sicherheitsrats und dem vom Nordatlantikrat beschlossenen Operationsplan. Wir werden das Personal des deutschen ISAF-Einsatzkontingents so reduzieren, dass der Schutz der Soldaten zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist. Diese Personalobergrenze von 3.300, die ich genannt habe, umfasst auch das Personal, das zusätzlich benötigt wird, um Material und Personal zurückzuführen. Wie immer steht diese Mandatsverlängerung unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Deutschen Bundestags.

Das gilt auch für die folgende Mandatsverlängerung, bei der es um die EU-geführte Ausbildungsmission in Mali geht. Deutschland unterstützt mit dieser Ausbildungsmission in Mali ja den umfassenden europäischen Ansatz, die malischen Kräfte und Behörden in die Lage zu versetzen, selbst und eigenständig für die Sicherheit in ihrem Land und für die Stabilität ihres Landes zu sorgen. Das Ziel ist es, malischen Soldaten die Grundfähigkeiten zu vermitteln, die sie dann eben in die Lage versetzen, taktische Aufgaben im Bereich der malischen Streitkräfte zu erfüllen. Es sollen auch die Führungsstäbe der malischen Streitkräfte beraten werden, damit sie ihre Führungsaufgaben in allen militärischen Bereichen wahrnehmen können.

Deutsche Soldatinnen und Soldaten übernehmen im Rahmen dieser Mission auch Sicherungsaufgaben zum Schutz der Mission. Außerdem ist das deutsche Kontingent zuständig für die sanitätsdienstliche Versorgung der Mission. Was es, wie man sagen muss, nicht gibt, ist eine Begleitung der malischen Streitkräfte in Einsätze oder eine direkte Unterstützung militärischer Einsätze im Rahmen der Operation MINUSMA oder auch der Operationen malischer Streitkräfte. Das findet nicht statt.

Diese qualitative und quantitative Erweiterung des Auftrages bedeutet, dass der Personaleinsatz für diese Ausbildungsmission auch angepasst wird. Die Personalobergrenze, die bisher bei 180 Soldaten liegt, wird auf 250 Soldaten erhöht. Das Mandat soll bis zum 28. Februar 2015 gelten. Auch hierfür gilt - ich habe es vorhin schon gesagt -, dass die Zustimmung des Deutschen Bundestags notwendig ist.

Frage : Ist die Nachfolge der früheren Bundesbankvizepräsidentin Lautenschläger heute ein Thema gewesen? Vielleicht können Sie mir einmal das Prozedere erläutern: Muss das überhaupt noch einmal förmlich im Kabinett beschlossen werden, oder kann das relativ formlos geschehen?

StS Seibert: Das war heute kein Thema im Kabinett. Das Finanzministerium kann Ihnen möglicherweise über das Verfahren Auskunft geben

Narzynski: Ich kann Ihnen jetzt zum formalen Verfahren keine hundertprozentige Auskunft geben. Ich müsste das nachreichen.

Frage : Herr Seibert, war denn die Ankündigung von Herrn Seehofer, künftig alle Netzprojekte in Bayern auf Eis zu legen, ein Thema in der Kabinettssitzung? Wenn nicht, habe ich gleich die Anschlussfrage: Wie steht die Bundesregierung denn zu dieser Ankündigung?

StS Seibert: Nein, das war kein Thema in der Kabinettssitzung. Ich würde das zuständige Ressort bitten, dazu Stellung zu nehmen.

Dünow: Wenn ich es richtig verstanden habe, hat Herr Seehofer ja keineswegs vorgeschlagen, sämtliche Projekte auf Eis zu legen. Es gibt in Bayern wie auch in vielen anderen Regionen Deutschlands ein paar Debatten. Grundsätzlich ist die Beschleunigung des Netzausbaus ja ein wesentlicher Teil der Energiewende. Das steht auch in dem Eckpunktepapier, das die Bundesregierung in Meseberg beschlossen hat. Insofern gibt es jetzt für uns keinen spezifischen Handlungsbedarf.

Zusatzfrage : Herr Dünow, ich will Ihnen ungern widersprechen, aber er hat schon gesagt, das Kabinett habe sich darauf verständigt, dass die Netzbetreiber ihre Planungen auf Eis legen sollten. Das betrifft für Bayern dann durchaus schon alle Projekte, oder so sieht es Herr Seehofer zumindest ganz offensichtlich. Außerdem hat Staatskanzleichefin Haderthauer gesagt, die Geschäftsgrundlage habe sich geändert, und deswegen gebe es in Bayern Zweifel daran, dass diese Stromtrassen überhaupt gebraucht werden. Ist das richtig? Hat sich die Geschäftsgrundlage geändert?

Dünow: Nein, die Geschäftsgrundlage hat sich natürlich nicht geändert. Auch im Zuge der Reform des EEG werden wir keine Maßnahmen beschließen, die jetzt beim Netzausbau grundsätzliche Änderungen, grundsätzliche Verwerfungen oder grundsätzliche Reduzierungen nach sich ziehen würden. Insofern geht das alles weiter. Das sind ja alles Prozesse, die sehr langfristig geplant sind. Die Debatte über den Netzausbau führen wir in Deutschland auch nicht erst seit gestern, sondern schon seit vielen Jahren. Eigentlich gibt es einen breiten Konsens darüber, dass wir diesen Netzausbau brauchen, um die Energiewende zu einem Erfolg zu machen.

Zusatzfrage : Hat es denn den Versuch einer Kontaktaufnahme des Wirtschaftsministers und SPD-Vorsitzenden mit seinem Vorsitzendenkollegen von der CSU gegeben, oder wird es ihn geben, um diese Frage zu klären und die Unklarheit auszuräumen?

Dünow: Über die Kontaktaufnahmeversuche von Parteivorsitzenden kann ich hier naturgemäß keine Auskunft geben. Aber natürlich stehen die alle in permanentem Kontakt. Sie wissen, dass es vor nicht allzu langer Zeit im Bundeswirtschaftsministerium ein Treffen mit den Energieministern gab, bei dem dieses Thema jedenfalls nicht angesprochen worden ist.

Klar ist: An der einen oder anderen Stelle mag es kleinere Veränderungen geben. Aber die gesamte Struktur des Netzausbaus zur Disposition zu stellen, wäre vermutlich nicht sehr hilfreich.

Frage : Herr Dünow, wenn ich das richtig sehe, dann ist dieser Netzausbau doch schon beschlossen, und zwar auf Bundesebene und auch im Bundesrat. Deswegen lautet meine Frage: Welche Relevanz hat es überhaupt, wenn Herr Seehofer jetzt plötzlich "Ohne uns" sagt? Kann er das einfach so per Ankündigung wieder rückabwickeln?

Dünow: Sie haben recht, dass es natürlich in der Vergangenheit eine ganze Reihe von Gesetzen gegeben hat, die den Netzausbau sowohl auf der konkreten planerischen Ebene als auch auf der Grundsatzebene vorangetrieben haben. Die sind alle verabschiedet worden. Das Recht gilt. In der konkreten Umsetzung vor Ort hat das Land Bayern - wie andere Länder, die betroffen sind, auch - natürlich erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten. Inwiefern die Ankündigung jetzt unmittelbare Relevanz entwickelt, müssten Sie naturgemäß in München erfragen.

Zusatzfrage : Dann möchte ich aber noch einmal an den Einwurf des Kollegen erinnern: In Bayern heißt es ja nicht "Wir können noch einmal über das Wie reden", sondern es wird ja der ganze Trassenausbau als solcher infrage gestellt.

Dünow: Auch das müssen Sie, wie gesagt, die Bayern fragen. Aus Sicht der Bundesregierung und aus Sicht des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums hat der Ausbau des Netzes - eines Netzes, das historisch gewachsen ist, aber den zukünftigen Anforderungen vermutlich nicht mehr gewachsen sein wird, weil es einfach erhebliche strukturelle Veränderungen geben wird - weiterhin eine große Priorität, und das werden wir so auch umsetzen. Aber wie alles bei der Energiewende funktioniert auch der Netzausbau, wie gesagt, nur im Konsens mit allen Beteiligten. Insofern wird sicherlich noch das eine oder andere Gespräch geführt werden.

Frage: Ich habe zwei Fragen an das Finanzministerium zum Thema Steuerbetrug. Zum einen hat Herr Meister heute Morgen im Deutschlandfunk angekündigt, dass diese Regelung zur Selbstanzeige vonseiten der Bundesregierung möglicherweise verschärft werden wird. Können Sie schon Genaueres dazu sagen, in welche Richtung die Überlegungen des Finanzministers gehen?

Zweite Frage: Gibt es angesichts dieser ganzen prominenten Steuerbetrugsfälle, die gerade herauskommen, Überlegungen, das damals geplante und ja geplatzte Steuerabkommen mit der Schweiz doch noch einmal neu anzugehen?

Narzynski: Zu Einzelfällen, auch wenn Sie jetzt nicht spezifisch danach gefragt haben, können wir hier ja nichts sagen. Außerdem möchte ich vielleicht darauf hinweisen, dass wir diese Debatte im Herbst des vergangenen Jahres schon einmal geführt haben, und wir sind jetzt eben - darauf hat Herr Meister auch hingewiesen - auch weiter.

Es gibt gemeinsame Vorschläge von Bund und Ländern dazu, was man im Bereich der strafbefreienden Selbstanzeige ändern könnte. Das ist ein Verfahren, das im Herbst 2013 nach der Debatte, die in etwa genauso geführt worden ist, wie sie heute geführt wird, entschieden worden ist. Man hat gesagt: Wir wollen uns auf Ebene der Fachleute der Finanzministerien von Bund und allen Ländern zusammensetzen und zu gemeinsamen Vorschlägen kommen. Das ist ein geordnetes Verfahren, das damals verabredet worden ist. In diesem geordneten Verfahren sind wir jetzt eben bei dem Stand angekommen, dass solche Vorschläge auf dem Tisch liegen, dass diese jetzt noch einmal von Bund und Ländern begutachtet werden müssen und dass es dann eine letztendliche Entscheidung auf Ebene der Finanzministerkonferenz dazu geben wird, welche Veränderungsvorschläge man politisch befürwortet. Diese Veränderungsvorschläge werden dann sicherlich ihren Weg in ein Gesetzgebungsverfahren finden.

Herr Meister hat ja auch einzelne dieser Vorschläge genannt, die auf dem Tisch liegen. Das betrifft zum Beispiel die Frist, bis zu deren Ablauf ein Steuerpflichtiger Steuern nacherklären muss, wenn er von der Selbstanzeige profitieren möchte. Wir haben ja im Moment die Situation, dass man Steuern nacherklären muss, wenn man die strafbefreiende Wirkung haben möchte, und zwar für alle Straftaten, die nicht verjährt sind. Die Verjährungsfrist beträgt in aller Regel fünf Jahre. Wir können das allerdings aus steuerrechtlicher Sicht, also aus Verwaltungssicht, in der Regel bis zu zehn Jahre lang rückwirkend korrigieren. Das heißt, wir haben eine Anforderung im Bereich der Selbstanzeige, die nicht vollumfänglich das ausschöpft, was eigentlich verwaltungsrechtlich an Korrekturmöglichkeiten und Nachbelastungen des Steuerpflichtigen möglich wäre. Es ist sicherlich eine Möglichkeit, dass man hierbei zu einer Angleichung in dem Sinne kommt, dass man sich bei beidem an diesen zehn Jahren orientiert.

In Bezug auf die Schweiz gab es ja auch schon mehrfach öffentliche Aussagen. Das Abkommen, das mit der Schweiz geschlossen worden ist, kann so nicht wieder aufleben. Das ist bedauerlich. Mit dem Abkommen wären ja erhebliche steuerliche Mehreinnahmen verbunden gewesen. Aber dieses Abkommen ist in der Form, in der es vereinbart worden ist, nicht mehr möglich.

Wir reden jetzt, wenn man sich die Bestandteile des Abkommens anschaut, hinsichtlich der zukünftigen zutreffenden Besteuerung von Zinseinnahmen bei Vermögen, die in der Schweiz, in anderen Staaten innerhalb der Europäischen Union oder in Staaten im näheren Umfeld der Europäischen Union liegen, über die Frage, wie man diese Besteuerung über einen Informationsaustausch sicherstellt. Das sind Gespräche, die auf der europäischen Ebene mit den entsprechenden Staaten stattfinden sollen, zum einen innerhalb der EU - dort haben wir ja noch keine vollumfängliche Lösung erreicht -, aber zum anderen auch mit unseren Nachbarstaaten. Sie wissen, dass es innerhalb der EU die Initiative gibt, die insbesondere auch Deutschland vorangetrieben hat, dass wir zu einer Annäherung an das FATCA-Verfahren kommen, und das wird man dann auch mit den umliegenden Staaten zu besprechen haben.

Zusatzfrage: Sie sagten ganz apodiktisch, das Abkommen sei so nicht mehr möglich. Warum eigentlich nicht?

Narzynski: In dem Abkommen sind bestimmte Fristregelungen enthalten, die nicht mehr funktionieren. Wir haben die Situation, dass damals Zahlungen in Bezug auf zu jenem Zeitpunkt unverjährte Steuerstraftaten vereinbart worden waren. Die sind inzwischen verjährt. Die Nachzahlungen, die sich auf die inzwischen verjährten Straftaten beziehen, sind hinfällig. Dieses Geld ist verloren. Insofern kann man das Abkommen praktisch nicht wieder 1:1 aus der Schublade ziehen, zumal wir hinsichtlich des Punktes, auf den ich eben auch hingewiesen hatte - die Sicherstellung der Besteuerung in der Zukunft -, im Moment auch inhaltlich auf einer anderen Ebene miteinander reden, nämlich auf der europäischen Ebene.

Frage : Ist dieses Thema noch einmal in der Kabinettssitzung angesprochen worden, auch angesichts einer Reihe von Namen, die in den letzten Tagen gefallen sind? Gab es vielleicht die Frage "Habt ihr alle noch einmal überlegt, ob bei euch alles okay war?" oder eine Aufforderung in diesem Sinne?

An das Finanzministerium zum Zeitplan: Herr Meister hat gesagt, für den nächsten Monat könne man erwarten, dass sich die Staatssekretäre mit diesen Vorschlägen der Fachleute befassen würden. Wann kann man denn damit rechnen, dass wir eine gesetzliche Regelung bekommen? Es heißt, wie Sie richtig sagten, die Diskussion sei schon mehrfach geführt worden. Eigentlich müsste man ja relativ schnell an die Umsetzung gehen können, zumal ja alle Bundesländer an der Facharbeitsgruppe beteiligt waren.

StS Seibert: Meinen Antwortteil kann ich kurz machen: Das war in der Kabinettssitzung kein Thema.

Narzynski: Hinsichtlich des Zeitplans: Als wir die Debatte im Herbst geführt haben, ist verabredet worden, dass man sich relativ schnell auf der Fachebene verständigen wird. Das ist geschehen. Es sind einvernehmlich mit allen Finanzministerien der Länder Vorschläge erarbeitet worden. Der nächste Punkt, der ansteht, ist, dass sich die Staatssekretäre von Bund und Ländern mit den Vorschlägen, die vorliegen, beschäftigen werden. Das ist für März geplant.

Im Anschluss werden sich dann die Finanzminister von Bund und Ländern damit beschäftigen und sozusagen die politische Entscheidung in Bezug darauf treffen, welche konkreten Veränderungen man unterstützt. Das ist eine Frage, die in der Finanzministerkonferenz besprochen werden muss. Das ist zunächst eine Finanzministerkonferenz der Finanzminister der Länder unter Beteiligung des Bundes. Die Tagesordnungen der Finanzministerkonferenz legen die Länder fest. Aber wir gehen davon aus, dass das bald passieren kann. Wenn wir dann an dem Punkt angelangt sein werden, dass wir eine politische Übereinkunft haben und dass wir das zwischen Bund und Ländern konsensuell vorschlagen können, dann wird das auch sehr schnell in ein Gesetzgebungsverfahren übergehen können.

Frage: Herr Narzynski, Sie hatten jetzt die Harmonisierung beziehungsweise Verschärfung der Verjährungsfristen als ein Beispiel genannt. Wie wahrscheinlich ist es denn, dass Obergrenzen für eine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige auch in diesen Vorschlägen landen und dann in der Finanzministerkonferenz diskutiert werden?

Narzynski: Ich kann den Ergebnissen der Finanzministerkonferenz hier jetzt nicht vorgreifen.

Zuruf: Danach habe ich auch nicht gefragt!

Narzynski: Ich kann auch nicht Wahrscheinlichkeiten einschätzen. Die Finanzministerkonferenz setzt sich aus den 16 Finanzministern der Länder und dem Bundesfinanzminister zusammen. Ich kann hier jetzt keine Wahrscheinlichkeitsprognose dazu abgeben, was dann die politische Entscheidung in dieser Finanzministerkonferenz sein wird.

Zusatzfrage: Es ging ja auch um die Vorschläge der Fachleute. Ist darin das enthalten, was jetzt politisch diskutiert wird, also unter Umständen eine Obergrenze für die strafbefreiende Wirkung einzuführen?

Narzynski: Es ist enthalten, dass man sich die jetzt schon bestehende Grenze für die strafbefreiende Wirkung noch einmal im Einzelnen anschauen wird. Bereits jetzt ist es ja der Fall, dass wir schon 2011 eine Verschärfung hinsichtlich der strafbefreienden Selbstanzeige vorgenommen haben. Wir haben 2011 eingeführt, dass bei Hinterziehungsbeträgen, die bei über 50.000 Euro liegen, die Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend wirkt, sondern stattdessen ein Strafverfolgungshindernis eintritt. Das ist aus juristischer Sicht ein bedeutsamer Unterschied. Ich gebe zu: Das ist im Endeffekt ein sehr ähnliches Ergebnis, das man damit erzielt. Aber es gibt schon jetzt eine Grenze für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige. Diese Grenzziehung bei 50.000 Euro und die weiteren Folgen, die daran hängen - dazu gehört insbesondere der weitere Zuschlag in Höhe von 5 Prozent auf den hinterzogenen Betrag, der also noch zu den Zinsen in Höhe von jährlich 6 Prozent hinzukommt, die sowieso auf den hinterzogenen Betrag zu zahlen sind -, sollen noch einmal überprüft werden. Es gibt verschiedene Vorschläge dazu, wie man auch dabei zu einer Neuregelung kommen wird.

Frage: Nun gibt es die Kritik des Präsidenten des Bundesfinanzgerichtshofs, der gesagt hat, dass - abgesehen von diesen ganzen Diskussionen um Höchstgrenzen und um das teilweise oder gänzliche Abschaffen der Selbstanzeige - das gegenwärtige Verfahren so kompliziert sei, dass es eigentlich kaum möglich sei, sich dabei rechtlich korrekt zu verhalten. Gibt es dazu auch eine Position des Bundesfinanzministeriums?

Narzynski: Ich kann die Kritik eines Richters am Bundesgerichtshof jetzt nicht kommentieren. Allerdings ist es sicherlich so, dass es möglich ist, seinen steuerlichen Pflichten nachzukommen.

Zusatzfrage: Sie sollen ja auch nicht seine Position kritisieren. Es geht darum, dass das eine Kritik an dem Gesetz ist, das Sie momentan praktizieren. Er sagt: Im Prinzip sind die rechtlichen Bestimmungen, die jetzt aufgrund der letzten rechtlichen Novelle der Selbstanzeigeverordnung eingeführt worden sind, so kompliziert, dass sie im Regelfall eigentlich gar nicht einzuhalten sind.

Narzynski: Ich halte es, wie gesagt, für absolut möglich, seinen steuerlichen Pflichten nachzukommen, auch nachträglich. Dass es, wenn man seinen steuerlichen Pflichten über einen längeren Zeitraum hinweg nicht nachgekommen ist, komplizierter wird, sich korrekt zu verhalten, mag aus tatsächlichen Gründen so sein. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass man erstens die Anforderung hat, sich steuerlich korrekt zu verhalten, und dass es auch zweitens jedem möglich ist, sich dieser Anforderung entsprechend zu verhalten.

Frage: Ich habe zwei Fragen an das Arbeitsministerium. Frau Küchen, es gibt die Meldung, dass die Zahl der Menschen mit geringfügiger Beschäftigung, also mit Minijobs neben ihrer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, im Zehnjahreszeitraum stark angestiegen ist. Ich habe inzwischen gelernt, dass der Anstieg von 2012 auf 2013 eigentlich nicht mehr so bedeutend ist. Erste Frage: Warum ist diese Entwicklung zwischen 2012 und 2013 sozusagen gestoppt worden? Können Sie dazu etwas sagen?

Zweitens: Trotzdem liegt diese Zahl der Minijobber ja auf hohem Niveau. Sieht die Bundesregierung einen Anlass, dabei gegenzusteuern? Wenn ja, wie?

Küchen: Erst einmal vielen Dank für die Frage. Wir behandeln dieses Thema ja immer wieder hier in der Bundespressekonferenz.

Wie Sie schon richtig ausgeführt haben, gibt es jetzt am aktuellen Rand keine Zunahme mehr bei denen, die einen Minijob quasi als Nebenerwerb zu einer sozialversicherungspflichtigen regulären Tätigkeit ausüben.

Was die Stagnation anbelangt, kann ich nur mutmaßen. Uns liegen keine Kenntnisse dazu vor, woran das liegen könnte. Die Zahl bewegt sich aber auch schon über mehrere Jahre relativ konstant. Sie wissen, dass es 2003 eine Gesetzesreform und somit die Versicherungsfreiheit gab. Danach gab es einen deutlichen Anstieg dieser Tätigkeiten im Nebenerwerb. In den letzten Jahren sehen wir das eher in einer konstanten Entwicklung.

Zur Motivation, warum man neben einer sozialversicherungspflichtigen Stelle zusätzlich einen Minijob ausübt, kann man keine einfachen Erklärungen liefern, und davor kann ich auch nur warnen. Es gibt keine repräsentativen Befragungen oder Statistiken dazu. Auch Forscher weisen immer wieder daraufhin, dass - ich sage es einmal umgangssprachlich - in Deutschland einfach insgesamt mehr Arbeit erledigt werden muss und es häufig auch für Leute, die in Teilzeit beschäftigt sind, zum Beispiel günstiger ist, noch nebenher einen Minijob anzunehmen, statt Überstunden zu machen. Das ist aber nur ein Aspekt.

Bei denjenigen, die auf den Hinzuverdienst angewiesen sind, muss man ganz genau hinschauen und nach den Ursachen fragen. Ist es die schlechte Bezahlung? Dann ist es zum Beispiel richtig, Mindestlöhne auszuweiten oder einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zu vereinbaren und zu verabschieden, wie er jetzt auf der Agenda steht. Wenn es bei Frauen eine ungewollte Teilzeittätigkeit ist, die eigentlich mehr arbeiten wollen, dann wird auch dieser Weg in dieser Legislaturperiode beschritten werden. Es kann natürlich auch immer der Grund sein, dass jemand eine Anschaffung plant, für die im normalen Haushaltsbudget nicht genug Geld vorhanden ist. Auch das kann ein Grund für einen Minijob sein. Die Gründe können also vielfältig sein. Wir sehen jetzt hier keinen aktuellen gesetzgeberischen Bedarf.

Zusatzfrage: Wenn Sie keinen gesetzgeberischen Bedarf sehen, ist es also nicht Ziel der Bundesregierung, mehr Menschen sozusagen in Vollzeit zu bringen und die Zahl dieser geringfügig Beschäftigten zu begrenzen?

Küchen: Über diesen gesamten Zeitraum, der hier genannt ist, gab es auch einen Aufwuchs der sozialversicherungspflichtigen regulären Beschäftigung. Deswegen gibt es ein Nebeneinander und einen Aufwuchs auf beiden Seiten. Das gestaltet sich jetzt nicht dramatisch. - Danke.

Frage: Ich möchte den Regierungssprecher gerne etwas fragen. Herr Seibert, waren die Berichte über die Abhörung der Telefonkommunikation des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder heute Thema im Kabinett?

Zweite Frage. Wie beurteilen Sie die Berichte?

Dritte Frage. Könnten diese Berichte möglicherweise Auswirkungen auf das Engagement der Bundeskanzlerin bei der Aufarbeitung der NSA-Affäre und ihren Elan haben, dabei möglicherweise zu Fortschritten zu kommen?

StS Seibert: Zu Ihrer ersten Frage: Nein, im Kabinett waren diese Berichte kein Thema. Nichtsdestotrotz hat die Bundesregierung natürlich diese neuesten Berichte über mögliche Aktivitäten der US-Nachrichtendiente zur Kenntnis genommen. Ich muss Ihnen sagen, dass uns zu diesen Hinweisen keine eigenen Erkenntnisse vorliegen.

Ich möchte bei der Gelegenheit auch noch einmal sagen: Es geht nicht in erster Linie um die Bundeskanzlerin oder um einen möglicherweise auch betroffenen Altbundeskanzler. Es geht insgesamt um den Schutz der Rechte der Bürger in Deutschland. Es geht um das Vertrauen, das in einer Partnerschaft notwendig ist. Darüber reden wir mit den Vereinigten Staaten von Amerika so, wie die Bundeskanzlerin es in ihrer Regierungserklärung auch sehr klargemacht hat. Wir reden darüber, dass man am Ende, wenn man dieses Vertrauen, das in einer Partnerschaft nötig ist, beschädigt, nicht mit mehr, sondern mit weniger Sicherheit dasteht. Das ist eine allgemeine Bemerkung, die ich dazu machen kann.

Zu den konkreten Hinweisen, die es jetzt gibt, kann ich hier nicht Stellung nehmen, weil es bisher keine eigenen Erkenntnisse der Bundesregierung dazu gibt.

Frage : Herr Seibert, Sie hatten am Montag schon die Klage des Chaos Computer Clubs und anderen angesprochen. In Ihrer Antwort haben Sie den Vorwürfen der Beschwerdeführer nicht widersprochen. Warum nicht?

Eine zweite Frage. Die Schweizer Bundesregierung hat heute verkündet, dass sie kritische Infrastruktur nur noch von Schweizer Unternehmen behandeln lassen möchte. Wie ist das in Deutschland? Gibt es hier Überlegungen, das auch weiter einzuschränken und ausländische Firmen von kritischen Infrastrukturen fernzuhalten?

StS Seibert: Zu der letzten Frage würde ich an den Kollegen vom Innenministerium übergeben, denn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das uns da ja sehr wertvolle Dienste leistet, gehört zum BMI.

Ich kann noch einmal wiederholen, was ich am Montag gesagt habe: Jeder hat in Deutschland das Recht, eine Strafanzeige zu erstatten. Ich kann und muss für die Bundesregierung dafür nicht Stellung nehmen. Ich kann aber sagen, dass wir der Prüfung, die der Generalbundesanwalt dieser Anzeige sicherlich zukommen lassen wird, mit Gelassenheit entgegensehen.

Spauschus: Wie Sie vielleicht wissen, hat es in der letzten Legislaturperiode bereits einen Entwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz gegeben, dessen Zielrichtung es ja gerade war, einerseits den Schutz kritischer Infrastrukturen durch die Schaffung von Mindeststandards in diesen Branchen und andererseits durch die Einführung einer Meldepflicht zu erhöhen. Das IT-Sicherheitsgesetz ist in der letzten Legislaturperiode nicht mehr zustande gekommen.

Es ist aber jetzt im Koalitionsvertrag vorgesehen, ein solches IT-Sicherheitsgesetz auf den Weg zu bringen. Dazu laufen momentan die Vorbereitungen. Ich glaube nicht, dass das eins zu eins der Entwurf wie in der letzten Legislaturperiode sein wird. Man wird vor den Entwicklungen, die es in den letzten Monaten gegeben hat, nicht die Augen verschließen können. Insofern wird es möglicherweise einen etwas modifizierten oder erweiterten Gesetzentwurf zur IT-Sicherheit geben. Zielrichtung dieses Gesetzentwurfs wird der Schutz kritischer Infrastrukturen sein. Wie das im Einzelnen umgesetzt wird, muss man sehen. Es ist, wie gesagt, schon etwas Entsprechendes im Koalitionsvertrag vorgesehen.

Frage : Herr Seibert, die "Süddeutsche Zeitung" schreibt heute unter Berufung auf ungenannte Quellen, wohl auch BND-Quellen, dass das betreffende Handy der Bundeskanzlerin gar nicht von der Bundeskanzlerin zu einer Überprüfung übergeben worden sei, ob dort meinetwegen Spionagesoftware aufgespielt worden sei. Ist das richtig?

StS Seibert: Ich gebe hier keine Auskunft über die Kommunikationsausstattung der Bundeskanzlerin und auch nicht über die Maßnahmen, die ergriffen werden, um diese Kommunikationsausstattung sicher zu machen. Aber es sind Maßnahmen ergriffen; davon können Sie ausgehen.

Frage : Herr Staatssekretär, beziehen sich diese Maßnahmen, von denen Sie sprechen, ausschließlich auf die Kommunikationsinstrumente der amtierenden Kanzlerin und von amtierenden Regierungsmitgliedern oder auch auf die drei noch lebenden Altkanzler?

StS Seibert: Ich kann Ihnen keine Auskunft über die Kommunikationsausstattung der Altbundeskanzler geben. Dazu bin ich nicht in der Lage.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMI zum Thema BSI. Es ist offenbar schon seit September dem BSI bekannt, dass 16 Millionen Daten beziehungsweise Email-Adressen gehackt wurden.

Erste Frage. Warum hat es so lange gedauert, bis das BSI tatsächlich tätig geworden ist? Es ist ja nicht nur dieser eine Monat, von dem bislang die Rede war, sondern es sind jetzt vier Monate.

Zweite Frage. Das BMI will das BSI mit mehr Geld ausstatten. Gibt es schon eine Zahl, die Sie nennen können?

Dritte Frage. Dass diese Daten gehackt worden sind, ist ja wohl erst im Zusammenhang mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bekannt geworden. Ist es mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen, dass diese Datensätze öffentlich gemacht worden sind?

Spauschus: Vorab zur zweiten Frage: Die Haushaltsverhandlungen laufen. Ich kann Ihnen also aktuell noch keine Zahlen mitteilen. Der Minister hat aber seine Zielrichtung deutlich gemacht, das BSI stärken zu wollen. Wie gesagt, vor dem Hintergrund der laufenden Haushaltsverhandlungen kann ich Ihnen dazu keine näheren Angaben machen.

Ich würde gerne noch einmal das Verfahren chronologisch darstellen, weil dabei, glaube ich, einiges durcheinandergeraten ist:

Es ist so, dass im Zuge eines verdeckten Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Verden in Botnetzen online Zugangsdaten, bestehend aus Email-Adressen und Passwörtern, gefunden wurden. Bei der von den zuständigen Ermittlungsbehörden durchgeführten Analyse der Daten wurde deutlich, dass sich darunter dann auch Email-Adressen aus der Bundesverwaltung und des Deutschen Bundestages befanden; darüber ist ja auch schon berichtet worden.

Die zuständige Staatsanwaltschaft übermittelte daraufhin am 12. August 2013 über das Bundeskriminalamt einen Datensatz mit ca. 600 Email-Adressen aus der Bundesverwaltung und 17 Adressen aus dem Deutschen Bundestag zur Information der Betroffenen über den zentralen IT-Dienstleister des Bundes an das BSI. Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag für die IT-Sicherheit in der Bundesverwaltung hat das BSI die IT-Sicherheitsbeauftragten der betroffenen Behörden informiert und zur Überprüfung der jeweiligen Accounts aufgefordert. Auf Nachfrage des BSI hat dann die ermittelnde Polizei weitere 14 Mail-Adressen von betroffenen Abgeordneten, Mitarbeitern beziehungsweise Funktionsadressen aus dem Bereich des Deutschen Bundestags übermittelt.

Die Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an das BSI im August 2013 nicht alle Email-Adressen des Bundestags abschließend identifiziert werden konnten, beruht darauf, dass zum damaligen Zeitpunkt die entsprechende Analyse durch die ermittelnde Polizei noch andauerte.

Infolge dieser Datenübermittlung, die eben aus August 2013 stammt, wurde deutlich, dass es sich bei den übermittelten Daten um einen Ausschnitt aus einem Gesamtdatenbestand handelt. Das heißt, diese 600 Daten, die man bekommen hatte, mussten auch erst einmal analysiert werden. Es wurden dann verschiedene Gespräche geführt. In Abwägung der Interessen des verdeckten Ermittlungsverfahrens und der Notwendigkeit einer Warnung der vom Datendiebstahl betroffenen Internetnutzer wurde das BSI dann von der ermittelnden Behörde gebeten, ein technisches Verfahren zu konzipieren, das datenschutzkonform, sicher und stabil die Information der Betroffenen ermöglicht.

Um das laufende Ermittlungsverfahren zu schützen und auch der Sensibilität der gestohlenen digitalen Identitäten gerecht zu werden, war dabei eine vertrauliche und sorgfältige Prüfung und Abstimmung des Konzepts mit der zuständigen Staatsanwaltschaft, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und dem BMI erforderlich. Die Freigabe und Übermittlung des Gesamtdatenbestandes durch die zuständige Staatsanwaltschaft erfolgte dann aber erst am 19. Dezember 2013. Insofern ist Ihre Angabe, dass bereits im September alle Daten vorgelegen haben, nicht richtig.

Frage : Herr Spauschus, wann war denn bekannt, dass es sich um diesen mordsmäßigen Umfang von 16 Millionen Datensätzen handelte? Können Sie das sagen? Das wurde alles sorgfältig geprüft und übermittelt, aber wann war denn dieser Umfang klar?

Spauschus: Wann das bekannt war, weiß ich nicht. Aber am 19. September 2013 wurde ein Datenbestand in diesem Umfang übermittelt. Von daher: spätestens dann.

Zusatzfrage : Sie sagten, es sind fast 30 Bundestagsabgeordnete betroffen gewesen. Gibt es, ohne in den Einzelfall zu gehen, Erkenntnisse, was bei denen passiert ist?

Spauschus: Davon ist mir nichts bekannt. Die Betreffenden wurden vom BSI informiert. Man muss sich das auch so vorstellen: Sie verwenden ja manchmal Email-Adressen und Passwörter für ganz viele Anwendungen. Das heißt, es muss sich auch nicht um sensible Informationen gehandelt haben. Es ging also wirklich nur darum, die Betreffenden zu informieren, damit sie selber in den Fällen, in denen diese Email-Adresse eingesetzt wurde, entsprechende Maßnahmen ergreifen konnten.

Zusatzfrage : Was die Bundesverwaltung angeht, waren es ja 600 Mail-Adressen. Welche Teile der Bundesverwaltung hat das denn besonders betroffen?

Spauschus: Dazu habe ich keine konkrete Aufschlüsselung. Ich müsste gucken, ob ich das noch weiter konkretisieren kann.

Zusatz : Das wäre ja interessant. 600 Mail-Adressen sind ja schon eine Nummer.

Frage : Eine Frage an den Regierungssprecher zu einer Studie der EZB, die zwar alt ist - sie ist vom letzten April -, die aber durch den heutigen Titel der "Bild"-Zeitung wieder aktuell ist. Diese titelt, dass die Griechen doppelt so vermögend wie die Deutschen sind. Die Kernaussage dieser Studie ist, dass die Deutschen in der gesamten Eurozone die kleinsten Vermögen haben. Die Bundeskanzlerin hat sich damals, wenn ich mich richtig erinnere, kritisch zu dieser Studie geäußert. Sie hat gesagt, dass die Statistik verzerrt ist. Sie hat auch gesagt, dass die Deutschen reicher sind, als die EZB es vermutet. Können Sie uns die Position der Bundeskanzlerin noch einmal erläutern?

StS Seibert: Nein, das muss ich Ihnen nachreichen. Ich könnte Sie bitten, das in den Protokollen der Regierungspressekonferenz irgendwann im Sommer des letzten Jahres nachzulesen, als das Thema schon einmal hochkam. Ich müsste Ihnen das nachreichen.

Frage: Ich habe eine Frage zu dem Überraschungsbesuch der Verteidigungsministerin in Afrika. Zu diesem Besuch gab es bis jetzt keine Details. Können Sie uns sagen, wohin die Reise geht, gibt es ein Ziel oder mehrere Ziele, welche Dauer und welches Programm hat die Reise?

Zum Mali-Einsatz: Die Obergrenze für diesen Einsatz soll ja erhöht werden. Mit welchen Kräften und wann soll die deutsche Präsenz dort aufgestockt werden?

Dienst: Der Besuch in Afrika findet statt, und er kommt überraschend; das haben Sie richtig gesagt. Mehr kann ich im Moment auch nicht sagen, weil es schlichtweg Sicherheitsgründe hat, dass wir über Bewegungsprofile in Einsatzregionen vorher nicht zu viele Auskünfte geben. Sie können sich aber sicher sein, dass Sie rechtzeitig erfahren, wo die Ministerin landet und dann ist. Im nächsten Schritt werden Sie dann wieder erkennen, wo sie landet und wo sie dann ist, und irgendwann wird sie auch wieder hier zu Hause sein.

Zusatzfrage: Sie ist schon abgeflogen?

Dienst: Sie ist schon abgeflogen. Das haben wir aber auch per Pressestatement bekanntgegeben. Die Ministerin hat direkt vor dem Abflug ein Pressestatement gegeben, bei dem Ihre Kolleginnen und Kollegen gegenwärtig waren, und Sie haben das, soweit Sie an unseren Verteiler angeschlossen sind, auch erhalten. Das letzte Wort der Ministerin war: "Ich fliege jetzt nach Afrika, um mir ein Bild vor Ort zu machen."

Zu Ihrer ins Detail gehenden Frage, um wie viele und wann die Präsenz erhöht wird: Dazu ist zu sagen, dass wir hinsichtlich der exakten Konfiguration, mit der wir zukünftig in Mali antreten, natürlich auch immer von den Planungen der Europäischen Union abhängig sind. Es handelt sich hier ja nicht um eine deutsche, sondern um eine europäische Mission, an der wir teilhaben. Die Fortschreibung des sogenannten Operationskonzeptes für diesen Ausbildungstakt, mit dem in der Europäischen Union letztendlich das in konkrete Planung umgesetzt wird, was Herr Seibert eben im Rahmen der Mandatsbefassung angesprochen hat, wird irgendwann im Mai zu erwarten sein. Im Mai werden wir also auch sagen, wo und in welcher Form wir die zusätzlichen Kräfte ausbringen werden. Jetzt ist erst einmal beschlossen, dass wir sie ausbringen können. Wie das konkret aussehen wird, werden wir dann im Einzelfall in Abhängigkeit sehen.

Vorsitzender Hebestreit: Gibt es weitere Fragen zur Reise der Ministerin in ein afrikanisches Land?

Dienst: Zumindest das kann ich sagen: in afrikanische Länder. So viel ist noch drin.

Zusatzfrage: Das heißt, sie besucht mehr als ein Land?

Dienst: Ja.

StS Seibert: Das war jetzt messerscharf.

Vorsitzender Hebestreit: Ja, wir kommen voran!

Frage: Eine Frage an Ewert vom Verkehrsministerium: Es ist durchgesickert, dass im vergangenen Jahr 192 Millionen Euro bei den Bundeswasserstraßen nicht verbaut werden konnten. Können Sie etwas Genaueres zu den Gründen sagen? Warum ist das nicht gelungen?

Dr. Ewert: Die Zahlen sind richtig. Es ist allerdings so, dass wir im letzten Jahr verschiedenste Investitionen wegen des Hochwassers an der Elbe und in anderen Regionen nicht tätigen konnten. Wir haben auch gewisse Rückstände bei Planungsverfahren gehabt. Die Ausschreibung am Nord-Ostsee-Kanal hat sich etwas unvorhergesehen in die Länge gezogen. Es gibt also durchaus Gründe für diese Summe, die nicht verbaut werden konnte. Die Planungsfortschritte, die dieses Jahr zu erwarten sind, werden aber Anlass zur Hoffnung geben, dass es mit der Umsetzung der Investitionen, die nötig sind - denn wir haben ja auch im Bereich der Wasserstraßen einen gewaltigen Sanierungsstau - künftig etwas schneller vorangeht.

Zusatzfrage: Können Sie einen Zusammenhang mit der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sicher ausschließen?

Dr. Ewert: Ja.

Zusatzfrage: Wie sieht es bei den anderen Verkehrsträgern - Straße, Schiene - aus, sind da auch Gelder liegen geblieben?

Dr. Ewert: Da ist das Verfahren sowieso ein etwas anderes; da kann auch zwischen den Ländern, die ja die Auftragsverwaltung haben, hin- und hergeschoben werden. Das kann man aber noch nicht abschließend bewerten, denn die Zahlen werden noch gesammelt.

Frage : Herr Schäfer, nachdem gestern der deutsche Botschafter in der Ukraine ein freundschaftliches Gespräch im Außenministerium hatte: Wie steht die Bundesregierung denn zu Sanktionsforderungen, wie sie zum Beispiel der Europapolitiker Brok ausspricht, ein Finanzpaket an eine Verfassungsänderung oder eine Wahlrechtsreform zu knüpfen?

Schäfer: Ich nehme an, dass Sie und all diejenigen, die über die Äußerungen des deutschen Außenministers von vorgestern Abend in den "Tagesthemen" geschrieben haben, sie auch gelesen haben. Wer sie gelesen hat, der wird festgestellt haben, dass das letztlich keine Änderung der deutschen Haltung beinhaltet. Es kann der Moment kommen - so hat es der Minister bereits vorher gesagt -, ab dem Sanktionen von der Europäischen Union und vielleicht auch von anderen verhängt werden sollten, nämlich dann, wenn die Lage vor Ort das als geboten erscheinen lässt. Jetzt ist aber sicherlich nicht der Moment, konkrete Bedingungen zu definieren, sondern jetzt ist der Moment, Frau Ashton bei ihren Bemühungen für politische Gespräche zu einer Lösung der Krise zu unterstützen. Wie Sie wissen, hält sich die Hohe Beauftragte für die europäische Außenpolitik zurzeit in Kiew auf. Ihre Bemühungen unterstützen wir mit voller Kraft. Es bleibt dabei: Die Androhung von Sanktionen - so hat es der Außenminister vorgestern Abend formuliert - steht, aber es gibt keinen Anlass, darüber jetzt in concreto in Form von Voraussetzungen, Bedingungen oder anderen Details zu sprechen.

Zusatzfrage : Also verstehe ich Sie richtig, dass solche Bedingungen im Moment eher kontraproduktiv sind, was die Verhandlungen betrifft?

Schäfer: Ich überlasse Ihnen die Bewertung, ob Sie das für kontraproduktiv oder nicht halten. Jedenfalls ist die Haltung des Außenministers so, wie ich sie Ihnen geschildert habe. Jetzt geht es darum, dass der Dialog, der sporadisch weitergeht und der hier und da auch an der mangelnden Bereitschaft der Regierung krankt, sich zu bestimmten Zeitpunkten auf diese Gespräche einzulassen, wieder in Gang kommt, und dass es vor allen Dingen im Parlament, aber auch zwischen den politisch handelnden Personen jetzt bei den Fragen, die auf dem Tisch liegen, zu Annäherungen kommt. Da geht es um die Freilassung von Gefangenen und da geht es auch um Fragen der Regierungsbildung. Immerhin ist ja der Regierungschef Asarow vor einiger Zeit zurückgetreten und es gibt nur noch eine amtierende ukrainische Regierung. Das ist doch eine gute Gelegenheit, darüber zu sprechen, unter welchen Bedingungen, unter welchen Voraussetzungen eine Regierung gebildet werden kann, die vielleicht eine Machtteilung vorsieht.

Frage POP: Noch einmal zu Griechenland: Die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet aus Brüssel, dass es Gespräche darüber gebe, dass die Rückzahlungs-Deadlines für die griechischen Kredite um 50 Jahre verschoben werden könnten und die Zinsen um 50 Basispunkte gesenkt werden könnten. Wäre das im Sinne der Bundesregierung, könnte sich die Bundesregierung also vorstellen, die Rückzahlung der Kredite hinauszuzögern?

Narzynski: Es gibt aus unserer Sicht keinen neuen Stand in Bezug auf Griechenland. Wir sind nach wie vor in der Situation, dass im Moment darüber zu entscheiden ist, wie das laufende Review-Verfahren der Troika abgeschlossen wird. Wir haben ein großes Interesse daran, dass das alsbald passiert. Daneben gibt es die weitere Diskussion darüber - die auch schon wiederholt geführt worden ist -, was gegebenenfalls nach Abschluss des laufenden Programms stattfinden könnte. Dazu gibt es überhaupt nichts Neues. Es ist ja schon häufiger signalisiert worden, dass man darüber wird reden müssen.

Frage: Herr Seibert, können Sie uns Informationen über die Atmosphäre der gestrigen Gespräche zwischen der Bundeskanzlerin und dem türkischen Ministerpräsidenten geben? Was für einen Platz haben zum Beispiel die innenpolitischen Entwicklungen eingenommen? Konnte Ministerpräsident Erdogan die Bundeskanzlerin mit seinen Darstellungen überzeugen?

StS Seibert: Ich würde Sie gerne auf die ziemlich ausführliche Pressekonferenz der beiden verweisen. Ich glaube, da konnte man durchaus - wenn man das möchte - auch atmosphärisch seine Beobachtungen machen. Es war ein sehr umfangreiches Gespräch. Ja, die Innenpolitik in der Türkei, die wir natürlich aufmerksam verfolgen, hat eine Rolle gespielt. Konkret hat die Bundeskanzlerin in der Pressekonferenz auch angesprochen, dass man über die Unabhängigkeit der Justiz und der Richter gesprochen hat, und dass es da eine Möglichkeit gibt, dass auch die beiden Justizminister darüber miteinander ins Gespräch kommen. Es war ein sehr umfassendes Gespräch über bilaterale Themen, über das für unsere beiden Länder wirklich besonders wichtige und sorgenvolle Thema Syrien. Was die Atmosphäre betrifft, so würde ich Sie bitten, die selber anhand der Pressekonferenz zu interpretieren.

Frage : Ich habe noch eine Frage zur geplanten Zulassung des Genmais 1507 in der EU: Gibt es zu diesem Thema inzwischen eine konsistente Haltung der Bundesregierung? Wie wird sich die Bundesregierung verhalten, wenn es zum Schwur kommt - Zulassung oder nicht? Die Frage geht an Sie, Herr Seibert, aber ich schätze, auch das Justizministerium und das Landwirtschaftsministerium sind betroffen.

StS Seibert: Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, sich bei der Abstimmung über die Zulassung dieser Genmais-Sorte 1507 der Stimme zu enthalten. Dass man sich enthält, ist übliches Verfahren, wenn es zu einem Dossier, zu einem Thema innerhalb der Regierung oder den Ressorts unterschiedliche Meinungen gibt.

Teschke: Ich könnte vielleicht noch ergänzen, Herr Heller, dass, egal wie Deutschland sich verhalten hätte, die EU-Kommission schon mitgeteilt hat, dass sie den Mais unabhängig von unserem Stimmverhalten zulassen will, weil es keine qualifizierte Mehrheit dagegen gibt. Insofern hätte unser Verhalten keine Auswirkungen darauf gehabt, ob die Zulassung kommt.

Zusatzfrage : Gibt es denn ungeachtet dessen, dass das deutsche Stimmverhalten letztendlich relativ egal ist, noch irgendwelche Bemühungen, irgendwelche Notwendigkeiten, in dieser Frage doch noch eine Verständigung in der Bundesregierung herbeizuführen? Oder bleibt das jetzt so, wie es ist, mit Blick darauf, dass man beschlossen hat "Wir enthalten uns, und damit leben wir eben mit dem nicht bestehenden Konsens"?

StS Seibert: Für die Sitzung des Rats für Allgemeine Angelegenheiten am 11. Februar habe ich Ihnen ja die Haltung der Bundesregierung beziehungsweise in diesem Fall die Enthaltung der Bundesregierung angekündigt.

Teschke: Minister Friedrich hat in Aussicht gestellt, dass er sich durchaus vorstellen kann, Ausstiegsklauseln für die Bundesländer anzustreben, beziehungsweise hat eine gewisse Sympathie dafür zu erkennen gegeben.

StS Seibert: Auch zu dieser Frage von Ausstiegsklauseln dauern die Gespräche in der Bundesregierung noch an, auch darüber gibt es noch keine abgestimmte Haltung.

Frage : An das Verbraucherministerium und das Justizministerium: Das EU-Parlament hat beschlossen, verbraucherfreundliche Regelungen bei Flugverspätungen einzuführen - bei drei Stunden Verspätung sollen 300 Euro gezahlt werden. Schließen sich die Ministerien dem Beschluss des EU-Parlaments an?

DR. RÜLKE: Sie haben Recht, das EU-Parlament hat heute Morgen zahlreiche Änderungsvorschläge an den Verordnungen gemacht. Allerdings ist es so, dass das Beratungsverfahren auf europäischer Ebene noch läuft - womöglich auch noch lange läuft. Eine abschließende Bewertung ist insofern von hier aus noch nicht möglich. Abstrakt kann ich Ihnen sagen, dass wir darauf achten werden, dass zwei Dinge sichergestellt sein werden: Erstens, dass für die Fluggäste und damit auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst viel Rechtsklarheit und -sicherheit bei den Regelungen gegeben ist, dass sie also wissen, wann sie zum Beispiel Entschädigungszahlungen bekommen können, und zweitens werden wir darauf Wert legen, dass es einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Airlines und den Interessen der Fluggäste geben wird. Fluggastrechte dürfen nur dann eingeschränkt werden, wenn das wirklich auch zwingend erforderlich ist.

Zusatzfrage : Die Regelung, die da genannt worden ist - drei Stunden, 300 Euro - ist ja recht eingängig. Ist das eine Regelung, die Sie unterstützen würden?

Dr. Rülke: Da es bei Verhandlungen ja meistens so ist, dass Pakete geschnürt werden, würde ich ungern einzelne, herausgepickte Regelungen kommentieren.

*

Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 5. Februar 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/02/2014-02-05-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-0
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2014