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PRESSEKONFERENZ/913: Regierungspressekonferenz vom 29. Dezember 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 29. Dezember 2014
Regierungspressekonferenz vom 29. Dezember 2014

Themen: Medienbericht über Spähangriff auf IT-System des Bundeskanzleramtes, Ukraine-Konflikt, Havarie einer Fähre vor Korfu, Präsidentenwahlen in Griechenland, Neujahrsurlaub der Bundeskanzlerin, Gutachten zu öffentlich-rechtlichen Medien, ISAF-Mission in Afghanistan, Kritik von Hans-Peter Friedrich an der Arbeit der Bundeskanzlerin, wirtschaftliche Auswirkungen der Zuwanderung, konjunkturelle Folgen des Ölpreisrückgangs, Kongress des Chaos Computer Clubs/Sicherheit von biometrischen Systemen

Sprecher: SRS'in Wirtz, Müller-Niese (BMI), Fischer (AA), Roth (BMVg), Moosmayer (BMVI), Chaudhuri (BMF), Moiteaux (BMWi)



Vorsitzende Sirleschtov eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Wirtz sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Frau Wirtz, welche disziplinarischen Maßnahmen hat das Bundeskanzleramt gegen die Referatsleiterin in der europapolitischen Abteilung eingeleitet, die entgegen der Dienstvorschriften vertrauliches Material mit nach Hause genommen hat, um es an einem privaten Laptop in fahrlässiger Weise und unter Verstoß gegen Dienstrechtlinien einem ausländischen Spähangriff auszusetzen?

SRS'in Wirtz: Das sind eine ganze Menge von Annahmen und Mutmaßungen, die Sie in Ihrer Frage formulieren.

Zusatz: Dann sagen Sie, was daran falsch ist.

SRS'in Wirtz: Ich hole ja gerade Luft, um Ihnen weitere Auskünfte zu geben, wenn Sie gestatten.

Ich kann Ihnen ganz grundsätzlich sagen, dass die Bundesregierung sich selbstverständlich der Bedrohungslage bewusst ist, die es im Bereich der Cyber-Sicherheit gibt und dass es im Bundeskanzleramt und in der Bundesregierung allgemein natürlich eine Reihe von Schutzmechanismen gibt, um die IT-Systeme entsprechend abzusichern. In diesem Zusammenhang steht die Bundesregierung, insbesondere das Bundeskanzleramt, auch im engen Kontakt, in enger Abstimmung mit dem BSI, das die Bundesregierung in diesen Fragen unterstützt. Es findet im Bundeskanzleramt immer wieder eine Unterrichtung der Mitarbeiter statt, die eine entsprechende Sensibilisierung auf Datensicherheit herbeiführen soll.

Sie sprechen einen konkreten Pressebericht an, der heute in Zeitungen zu lesen war. Ich kann dieses dort beschriebene Angriffsmuster ausdrücklich nicht bestätigen. Es kam zu keiner Zeit zu einer Infizierung des IT-Systems des Bundeskanzleramtes.

Unabhängig von diesem konkreten Bericht ist es so, dass das Bundeskanzleramt natürlich die zuständigen Gremien unterrichtet, wenn es irgendwelche Vorfälle gibt, die zu berichten sind. Das erfolgt aber dann in den vorgesehenen Gremien - beispielsweise im PKGr - und ist auch nur für diese Gremien bestimmt.

Zusatzfrage: Frau Wirtz, eine konkrete Nachfrage zu zwei Punkten.

Sie sagten, Sie bestätigen den Vorgang, wie er in der "Bild"-Zeitung beschrieben wurde, ausdrücklich nicht. Heißt das, Sie dementieren, was in der "Bild"-Zeitung steht oder halten Sie sich nur daran fest, dass die eine oder andere Einzelheit vielleicht falsch dargestellt ist?

Die zweite Frage: Wie kommen Sie darauf, dass behauptet wurde, dass es eine Infizierung des Sicherheitssystems der Bundesregierung gegeben habe? Berichtet wurde nur, dass ein Stick, der entgegen der Vorschriften offenbar privat genutzt wurde, infiziert worden ist, dass aber der dienstliche Rechner, sobald er mit dem Stick in Kontakt kam, Virenalarm gegeben hat und es deswegen nicht zu einer Infizierung gekommen ist. Was haben Sie jetzt konkret dementiert? Etwas, was gar nicht behauptet wurde?

SRS'in Wirtz: Ich habe gesagt, dass es das Angriffsmuster so, wie es heute in einer Zeitung nahegelegt wurde, ausdrücklich nicht gegeben hat. Ich habe Ihnen auch gesagt, dass ich zu den Einzelheiten, die dort beschrieben sind, keine weitere Stellung nehme, weil das Tatsachen beziehungsweise Umstände sind, die das Bundeskanzleramt, wenn überhaupt, an die zuständigen Gremien weitergibt und die zuständigen Gremien informiert.

Weiterhin kann ich Ihnen sagen, dass ich als Feststellung gesagt habe - das ist ja im Grunde das Wichtigste, um das es gehen sollte -, dass es eine Infizierung des IT-Systems des Bundeskanzleramtes nicht gegeben hat. Das ist das, was ich gesagt habe. Das ist die Feststellung, die, wie ich denke, in diesem Zusammenhang am wichtigsten ist.

Zusatzfrage: Letzte Nachfrage, die an meine Eingangsfrage anknüpft: Welche disziplinarischen Maßnahmen hat das Bundeskanzleramt oder die Bundesregierung gegen eine Referatsleiterin ergriffen, die, wie behauptet, in nicht zulässiger Form dienstliches Material zur privaten Nutzung mit nach Hause genommen hat? Ist dieser Vorgang falsch oder richtig beschrieben?

SRS'in Wirtz: Ich denke - das werden Sie auch einsehen -, dass die Regierungspressekonferenz mit Sicherheit nicht der Ort ist, an dem man über Disziplinarmaßnahen für Mitarbeiter spricht.

Noch einmal: Ich werde die Einzelheiten der Geschichte, die heute zu lesen war, hier nicht weiter ausbreiten. Dafür sind die zuständigen Gremien zuständig. Die Bundesregierung berichtet diesen Gremien. Zu weiteren Einzelheiten des Sicherheitssystems der Bundesregierung, des Bundeskanzleramtes werde ich hier keine Stellung nehmen.

Frage: Um das ganz klar zu machen: Wenn Sie von "Angriffsmuster" sprechen, ist das etwas anderes als ein Angriff per se. Das heißt, es ist nur nicht so passiert, wie es dargestellt wurde, aber den Angriff hat es gegeben.

SRS'in Wirtz: Nein. Ich kann noch einmal sagen, dass ich dieses Angriffsmuster nicht bestätigen kann. Und nur das sage ich.

Frage: Ich habe auch zwei Fragen, Frau Wirtz.

Haben Sie Anlass, auch die Heimrechner der Mitarbeiter des Kanzleramtes zu untersuchen, weil der Angriff möglicherweise nicht auf das Bundeskanzleramt, sondern indirekt über deren Heimrechner erfolgt?

Zweitens. Sie sagten, Sie arbeiten eng und gut mit dem BSI zusammen. Wenn das BSI aber möglicherweise nicht die Expertise wie andere Geheimdienste haben sollte, fragen Sie dann auch bei deren Kontaktleuten - NSA - nach dem Motto "Was könnte das gewesen sein, könnt ihr uns helfen" nach?

SRS'in Wirtz: Zunächst einmal gilt das, was ich eingangs schon gesagt habe, dass es natürlich vonseiten des Bundeskanzleramtes immer wieder Unterrichtungen der zuständigen Mitarbeiter gibt, die zum Ziel haben, auf die Gefahren, die sicherlich aus der Cyber-Kriminalität drohen, aufmerksam zu machen. Das gilt grundsätzlich. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen nicht genau sagen kann, welche Maßnahmen dabei getroffen werden. Ganz allgemein ist es natürlich ein Thema, das im Bundeskanzleramt gesehen und entsprechend an die Mitarbeiter weitergegeben wird.

Was die Frage über die Zusammenarbeit mit dem BSI anbelangt, gibt es für mich keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass im BSI die Expertise für solche Fragen der Cyber-Sicherheit nicht vorhanden wäre. Insofern gibt es keinen Anlass, ganz konkret in solchen Fällen woanders Hilfe zu suchen. Abgesehen davon ist es natürlich so, dass wir uns auch mit anderen Geheimdiensten austauschen. Ganz konkret sind wir in diesen Fragen der Cyber-Sicherheit in einem guten und engen Kontakt mit dem BSI.

Frage: Erstens. Wann hat dieser Versuch oder Vorfall - Sie wollen das ja nicht "Spionageversuch" nennen -, über den Sie das Parlamentarische Kontrollgremium informiert haben, stattgefunden und wann wurde das Parlamentarische Kontrollgremium informiert?

Zweitens. Außerdem wüssten wir gerne, ob es einen neuen Anlauf gibt, mit den Briten, der US-Regierung oder auch auf Behördenebene noch einmal über das Thema Spionage in Berlin ins Gespräch zu kommen. Oder ist das jetzt kein Anlass dafür?

Drittens. Hat das auf der politischen Ebene möglicherweise Folgen?

SRS'in Wirtz: Noch einmal: Die Unterrichtung der zuständigen Gremien erfolgt dann, wenn das vonseiten des Bundeskanzleramtes, vonseiten der Bundesregierung für notwendig erachtet wird. Das sind die Wege, die kraft Gesetzes so vorgesehen sind. Insofern erfolgt das, wenn das notwendig ist.

Ich kann Ihnen nicht sagen, zu welchem Zeitpunkt genau das PKGr unterrichtet worden ist, weil das interne Abläufe in der Bundesregierung sind. Ich kann Ihnen nur sagen - ich glaube, das ist das Wichtigste -, dass das PKGr über solche Vorfälle unterrichtet wird.

Was Ihre zweite Frage zur Zusammenarbeit der Geheimdienste und den Kontrollmöglichkeiten der Geheimdienste anbelangt, habe ich eben schon einmal gesagt, dass es in diesem Zusammenhang eine Infizierung von IT-Sicherheitssystemen des Bundeskanzleramtes nicht gegeben hat. Insofern gibt es hier für das Bundeskanzleramt keinen Anlass, mit irgendwelchen ausländischen Geheimdiensten oder sonst wem solche Vorfälle zu besprechen.

Es geht darum, das Sicherheitssystem des Bundeskanzleramtes, der Bundesregierung sicher zu halten. Das ist das Bestreben des Bundeskanzleramtes im Zusammenhang mit dem BSI. Und nur darum geht es.

Zusatzfrage: Zu dem zweiten Punkt: Es gab ja einmal die Diskussion darüber, was man unter Freunden macht und was nicht. Das fällt ja doch eindeutig in diese Kategorie. Dann muss man sich die Frage vielleicht noch einmal neu stellen.

Zu dem anderen Punkt: Es würde mir schon reichen, zu wissen, wie viel Zeit ungefähr zwischen dem Vorfall und der Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums verstrichen ist.

SRS'in Wirtz: Sie können davon ausgehen, dass das PKGr in angemessener Zeit über die Vorfälle unterrichtet wird.

Frage: Ich habe eine Nachfrage zu den Dienstvorschriften im Bundeskanzleramt. Können Sie komplett ausschließen, dass man die privaten Laptops für die Arbeit nutzt?

Die zweite Frage ist, ob der Vorfall, von dem Sie berichtet haben, möglicherweise im Zusammenhang mit einem Späh-Angriff auf die EU-Kommission im Jahr 2011 stand.

SRS'in Wirtz: Zum einen kann ich Ihnen hier nicht die Dienstvorschriften zitieren oder vortragen. Wenn man sich das vor Augen führt, geht es darum, die Sicherheit dieser IT-Systeme aufrechtzuerhalten. Insofern kann man hier sicherlich nicht alle Vorschriften und die Sicherungen, die es in dem Zusammenhang gibt, offenlegen. Wovon Sie aber ausgehen können, ist, dass eine Sensibilisierung der Mitarbeiter stattfindet, dass man über diese Sensibilisierung der Mitarbeiter sicherstellen möchte, dass solche Angriffe auf das IT-System der Bundesregierung von außen so gut es eben geht vermieden werden. Davon können Sie ausgehen.

Zusatzfrage: Ist das eine Vorschrift?

SRS'in Wirtz: Es gibt für die Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes Unterrichtungen in angemessener Form.

Was Ihre zweite Frage angeht, kann ich einen Zusammenhang nicht bestätigen.

Frage: Frau Wirtz, ich habe es noch nicht ganz genau verstanden. Gab es einen Verstoß gegen Dienstvorschriften?

Gibt es irgendwelche Erkenntnisse, ob die Software von ausländischen Geheimdiensten auf diesen Privatrechner aufgespielt wurde oder können das auch Dritte gewesen sein? Wissen Sie dazu irgendetwas?

SRS'in Wirtz: Noch einmal: Es gibt im Kanzleramt Bestrebungen, was die Sensibilisierung der Mitarbeiter angeht, auf diese Datensicherheit zu achten und natürlich entsprechen darauf zu achten, dass nicht von externen Quellen irgendwelche Schadprogramme oder Viren in das IT-System eingebracht werden können.

Ich möchte zu einem möglichen konkreten Vorfall hier keine Stellung nehmen, weil in diesem Zusammenhang die zuständigen Gremien - in dem Fall das PKGr - informiert werden. Insofern geht es jetzt nicht darum, hier noch einmal einen Sachverhalt darzulegen, der in vertraulicher Art und Weise in den zuständigen Gremien behandelt wird, sondern es geht vor allem ganz grundsätzlich um die Feststellung, dass das IT-System des Bundeskanzleramtes nicht infiziert war und es insofern keine Gefahr oder Ähnliches gab, wie möglicherweise in dem Artikel suggeriert wird. Die Detailinformationen müssen aber den zuständigen Gremien überlassen bleiben.

Frage: Frau Wirtz, wie bewertet die Bundesregierung denn jetzt diesen Vorgang? Ist das ein ernster Vorgang oder ist es nur eine Lappalie, wo eine Mitarbeiterin möglicherweise einmal etwas unachtsam gewesen sein könnte? Wohlgemerkt Konjunktiv!

Zweitens. Wie geht es denn jetzt weiter? Das PKGr ist informiert, und jetzt?

SRS'in Wirtz: Zunächst einmal ist es nicht so, dass das Thema Cyber-Sicherheit für die Bundesregierung, das Bundeskanzleramt bislang kein Thema gewesen ist, sondern dieses Thema steht natürlich ganz weit oben auf der Tagesordnung. Es gibt natürlich Vorrichtungen, Vorkehrungen, um die Cyber-Sicherheit des entsprechenden IT-Systems zu gewährleisten. Insofern ist es so, dass das Bundeskanzleramt in Zusammenarbeit mit dem BSI alles Erforderliche tut, um die IT-Systeme auch weiterhin zu sichern. Es gibt aber derzeit keinen konkreten Anlass, grundsätzlich das System der IT-Sicherheit im Bundeskanzleramt zu überdenken.

Zusatzfrage: Ich habe gefragt, wie Sie den Vorgang bewerten und wie es jetzt weitergeht. Die Information ist beim PKGr. Bleibt sie da jetzt und es passiert nichts weiter oder wie geht es jetzt weiter?

SRS'in Wirtz: Das ist das, was ich meine. Sie können davon ausgehen, dass Vorfälle, so es sie gegeben hat, natürlich immer mit großer Sensibilität beobachtet , Rückschlüsse daraus gezogen und entsprechend Mitarbeiter sensibilisiert werden, wenn das nötig ist. Es ist aber nicht der Fall, dass es ein ganz grundsätzliches Überdenken des IT-Sicherheitssystems gäbe.

Frage: Frau Wirtz, Sie haben jetzt viele Sachen nicht bestätigt beziehungsweise teilweise dementiert. Ich wollte nur ganz sicher gehen, ob Sie bestätigen, dass das PKGr über einen Vorfall mit dieser Software "Regin" informiert wurde. Wann und wie das genau ablief, lassen wir einmal beiseite.

SRS'in Wirtz: Herr Jordans, ich kann nur ganz grundsätzlich sagen: Vorfälle dieser Art, wie sie heute zu lesen waren, werden den zuständigen Gremien - in dem Fall dem PKGr - gemeldet. Das ist das, was ich gesagt habe. Ich habe auch um Verständnis gebeten, dass zu Einzelheiten eines solchen Vorfalls, so es ihn gegeben hat, das PKGr und nicht die Öffentlichkeit informiert wird, weil es eben um Fragen der Cyber-Sicherheit geht. Dafür ist das zuständige Gremium das PKGr und nur dort gehören auch die Detailinformationen hin.

Zusatzfrage: Dann darf ich anders fragen: Sieht die Bundesregierung "Regin" als reale Bedrohung für ihre Cyber-Sicherheit an?

SRS'in Wirtz: Dazu kann ich nur ganz grundsätzlich Stellung nehmen. Es ist so, dass selbstverständlich die verschiedenen Bedrohungsszenarien, die es in der Cyber-Kriminalität gibt, immer sensibel beobachtet werden. Ich kann Ihnen aber mit Bezug auf eine ganz konkrete Spähsoftware keine Einschätzung geben. Es ist grundsätzlich so, dass das Kanzleramt, die Bundesregierung solche Gefahren im Blick hat. Eine Einschätzung einer ganz konkreten Software kann ich Ihnen jetzt hier nicht geben.

Zusatzfrage: Die Software ist, wie ich es verstanden habe, speziell auf die die Ausspähung von Regierungen und internationalen Organisationen zugeschnitten. Das ist ja nicht irgendetwas, was dem Privatnutzer auf die Festplatte läuft.

SRS'in Wirtz: Insofern hat natürlich die Bundesregierung, das Bundeskanzleramt solche möglichen Gefahren, die durch Cyber-Kriminalität drohen können, im Blick.

Frage: An das Innenministerium. Wieso dürfen eigentlich Dienstangestellte der Bundesregierung dienstlich vertrauliche Unterlagen nicht mit nach Hause nehmen und zu Hause bearbeiten? Gibt es dafür irgendwelche Gründe? Die würden mich interessieren. Sie sind, glaube ich, im Zweifelsfall disziplinarrechtlich damit befasst.

Frau Wirtz, ich bin jetzt etwas verwirrt. Sie sagen, das beschriebene Angriffsmuster habe es nicht gegeben. Gleichzeitig sagen Sie, dass über Vorfälle dieser Art das PKGr unterrichtet wird. Hat also die Bundesregierung das PKGr über einen Vorfall unterrichtet, den es gar nicht gegeben hat? Das verstehe ich jetzt nicht.

SRS'in Wirtz: Stellen wir fest: Es gab heute eine entsprechende Presseberichterstattung, die mit vielen Einzelheiten auf einen möglichen Angriff auf das IT-System des Bundeskanzleramtes anspielt. Ich kann zu dem Bericht nur sagen, dass es ein solches Angriffsmuster nicht gegeben hat, kann das also ausschließen. Ich kann in einem nächsten Schritt sagen, wie ich es eben schon gegenüber den Kollegen getan habe, dass ich zu Einzelheiten eines solchen Berichts - in dem Fall eines Zeitungsberichts - keine weitere Stellung nehmen kann, weil über solche Vorfälle und auch über die Einzelheiten solcher Vorfälle ganz grundsätzlich das zuständige Gremium - und damit das Parlamentarische Kontrollgremium - informiert wird. Das ist das, was ich gesagt habe, und dabei bleibe ich auch.

Müller-Niese: Ich kann gerne etwas Allgemeines ergänzen. Es gibt den UP Bund, also den "Umsetzungsplan für die Gewährleistung der IT-Sicherheit in der Bundesverwaltung", in dem diverse Vorgaben gemacht werden, damit es einen einheitlichen Mindeststandard in der Bundesverwaltung zum IT-Sicherheitsmanagement gibt. Hierin sind verschiedene BSI-Standards - 100-1 oder 100-3 - enthalten, die den notwendigen Rahmen bilden, damit inhaltliche Anforderungen an die IT-Sicherheit aufgestellt und organisatorische Vorkehrungen getroffen werden. Es gibt unterschiedliche Module, zum Beispiel präventive Maßnahmen, durch die die Sicherheitsrisiken beim Einsatz von Informationstechnik reduziert werden sollen. Beispielsweise wird in diesen Vorgaben auch eine wirkungsvolle Reaktion auf IT-Sicherheitsvorfälle für die Bundesverwaltung geregelt, worunter fällt, dass Sicherheitsvorfälle immer dem BSI gemeldet werden müssen. Darüber hinaus werden in den Vorgaben sicherheitssensible Bereiche angesprochen, in denen ein erhöhter Schutzbedarf notwendig ist. Hier werden besondere Anforderungen gestellt, die über die Mindeststandards, die für alle gelten, hinausgehen.

Zusatzfrage: Frau Wirtz, gab es einen Vorfall, der Grund gab, das PKGr zu unterrichten?

SRS'in Wirtz: Noch einmal: Es ist so, dass das PKGr über Vorfälle unterrichtet wird, die in irgendeiner Form relevant sind.

Zusatzfrage: Entschuldigung, gab es einen relevanten Vorfall?

SRS'in Wirtz: Ich wiederhole es gerne noch einmal: Ich kann Ihnen nur ganz grundsätzlich sagen, dass das PKGr informiert wird, wenn es notwendig ist.

Zusatz: Danke für die Auskunft.

SRS'in Wirtz: Gerne.

Frage : Frau Wirtz, eine Lernfrage. Sie haben gesagt, dass Sie das PKGr informieren würden, wenn Sie es für notwendig halten. Wie ist dabei die zeitliche Frist? Reden wir hier Wochen oder Monate?

SRS'in Wirtz: Soweit ich weiß, gibt es dabei keine Fristen, sondern es geht um einen angemessenen Zeitraum zwischen dem Vorfall und dem Bericht an das PKGr.

Frage: Das Schöne an der deutschen Sprache ist ja, dass das Futur auch ein grundsätzlicher Präses sein kann. Wenn Sie sagen "Das PKGr wird informiert" - ohne dass ich Details wissen will, die Sie auch nicht beantworten wollen, also weder Zeitpunkt noch wann wer im Detail und über was für einen Fall -, die Frage: Ist es informiert worden oder wird es informiert werden?

SRS'in Wirtz: Ich wollte hier keinen Unterschied zwischen Gegenwart und Zukunft machen.

Zusatzfrage: Sie sprechen immer von "es wird informiert, wenn nötig".

SRS'in Wirtz: Ich wollte hier keinen Unterschied zwischen Gegenwart und Zukunft machen, sondern ich habe nur den Grundsatz formuliert, dass das PKGr in solchen Fällen informiert wird; immer dann wird es informiert.

Zusatzfrage : Genau! Ist dieser Grundsatz eingetreten?

SRS'in Wirtz: Sie können davon ausgehen, dass, wenn es Anlass gab, das PKGr zu informieren, das PKGr informiert worden ist.

Frage: Gab es Anlass?

SRS'in Wirtz: Noch einmal: Sie können davon ausgehen, dass das grundsätzlich erfolgt, wenn es einen Grund dafür gibt.

Frage: Frau Wirtz, können Sie bestätigen, dass es Regierungsmitarbeitern verboten ist, private USB-Sticks während der Arbeitszeit oder im Rahmen dieser Arbeitszeit zu benutzen oder gibt es besondere Regeln, die Sie uns noch einmal erläutern können?

SRS'in Wirtz: Ich habe Ihnen ja schon gesagt, dass es so ist, dass im Bundeskanzleramt eine entsprechende Sensibilisierung der Mitarbeiter erfolgt, wie man als einzelner Mitarbeiter dazu beitragen kann und auch beitragen sollte, die IT-Systeme im Kanzleramt zu schützen.

Frage: Frau Wirtz, ich habe eine Frage zu dem Telefonat der Bundeskanzlerin jeweils mit Herrn Poroschenko und Herrn Nasarbajew.

Was das Telefonat mit Herrn Nasarbajew angeht, ging es, wie aus Ihrer Mitteilung hervorgeht, auch um die Situation in der östlichen Ukraine. Warum hat die Bundeskanzlerin die Situation in der östlichen Ukraine gerade mit dem kasachischen Präsidenten erörtert?

SRS'in Wirtz: Es ist so, dass der kasachische Präsident selbst die Ukraine besucht und sich ein Bild von der Situation vor Ort gemacht hat und die Bundeskanzlerin über seine Erkenntnisse und Beobachtungen informieren wollte. Aufgrund dessen ist dieses Gespräch zustande gekommen.

Zusatzfrage: So viel ich weiß, war auch der weißrussische Präsident in der ukrainischen Hauptstadt. Warum hat die Bundeskanzlerin nicht auch die Eindrücke von Herrn Lukaschenko eingeholt?

SRS'in Wirtz: Es war, wie gesagt, so, dass der kasachische Präsident um ein Gespräch mit der Bundeskanzlerin nachgesucht hat. Diesem Wunsch ist die Kanzlerin nachgekommen und hat natürlich mit ihm gesprochen, um zu erfahren, welche Erkenntnisse er in dieser Situation vor Ort gewonnen hat.

Zusatzfrage: Eine grundsätzliche Frage an das Außenministerium. Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle Kasachstans in dem ukrainischen Konflikt generell ein?

Fischer: Es ist so, dass wir mit Kasachstan schon seit längerer Zeit über verschiedene regionale Fragen sprechen, und dazu gehört natürlich auch die Ukraine. Wie Sie sich erinnern, hat auch Bundesaußenminister Steinmeier Kasachstan vor Kurzem besucht. Ein Thema der Reise war natürlich auch der Konflikt in der Ukraine und speziell in der Ostukraine. Insofern reihen sich auch das Gespräch der Bundeskanzlerin und der Besuch von Herrn Nasarbajew in Kiew in diesen Dialog mit der Ukraine, mit Russland, aber eben auch mit uns ein.

Zusatzfrage: Gibt es Gemeinsamkeiten zwischen Berlin und Astana in dieser Frage?

Fischer: Wir sind alle daran interessiert, dass sich die Situation in der Ostukraine rasch stabilisiert und dass die Minsker Vereinbarung umgesetzt wird.

Frage: Herr Fischer, sieht die Bundesregierung Kasachstan als eine Art Vermittler in diesem Konflikt, weil es sehr gute Beziehungen zu Russland hat?

Fischer: Ich sage es einmal so: Jeder, der etwas beitragen kann, ist herzlich eingeladen, zur Lösung des Konflikts beizutragen; diejenigen, die über besonders gute Beziehungen und besonders gute regionale Expertise verfügen, natürlich in ganz besonderer Weise.

Frage: Herr Fischer, der russische Außenminister hat heute einer russischen Nachrichtenagentur gesagt, er sehe realistische Möglichkeiten, dass der Konflikt um die Ukraine im kommenden Jahr beigelegt werden kann. Hat die Bundesregierung in den letzten Tagen irgendwelche Erkenntnisse gewonnen, die sie in einer solchen Zuversicht, wie sie da vielleicht zum Ausdruck kommt, unterstützen würde?

SRS'in Wirtz: Grundsätzlich kann man sagen - das hat die Bundeskanzlerin in ihrem Telefonat auch zum Ausdruck gebracht -, dass es zunächst einmal zu begrüßen ist, dass es zu einem Austausch von Gefangenen zwischen der ukrainischen Regierung und den Separatisten gekommen ist. Das ist sicherlich schon einmal ein guter Schritt, aber noch kein Schritt, der ganz sicher die Befriedung der Situation in der Ostukraine vollendet.

Es ist nach wie vor absolut grundlegend und wichtig, dass die Vereinbarungen, die im September in Minsk getroffen worden sind, umgesetzt werden, insbesondere, dass die vereinbarte Kontaktlinie etabliert wird. Insofern ist es nach wie vor nötig und auch notwendig, dass die russische Regierung ihren Einfluss auf die Separatisten geltend macht und dass es vor allem noch einmal in Minsk zu einem Treffen mit den Vertretern, die beim letzten Mal in Minsk anwesend waren, kommen kann.

Fischer: Wenn ich ergänzen darf: Der Bundesaußenminister hat gestern Nachmittag darauf hingewiesen, dass es ein ermutigendes und wichtiges Signal ist, dass es als Ergebnis der letzten Runde der Minsker Gespräche zu einem Austausch von mehreren hundert Gefangenen in der Ukraine gekommen ist. Er hat darauf hingewiesen, dass wir darauf nun aufbauen und mit Nachdruck die weiteren zentralen Fragen der Minsker Vereinbarung, wie die Festlegung der Entflechtungslinien, angehen müssen. Er hat auch verdeutlicht, dass es die winterlichen Bedingungen in der Ukraine umso dringender machen, bei der Frage der humanitären Unterstützung für die Menschen in der Ostukraine zu belastbaren Vereinbarungen zu kommen.

Sie wissen, dass die Bundesregierung, dass Deutschland die unermüdlichen Bemühungen der OSZE unterstützt, alle Beteiligten so rasch wie möglich zu einem weiteren Treffen der Kontaktgruppe an den Verhandlungstisch zurückzubringen. Alle Seiten, einschließlich Moskau, so der Bundesaußenminister gestern, bleiben aufgerufen, ihren Einfluss auf die Beteiligten konstruktiv zu nutzen und so einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Lage zu leisten. Dann sagte er noch: "Die Zeit drängt angesichts der labilen Situation in der Region. Wir sind es den Menschen in der Ukraine schuldig, mit ganzer Kraft an einer Verbesserung der Lage und der Umsetzung der Minsker Vereinbarung zu arbeiten."

Frage: Ich habe eine Frage speziell an das Verteidigungsministerium, aber auch an das Bundesverkehrsministerium. Vor dem Hintergrund des, wie man jetzt erfahren konnte, halbwegs glimpflich ausgegangenen Fährunglücks vor Korfu würde mich vonseiten der Bundeswehr interessieren, die in der Vergangenheit viele Probleme mit ihrem fliegenden Gerät, insbesondere mit Hubschraubern, hatte, ob an der deutschen Küste genügend Hubschrauber für einen solchen Fall zur Verfügung stünden. Ich frage das vor dem Hintergrund, weil die meisten Passagiere dieser Fähre mit Hubschraubern evakuiert wurden.

Mich würde vonseiten des Bundesverkehrsministeriums, das auch involviert ist, interessieren, ob man für solche möglichen Katastrophenfälle ausreichend gerüstet ist.

Roth: Wir können unseren Verpflichtungen im Rahmen des SAR-Auftrags nachkommen. Alles Weitere dazu kann sehr wahrscheinlich die Kollegin des Verkehrsministeriums sagen.

Moosmayer: Die Havarie-Kommandos, die wir haben, sind für alle möglichen Unglücksfälle gut gerüstet. Das betrifft natürlich nicht die Fähre im Mittelmeer, sondern unsere eigenen Küstengewässer, also Nord- und Ostsee. Insofern gibt es keine Verbindungen, die man herstellen kann. Wir haben aber ein sehr gut ausgebautes Sicherheitssystem.

Frage: Weiß man schon Genaueres über das Schicksal der deutschen Passagiere auf dieser Fähre?

Fischer: Lassen Sie mich zunächst sagen, dass unsere Gedanken und auch die Gedanken des Bundesaußenministers in diesen Stunden bei den Passagieren, der Besatzung und den Angehörigen sowie den Rettern sind, die unter schwierigsten Bedingungen und mit großem Einsatz an der Evakuierung der havarierten Fähre arbeiten.

Sie wissen, dass die Rettungsbemühungen vor Ort auf Hochtouren laufen. Aufgrund der fürchterlichen Wetterbedingungen und der immensen Rauchentwicklung handelt es sich um einen sehr komplexen und äußerst schwierigen Rettungseinsatz. Mittlerweile ist offenbar rund die Hälfte der Passagiere von der brennenden Autofähre gerettet worden. Ein immer kleiner werdender Teil wartet noch auf Rettung. Das Krisenreaktionszentrum hier in Berlin und unsere Botschaften in Rom, Tirana und Athen sind rund um die Uhr im Einsatz und die drei Botschaften stehen in einem engen und ständigen Kontakt mit den zuständigen Behörden, die die Rettungsbemühungen koordinieren.

Was die Deutschen angeht, gehen wir derzeit davon aus, dass weniger als 20 Deutsche an Bord des Schiffes waren. Ich kann bestätigen, dass einige der Deutschen bereits in Sicherheit gebracht werden konnten. Ich bitte Sie aber auch um Verständnis dafür, dass ich mich während der laufenden Operation noch nicht näher zu den Zahlen äußern und Angaben zu den möglicherweise geretteten Deutschen machen kann.

Frage: Herr Fischer, ich versuche es trotzdem einmal für unsere regionalen Kollegen: Können Sie sagen, aus welchen Bundesländern die Deutschen kommen?

Fischer: Sie wissen, dass es hier gute Praxis ist, dass wir aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzrechts keine Auskunft zu diesen Fragen geben.

Frage: Herr Roth, Sie haben gesagt, die Bundeswehr könne ihren Verpflichtungen im Rahmen des SAR-Auftrags nachkommen. Wie sieht der denn aus? Was müssen Sie dabei vorhalten?

Roth: Es gibt keine konkreten Festsetzungen. Es gibt einen Rahmenvertrag, der mir jetzt nicht vorliegt und aus dem ich auch nicht zitieren kann. Das müsste ich nachliefern. Wir sind aber in der Lage, dort unseren Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarungen und Verträge nachzukommen.

Frage: Herr Fischer, können Sie praktisch schildern, wie das abläuft, wenn so ein Unglück passiert und man annehmen darf, dass vielleicht deutsche Passagiere darunter sind? Ruft dann die Botschaft die Reederei an und bittet um die Passagierlisten, um zu checken, ob Deutsche darunter sind oder wendet man sich erst einmal an die griechischen Behörden, bevor jede Nation und jede Botschaft bei der Reederei anruft? Wie läuft das praktisch ab, um Erkenntnisse zu gelangen?

Fischer: Ganz allgemein: Es ist so, dass gestern unser Krisenreaktionszentrum die Rettungsbemühungen von Berlin aus begleitet hat und wir unsere Botschaften, so sie nicht bereits von allein aktiv waren, in der Region avertiert haben, die mit ihren bekannten Ansprechpartnern in den zuständigen Behörden - Außenministerium, und Verteidigungsministerium, aber auch möglicherweise Reedereien - in Kontakt getreten sind. Das läuft über die Botschaften; das läuft auch über unsere Honorarkonsule vor Ort, die immer gute lokale Expertise haben. Auf diesem Weg wird nach und nach geklärt, wie viele Deutsche möglicherweise an Bord des Schiffes gewesen sind. Wir können heute davon ausgehen, dass es sich dabei um weniger als 20 Deutsche handelt.

Frage: Herr Fischer, mir leuchtet noch nicht ganz ein, wieso Persönlichkeitsrechte von mir verletzt sein könnten, wenn Sie der Öffentlichkeit mitteilen, dass ein Passagier aus Berlin oder Brandenburg oder NRW kommt.

Fischer: Es ist ja nicht auszuschließen, dass Sie eins und eins zusammenzählen und am Ende doch wissen, um es sich handeln könnte und dann bei dessen Familie oder bei einem Familienangehörigen vor der Tür stehen, der noch gar nicht weiß, dass eine mögliche Gefahr besteht, weil zum Beispiel der betroffene Passagier gar nicht wollte, dass die Familie unterrichtet wird. Das ist ja nicht auszuschließen; das haben wir in der Vergangenheit immer wieder erlebt. Ich glaube, vor diesem Hintergrund haben Sie sicherlich Verständnis dafür, dass ich mich derzeit zu diesen Dingen nicht weiter äußern kann und auch nicht weiter äußern werde.

Frage: Was ist Ihr Informationsstand über die Ursachen der Havarie?

Fischer: Ich glaube, jetzt stehen erst einmal die Rettungsbemühungen im Vordergrund; es geht darum, die Passagiere so gut wie möglich, so schnell wie möglich von der Fähre zu bringen. Ich glaube, die Ursachenforschung wird dann in einem weiteren Schritt erfolgen.

Frage: Frau Wirtz, vor Kurzem ist das Ergebnis des dritten Präsidentenwahlgangs in Griechenland bekannt geworden: Dimas ist dabei gescheitert, zum Präsidenten Griechenlands gewählt zu werden. Vor ein paar Tagen hat der Regierungssprecher hier gesagt, dass demokratische Wahlen prinzipiell keine Gefahr darstellten. Nun steuert Griechenland zwangsläufig auf Neuwahlen zu.

Erstens: Was bedeutet das in diesem Fall ganz konkret für die Eurozone, welche Auswirkungen erwartet man für die Eurozone?

Zweitens - diese Frage geht vielleicht auch an das Finanzministerium -: Was bedeutet das für das Anpassungsprogramm, das für zwei Monate verlängert wurde?

SRS'in Wirtz: Die Abstimmung ist ja vor einigen Minuten zu Ende gegangen, die ersten Tickermeldungen kommen. Es ist selbstverständlich so, dass wir sehr aufmerksam beobachten, was in Griechenland derzeit geschieht. Gleichzeitig bitte ich Sie um Verständnis, dass ich innerpolitische griechische Ereignisse beziehungsweise Vorgänge nicht kommentiere - schon gar nicht, wenn das Ergebnis gerade einmal seit einer halben Stunde vorliegt und sicherlich auch noch einmal in Ruhe analysiert und angesehen werden muss. Grundsätzlich handelt es sich hier aber um eine innergriechische Angelegenheit, die wir natürlich beobachten, aber die ich jetzt an dieser Stelle nicht kommentiere.

Chaudhuri: Diesen Ausführungen schließt sich das Bundesministerium der Finanzen an.

Zusatzfrage : Ich verstehe durchaus, dass Sie sich nicht in die griechische Innenpolitik einmischen wollen, aber es stellt sich auch prinzipiell eine Frage, da wir ja von den zwei Monaten Verlängerung, die der Bundestag beschlossen hat, einen Monat gleich vergessen können, weil es in Griechenland dann keine handlungsfähige Regierung, sondern nur eine geschäftsführende Regierung geben wird. Daher stellt sich nun die Frage, ob der eine Monat, der übrig bleibt, erstens für den Abschluss der Überprüfung durch die Troika und zweitens auch für das Aushandeln der vorsorglichen Kreditlinie ausreicht. Weil Deutschland ein Gläubiger Griechenlands ist, stellt sich auch die Frage: Inwiefern werden die Gläubiger Griechenlands so kulant sein, Griechenland mehr Zeit für neue Verhandlungen beziehungsweise für die weiteren Verhandlungen zu geben?

SRS'in Wirtz: Die Situation stellt sich jetzt durch den dritten Wahlgang noch einmal neu da, es gibt neue Entwicklungen. Das alles wird zu analysieren sein - selbstverständlich auch in der Zukunft. Ich möchte an dieser Stelle jetzt aber nicht in irgendeiner Weise analysieren, kommentieren oder auch nur prognostizieren, wie es weitergeht.

Frage: Ich muss sagen, dass ich etwas verwundert bin; denn das, was in Griechenland nun passiert, ist ja nichts Überraschendes; es ist ja möglicherweise absehbar gewesen, was dazu geführt hat, dass sich der Bundesfinanzminister vor dem Wochenende in einer großen Zeitung schon einmal in allgemeiner Form geäußert hat. Von daher möchte ich noch einmal darauf beharren, zumindest zu wissen, ob für die Bundesregierung das, was in Griechenland jetzt an Unsicherheit da ist, Anlass ist, ein Wiederaufflammen der Eurokrise zu fürchten, und ob es Anlass ist, mit der griechischen Regierung oder irgendwelchen Vertretern der griechischen politischen Klasse in Kontakt zu treten, um klar zu sehen, wie es weitergeht. - Das richtet sich sowohl an Frau Wirtz auch an Herrn Chaudhuri.

SRS'in Wirtz: Ich habe vorhin ja schon einmal gesagt, dass wir die Entwicklung selbstverständlich beobachten. Aber selbst wenn man bestimmte Ereignisse vorhersehen kann, muss man trotzdem immer noch der Wahlentscheidung das letzte Wort lassen. Insofern ist das jetzt erst einmal eine neue Entwicklung, die vor einer halben Stunde erfolgt ist. Auf dieser Grundlage wird man die Lage analysieren müssen, und dann wird die deutsche Bundesregierung sehen, wie man sich weiter verhält. Das kann ich an dieser Stelle jetzt aber nicht prognostizieren - und möchte es auch nicht, weil das eine innergriechische Angelegenheit ist. Aber vielleicht möchte der Kollege das ergänzen.

Chaudhuri: Das ist aus Sicht des BMF genauso. Sie haben ja zu Recht auf das Interview des Ministers von vor wenigen Tagen hingewiesen. Er hat sich da auch bewusst allgemein geäußert, und zwar genau aus den Gründen, die Frau Wirtz gerade skizziert hat.

Zusatzfrage : Ist denn angesichts der Tatsache, dass das nun nicht völlig unerwartet kommt, damit zu rechnen, dass zum Beispiel das Bundespresseamt oder das Finanzministerium noch im Laufe des heutigen Tages, im Laufe der nächsten Stunden dazu Stellung nimmt? Der Kollege hat ja darauf verwiesen: Deutschland ist Gläubiger, Deutschland ist betroffen; es ist keine Sache, die nur eine innergriechische ist, sondern es ist eine Sache, die für die Eurozone zentral ist. Von daher: Zurückhaltung in allen Ehren, aber da gibt es ja auch deutsche Interessen.

SRS'in Wirtz: Ich kann für das Bundespresseamt und für das Bundeskanzleramt sagen: Wenn wir die Notwendigkeit sehen, Dinge zu kommentieren oder Sie zu informieren, dann werden wir das tun. Ich kann Ihnen jetzt aber nicht Hoffnung machen, dass das in den nächsten Stunden passieren wird.

Chaudhuri: Auch in dieser Aussage kann ich mich Frau Wirtz für das BMF anschließen.

Frage: Darf ich daraus schließen, dass die Bundesregierung überhaupt nicht auf diese Entwicklung vorbereitet worden ist?

SRS'in Wirtz: Ich würde jetzt sagen: Da verdrehen Sie mir die Worte im Mund. Es ist selbstverständlich so, dass die Bundesregierung die Ereignisse in Griechenland sehr aufmerksam beobachtet. Sie haben hier in der Bundespressekonferenz ja auch schon häufig die Gelegenheit gehabt, zu diesem Thema zu fragen. Insofern trifft uns die Frage jetzt nicht unvorbereitet. Nichtsdestotrotz ist es eine innergriechische Angelegenheit, die ich von dieser Stelle aus jetzt nicht kommentiere.

Frage: Frau Wirtz, verzichtet die Bundeskanzlerin grundsätzlich auf das Vergnügen des Langlaufes, oder betreibt sie nur in diesem Jahr das Nordic Walking als Erholungsfaktor in ihrem Neujahrsurlaub?

SRS'in Wirtz: Manchmal gibt ja die Wetterlage die Sportart vor.

Zusatzfrage: Es hat jetzt ja geschneit. Heißt das, die Kanzlerin ist jetzt entschlossen, trotz ihres Unfalls vom letzten Jahr wieder Langlauf zu versuchen?

SRS'in Wirtz: Ich kann jetzt nur für die Vergangenheit sprechen, und in der Vergangenheit war die Wetterlage so, dass man nicht unbedingt langlaufen konnte.

Zusatzfrage: Aber jetzt kann man es - die Frage ist ja in die Zukunft gerichtet, Frau Wirtz.

SRS'in Wirtz: Genau, aber ich kann jetzt nur für die Vergangenheit sprechen und die sportlichen Aktivitäten der Kanzlerin für die Vergangenheit kommentieren.

Zusatzfrage: Das heißt, in der Zukunft will sie weiter langlaufen?

SRS'in Wirtz: Das schließe ich nicht aus.

Frage: An das Finanzministerium: Vor zwei Wochen gab es ein Gutachten zu öffentlich-rechtlichen Medien mit - wenn das eins zu eins umgesetzt würde - doch sehr drastischen Auswirkungen, würde ich einmal sagen. In welchem Zeitabstand ist jetzt damit zu rechnen, dass Konsequenzen aus diesem Gutachten gezogen werden? Welche Art von Konsequenzen ist zu erwarten? Wird sich das mittelfristig auch auf die Frage des Rundfunkbeitrags auswirken?

Chaudhuri: Sie sprechen ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates des BMF an. Dieses Gutachten ist inzwischen auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht worden und ist dort einzusehen. Dazu muss man wissen, dass der wissenschaftliche Beirat ein unabhängiges und eigenständiges Gremium ist. Das heißt, er sucht sich seine Themen selber aus, diese Themen werden nicht vom Ministerium vorgegeben und auch nicht vorgeschlagen. Das Bundesministerium der Finanzen nimmt diese Gutachten entgegen, nimmt sie zur Kenntnis, aber kommentiert diese nicht - und kommentiert auch dieses vorliegende Gutachten nicht.

Zusatzfrage: Welchen Sinn hat dann der Wissenschaftliche Beirat?

Chaudhuri: Das ist auf unserer Webseite ebenso aufgeführt. Wenn Sie dort das entsprechende Stichwort eingeben, finden Sie eine lange Erläuterung dazu, was die Aufgabe des Wissenschaftlichen Beirates ist, nämlich eine Stimme der Wissenschaft zu verschiedensten Themenbereichen der Gesellschaft zu geben und diese der Politik zu übermitteln. Die Zusammensetzung des Beirates können Sie dort auch sehen. Ich will das hier nicht alles im Einzelnen ausführen, aber Sie können das dort einfach nachlesen.

Zusatzfrage: Sie haben diesen Wissenschaftlichen Beirat ja deswegen, damit er sie berät - deswegen heißt er ja "Beirat", darin kommt ja das Wort "Rat" vor. Werden Sie den Rat, der in diesem Gutachten gegeben wurde, in irgendeiner Form berücksichtigen?

Chaudhuri: Wie ich sagte, wird der Inhalt nicht kommentiert. Daraus können Sie schon Schlussfolgerungen ziehen.

Frage: An die Regierungssprecherin: Der "Spiegel" hat in seiner neuesten Ausgabe von einer sogenannten "Joint Prioritized Effects List" berichtet, die die Nato in Afghanistan angeblich hat oder hatte. Es heißt auch, dass in dieser Liste auch die unteren Ränge der Taliban zur Überwachung oder sogar zur Tötung ausgeschrieben wurden und dass jeweils die akzeptable Zahl von Kollateralschäden angegeben war. Ist der Bundesregierung diese Liste bekannt? Wenn ja - das kann vielleicht das Verteidigungsministerium sagen - : Hat die Bundeswehr in irgendeiner Weise an der Erstellung dieser Liste mitgeholfen oder diese Liste mitgenutzt?

Roth: Bei der von Ihnen erwähnten Liste handelt es sich um eine Übersicht über die durch den Befehlshaber von ISAF geprüften und genehmigten Ziele im Einsatzgebiet Afghanistan. Sie ordnet den einzelnen Zielen Prioritäten sowie Handlungsempfehlungen als Ziel der militärischen Operationsführung zu. Diese Liste ist auf Basis des humanitären Völkerrechts erstellt worden, und auch Aufklärungsergebnisse deutscher Kräfte trugen im Rahmen des ISAF-Targetings ebenso wie Informationen anderer Organisationen und truppenstellender Nationen zur Auswahl potenzieller militärischer Ziele und zu deren Identifizierung bei. Im Rahmen der deutschen Mitwirkung an diesem ISAF-Targeting-Prozess wurde aber ausschließlich die Handlungsempfehlung der Festsetzung gegeben. Zugriffoperationen, bei denen deutsche Kräfte die Verantwortung für die Anwendung militärischer Gewalt hatten oder sich daran beteiligten, erfolgten ausschließlich mit dem Ziel, die jeweilige Person festzusetzen.

Zusatzfrage: Was halten Sie von dieser angeblichen Kollateralschadenspraxis? Ist es Standard, anzugeben, wie viele Zivilisten bei einem jeweiligen Zugriff ums Leben kommen dürfen?

Roth: Generell ist es so, dass wir bei unseren Operationen Kollateralschäden versuchen auszuschließen. Es gibt hier keine Abwägung. Insofern ist es so, dass wir das militärische Ziel verfolgen und Verluste an Leib und Leben von Nichtbetroffenen vermeiden.

Frage: Auch eine Frage zu Afghanistan: Gestern ist ja die ISAF-Mission formal beendet worden. Wie lautet das Fazit der Bundesregierung nach 13 Jahren? Was gibt Ihnen die Zuversicht, dass die neue afghanische Regierung die Sicherheit des Landes gewährleisten kann - auch angesichts des Erstarkens der Taliban?

SRS'in Wirtz: Ich kann grundsätzlich etwas dazu sagen; vielleicht kann Herr Fischer das noch ergänzen. Natürlich ist das Zuendegehen des ISAF-Einsatzes in Afghanistan eine Zäsur, aber es ist ja nicht so, dass das deutsche Engagement in Afghanistan damit zu Ende geht. Man kann für die Vergangenheit sicherlich sagen - es gab ja auch den Fortschrittsbericht vor einigen Wochen, der die Situation in Afghanistan selber noch einmal sehr klar analysiert hat -, dass sehr viel erreicht worden ist, dass Afghanistan aber sicherlich noch lange nicht am Ziel ist.

Ab 2015 wird es die Nato-geführte "Resolute Support Mission" geben. Dabei handelt es sich um eine Ausbildungsmission, über die im Deutschen Bundestag schon abgestimmt wurde beziehungsweise die dort gebilligt wurde. Als diese Mission im Kabinett verabschiedet wurde, haben wir hier an dieser Stelle ja auch schon ausführlich berichtet. Insofern: Das Signal, das von dieser neuen Ausbildungsmission ausgeht, ist sicherlich, dass Afghanistan auch weiterhin mit deutscher Unterstützung rechnen kann. - Aber Herr Fischer möchte das vielleicht noch ergänzen.

Fischer: Ich kann mich dem nur anschließen. Die Bundesregierung - auch Außenminister Steinmeier - hat sich ja schon verschiedentlich zu dieser Zäsur, wie Frau Wirtz, aber auch der Bundesaußenminister selber es genannt haben, geäußert. Der Bundesaußenminister hat dazu zum Beispiel einen Namensartikel in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" veröffentlich, der am 12. Oktober erschienen ist und den Sie auf unserer Webseite abrufen können. Er hat damals geschrieben, dass das Ende von ISAF in der Tat eine Zäsur ist, dass es aber nicht das Ende unseres Engagements ist. Er hat dann festgehalten: "Für die Entwicklung Afghanistans haben wir einiges erreicht". Neben Fortschritten für in der Infrastruktur und Modernisierung des Landes geht er dabei insbesondere auch auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft ein, die sich ja fortentwickelt hat. Er schreibt auch: "Diese Fortschritte sind echt, aber sie prägen leider nicht unser Bild des Afghanistan-Einsatzes. Dafür ist zu lange zu vieles eben auch nicht gelungen, bis heute". Beispiele dafür sind die florierende Drogenökonomie, die Korruption und die weitere Gefährdung der Sicherheit durch die Taliban.

Wenn man es zusammenfassen will - "in a nutshell" -, kann man vielleicht sagen: In diesen 13 Jahren des Einsatzes haben wir Licht und Schatten gesehen, wir haben viel erreicht. Afghanistan ist nicht mehr der Ausgangspunkt für den internationalen Terrorismus. Die Armee und die Polizei wurden aufgebaut, agieren eigenständig, sind einsatzfähig. Die Zivilgesellschaft ist gestärkt. Die Menschenrechtslage und die sozialen Verhältnisse im Land haben sich grundlegend verbessert. Aber natürlich gibt es auch Enttäuschungen; der Außenminister hat es angesprochen. Dabei geht es um die Bekämpfung des Drogenanbaus, wo die internationale Gemeinschaft noch keine nachhaltige Veränderung hat bewirken können, und auch die Bemühungen um die Versöhnung und Aussöhnung mit den Taliban und der innerafghanische Dialog über einen Versöhnungsprozess haben noch nicht die greifbaren Resultate erzeugt, die wir uns gewünscht haben.

Ums es zusammenzufassen: Wir haben in Afghanistan einiges erreicht, wir haben sogar vieles erreicht, aber wir sind noch lange nicht am Ziel. Unser Engagement geht weiter, es tritt aber in eine neue, eine stärker zivil geprägte Phase ein.

Frage: Frau Wirtz, eine Frage zu dem Interview, das Herr Friedrich dem "Spiegel" gegeben hat: Er war ja bis vor einem Jahr Mitglied dieser Bundesregierung und hat jetzt in diesem Interview die Arbeit speziell der Bundeskanzlerin scharf kritisiert. Meine Frage ist: Hat sie Kenntnis davon? Falls ja: Gibt es darauf eine Reaktion?

SRS'in Wirtz: Das Interview ist ja sehr stark parteipolitisch ausgerichtet, insofern würde ich Sie bitten, diese Frage an die CDU-Parteizentrale zu richten.

Frage: Das hat sicherlich einen parteipolitischen Aspekt, aber er kritisiert ja auch einige wichtige Projekte der Bundesregierung. Da frage ich mich schon, ob sich die Bundeskanzlerin beim Nordic Walking - oder was auch immer sie da macht - Gedanken dazu gemacht hat.

SRS'in Wirtz: Sie können davon ausgehen, dass sich die Bundeskanzlerin selbstverständlich Gedanken darüber macht, welche Regierungsvorhaben in diesem Jahr umgesetzt worden sind. Diese Regierungsvorhaben sind in Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag umgesetzt worden. Aber noch einmal: Dieses Interview war ja doch sehr stark in Richtung CDU/Union intoniert, und aus der Union höre ich auch verschiedene Stimmen, die zu diesem Interview Stellung nehmen. Insofern möchte ich Sie wirklich bitten, sich an die Parteien zu wenden.

Frage: Frau Wirtz, haben Sie Kenntnis darüber, ob die Bundeskanzlerin gegenüber Herrn Friedrich politisch die gleichen Gefühle empfindet wie Herr Friedrich gegenüber seiner Ex-Chefin? Dass Herr Friedrich Angela Merkel für eine sozialdemokratische Vorsitzende hält, ist Ihnen ja nicht unbekannt geblieben. Würden Sie sagen: Auf der politischen Gefühlsebene geben und nehmen sich die beiden nichts?

SRS'in Wirtz: Da bin ich überfragt.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Wirtz und an das Bundeswirtschaftsministerium zum Thema wirtschaftliche Auswirkungen der Zuwanderung auf Deutschland. Jüngst hat eine Studie der Bertelmann Stiftung ergeben, dass die Zuwanderer dem deutschen Staat viel Geld einspielen. Heute behauptet Herr Sinn in der "FAZ", Zuwanderung sei ein großes Verlustgeschäft für Deutschland. Was ist denn da die Bewertung im Kanzleramt und im Wirtschaftsministerium?

SRS'in Wirtz: Kann vielleicht das Wirtschaftsministerium etwas dazu sagen?

Moiteaux: Mir liegen dazu zurzeit keine Zahlen vor. Wenn wir dazu Zahlen haben sollten, würde ich die nachreichen.

Zusatzfrage: Aber welche Einschätzung würden Sie dazu denn abgeben? Auch wenn jetzt keine Zahlen vorliegen: Würden Sie die Auswirkungen der Zuwanderung als positiv für Deutschland beschreiben, oder ist die Zuwanderung rein finanziell vielleicht trotzdem insgesamt ein Verlustgeschäft?

SRS'in Wirtz: Dazu kann ich Ihnen sicherlich die grundsätzliche politische Einschätzung sagen: Selbstverständlich sind Zuwanderer ein Gewinn für Deutschland und auch für die deutsche Wirtschaft. Ich kann Ihnen dazu jetzt keine Zahlen geben, aber die Kollegin kann sie vielleicht nachreichen, so wir da welche haben. Aber selbstverständlich ist es so, dass Deutschland und die deutsche Wirtschaft von der Zuwanderung profitieren. Gerade in Zeiten, in denen Fachkräftemangel herrscht, ist es natürlich sehr willkommen, dass auch Menschen aus anderen Ländern in Deutschland arbeiten.

Moiteaux: Das kann ich aus Sicht des Wirtschaftsministeriums nur unterstützen. Wie Sie wissen, gibt es den Ausbildungspakt, die Allianz für Aus- und Weiterbildung. An deren Rande hat der Wirtschaftsminister unter anderem darauf hingewiesen, dass die Integration von Ausländern einen wichtigen Faktor bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels darstellt.

Frage: An das Wirtschaftsministerium: Es gab am Wochenende einen Magazinbericht, in dem die Folgen des Ölpreisrückgangs Thema waren. Unter Berufung auf ein Papier aus dem Wirtschaftsministerium war darin von einem Wachstumsschub von 0,2 bis 0,3 Prozent die Rede. Ist das die Meinung des Wirtschaftsministeriums in toto, gibt es so eine Quantifizierung oder eine Analyse der Auswirkungen des Ölpreisrückganges auf die deutsche Konjunktur im kommenden Jahr?

Moiteaux: Zu internen Papieren nehmen wir hier grundsätzlich nicht Stellung, und das werden wir auch in diesem Fall nicht tun. Grundsätzlich kann man aber schon sagen, dass sich der gesunkene Ölpreis auf das Wirtschaftswachstum voraussichtlich positiv auswirken wird. Allerdings sind bei der Quantifizierung dieser Auswirkungen viele Faktoren zu berücksichtigen. Wie Sie wissen, wird die Bundesregierung am 28. Januar mit dem Jahreswirtschaftsbericht ihre Prognose für das Wirtschaftswachstum 2015 vorlegen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass wir im Vorfeld keine konkreten Zahlen nennen. Allerdings sind zuletzt auch in der Presse Zahlen von Wirtschaftsforschungsinstituten genannt worden, die zumindest nach erster Einschätzung nicht völlig unplausibel erscheinen.

Zusatzfrage : Sie sprechen von den Revisionen von Prognosen nach oben?

Moiteaux: Es gibt Zahlen vom RWI. Ich habe ja gesagt, dass wir davon ausgehen, dass es eine positive Auswirkung gibt, dass wir hier aber keine Quantifizierung vornehmen können, bevor der Jahreswirtschaftsbericht vorgelegt wird. Es gibt aber, wie gesagt, von Wirtschaftsforschungsinstituten einzelne Prognosen oder Einschätzungen.

Frage: Ich möchte noch einmal kurz auf das leidige Thema IT-Sicherheit zurückkommen: Über das Wochenende hat es ja beim Hackerkongress des Chaos Computer Clubs in Hamburg zahlreiche Informationen über Sicherheitslücken bei viel genutzten Technologien gegeben. Auf dem Kongress waren sicherlich auch Behördenvertreter anwesend, die zugehört haben. Ich möchte daher das BMI fragen, ob es schon irgendwelche Empfehlungen an den gemeinen Nutzer gibt, irgendwelche Technologien zu nutzen oder nicht zu nutzen. Ich spreche dabei speziell die Problematik mit den biometrischen Systemen an; es wurden ja beispielsweise die Fingerabdrücke der Verteidigungsministerin anhand eines Fotos aus der Bundespressekonferenz nachgebildet.

Müller-Niese: Das ist ja eine zweigeteilte Frage. Zum ersten Teil kann ich sagen: Ich kann hier keine einzelnen Hinweise abstrakter Natur geben. Sie können aber gerne vom BSI auf bsi-fuer-buerger.de nachschauen. Dort sind diverse Hinweise für Bürger aufgeführt, beispielsweise zu Passwörtern, zu Webpages und zu Antivirenprogrammen. Da kann man sich schlau machen.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage bezüglich des Fingerabdrucks: Ich kann jetzt nicht für die anderen Ressorts Stellung nehmen, aber mein Kollege hatte gestern bereits gegenüber "ZEIT Online" dazu gesprochen. Das, was er da gesagt hat - er hat dort widersprochen -, kann ich nur bestätigen. Ich kann dazu drei allgemeine Sachen sagen: Erstens ist der Fingerabdruck immer nur eine zusätzliche Sicherheitsvorkehrung. Das Ziel muss sein, dass man am Ende eine Kumulation von verschiedenen Sicherheitsvorkehrungen vorliegen hat. Darüber hinaus - wenn man das mit der realen Welt vergleicht - gibt es natürlich verschiedene Sicherheitsvorkehrungen, die für sich allein genommen nicht eine hundertprozentige Sicherheit gewährleisten können; deshalb diese Kumulation. Nur, weil eine einzelne möglicherweise nicht hundert Prozent Sicherheit ermöglicht, würde man sie nicht weglassen. Zum Dritten ist es bezüglich der Manipulation von Fingerabdrücken so, dass sich die Lesegeräte, die existieren, im Laufe der Zeit weiterentwickelt haben und über die Funktion einer Lebenderkennung verfügen. Diese Technik kann also erkennen, ob es sich um einen lebenden Finger handelt oder nicht.

Montag, 29. Dezember 2014

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 29. Dezember 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/12/2014-12-29-regpk.html;jsessionid=AE24DD1F694D505841390022DDF60D7D.s3t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Dezember 2014


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