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PRESSEKONFERENZ/921: Regierungspressekonferenz vom 14. Januar 2015 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 14. Januar 2015
Regierungspressekonferenz vom 14. Januar 2015

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Besuch des Präsidenten Ghanas, 2. Internationales Deutschlandforum), Kabinettsitzung (Änderung des Personalausweisgesetzes, Zwischenbericht zur Demografiepolitik der Bundesregierung), Reise des Bundesaußenministers nach Bosnien-Herzegowina, Eröffnung der Internationalen Grünen Woche, russisches Embargo gegen deutsche landwirtschaftliche Produkte, Terroranschläge in Frankreich, Rücktritt des italienischen Staatspräsidenten, Medienberichte über mutmaßlichen BND-Doppelagenten, Außenministertreffen zum Ukraine-Konflikt, Abschaffung des sogenannten Blasphemieparagrafen, mutmaßliches Treffen der Bundeskanzlerin mit dem EZB-Präsidenten, Beschluss der Europäischen Kommission zur künftigen Auslegung der Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts, Atomprogramm des Iran, Hilfsprogramm für Griechenland, Medienbericht über Kontakte der Bundesregierung zur Syriza-Partei, Äußerungen des britischen Premierministers zur verschlüsselten Kommunikation in Messenger-Diensten

Sprecher: StS Seibert, Schäfer (AA), Fronczak (BMEL), Dimroth (BMI), Rülke (BMJV), Jäger (BMF), Ehrentraut (BMAS)



Vorsitzende Sirleschtov eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag! Ich habe zunächst einen Termin der Bundeskanzlerin anzukündigen:

Am kommenden Montag, dem 19. Januar, wird sie um 12 Uhr den Präsidenten Ghanas und derzeitigen Vorsitzenden der Westafrikanischen Wirtschaftsunion ECOWAS, Herrn John Dramani Mahama, mit militärischen Ehren empfangen. Gegen 13.15 Uhr gibt es dann auch eine gemeinsame Pressekonferenz. Herr Dramani Mahama besucht Deutschland zum ersten Mal offiziell. Er wird im Rahmen dieser Reise auch den Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Herrn Müller, treffen.

Noch ein Blick auf einen Termin in der nächsten Woche: Am Montag und Dienstag wird im Bundeskanzleramt das 2. Internationale Deutschlandforum stattfinden. Es werden etwa 120 nationale und internationale Experten aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, der Politik, der Verwaltung und den verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen zu dem Thema "Was Menschen wichtig ist - Innovation und Gesellschaft" diskutieren. Es geht darum, wie Gesellschaften weltweit in einer Zeit sehr komplexer Herausforderungen und auch einer Zeit neuer digitaler Möglichkeiten im Sinne ihrer Bürger durch Innovationen mehr Lebensqualität erreichen.

Unser langfristiges Ziel bei diesem Internationalen Deutschlandforum - es ist, wie gesagt, die zweite Ausgabe - ist es, ein Netzwerk für globales Lernen aufzubauen, also an den Erfahrungen anderer Staaten besser teilnehmen zu können, teilzuhaben, und eigene Erfahrungen weiterzugeben. Die Bundeskanzlerin wird am Dienstag, dem 20. Januar, von 10 bis 12 Uhr an diesem Dialog teilnehmen und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern über Innovationen für Lebensqualität, Wohlstand und Fortschritt sprechen. Man kann das im Internet unter www.bundesregierung.de oder auch über die Internetseite des Deutschlandforums auf www.dialog-ueber-deutschland.de live verfolgen. Zu Beginn - das sage ich jetzt für die, die sich für die Bildberichterstattung interessieren - gibt es einen Bildtermin, der aus Kapazitätsgründen gepoolt sein wird. Außerdem gibt es für eine begrenzte Zahl von Wortjournalisten die Möglichkeit, im Saal teilzunehmen. Wir machen einen Akkreditierungsaufruf, der Sie über alle Einzelheiten informiert und der ihnen in diesen Minuten zugeht.

Nun zu den Themen des Bundeskabinetts in seiner heutigen Sitzung.

Zunächst einmal ging es um ein Thema, das auch mit den entsetzlichen Ereignissen in Paris in der vergangenen Woche zusammenhängt. Diese Ereignisse haben uns ja auf bedrückende Weise noch einmal gezeigt, dass wir unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung mit allen rechtsstaatlichen Mitteln entschlossen gegen den internationalen Terrorismus, gegen Fanatismus, gegen Radikalisierung verteidigen müssen. Ein wichtiges rechtsstaatliches Instrument dabei, also im Kampf gegen den Terrorismus, ist die Änderung des Personalausweisgesetzes. Das Ziel ist, Reisen von Personen, die ihrerseits das Ziel haben, in Konfliktgebieten wie zum Beispiel Syrien an Kampfhandlungen teilzunehmen, künftig zu verhindern. Es geht im Wesentlichen darum, diesen Personen den Personalausweis zu entziehen und einen Ersatzpersonalausweis auszustellen, der eben nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett beschlossen.

Der Hintergrund ist, dass es nach geltendem Recht bisher zwar möglich ist, den Reisepass zu entziehen, um Reisen der betroffenen zu verhindern, aber nicht den Personalausweis. Nun reicht aber der Personalausweis als Reisedokument für Reisen in bestimmte Drittstaaten aus - nennen wir zum Beispiel die Türkei -, und über diese Drittstaaten kann dann häufig die Einreise in Konfliktgebiete - zum Beispiel nach Syrien - erfolgen. Dieser Missstand soll mit dem neuen Gesetz nun aufgehoben werden.

Anschließend hat der Bundesinnenminister dem Kabinett in einem Zwischenbericht Grundsätze und Schritte zur Weiterentwicklung der Demografiepolitik der Bundesregierung vorgelegt. Wir sind uns ja einig, dass der demografische Wandel unser Land, unsere Gesellschaft in den nächsten Jahren und Jahrzehnten tiefgreifend verändert. Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass sie ihre schon bestehende Demografiestrategie, die unter dem Namen "Jedes Alter zählt" fungiert, weiterentwickeln will. Wir wollen bis Mitte des Jahres die Ziele der Demografiestrategie konkretisieren. Wir wollen die Fortschritte, die bei der Gestaltung des demografischen Wandels schon gemacht wurden, aufzeigen und Schwerpunktmaßnahmen für diese Legislaturperiode darstellen.

Mit der Verabschiedung der Demografiestrategie hatte die Bundesregierung ja einen Dialogprozess mit den Ländern, den Kommunen, den Verbänden, Sozialpartnern und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft eingeleitet. Es gibt zehn Arbeitsgruppen, in denen die Partner an der Entwicklung von Lösungsansätzen arbeiten. Dieses Engagement wird heute in diesem Zwischenbericht ausdrücklich begrüßt. Der Dialogprozess soll vertieft werden. Ergebnisse und dann auch weitere konkrete Schritte der Zusammenarbeit werden der Öffentlichkeit dann auf zwei Demografiegipfeln vorgestellt. Der eine findet in diesem Herbst, am 22. September, statt; der andere dann zwei Jahre später, im Frühjahr 2017.

So viel zum Kabinett.

Schäfer: Ich würde Sie gerne wissen lassen, dass der Bundesaußenminister übermorgen in die Hauptstadt Bosnien-Herzegowinas, also nach Sarajevo, reisen wird. Er unternimmt diese Reise gemeinsam mit seinem britischen Amtskollegen Philip Hammond. Es geht, wie Sie sich denken können, auch um die politische Lage auf dem Balkan, aber mehr noch um die Anstrengungen Bosnien-Herzegowinas auf dem Weg seiner Annäherung an europäische Strukturen, und es geht um die gemeinsame Initiative von Außenminister Hammond und Außenminister Steinmeier, diese EU-Annäherung Bosnien-Herzegowinas dadurch zu befördern, dass man Reformblockaden im Land abbaut und auf diese Art und Weise durch Reformen Fortschritte auf dem Annäherungsprozess Richtung Europäische Union erzielt.

Die beiden Minister unternehmen diese Reise, wie gesagt, gemeinsam. Sie werden mit dem Dreierpräsidium Bosnien-Herzegowinas zusammentreffen, das sich bekanntlich aus den drei Bevölkerungsgruppen des Landes zusammensetzt. Sie werden den Außenminister Bosnien-Herzegowinas ebenso wie die Spitzen der politischen Parteien des Landes und Abgeordnete des Parlamentes treffen. Einige von Ihnen erinnern sich vielleicht daran, dass die beiden Außenminister hier in Berlin vor einigen Monaten, nämlich am 5. November, bereits auf einer Westbalkankonferenz ihre europäische Initiative für eine Revitalisierung des Reformprozesses in Bosnien-Herzegowina vorgestellt haben. Nunmehr geht es darum, diese ihre Initiative in Bosnien-Herzegowina mit den politischen Verantwortungsträgern zu besprechen und auf diese Art und Weise voranzubringen.

Fronczak: Ich habe einen gebündelten Terminhinweis für Sie. Wie Sie wissen, wirft die Grüne Woche ihre Schatten voraus. Ich würde Sie gerne noch einmal auf die Auftaktveranstaltung hinweisen: Morgen Abend wird die Grüne Woche offiziell eröffnet; am Freitag öffnet sie dann ihre Pforten auch für die Öffentlichkeit. Es beginnt morgen Mittag um 12.15 Uhr im Vorfeld der Eröffnung mit der Pressekonferenz von Bundesminister Christian Schmidt, die auf Einladung des Verbands der Deutschen Agrarjournalisten stattfindet. Morgen Abend findet dann um 18 Uhr die offizielle Eröffnungsveranstaltung statt. Nicht nur für den Minister ist es die erste Grüne Woche, sondern auch für den neuen Regierenden Bürgermeister von Berlin.

Für diejenigen, die sich Zeit nehmen: Am Freitag findet von 8 bis 12 Uhr der traditionelle Eröffnungsrundgang statt. Für den Samstag haben sich dann rund 70 Agrarminister aus aller Welt angemeldet, um nach Berlin zu kommen und am Internationalen Agrarministertreffen teilzunehmen. Es wird dazu vormittags eine Veranstaltung auf der Grünen Woche geben. Dort ist für 12.15 Uhr dann auch noch eine Presseveranstaltung vorgesehen. Im Anschluss an das gemeinsame Agrarministertreffen findet um 16.30 Uhr im Auswärtigen Amt ein gemeinsamer Fototermin statt. Ein abschließendes Pressestatement gibt es dann um 18.15 Uhr.

So viel zur Auftaktveranstaltung. Zur zweiten Woche werden wir uns noch einmal gesondert in der nächsten Woche melden.

Frage (zur Änderung des Personalausweisgesetzes): Herr Seibert, eine Frage zu der Formulierung, die Sie gebraucht haben: Ich glaube, Sie haben von Personen gesprochen, bei denen der Verdacht oder die Gefahr besteht, dass sie an Kampfhandlungen teilnehmen, insbesondere im Nahen Osten. Gilt das aus Sicht der Bundesregierung auch für Fälle, wie man sie aus den Niederlanden kennt - ich weiß nicht, inwieweit es so etwas auch in Deutschland gibt -, dass Kurden dorthin reisen, um aufseiten der Anti-ISIS-Koalition - im weitesten Sinne - zu kämpfen? Wird das aus Sicht der Bundesregierung genauso von diesem Gesetz erfasst werden, und wird das Gesetz in diesen Fällen dann auch Anwendung finden?

StS Seibert: Das Gesetz hat der Bundesinnenminister ins Kabinett eingebracht, deswegen schlage ich vor, dass auch das Fachressort Ihnen darauf antwortet.

Dimroth: Ich würde Ihnen darauf gerne mit einem Zitat aus dem Gesetzentwurf, der heute verabschiedet wurde, antworten, und vielleicht allgemein hinzufügen, dass sich dieser Gesetzentwurf wie jeder Gesetzentwurf nicht gegen bestimmte Personengruppen oder bestimmte Einzelsachverhalte richtet, sondern ganz allgemein unter bestimmten rechtsstaatlich sauber formulierten Voraussetzungen bestimmte grundrechtsrelevante Eingriffe legitimiert. So ist das auch in diesem Fall. Im Gesetz ist zu lesen - jetzt wird es leider etwas rechtstechnisch -, dass ein solcher Entzug zulässig ist, wenn die Gefährdung darin bestehe, dass bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Ausweisinhaber einer terroristischen Vereinigung nach 129a des Strafgesetzbuchs oder nach 129a in Verbindung mit 129b des Strafgesetzbuchs mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland angehört oder rechtswidrig Gewalt gegen Leib oder Leben als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religiöser Belange anwendet oder eine solche Gewaltanwendung unterstützt oder vorsätzlich hervorruft.

Zusatzfrage: So, wie ich das als juristischer Laie jetzt verstehe, darf damit ein deutschstämmiger Kurde nach Erbil reisen und aufseiten der Peschmerga kämpfen, ohne dass er vom Gesetz betroffen ist, aber in dem Moment, wenn er aufseiten der PKK oder ähnlicher Gruppierungen in Kobane kämpft, greift dieses Gesetz. Ist das zutreffend?

Dimroth: Die gesetzlich vorgesehen Voraussetzungen habe ich soeben zitiert.

Zusatzfrage: Dann klären Sie mich auf: Fällt die PKK darunter?

Dimroth: Die PKK ist eine in Deutschland verbotene terroristische Organisation.

Zusatzfrage: Das heißt, ein Kurde, der für die PKK gegen ISIS kämpft, wird von diesem Gesetz erfasst?

Dimroth: Die Subsumptionsarbeiten zu dem gerade eben zitierten Gesetzestext würde ich gerne Ihnen überlassen. Das ist der Gesetzentwurf, so wie er heute verabschiedet wurde. Noch einmal: Es wäre völlig unüblich, wenn sich ein Gesetzentwurf zu bestimmten Personengruppen, Einzelsachverhalten oder Ähnlichem verhält. Vielmehr stellt er allgemein abstrakt bestimmte Tatbestandsvoraussetzungen auf, die dann in einem Fall, von dem man meint, dass diese Voraussetzungen vorliegen, sorgfältig geprüft werden; und dann wird man in jedem Einzelfall zu dem Ergebnis kommen, ob eben diese rechtsstaatlich vorgegebenen Voraussetzungen vorliegen oder auch nicht.

Zusatzfrage: Da ich kein Jurist bin, habe ich es nicht so mit der Subsumption; das können Sie vielleicht etwas besser als ich. Meine ganz simple Frage ist doch nur: Wird die PKK von diesem Gesetz erfasst?

Dimroth: Noch einmal: Der Gesetzentwurf verhält sich nicht zu einzelnen Organisationen oder einzelnen Personen. Ich bitte um Verständnis, aber Ihre Frage lässt sich so abstrakt nicht beantworten, weil das jeweils eine Einzelfallprüfung voraussetzt, ob für die betroffene Person die Tatbestandsvoraussetzungen, die ich Ihnen gerade genannt habe, erfüllt sind oder nicht. Das ist kein Gesetz gegen eine bestimmte oder mehrere von Ihnen genannte Organisationen.

Frage : Sehen Sie es mir nach, aber meine Erinnerung ist, dass die Initiative für dieses Gesetz auf gewissen konkreten Erfahrungen basiert, nämlich dass Menschen aus Deutschland ausreisen, um sich an bestimmten Kriegshandlungen zu beteiligen, was uns beziehungsweise dem Gesetzgeber oder der Bundesregierung nicht gefällt. Insofern ist doch die Frage erlaubt, wen man damit jetzt eigentlich trifft und wen nicht und ob dieses Gesetz am Ende sozusagen so unscharf sein muss, dass gegebenenfalls eben auch PKK-Kämpfer davon betroffen sein könnten, obwohl das eigentlich nicht Anlass für diese Gesetzgebung war.

Dimroth: Die Frage ist selbstverständlich erlaubt. Ich wollte mich auch nicht so verstanden wissen, dass ich sozusagen die Legitimität der Frage in Abrede gestellt hätte. Ich wollte letztlich nur darauf hinweisen - und dabei muss ich leider bleiben -, dass der Gesetzgeber ganz grundsätzlich nicht gesetzgeberisch tätig wird, indem er bestimmte Einzelsachverhalte regelt. Das wäre ihm auch aus übergeordneten Gründen grundsätzlich versagt. Deswegen hat er abstrakt allgemein Tatbestandsvoraussetzungen formuliert. Der zweite Fall, den ich zitiert habe - "rechtswidrig Gewalt gegen Leib oder Leben als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religiöser Belange anwendet" - ist ein hinreichend offener Tatbestand, der es ermöglicht, im Einzelfall zu einer sachgerechten Lösung zu kommen. Ich bin aber nicht berufen, hier jetzt Einzelsachverhalte durchzudeklinieren, sondern kann Ihnen erläutern, was in dem Gesetzentwurf steht. Auf dieser Grundlage wird man in jedem Einzelfall zu einem angemessenen Ergebnis kommen.

Zusatzfrage: Vielleicht schildern Sie uns dann noch einmal, was der Anlass für dieses Gesetz war?

Dimroth: Der Anlass für dieses Gesetz war, dass man festgestellt hat, dass es trotz der schon bestehenden, rechtlich vorgesehen Möglichkeit im Passgesetz, den Pass in seinem Geltungsbereich zu beschränken und auch zu entziehen, nicht in allen Fällen gelingt, diejenigen, die mit einer solchen restriktiven Maßnahme belegt werden, an der Ausreise zu hindern - so wie es Herr Seibert gerade auch dargelegt hat. Diese Lücke, die für den Bereich den Personalausweises bestand, möchte man nun schließen, indem nunmehr auch für den Personalausweis durch den Entzug und die Ausgabe eines entsprechenden Ersatzdokumentes - Sie hatten hier am Montag Gelegenheit, mit meinem Kollegen in den Diskurs darüber zu treten, warum das nicht eine Markierung ist, die auf dem ausgegebenen Personalausweis vorgesehen wird, sondern eben ein Ersatzpapier ausgegeben wird - eine vergleichbare Möglichkeit vorgesehen wird. Damit soll insbesondere auch ein Beitrag gegen den festgestellten, fortgesetzten Ausreisezug von Menschen aus Deutschland, die sich am sogenannten Dschihad beteiligen, geleistet werden; das ist selbstverständlich der Fokus und der Hintergrund für diese Gesetzesinitiative, ja.

Frage: Abgesehen von diesem Gesetz: Wird die Bundesrepublik den PKK-Kämpfern erlauben, weiterhin nach Irak und nach Syrien zu reisen?

Dimroth: Es ist, wie gesagt, nicht an mir, Erlaubnisse oder Verbote auszusprechen. Es gibt nicht nur an dieser Stelle, sondern selbstverständlich auch an einer Reihe anderer Stellen in den Gesetzen - hier wird beispielsweise das Strafgesetzbuch zitiert - Vorgaben für entsprechende grundrechtsbeschränkende Maßnahmen. Diese müssten in jedem Einzelfall erfüllt sein; das wird man sich genau anschauen müssen, um dann zu einem Ergebnis zu kommen. Eine pauschale Aussage zu Ihrer Frage kann ich hier aber leider nicht treffen.

Frage: Noch einmal ganz einfach versucht: Gibt es derzeit kurdische Gruppierungen, die die Tatbestandsmerkmale der im neuen Gesetzentwurfs genannten Voraussetzungen nach 129 usw. erfüllen? Falls ja, welche vielleicht prominenten Gruppierungen sind das?

Dimroth: Das kann ich in dieser Pauschalität nicht beantworten. Da bewegen wir uns auch schon weit in den Bereich der Hypothese. Wenn ich noch einmal auf die erste Alternative verweisen darf: Da sind Strafgesetze zitiert, deren Auslegung und Anwendung nicht einem Sprecher eines Bundesministeriums obliegt.

Zusatzfrage: Sie werden mir doch sagen können, ob es kurdische Gruppierungen gibt, die als ausländische terroristische Vereinigung im Sinne des Gesetzes angesehen werden? Oder ist das eine Hypothese?

Dimroth: Es gibt eine in Deutschland verbotene Organisation, das ist die PKK. Das ist richtig, ja, das ist keine Hypothese.

Frage: Denjenigen, denen der Personalausweis entzogen und durch ein Ersatzpapier ersetzt wird, ist der Reisepass ja bereits entzogen worden, beziehungsweise das passiert künftig sozusagen in einem Abwasch. Ansonsten hätte das ja keinen Sinn; denn wenn man ihnen den Reisepass lässt, wäre die Ausreise ja weiterhin möglich. Bezogen auf die Frage meines Kollegen hinsichtlich der PKK-Mitglieder: Gibt es dort in der Praxis Personen, denen der Reisepass bereits entzogen wurde?

Dimroth: Das erschließt sich mir nicht, weil für den Vollzug des bereits gültigen Passgesetzes nicht etwas das Bundesinnenministerium des Innern zuständig ist. Das wirkt jetzt reflexhaft, es ist aber tatsächlich so, dass wir über ein Gesetz, das nicht der Bund vollzieht, auch keine Statistiken der von Ihnen angesprochenen Art führen. Was ich Ihnen gerne zusagen kann, ist, dass ich es einmal als Frage mitnehme, ob darüber im Bundesministerium des Innern dennoch Erkenntnisse vorliegen. Ich will Ihre Hoffnungen aus den von mir gerade geschilderten Gründen aber nicht zu groß werden lassen.

Zusatzfrage : Dann würde ich darum bitten, die Frage noch auf den Gesichtspunkt auszudehnen, wie vielen Menschen aus den im Gesetz zum Personalausweis genannten Gründen bereits der Reisepass entzogen worden ist.

Dimroth: Ich versuche gerne, das für Sie herauszufinden, wenn es möglich ist.

Frage: Wie wird denn der Personalausweis überhaupt entzogen?

Dimroth: Das ist ein Verwaltungsverfahren, das hier vorgesehen ist, genauso wie im Passgesetz auch. Das ist eine Verwaltungsentscheidung, die dann über die üblichen Wege, die dafür vorgesehen sind, zum Vollzug kommt. Das ist zunächst einmal ein Verwaltungsakt.

Zusatzfrage: Aber wie läuft das denn konkret? Schreibt man diese Menschen dann an und bittet sie, den Personalausweis abzugeben, oder kommt man vorbei?

Dimroth: Da sind unterschiedliche Konstellationen denkbar. Unter Effektivitätsgesichtspunkten mag in bestimmten Konstellationen die zweite Variante die effektivere sein.

Frage: Das Gesetz betrifft ja Leute, die aus Deutschland ausreisen wollen - das wurde ja so gesagt. Was passiert denn jetzt zum Beispiel mit denjenigen, die Urlaub in Österreich oder Frankreich machen? Da gibt es ja keine Grenzkontrollen. Machen die sich dadurch dann strafbar, oder was passiert mit denen?

Dimroth: Das Gesetz, über das wir jetzt sprechen, ermöglicht zunächst einmal als weitere Möglichkeit den Entzug des Personalausweises. Dass man den Personalausweis in seinem Geltungsbereich beschränken kann, ist nicht neu; das geht schon heute. Es wurde aber festgestellt, dass diese Beschränkung deshalb nicht effektiv ist, weil sie für den Grenzbeamten - an welcher Grenze auch immer - nicht sichtbar ist. Genau das soll das Gesetz, das heute im Kabinett beschlossen wurde, ändern, sodass genau diese Beschränkung, die auch jetzt schon ausgesprochen werden kann, sichtbar wird.

Zusatzfrage: Meine Frage war eine andere: Die Leute, deren Personalausweis eingezogen wurde, dürfen Deutschland dann ja nicht verlassen.

Dimroth: Richtig.

Zusatzfrage: Was passiert denn, wenn sie es trotzdem tun, aber nicht nach Syrien weiterreisen, sondern nach Österreich?

Dimroth: Das wäre jedenfalls ein rechtswidriges Verhalten, das meines Wissens zumindest eine Ordnungswidrigkeit darstellt - möglicherweise auch mehr. Auch diese Frage würde ich in dieser Konkretheit aber noch einmal mitnehmen und Ihnen im Nachgang beantworten.

Frage (zur Eröffnung der Grünen Woche): Stimmt es, dass sich der Bundeslandwirtschaftsminister am Freitag mit seinem russischen Kollegen treffen will und dass es bei diesem Treffen auf deutschen Wunsch um das russische Embargo gegen deutsche landwirtschaftliche Produkte gehen soll?

Fronczak: Ich kann bestätigen, dass es ein solches Treffen geben wird. Zunächst freuen wir uns, dass Russland an der Grünen Woche teilnimmt. Es gab zwischendurch auch Überlegungen, dass das nicht der Fall sein würde; insofern ist es schön, dass Russland auch sehr umfänglich in der Halle präsent sein wird. Es wird am Freitag ein solches Treffen mit Minister Fjodorow geben. Dabei werden verschiedene Themen angesprochen. Es wird sicherlich auch um das Russland-Embargo gehen, aber die Erwartungshaltungen, die im Vorfeld zum Teil vermeldet wurden, würde ich gern etwas bremsen. Es geht darum, die Erfahrungen auszutauschen, auch hinsichtlich der Frage: Was sind die Auswirkungen in Russland? Nach dem, was wir wissen, ist die Betroffenheit für die Bevölkerung größer als die Betroffenheit bei uns, und zwar sowohl was die Verbraucher, als auch was die beteiligten Branchen betrifft. Insofern ist das ein Gespräch, das informell und nichtöffentlich stattfindet.

Zusatzfrage: Gibt es in Ihrem Haus Schätzungen, welche Verluste die deutsche Agrarwirtschaft durch dieses Embargo bis jetzt gemacht hat?

Fronczak: Insgesamt sind die Verluste als gering einzuschätzen. Es gab am Wochenende auch vereinzelte Meldungen aus einzelnen Regionen - das bayerische Staatsministerium hatte sich dazu gemeldet, der Bund Ökologische Landwirtschaft hatte sich gemeldet -, dass es zu keinen Beeinträchtigungen gekommen sei und dass es sogar im Sinne der Wertschätzung der Lebensmittel zu positiven Effekten gekommen sei. Einzelne Beteiligte und einzelne Branchen können aber natürlich sehr wohl betroffen sein. Insofern sind wir da nicht nur national, sondern auch auf europäischer Ebene in den letzten Monaten immer schon in Gesprächen gewesen, um die Abfederungsmodalitäten festzulegen. Uns ist aber nicht bekannt, dass die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft davon bisher in größerem Umfang Gebrauch gemacht hätte.

Frage (zu den Terroranschlägen in Frankreich): An das Innenministerium: Aktuell ist immer von ca. 250 Gefährdern die Rede. Ist das eigentlich viel? Sind diese Gefährder alle Muslime?

Dimroth: Die Einschätzung, ob das viel ist oder nicht, würde ich gerne Ihnen überlassen. Wir sprechen insgesamt von einer sehr dynamischen Entwicklung, auch was dieses Phänomen anbetrifft. Der Bundesinnenminister hat sich in jüngerer Vergangenheit häufig - an verschiedenen Stellen auch öffentlich - zu seiner Einschätzung zur Gefährdungslage verhalten und hat deutlich gemacht, dass diese Gefährdungslage auch im Zuge dessen, was in Paris, in Frankreich, schrecklicherweise passiert ist, an Dynamik zugenommen hat. Ob eine Zahl von 260 Gefährdern in Deutschland hoch ist oder nicht, würde ich gerne Ihnen überlassen. Was feststeht ist, dass wir gemeinsam mit unseren europäischen Partnern in einem gemeinsamen Raum von Werten und damit auch in einem gemeinsamen Gefahrenraum leben; auch das hat der Bundesinnenminister mehrfach deutlich gemacht. Insofern möchte ich eine Bewertung, ob das viel, wenig oder mittel ist, gerne Ihnen überlassen.

Die 260 Personen - oder 250 bis 260 Personen -, die als sogenannte Gefährder in Rede stehen, sind solche, die sich in dem von Ihnen angesprochenen Phänomenbereich umtun; so ist das, ja.

Zusatzfrage: Die Frage war, ob das alles Muslime sind oder ob dazu nicht zum Beispiel auch Neonazis aus der NSU-Szene usw. gehören würden.

Dimroth: Ich sagte ja: Das betrifft Personen aus dem von Ihnen genannten Phänomenbereich. Sie werden verstehen, dass wir nicht Religionszugehörigkeit zu einem Kriterium für solche Einstufungen machen; insofern kann ich Ihnen nicht sagen, welcher Religionsgemeinschaft sich alle dieser betroffenen Personen zugehörig fühlen.

Zusatzfrage: Das heißt, es kann auch Gefährder geben, die nicht islamistisch, nicht Muslime sind?

Dimroth: Noch einmal: Ich sagte, alle diese Personen ordnen wir dem von Ihnen genannten Phänomenbereich zu. Sie fragten aber, ob das alles Muslime sind. Das kann ich Ihnen nicht beantworten, weil wir hier aus guten Gründen nicht nach Religionen oder Religionszugehörigkeit differenzieren.

Zusatzfrage: Könnten Sie einmal konkretisieren, was ein Phänomenbereich ist?

Dimroth: Sie hatten ja Ihre Eingangsfrage sozusagen in einen konkreten Kontext gekleidet, nämlich ob das alles Menschen sind, die im Zusammenhang mit der aktuell diskutierten Terrorlage stehen, also der des islamistischen Terrorismus. Diese Frage habe ich Ihnen beantwortet, indem ich gesagt habe: Sie sind dem Phänomenbereich zugehörig. Sie fragten dann aber sehr konkret, ob es sich um Muslime handele, und diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten.

Frage: Auch noch zu der Zahl: Beinhalten diese 250 eigentlich die Heimkehrer aus Syrien, Irak oder woher auch immer? Denn man liest ja manchmal, das seien etwa 180. Sind die da mit eingerechnet oder kommen die sozusagen noch oben drauf?

Dimroth: Die genannte Zahl von 260 ist die Zahl von Personen, die wir als sogenannte Gefährder einstufen. Damit gibt es keine Zusatzzahlen, die aus anderen Zusammenhängen aufzuaddieren wären.

Frage: An das Justizministerium: Herr Rülke, können Sie mir bitte sagen, was im Hinblick auf die Gesetzgebung zum Institut für Menschenrechte der Stand ist?

Rülke: Ja, das kann ich. Wir haben in Umsetzung des Koalitionsvertrages einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Da geht es darum, die Grundlagen für das Institut für Menschenrechte auf eine gesetzliche Basis zu stellen. Das wiederum ist Voraussetzung dafür, dass das Institut für Menschenrechte völkerrechtlich den sogenannten A-Status, also bestimmte Teilnahmerechte und Stimmrechte im internationalen Kontext, behält. Wir sind dabei, das endabzustimmen.

Zusatzfrage: Was heißt das genau, in welchem Stadium sind Sie da gerade?

Rülke: Sie wissen ja, wie das üblicherweise ist: Wir machen das innerhalb der Bundesregierung, und ich kann Ihnen dazu keine weiteren Details liefern.

Frage: Herr Seibert, heute ist der italienische Präsident Giorgio Napolitano zurückgetreten. Ich möchte wissen, ob es dazu vonseiten der Bundesregierung vielleicht einen Kommentar gibt.

Ist die Bundesregierung besorgt, was die Zukunft Italiens ohne Giorgio Napolitano angeht?

StS Seibert: Die Bundesregierung hat vom Rücktritt von Präsident Giorgio Napolitano erfahren. Man muss das in seinem hohen Alter mit viel Respekt zur Kenntnis nehmen. Er war ein bedeutender Staatspräsident Italiens, dem sein Land viel zu verdanken hat. Er war für die Bundeskanzlerin ein hoch geschätzter Gesprächspartner und sie wünscht ihm alles Gute.

Zuruf: Keine Sorge?

Frage: Ich habe eine Frage zu den heute aktuellen Berichten über den mutmaßlichen BND-Doppelspion. Es heißt heute in unterschiedlichen Berichten, es sei von diesem Mann eine Agentenliste mit möglicherweise bis zu 3.500 Namen entwendet worden. In manchen Berichten heißt es, sie sei auch an die befreundeten US-Geheimdienste weitergegeben worden. Das passt nicht so ganz zu dem, was ich bisher darüber gehört habe, wie schwer dieser Vorfall angeblich war oder eben nicht war. Können Sie das einmal für mich einordnen?

StS Seibert: Nein. Ich fürchte, das kann ich nicht, weil es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt, für das der Generalbundesanwalt zuständig ist, das ich hier nicht kommentieren kann und über das ich auch keine Auskunft geben kann.

Zusatzfrage: Können Sie denn vielleicht sagen, ob zu diesem Thema Herr Fritsche oder Herr Schindler schon einmal im PKGr gesprochen haben?

StS Seibert: Wenn es in diesem ganzen Themenumfeld Informationen gibt, die das Parlament erreichen müssen, dann ist das PKGr der Weg dafür.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt. Herr Schäfer, mich würde der Stand der Dinge in den letzten 36 Stunden in Sachen Treffen im Normandie-Format interessieren. Wurden Anstrengungen auf Diplomatenebene bezüglich der Vorbereitung eines möglichen Normandie-Treffens auf höchster Ebene unternommen?

Eine zweite Frage zur Kontaktgruppe, zu der Deutschland ja nicht gehört: Für wie wichtig halten Sie das Zustandekommen dieser Kontaktgruppe? Hat Deutschland die Möglichkeit, dort auf die Parteien einzuwirken, um das Zustandekommen der Gespräche im Rahmen der Kontaktgruppe schon diese Woche zu erreichen?

Schäfer: Das waren - so hat es der Außenminister auch direkt im Anschluss beschrieben - offene, aber auch kontroverse Debatten im Viererkreis am Montag in der Villa Borsig von 18 Uhr bis kurz nach 22 Uhr. Es war binnen vier Stunden ein heftiges Ringen um Fortschritte in der Krise in der Ostukraine. Das Ergebnis hat alle Beteiligten, einschließlich des deutschen Außenministers, nicht in Begeisterungsstürme versetzt. Das Ergebnis ist immerhin - und das ist besser als gar nichts - eine Bekräftigung der Minsker Vereinbarungen von allen vier Teilnehmern. Es gibt also auch aus Kiew und auch aus Moskau die Aufforderung, sich in Kürze zusammenzusetzen, um wichtige Fragen bei der Umsetzung von Minsk endlich zu verwirklichen, zu denen die Demarkationslinie, also die Waffenstillstandslinie, die Einrichtung der Pufferzone, humanitärer Zugang, Gefangenenaustausch und anderes gehören.

Es ist vereinbart worden, dass in diesem Kreis die Beratungen fortgesetzt werden sollen, und das ist natürlich jetzt in Umsetzung. Ich kann Ihnen jetzt nicht von konkreten Treffen oder Vereinbarungen über neue Außenministerberatungen berichten; dazu ist es zu früh. Auch dabei wird es darauf ankommen, wie sich die Diskussionen in den nächsten Tagen weiterentwickeln und wie sich die Lage vor Ort weiterentwickelt.

Das gibt mir Anlass, im Namen der Bundesregierung und im Namen des Außenministers zu sagen, dass wir erneut und weiter in großer Sorge über die Möglichkeiten und Gefahren einer weiteren militärischen Eskalation in der Ostukraine sind. Bereits seit Wochen ist zu spüren, dass die Zahlen der Granaten-, Artillerie- und Mörserangriffe auf beiden Seiten wieder zugenommen haben, dass also seit der von Präsident Poroschenko am 9. Dezember verkündeten Phase des Schweigens die Kämpfe wieder intensiv zunehmen. Die Ereignisse - der gestern bekanntgewordene Raketenangriff auf einen ukrainischen Grenzposten, bei dem ein Dutzend Zivilisten ums Leben gekommen sind - zeigen, wie gefährlich und brenzlig die Lage weiter ist.

Nun zu Ihrer zweiten Frage: Nein, die Bundesregierung unterhält keine direkten Kontakte zu allen drei Signataren der Minsker Vereinbarungen und Teilnehmern der Kontaktgruppe. Wir sprechen nicht mit den Separatisten, sondern das ist eine Aufgabe der Kontaktgruppe in Kiew. Da gibt es regelmäßige Kontakte, die alles andere als einfach sind. Es hat in den vergangenen Wochen mehrfach Videokonferenzen der Kontaktgruppe unter Beteiligung der Separatisten gegeben, die aber, wie Sie wissen, auch zu keinem durchschlagenden Erfolg bei den von mir beschriebenen wichtigen Anliegen geführt haben.

Wir setzen aber darauf, dass diejenigen, die Einfluss auf die Separatisten in Donezk und Lugansk haben, zu denen sicher auch die Verantwortungs- und Entscheidungsträger in Moskau gehören, das, was vorgestern Abend von den vier Außenministern vereinbart worden ist, nämlich ein möglichst schnelles Zusammentreffen der Kontaktgruppe mit ganz konkreten Zielen und Petita, jetzt wirklich bald in die Tat umgesetzt werden kann. Aus unserer Sicht ist das zurzeit der einzige gangbare, politisch-diplomatische Weg, der irgendwie einen Weg aus der Krise weisen kann. Deshalb werden wir den fortsetzen, auch in den Beratungen, die der Außenminister und die Bundesregierung weiter führen.

Frage: Herr Seibert, in den letzten Tagen wurde sich sehr viel für Meinungs- und Pressefreiheit eingesetzt. Setzt sich die Bundesregierung denn für die Abschaffung des Blasphemieparagrafen ein?

StS Seibert: Es gibt die Religionsfreiheit, und es gibt die Kunst- und Meinungsfreiheit. Beides genießt den hohen Schutz des Grundgesetzes. Diese Grundrechte sind für die Bundesregierung gleichermaßen hohe Güter. Sie sind beide unerlässlich für unsere freiheitliche Ordnung. Wo diese Grundrechte in einem Spannungsverhältnis stehen - es ist ganz natürlich, dass es das gibt -, ist zwischen ihnen ein schonender Ausgleich herzustellen. Dafür gibt es einschlägige Vorschriften. Ich kann Ihnen sagen, dass es in der Bundesregierung keine Pläne gibt, an diesen einschlägigen Vorschriften etwas zu ändern.

Zusatzfrage: Wenn hier Meinungsfreiheit herrscht, muss doch Blasphemie ein Recht sein. Warum steht es dann unter Strafe?

StS Seibert: Ich komme noch einmal auf meine Antwort zurück: Es gibt die Meinungs- und die Kunstfreiheit, und es gibt die Religionsfreiheit. Beides hohe Güter, grundgesetzlich geschützt. Das kann in einem Spannungsverhältnis stehen. Wenn Sie in diesen Paragrafen hingucken - ich möchte nicht weiter sozusagen juristische Erklärungen abgeben -, dann ist das Gut, das dieser Paragraf schützt, die öffentliche Ordnung. Auch die ist zu bedenken.

Zusatzfrage: Gibt es im Bundesjustizministerium irgendwelche Pläne?

Rülke: Nein, Herr Seibert hat komplett recht. Es gibt keine Pläne innerhalb der Bundesregierung den Paragrafen entweder abzuschaffen oder zu verschärfen. Beide Forderungen sind ja aus dem politischen Raum erhoben worden. Wir müssen gerade mit Blick auf die aktuelle Debatte aufpassen, dass wir beide Rechtsgüter, die im Raume stehen - auf der einen Seite die Meinungs- und Pressefreiheit und auf der anderen Seite die Religionsfreiheit - zu größtmöglicher Geltung bringen.

Im Übrigen ist es keineswegs so, wie Sie ein bisschen mit Ihrer Frage suggerierten, dass jede pauschale Gotteslästerung sofort strafbar ist, sondern das muss immer zum Ausgleich gebracht und im Einzelfall entschieden werden. Außerdem der kleine Hinweis, dass die kriminalpolitische Relevanz dieses Paragrafen jetzt nicht überragend ist.

Frage: Ein paar Fragen an Herr Seibert zur EZB. Wird Mario Draghi heute vielleicht die Bundeskanzlerin treffen und über die europäische Lage sprechen?

StS Seibert: Ob Herr Draghi heute vielleicht die Bundeskanzlerin treffen wird?

Zusatz: Mario Draghi ist heute hier in Berlin.

StS Seibert: Ich kenne keinen solchen Termin der Bundeskanzlerin heute.

Zusatzfrage: Herr Jäger, Mario Draghi hat in einem Interview mit der "ZEIT" gesagt, dass das Inflationsrisiko in diesem Jahr höher ist als im letzten Jahr. Stimmt Minister Schäuble dem zu?

Jäger: Der Bundesfinanzminister hat sich zu dieser Frage heute Morgen schon vor Pressevertretern geäußert. Er hat in dieser Äußerung deutlich gemacht, dass er gegenwärtig kein Deflationsrisiko sieht.

Zusatzfrage: Gibt es vonseiten des Bundesfinanzministers eine Reaktion auf die Meinung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs, der das sogenannte OMT-Programm als verkraftbar ansieht?

Jäger: Ich kann mich dazu gerne äußern, möchte aber zunächst einmal daran erinnern, dass das für Europa-Recht federführende Ressort das Bundeswirtschaftsministerium ist. Die Frage ist insofern richtig adressiert, als wir natürlich in der Sache für dieses Verfahren in Luxemburg zuständig sind. Der Generalanwalt hat heute seine Schlussanträge in dieses Verfahren eingebracht. Das bedeutet noch nicht, dass es jetzt eine Entscheidung, auch keine Vorentscheidung gibt, denn die Richter des Gerichtshofs sind in ihrer Entscheidung nicht an die Auffassung des Generalanwalts gebunden. Es bleibt trotz allem die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Das ist ganz wichtig. Man muss das entsprechend einordnen.

Generell lässt sich sagen, dass die Bundesregierung begrüßt, dass mit diesem Verfahren in Luxemburg Klarheit geschaffen werden soll. Die heute dargelegte Auffassung des Generalanwalts untermauert im Grundsatz die Position der Bundesregierung.

Frage: Eine Frage an Herrn Seibert oder Herrn Jäger zum Thema Defizitregeln. Die Europäische Kommission hat gestern Abend ihre Pläne präzisiert, die auf eine flexiblere Handhabung des Stabilitäts- und Wachstumspakts hinauslaufen. Wie verhält sich die Bundesregierung dazu?

StS Seibert: Das geht ja auf eine Ankündigung des Kommissionspräsidenten noch aus dem vergangenen Jahr zurück. Nun hat die Kommission gestern mitgeteilt, wie sie die Flexibilität im Rahmen der bestehenden Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einzelnen anwenden und wie sie sie auslegen will. Die Bundesregierung und alle anderen müssen das jetzt sorgfältig analysieren. Es wird sicherlich von der Kommission in den einschlägigen Gremien weiter erörtert werden. Aus Sicht der Bundesregierung ist es wichtig, dass die Glaubwürdigkeit, die Verlässlichkeit des Stabilitäts- und Wachstumspakts gewährleistet und auch seine Steuerungswirkung erhalten bleibt. Das gilt insbesondere auch für die anstehenden Entscheidungen in den laufenden Überwachungsverfahren. Dafür wird sich die Bundesregierung auch weiterhin einsetzen.

Jäger: Ich kann gerne ergänzen. Alles, was Herr Seibert hier sagte, trifft zu und wird von uns geteilt. Es ist wichtig, sich hier noch einmal in Erinnerung zu rufen: Es ist in der gestrigen Beschlussfassung der Kommission nicht das Regelwerk des Stabilitäts- und Wachstumspakts geändert worden, sondern die Kommission in ihrer Funktion als Hüterin der Verträge hat klargestellt, wie sie die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts künftig auslegen will.

Dabei geht es im Kern um zwei Themen, bei denen die Kommission für Klarheit gesorgt hat.

Das eine ist die Frage: Wie halten wir es mit der Anrechnung der Berücksichtigung von Investitionen? Das ist deswegen relevant, weil wir einen europäischen strategischen Investitionsfonds haben werden.

Es gibt schon heute eine Investitionsklausel im Stabilitäts- und Wachstumspakt, die in dem Zusammenhang auf - und das ist das Entscheidende - Einmalzahlungen in diesen Fonds, den EFSI, ausgeweitet worden ist. Das halten wir im Grundsatz für zweckdienlich. Es gibt ein analoges Phänomen, wenn Sie so wollen. Das sind die Einzahlungen in den ESM. Allerdings weisen wir in diesem Kontext daraufhin, dass es jetzt natürlich vor allem zunächst darum gehen muss, die in Aussicht gestellte Summe von bis zu 315 Milliarden Euro, die in diesem Fonds mobilisiert werden soll, zunächst einmal mit konkreten und umsetzbaren Projekten zu unterlegen. Erst dann wird man in einem nächsten Schritt darüber nachdenken können, ob Mitgliedstaaten sich mit eigenen Beiträgen zu beteiligen haben.

Das andere Thema, das von der Kommission erörtert wurde, ist die Frage, inwieweit man Strukturreformen berücksichtigt, die einzelne Mitgliedstaaten unternehmen. Auch das ist heute schon Teil des Regelwerks. Die Auslegung der Kommission sieht jetzt vor, dass dies künftig auch im korrektiven Arm des Stabilitäts- und Wachstumspakts anwendbar sein wird. Das ist im Grundsatz sicher eine Option. Dabei muss allerdings klar sein, dass wir hier über umgesetzte und nicht über beabsichtigte Reformen reden. Es zählt die Anwendung, nicht die Ankündigung.

Die Messgröße in diesem Kontext bleibt für uns am Ende immer die langfristige Verbesserung der Fiskalposition. Wir werden in den nächsten Schritten darauf achten, dass wir gemeinsam mit der Kommission diese neuen Regelungen oder Auslegungen mit Leben erfüllen. Dabei ist auch klar, dass die Kommission die Interpretation dargelegt hat, die Einhaltung der Regeln aber gemeinsam durch Kommission und Mitgliedstaaten geleistet wird. Die letzte Entscheidung im Anwendungsfall liegt immer bei den Mitgliedstaaten.

Frage: Herr Schäfer, morgen beginnt in Genf die nächste Runde über das iranische Atomprogramm. Mit welchen Erwartungen geht die Bundesregierung in dieses Treffen?

Schäfer: Die Erwartung ist ganz einfach, dass wir in dem im November vereinbarten Zeitrahmen, den die E3+3 genannt haben, eine politische Lösung für das jetzt seit vielen Jahren verhandelte iranische Atomprogramm finden. Eine Lösung, die die Sorgen der E3+3 und der internationalen Gemeinschaft über einen möglichen militärischen Charakter dieses Atomprogramms beseitigt und als Gegenleistung dem Iran möglich macht, wieder als volles, sukzessives, von Sanktionen befreites Mitglied der Staatengemeinschaft frei zu agieren.

Die Frist ist, wie Sie wissen, mehrfach verlängert worden. Jetzt kommen wir, denke ich, so langsam an dem Punkt, an dem die notwendigen politischen Entscheidungen getroffen werden müssen. Wir sehen als E3+3 Teheran sehr stark am Zug. Es hat bereits in den letzten Wochen zahlreiche Vorgespräche gegeben. Wir kommen jetzt, wenn Sie so wollen, wieder in eine entscheidende Phase hinein. Ich denke, der politische Plan ist, dass es mindestens zu einer politischen Grundsatzerklärung im Laufe des Monats März kommen kann, die in der Folgezeit ausdifferenziert und mit dem notwendigen Kleingedruckten versehen werden kann, um alle Seiten hinreichend abzusichern. Das ist das Ziel, das die Bundesregierung im Kreise ihrer Partner, der E3+3, mit großem Nachdruck verfolgt.

Bei den jetzt anstehenden Gesprächen ist es bewährte Praxis, dass der Politische Direktor des Auswärtigen Amtes, Hans-Dieter Lucas, zunächst die Bundesregierung vertreten wird. Dann wird, wie in der Vergangenheit, irgendwann wieder der Moment kommen, an dem die Außenminister ins Spiel kommen, die sich natürlich, wie Herr Steinmeier auch, ständig unterrichten lassen, um dann die notwendigen politischen Entscheidungen zu treffen.

Zusatzfrage: Der iranische Außenminister hat heute angekündigt, dass er sich im Rahmen der Genfer Reise mit einigen europäischen Außenministern treffen wird. Sind Ihnen irgendwelche Pläne über ein Treffen mit dem deutschen Außenminister bekannt?

Schäfer: Herr Sarif kommt morgen nach Berlin. Er wird morgen mit dem deutschen Außenminister hier in Berlin im Auswärtigen Amt zusammentreffen - das ist jedenfalls der Plan -, und ich denke, dass es dann auch eine gemeinsame Pressebegegnung geben wird. Das erfahren Sie dann auf dem dafür vorgesehenen Weg per Pressemitteilung.

Frage: Herr Jäger, in Athen kursiert die Nachricht, dass Berlin und Brüssel eine Verlängerung des laufenden zweiten Programms für Griechenland um zwei weitere Monate erwägen. Der Hintergrund ist, dass sie der künftigen Regierung Zeit geben wollen, um sich aufzustellen. Ist etwas an dieser Meldung dran?

Jäger: Ich nehme zur Kenntnis, dass in Athen über diese Dinge diskutiert wird. Es wäre an der griechischen Regierung, einen solchen Antrag zu stellen. Ob so etwas denkbar ist, ist eine spekulative, hypothetische Frage, wie so vieles, was wir in den vergangenen Tagen hier zum Thema Griechenland diskutiert haben. Dabei möchte ich mich auf keine Einschätzung einlassen.

Zusatzfrage: Herr Seibert, die "Süddeutsche Zeitung" berichtet in ihrer heutigen Ausgabe, wonach die Bundesregierung unter anderem versucht, Kontakte zur Partei Syriza zu knüpfen. Es gibt die bekannten Kontakte zwischen der deutschen Botschaft in Athen und der Syriza-Partei sowie Kontakte von Staatssekretär Asmussen zu dieser Partei. Gibt es darüber hinaus Kontakte zu dieser Partei?

StS Seibert: Zu den Kontakten von Staatssekretär Asmussen kann ich nichts sagen. Ich kann sagen: Es gibt keinen Auftrag der Bundesregierung für solche Kontakte, und es gibt auch keine Zuständigkeit für dieses Thema aus seiner früheren Tätigkeit heraus. Der Gesprächspartner der Bundesregierung ist, wie das bei all unseren europäischen Partnern der Fall ist, die Regierung des Landes. Und mit ihr sind die Kontakte sehr eng.

Jäger: Ich möchte hier noch einmal etwas klarstellen: Es gibt auch keine informellen Kontakte des Bundesfinanzministeriums zu dieser Partei.

Frage: Ist die Bundeskanzlerin über diese Kontakte von Herrn Asmussen informiert? Wir wissen ja, dass sich Herr Asmussen vor Weihnachten mit zwei hochrangigen Politikern von Syriza getroffen hat. Ist die Bundeskanzlerin darüber informiert?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin ist über das ganze Themenfeld "Griechenland" und über die Zusammenarbeit mit Griechenland sehr genau im Bilde. Im Übrigen gilt das, was ich gerade gesagt habe: Unser Gesprächspartner in Griechenland ist wie in anderen Ländern auch die Regierung. Einen offiziellen Auftrag der Bundesregierung für solche Gespräche - wenn es sie denn gibt, was ich nicht weiß - gibt es nicht.

Zusatzfrage: Kann uns vielleicht das Arbeitsministerium weiterhelfen? Gab es diese Kontakte von Herrn Asmussen zu diesen Syriza-Politikern?

Ehrentraut: Es ist so, wie Herr Seibert ganz richtig gesagt hat: Es gibt kein Mandat an Herrn Asmussen. Er ist auch nicht Beauftragter für Kontakte zu Griechenland. Er ist Staatssekretär im Arbeitsministerium. Es ist klar, dass es auch aufgrund seiner früheren Tätigkeit im BMF als Staatssekretär und auch als EZB-Direktoriumsmitglied natürlich auch in der Vergangenheit im Rahmen seiner damaligen Position Kontakte in Griechenland gegeben hat. Wenn es jetzt weiterhin Kontakte geben sollte, dann finden diese abseits seiner Funktion als Staatssekretär statt, haben also, wenn überhaupt, informellen Charakter. Ob es sie gibt, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich kann nur über die Rolle des Staatssekretärs im Arbeitsministerium informieren, und da gibt es, wie gesagt, kein offizielles Mandat.

Zusatzfrage: Wenn es kein offizielles Mandat gab, waren diese Kontakte dann inoffiziell oder privat? Wie kann man das kategorisieren?

Ehrentraut: Ich habe es gesagt: Ich kann das weder dementieren noch bestätigen. Wenn es dergleichen Kontakte gab, dann sind es Kontakte mit inoffiziellem Charakter gewesen. Über inoffizielle Treffen eventueller Art kann ich hier keine Auskunft geben.

Zusatzfrage: Wäre es nicht naheliegend, solche Kontakte im Hinblick auf eine mögliche Regierungsübernahme der Syriza-Partei pflegen zu müssen?

StS Seibert: Wenn die Frage an mich geht, dann möchte ich dazu das sagen, was ich hier nun wirklich schon oft gesagt habe: Wir warten die Parlamentswahl in Griechenland Ende des Monats ab. Das scheint mir aus der Sicht eines europäischen Partners Griechenlands das normale und demokratische Vorgehen zu sein.

Frage: Herr Seibert, sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Terrorismus in Europa und zum Beispiel den westlichen Drohen-Kriegen im Nahen Osten?

StS Seibert: Ich möchte hier jetzt nicht das ganz große Bild aufmachen. Wir haben es jetzt gerade in Paris mit entsetzlichen und verabschiedungswürdigen Terroranschlägen zu tun. Ich weigere mich, bei solchen blutrünstigen Taten, die voller Hass sind, in eine Motivdebatte einzusteigen. Das ist das, was ich dazu sagen möchte. Es handelt sich um Hass, offensichtlich um Hass auf Andersdenkende und Hass auf Andersglaubende, ganz besonders in der antisemitischen Ausprägung. Dafür suche ich keine Motive, sondern das verdamme ich für die Bundesregierung. Glücklicherweise haben ja Millionen von Menschen in Europa und in aller Welt sehr klar zum Ausdruck gebracht, was sie davon halten.

Zusatzfrage: Die Frage war aber, ob die Bundesregierung einen Zusammenhang sieht oder nicht.

StS Seibert: Ich habe meine Antwort dazu abgegeben.

Dimroth: Eine Frage war ja noch offen geblieben, nämlich die Frage von Ihnen, ob es eine rechtliche Konsequenz hat, wenn man trotz des Entzugs des Personalausweises respektive der räumlichen Beschränkung auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlässt. Das hat eine Konsequenz. Es ist in 24 des Passgesetzes geregelt, dass sich derjenige, der entweder nach Entzug des Passes oder wenn gegen ihn eben eine solche räumliche Beschränkung des Personalausweises ausgesprochen wurde und er das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlässt, strafbar macht und mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft wird.

Frage: Herr Seibert, der britische Premierminister Cameron möchte jetzt Messenger-Dienste wie WhatsApp, Snapchat usw. bekämpfen, weil auch die Terroristen sie benutzen würden. Möchte die Bundesregierung sie auch bekämpfen?

StS Seibert: Dazu liegen mir keine Informationen vor. Ich kenne die Pläne der britischen Regierung dazu auch nicht und kann sie nicht kommentieren. Wir haben keine Pläne in diese Richtung.

Zusatzfrage: Sehen Sie diese Messenger-Dienste also auch nicht als Gefahr an?

StS Seibert: Ich kann mich dazu nicht äußern. Vielleicht kann es das Bundesinnenministerium oder jemand anderes tun. Ich kann mich dazu nicht äußern.

Eine Gefahr sind soziale Netzwerke und alle Medien der Kommunikation da, wo sie zur Vorbereitung von Gewalttaten oder zur Anstachelung zu Gewalttaten dienen. Dem müssen freiheitliche Staaten begegnen. Aber das ist eine grundsätzliche Bemerkung, die ich jetzt ausdrücklich nicht auf britische Pläne beziehe, die ich nicht kenne.

Dimroth: Dem kann ich nichts hinzufügen.

Mittwoch, 14. Januar 2015

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 14. Januar 2015
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/01/2015-01-14-regpk.html;jsessionid=F3390126575ED83CBF69C3938A6FBF8E.s3t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2015


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