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PRESSEKONFERENZ/1071: Regierungspressekonferenz vom 25. September 2015 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 25. September 2015
Regierungspressekonferenz vom 25. September 2015

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Gipfel der Vereinten Nationen in New York, Treffen mit den kommunalen bayrischen Spitzenverbänden, Kabinettssitzung , Treffen mit Helfern der Flüchtlingsaufnahme, Empfang der Preisträger des Bundeswettbewerbs "Jugend forscht", Treffen mit Sicherheitskräften des G7-Gipfels, Sitzung des Deutschen Bundestages, Festakt "25 Jahre Deutsche Einheit - 25 Jahre Sachsen-Anhalt" in Halle/Saale, Treffen im Normandie-Format in Paris, 25. Jahrestag der Wiedervereinigung, deutsch-indische Regierungskonsultationen), Gespräche des Außenministers am Rande der Generaldebatte der Vereinten Nationen in New York, Flüchtlings- und Asylpolitik, Ukraine, Ermittlungen gegen den Automobilkonzern VW wegen manipulierter Abgaswerte, Medienberichte über die Stationierung von US-Atombomben in Büchel, Tod des Leiters des Bundeswehreinsatzes im Nordirak, Anfrage der kurdischen autonomen Regierung im Nordirak bezüglich Waffenlieferungen aus Deutschland, Leistungsschutzrecht

Sprecher: SRS Streiter, Schäfer (AA), Plate (BMI), Jäger (BMF), Stamer (BMUB), Nannt (BMVg), Strater (BMVI), Malachowski (BMJV)


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Streiter und die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS Streiter: Guten Tag! Wie Sie wissen, ist die Kanzlerin am Wochenende noch in New York beim Gipfel der Vereinten Nationen zur Verabschiedung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Ein Presseprogramm liegt Ihnen vor.

Am Montag, den 28. September 2015, trifft die Bundeskanzlerin um 13 Uhr mit den kommunalen bayerischen Spitzenverbänden zu einem Gespräch im Bundeskanzleramt zusammen. Eine Pressebegegnung ist nicht vorgesehen.

Das Kabinett tagt in dieser Woche ausnahmsweise bereits am Dienstag, den 29. Dienstag 2015, um 9.30 Uhr unter der Leitung der Bundeskanzlerin.

Um 11 Uhr am Dienstag trifft sich die Kanzlerin mit Verbänden und gesellschaftlichen Gruppen, die sich bei der Flüchtlingsaufnahme engagieren. Sie hat Vertreter von Verbänden, Wirtschaft, Kommunen, Kirchen und Stiftungen in das Bundeskanzleramt eingeladen. Mit diesem Treffen würdigt die Bundeskanzlerin das Engagement aller gesellschaftlichen Gruppen bei der Flüchtlingsaufnahme, insbesondere das ehrenamtliche Engagement. Das Treffen dient auch dem Informationsaustausch: Die Bundeskanzlerin möchte mehr über die Arbeit bei der Flüchtlingsaufnahme erfahren, mit den Teilnehmern diskutieren und ihnen nicht zuletzt für ihr großes Engagement danken.

Am Mittwoch, den 30. September 2015, empfängt die Bundeskanzlerin um 11 Uhr die diesjährigen Preisträgerinnen und Preisträger des Bundeswettbewerbs "Jugend forscht" im Bundeskanzleramt. Die Bundeskanzlerin wird bei dem Empfang den mit 3.000 Euro dotierten Sonderpreis der Bundeskanzlerin für die originellste Arbeit beim Bundeswettbewerb "Jugend forscht" überreichen. Die beiden 18-jährigen Preisträger Florentine Mostaghimi-Gomi und Ole Keim aus Hamburg werden der Kanzlerin ihre Arbeit vorstellen. Sie haben anhand versteinerter Überreste eines von ihnen gefundenen Zwergflusspferdes analysiert, dass die Insel Zypern möglicherweise schon in der Zeit des Mittleren Miozäns von Säugetieren besiedelt wurde. Ich kann Ihnen gern erläutern, was das ist, wenn Sie darauf Wert legen. Bundesforschungsministerin Wanka wird an dem Empfang ebenfalls teilnehmen.

Um 15 Uhr empfängt die Kanzlerin eine Delegation ausgewählter Mitarbeiter der beim G-7-Gipfel eingesetzten Sicherheitsbehörden im Kanzleramt, um ihnen stellvertretend für alle eingesetzten Kräfte für ihren Einsatz und ihr Engagement zu danken.

Am Donnerstagabend, 1. Oktober 2015, ist die Kanzlerin zunächst ab 9 Uhr im Plenum des Deutschen Bundestages.

Um 18 Uhr nimmt sie in Halle an der Saale am Festakt "25 Jahre Deutsche Einheit - 25 Jahre Sachsen-Anhalt" teil. Sie wird dort die Festrede halten.

Am Freitag, 2.Oktober 2015, reist die Kanzlerin zu einem Treffen im sogenannten Normandie-Format nach Paris. Bei dem Treffen werden sich die Staats- und Regierungschefs Frankreichs, Russlands, der Ukraine und Deutschlands über den Stand der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen austauschen. Vor dem Hintergrund des seit 1. September 2015 weitgehend eingehaltenen Waffenstillstandes wird es vor allem darum gehen, die Sicherheitslage durch Fortschritte beim Thema Waffenabzug weiter zu stabilisieren, beim politischen Prozess, insbesondere dem Thema Lokalwahlen voranzukommen, und die humanitäre Lage der Bevölkerung vor Ort zu verbessern. In Anschluss ist eine Begegnung mit der Presse vorgesehen. Der genaue Zeitrahmen steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Der Samstag ist der Tag der Deutschen Einheit und steht ganz im Zeichen des Jubiläums zum 25. Jahrestag der Wiedervereinigung. Die Bundeskanzlerin wird in Frankfurt am Main an den offiziellen Feierlichkeiten teilnehmen. Das Land Hessen ist Gastgeber des diesjährigen Festaktes und des Bürgerfestes. Nach der Begrüßung durch den Ministerpräsidenten des Landes und gegenwärtigen Bundesratspräsidenten, Herrn Bouffier, trägt sich die Bundeskanzlerin zunächst in das Goldene Buch der Stadt Frankfurt ein. Dann folgt das Gruppenfoto mit allen Vertretern der Verfassungsorgane. Anschließend nimmt die Bundeskanzlerin um 10 Uhr am Ökumenischen Gottesdienst im Kaiserdom teil, der von der ARD live übertragen wird. Im Anschluss daran gibt es nach Verlassen des Kaiserdoms Gelegenheit zum Zusammentreffen mit Bürgerinnen und Bürgern. Ab 12 Uhr findet dann der offizielle Festakt in der Alten Oper in Frankfurt statt. Dieser wird vom ZDF live übertragen. Die Festrede hält in diesem Jahr der Bundespräsident.

Zugleich möchte ich Sie informieren und Sie herzlich einladen, nämlich zum traditionellen Bürgerfest anlässlich des Tages der Deutschen Einheit. Dieses findet vom 2. bis 4. Oktober 2015 in der Frankfurter Innenstadt statt. Auch die Verfassungsorgane laden alle Bürgerinnen und Bürger zu Programmangeboten für Jung und Alt ein. Wie immer ist auch die Bundesregierung vor Ort präsent und bietet vor und in einem großen Zelt am Roßmarkt ein Angebot an Informationen und Gesprächen. Im Mittelpunkt unseres Informationsangebotes stehen sowohl die Erinnerung an 25 Jahre Freiheit und Einheit als auch die aktuellen politischen Themen. Auf dem Liebfrauenberg macht zudem unsere "Deutschlandreise" - die multimediale Informationstour "25 Jahre Freiheit und Einheit" - Station. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf unserer Internetseite.

Am Sonntag, den 4. Oktober 2015 reist die Kanzlerin zu den deutsch-indischen Regierungskonsultationen, die am Montag beginnen. Einzelheiten dazu werden wir Ihnen nächste Woche mitteilen.

Das waren die öffentlichen Termine der Bundekanzlerin.

Schäfer: Ich würde Ihnen gern mitteilen, dass der Außenminister am Sonntagabend zur Generaldebatte der Vereinten Nationen nach New York reisen wird. Die Bundeskanzlerin ist jetzt schon da oder zumindest dorthin auf den Weg. Der Minister wird dann sozusagen den Staffelstab Deutschlands übernehmen, wenn die Bundeskanzlerin am Wochenende wieder zurück reist. Man kann bereits jetzt mit einiger Sicherheit sagen, dass mindestens hinter den Kulissen der Vereinten Nationen in der nächsten Woche die Themen Bürgerkrieg in Syrien und Flüchtlingskrise ganz vorn auf der Agenda der meisten und der wichtigsten Staaten stehen werden. Das gilt ausdrücklich auch für uns. Bereits jetzt gibt es zahlreiche Termine des Außenministers zu bilateralen Gesprächen und multilateralen Gesprächen. Am Dienstag findet insbesondere ein Treffen unter dem deutschem G-7-Vorsitz der Außenminister statt, zu dem auch lokale Partner eingeladen sind, lokale Mächte aus der Region, mit dem Ziel, doch gemeinsam noch einmal den Fokus darauf zu legen, dass internationale Hilfsorganisationen mehr Geld und Unterstützung benötigen, um mit der Flüchtlingskrise in der Region umzugehen. Es gibt außerdem zahlreiche Nebenereignisse, an denen der Außenminister teilnehmen wird, die er zum Teil auch mit ausrichtet, etwa mit Frankreich zum Thema Klimawandel, zum Thema Umgang und Reduzierung des Handels mit Kleinwaffen und vieles andere mehr. Der Außenminister beabsichtigt, am Donnerstagabend nach Europa zurückzukehren und wird dann die Bundeskanzlerin am Freitag nach Paris - das hat Herr Streiter gerade vorgetragen - zum Treffen im Normandie-Format der Staats- und Regierungschefs Frankreichs, Russlands, der Ukraine und Deutschlands begleiten.

Frage : Herr Schäfer, Sie hatten das Treffen der G-7-Außenminister mit den lokalen Mächten am Dienstag angesprochen. Geht es da nur um die Flüchtlingskrise, oder geht es da auch um den Syrienkrieg selbst? Und wenn ja, wird der Iran auch mit dabei sein?

Schäfer: Es ist theoretisch möglich, die Dinge intellektuell voneinander zu trennen, in der Sache ist das nicht so einfach. Aber im Kern geht es bei der Einladung von Herrn Steinmeier an seine Amtskollegen der G 7 und der darüber hinaus an die der Outreach darum, gemeinsam deutlich zu machen, wie wichtig die Arbeit der internationalen Hilfsorganisationen angesichts der Flüchtlingskrise im Mittleren und Nahen Osten ist. Im besten Fall gelingt es dann auch, die Bereitschaft zu erhöhen, dass alle Beteiligten - für uns gilt das selbstverständlich auch - bereit sind, noch einmal in den eigenen Geldbeutel zu greifen und den internationalen Organisationen, dem Welternährungsprogramm, dem Flüchtlingskommissar und anderen, dabei zu helfen, mit den Flüchtlingen umzugehen und insbesondere den betroffenen Nachbarstaaten, der Türkei, Jordanien und dem Libanon, dabei unter die Arme zu greifen, mit dieser Generationenaufgabe umzugehen. Ob der Iran am Dienstag mit dabei sein wird, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

Zusatzfrage : Gibt es eine Einladung?

Schäfer: Das muss ich klären.

Frage: Zum Thema Flüchtlinge gehört das auch, möglicherweise gibt es ja auch noch einen Termin bei der Kanzlerin. Ich wollte etwas zur Äußerung von Thomas de Maizière fragen, der überraschenderweise gestern sehr offene Kritik geäußert und gesagt hat: Außer Kontrolle sei die Lage durch die Entscheidung, die Leute aus Ungarn alle einreisen zu lassen, geraten, und man müsse dort wieder Ordnung reinbringen. Herr Plate, wen wollte der Minister damit kritisieren?

Plate: Vielen Dank für die Frage. Der Minister hat damit überhaupt niemanden kritisiert. Ich kann an der Äußerung weder etwas besonders Neues noch etwas Überraschendes finden. Denn bei der Wiedereinführung von Grenzkontrollen hat der Minister seinerzeit, an jenem Sonntag, erklärt, warum er das tut. Er hat gesagt, er tue das, weil er es für erforderlich halte, wieder zu einem geordneten Verfahren bei der Einreise zu gelangen. Das ist inhaltlich dasselbe, wie das, was er gestern gesagt hat. Er hatte ja gestern in der Sendung, auf die Sie anspielen, auch selber auf die Frage, ob das oder ob das nicht Kritik an der Kanzlerin sei, die Gelegenheit das klarzustellen. Er hat das ausdrücklich verneint. Der Minister hatte auch schon mehrfach in Interviews Gelegenheit, sich dazu zu äußern, ob er diese, in einer humanitären Ausnahmesituation gefällte Entscheidung der Bundeskanzlerin für richtig hält oder nicht. Er hat in all diesen Äußerungen kein bisschen Unklarheit darüber gelassen, dass auch er diese Entscheidung stützt und für richtig hält. Etwas Weiteres habe ich dem nicht hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Herr Streiter, teilt die Bundeskanzlerin denn die Einschätzung des Ministers, dass durch diese Entscheidung die Lage außer Kontrolle geraten ist?

SRS Streiter: Darüber habe ich mit ihr gar nicht gesprochen. Auf jeden Fall empfindet sie diese Äußerung nicht als Kritik.

Frage : Mich würde bei der Flüchtlingskopfpauschale interessieren, wie man darauf gekommen ist. Warum muss es eine Pauschale pro Flüchtling geben? Und mich würde interessieren - das ist eine Lernfrage -, wie man auf die 670 Euro, diesen Betrag, gekommen ist.

SRS Streiter: Ich kann dazu gern etwas sagen: Wie die Bundeskanzlerin gestern schon gesagt hat, handelt es sich hier um eine sogenannte atmende Regelung. Die Alternativ war ja, dass man entweder einen festen Betrag vorsieht und sagt, wir einigen uns auf eine Summe X, oder dass man sagt, wir einigen uns auf diesen Betrag pro Kopf, der immer gilt, unabhängig davon, wie groß die Zahl der Flüchtlinge ist. Das hat sich offenbar bei allen als handhabbarer herausgestellt, denn wir wissen ja nicht, wie viele Flüchtlinge kommen werden.

Jäger: Ich kann dazu gern noch zwei Worte sagen. Der Vorschlag kommt ja tatsächlich aus meinem Haus. Herr Jung, wenn Sie in so einer Situation sind und die Länder mit gutem Recht sagen, die Belastungen, denen wir ausgesetzt sind, die sind zu hoch, wir würden uns vom Bund Unterstützung wünschen, dann brauchen Sie ja, wenn Sie bereit sind, darauf einzusteigen - und das waren wir selbstverständlich; das hat der Finanzminister sehr früh deutlich gemacht - und den Wünschen nachzukommen, irgendeine Methode, um solche Beträge zu berechnen. Sie könnten natürlich hergehen, irgendeinen gegriffenen Betrag nehmen und sagen: Den bekommen die Länder; dann schauen wir mal, was passiert.

Das haben wir nicht getan, sondern wir haben uns eine tragfähige Methodik ausgedacht. Deren Grundbaustein ist ganz einfach: Sie nehmen die Summe, die ein Asylbewerber üblicherweise im Rahmen der Leistungen unter dem Asylbewerberleistungsgesetz im Monat bekommt, das sind diese 670 Euro, und dann schauen Sie sich an, was im Augenblick die durchschnittliche Dauer eines Verfahrens ist. Das sind 5 oder 5,4 Monate, plus minus. Diesen Grundbetrag multiplizieren Sie dann mit der Summe der für das Jahr erwarteten Asylbewerber. Das sind im Falle unseres Modells 800.000. Dann kommen Sie exakt zu dieser Rechnung. Der Vorteil dieses Modells liegt darin, sollten es mehr Flüchtlinge werden, bekommen die Länder entsprechend eine höhere Unterstützung, sollten es weniger werden, tritt das Gegenteil ein. Zudem gibt es noch den zusätzlichen Anreiz, die Verfahrensdauer an sich zu kürzen. Denn wenn Sie nicht fünf Monate brauchen, sondern nur noch drei, sind die Aufwendungen entsprechend niedrig. Das Ganze ist sicher auch Ausdruck der Haltung des Bundes. Da wir für dieses Verfahren verantwortlich sind, sind wir bereit, hier auch ins Risiko zu gehen. Das tun wir, weil wir sehr zuversichtlich sind, die Verfahrensdauer im Ganzen drücken, also verkürzen zu können. Ich denke, das ist am Ende, wenn man einen Strich drunter zieht, für die Länder eine gut auskömmliche und gute Lösung. Das Gleiche gilt für den Bund, der sich hier in einer gesamtstaatlichen Verantwortung sieht. Auf der Basis werden wir jetzt arbeiten. Das heißt, wir nehmen uns dieses Modell und berechnen eine fiktive oder hypothetische Gesamtsumme für das kommende Jahr. Das bekommen die Länder als Abschlag. Und dann wird Ende nächsten Jahres spitz abgerechnet, das heißt, wir werden uns dann wirklich anschauen, wie viele Flüchtlinge es genau waren. Auf der Basis wird der Bund dann entsprechend von den Ländern Geld zurückbekommen, oder er wird, falls das Geld, das wir ihnen als Abschlag geben, nicht ausreichen sollte, entsprechend noch nachschießen.

Zusatzfrage : Eine kurze Frage noch, Herr Jäger. Was davon fließt an die Kommunen, was haben die Kommunen davon?

Jäger: Sie wissen, dass es die Verfassungsordnung unseres Landes nicht möglich macht, dass der Bund direkt Geld an die Kommunen gibt. Das heißt, alle Leistungen des Bundes für Länder und Kommunen gehen an die Länder. Aber wir gehen sehr fest davon aus, dass die Länder das Geld, das den Kommunen zusteht, dann natürlich auch an die Kommunen weiterleiten werden.

Zusatzfrage : Aber sind die Länder verpflichtet, das weiterzureichen, oder kann das jedes Land selbst entscheiden?

Jäger: Das ist eine sehr schwierige und - wie die Vergangenheit gezeigt hat - nicht so leicht zu beantwortende Frage. Da gibt es Beispiele und Gegenbeispiele. Aber in dem Fall gehen wir alle miteinander fest davon aus. Das ist eine so große und drängende Aufgabe, dass wir darauf setzen und uns darauf verlassen, dass die Länder das Geld, was den Kommunen zusteht, den Kommunen auch geben werden.

Frage: Eine Frage ans Innenministerium: Der sächsische Ministerpräsident hat gestern in einem Interview gesagt, er habe vom Bundesinnenminister die Information, dass bei 30 Prozent der asylsuchenden syrischen Flüchtlinge erhebliche Zweifel bestünden, dass sie tatsächlich Syrer seien. Wie ist man auf diese Zahl gekommen?

Plate: Ja, das kann ich Ihnen gern sagen. Es werden keine Statistiken ganz konkret darüber geführt, weder bei der Bundespolizei noch bei einer mir sonst bekannten Stelle, wie viele Menschen sozusagen fälschlicherweise behaupten, Syrer zu sein. Insofern ist das keine statistisch belastbare Zahl, die da zitierte worden ist, sondern es ist eine Schätzzahl. Diese Schätzzahl beruht auf Wahrnehmungen von Behörden vor Ort, insbesondere Bundespolizei, BAMF und FRONTEX. Sie gibt einen Hinweis auf eine mögliche Dimension des bestehenden Dunkelfeldes im Hinblick auf die Kenntnis der wahren Nationalität der Einreisenden.

Zusatzfrage: Eine Nachfrage: Sind das prinzipiell Menschen ohne einen Pass?

Plate: Das kann man so nicht sagen.

Frage : Sie brauchen ja, um festzustellen, welche Geldmittel für Flüchtlinge notwendig sind und ob Flüchtlinge möglicherweise eine Bedrohung für die innere Sicherheit darstellen und so weiter, verlässliche Zahlen darüber, wie viele Flüchtlinge ins Land kommen. Können Sie das im Moment überhaupt machen, wenn die Bundespolizei nur noch diejenigen Flüchtlinge zählt, die - ich sage einmal - irregulär über die Grenze kommen, aber nicht mehr diejenigen, die mit den Sonderzügen über die Grenze kommen?

Plate: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich die Frage richtig verstanden habe. Ich glaube, es steckte mindestens die Unterstellung drin, dass die Bundespolizei irregulär über die Grenze tretende Einreisende zählen würde und dass ansonsten nichts gezählt würde. Ich glaube, da herrscht so ein bisschen ein Missverständnis vor. Es sind ja, wie Sie wissen, Grenzkontrollen, Grenzkontrollen als Maßnahmen mit Schwerpunktcharakter, das heißt, es wird - wie Sie wissen - nicht jeder an jedem Grenzübergang kontrolliert. Das bedeutet, dass die Zahlen, die Sie interessieren, wie viele Flüchtlinge ins Land kommen, sich jedenfalls nicht ausschließlich aus Zahlen ergeben können, die von der Bundespolizei kommen. Logischerweise ist nicht die Bundespolizei die einzige Stelle, die exklusiv in Kontakt mit Einreisenden kommt.

Zu der Frage, ob ich Ihnen heute tagesaktuell Zahlen geben kann, wie viele Flüchtlinge ins Land gekommen sind, habe ich in der letzten Regierungspressekonferenz am Mittwoch relativ umfassend Stellung genommen. Ich verweise dazu auf das Protokoll und erinnere noch einmal daran, dass wir sehr wohl über Rohzahlen verfügen, die aber noch nicht qualitätsgesichert und gegengecheckt sind. Aber wir haben natürlich schon ein Bild darüber, wie viele Menschen kommen, gar keine Frage.

Zusatzfrage : Vielleicht findet sich das im Protokoll, aber können Sie uns sagen, wer diese Zahlen dann sammelt und wer für die Presse da der Ansprechpartner ist?

Plate: Na ja, Sie wissen, wir geben jeden Monat eine Pressemitteilung darüber heraus, wie viele Asylanträge wir haben. Daran sieht man schon, dass die Zahlen bei uns und beim BAMF gesammelt werden. Die letzte Pressemitteilung, die sich auf den Sachstand August bezog, ist am 11.09.2015 herausgegangen. Auch dazu habe ich am letzten Mittwoch etwas ausgeführt. Da wir diese monatlich rausgeben, können Sie sich sozusagen selber ausrechnen, dass es etwa Mitte des nächsten Monats eine aktualisierte Pressemitteilung mit den dann aktualisierten Zahlen geben wird.

Zusatzfrage : Noch eine Nachfrage: Also mehr als monatliche Zahlen bekommt man für Deutschland nicht?

Plate: Nein.

Frage : Herr Jäger, ich habe noch eine Nachfrage zu dem Finanzbeschluss von gestern Abend. Ist das jetzt eigentlich die Hilfe des Bundes, ist es das jetzt bis auf weiteres, oder ist das terminiert? Das wäre eine kleine Wissensfrage.

Dann zu den Baumaßnahmen, also an das Bauministerium: Da hieß es ja immer - die Kanzlerin hat sich da gestern ein bisschen vage ausgedrückt -, dass das ja alles erst einmal in Gesetze gepackt werden müsse und für bestimmte Regelungen auch die Länder zuständig seien. Können Sie mir noch einmal kurz sagen, was jetzt eigentlich auf Bundesebene an konkreten baulichen Maßnahmen ausgesetzt werden sollen? Das war ja am Anfang immer als eine ganz große, wichtige Komponente der ganzen Neuregelungen genannt worden. Was konkret ändert sich jetzt eigentlich?

Dann noch eine Frage an Herrn Plate, eine Verständnisfrage: Sagten Sie jetzt eben, oder haben Sie gerade bestätigt, dass 30 Prozent der Asylbewerber, die sich als Syrer ausgeben, nicht aus Syrien stammen, oder sind es insgesamt geschätzte 30 Prozent der Asylbewerber, die nicht aus Syrien stammen? Das war mir nicht ganz klar.

Jäger: Die Frage ist pauschal nicht so einfach zu beantworten. Das heißt, wir müssten dann gemeinsam einen Blick in die Beschlussfassung von gestern Abend werfen. Dort werden Sie sehen, dass es für 2015 diese zusätzliche Milliarde gibt, die logischerweise nur für 2015 gilt. Ab dem 1. Januar 2016 haben wir das von mir eben beschriebene Kompensationssystem. Das ist in der Beschlussvorlage nicht zeitlich befristet. Das heißt, das ist jetzt ein zwischen Bund und Ländern etablierter Ausgleichsmechanismus. Gleichwohl wird man auf jährlicher Basis nachzutarieren haben. Auch das ist in der Erklärung festgehalten. Dann haben Sie einen Hinweis auf die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die Kinder und Minderjährigen. Dort gibt es jährlich 350 Millionen Euro. Auch das ist nicht befristet. Des Weiteren haben Sie noch einen großen Ausgabenblock, der sich auf die Wohnbauförderung bezieht. Das sind diese 500 Millionen Euro. Da ist ein zeitlicher Rahmen von 2016 bis 2019 gesteckt. Hinten - obwohl jetzt mit der Flüchtlingslage nicht direkt verbunden, aber das wurde in diesem Kontext auch gelöst -, haben Sie zwei Passagen, die eine zum Betreuungsgeld und die andere zur zukünftigen Ausgestaltung der Regionalisierungsmittel, wo Sie für beide Bereiche spezifische Festlegungen haben. Beim Betreuungsgeld ist die Rede von "bis 2018", und bei den Regionalisierungsmitteln gibt es einen neuen Sockelbetrag. Wir haben uns da auf 8 Milliarden Euro mit einer jährlichen Dynamisierung von 1,8 Prozent die ab dem 1. Januar 2017 greifen wird, geeinigt.

Stamer: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, zielt Ihre Frage auf Änderungen des Baurechts ab. - Gut. Es ist in der Tat so, dass die Bundesbauministerin den Kommunen deutlich mehr Spielraum für die schnelle Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften eröffnen möchte. Dazu hat das Ministerium Vorschläge erarbeitet, die jetzt im Ressortkreis besprochen werden. Sie wissen, dass es ein Teil des gesamten Gesetzespaketes ist, für das das Bundesinnenministerium die Federführung hat. Die Beratungen und Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Insofern bitte ich um Verständnis, dass wir Ihnen erst dann die Details mitteilen werden, wenn die Kabinettbefassung ansteht.

Zusatzfrage : Nur zur Sicherheit: Das heißt, am Dienstag werden die konkreten Maßnahmen noch nicht konkret verabschiedet werden?

Stamer: Die Frage, wann die Kabinettsbefassung ansteht, würde ich gern an den Regierungssprecher weitergeben.

SRS Streiter: Also, geplant ist, dass möglichst viele, möglichst alle diese Maßnahmen am Dienstag im Kabinett beschlossen werden. Der Bundesrat verzichtet ja auf die erste Runde. Ziel ist, dass Mitte Oktober alles beschlossen ist und es Anfang November in Kraft treten kann.

Zusatzfrage : Aber richtig ist, dass es noch nicht ganz sicher ist, dass dann diese ganzen baulichen Maßnahmen schon automatisch mit drin sind, das kann auch sein, dass das erst später kommt?

SRS Streiter: Ich bin jetzt kein Bauexperte, aber soweit ich weiß, ist das Baurecht ganz wesentlich auch Ländersache. Es geht darum, dass man den Ländern einfach eine Möglichkeit einräumt, dies entsprechend zu machen.

Stamer: Es geht, wie gesagt, generell darum, den Kommunen mehr Spielraum zu eröffnen, damit Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet werden können. Das ist ein Teil des gesamten Gesetzespaketes.

Plate: Ich glaube, bei mir ist noch eine Frage übrig geblieben, nämlich die 30-Prozent-Frage, also worauf sich diese Schätzung, von der ich gerade gesprochen hatte, und die ich gerade noch einmal ein bisschen erläutert hatte, bezieht. Also: 30 Prozent jener Asylsuchenden, die angeben, Syrer zu sein, sind nach diesen Schätzungen am Ende keine Syrer. Ich hoffe, damit ist die Frage beantwortet. - Okay, gut.

Frage: Nur eine Wissensfrage: Einige Länder haben ja im Vorfeld gesagt, ein Asylbewerber koste 10.000 Euro im Jahr, manche haben gesagt, er koste sogar 13.000 Euro. Jetzt sind es 670 Euro im Monat. Das sind roundabout 8.000 Euro. Ich wollte gern wissen, wie diese Zahl zustande gekommen ist. Asylbewerberleistungsgesetz bedeutet nur Unterbringung, Versorgung, Essen, Trinken, Sachleistungen, ein bisschen Taschengeld, und wie ist es mit den indirekten Kosten, die die Länder für Transport, Kita, Schule und sonstige Verwaltung haben? Also was ist damit abgedeckt, wie kommt man auf 670 Euro?

Jäger: Na ja, es ist genau so, wie Sie es eben beschrieben haben. Es ist sehr klar umrissen, was die Kosten sind, wenn seitens der Länder - oder seitens des Bundes als Erstattung - die Kosten getragen werden, die sie im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes haben. Dann ist es natürlich zusätzlich so, dass sie Erstaufnahmeeinrichtungen errichten müssen, sie haben Kitas, sie haben Schulen. Das heißt, die Länder sind natürlich über diese, auf einzelne Personen bezogenen Leistungen hinaus finanziell auch in der Pflicht. Daraus ergeben sich selbstverständlich auch Belastungen für die Länder. Die werden - das ist eine interessante Beobachtung - von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich berechnet. Wie diese Unterschiede zustande kommen, das kann ich Ihnen nicht sagen. Es ist aber auch klar, dass selbstverständlich auch die Länder ihren Anteil an der Last zu tragen haben. Daran kann es überhaupt keinen Zweifel geben. Und das ist von den Ländern selbstverständlich auch nicht in Frage gestellt worden, sondern es ging gestern allein um die Frage: Was kann der Bund tun, um die Länder bezüglich der Kosten im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes zu entlasten? Das haben wir getan. Da ist eine sehr tragfähige und für beide Seiten auskömmliche Lösung gefunden worden, und mit der werden wir jetzt arbeiten.

Frage: Herr Plate, ist die Bundesregierung nach dem Gipfeltreffen mit der Haltung Griechenlands zufrieden? Als zweites zum Thema Hot Spots: Es gibt viele Reaktionen von betroffenen Kommunen, zum Beispiel von den Inseln Lesbos oder Leros. Die sind als Hot Spots geplant. Die lokalen Kommunen sind nicht zufrieden, weil sie vom Tourismus leben, ihre Wirtschaft ist der Tourismus. Und sie glauben, dass es mit einem Hotspot nicht so angenehm werden wird.

Plate: Ehrlich gesagt bin ich mir nicht so sicher, ob ich die Frage richtig verstanden habe und ob sie bei mir so richtig aufgehoben ist. Die Entscheidung, dass die Hot Spots bereits im November zur Verfügung stehen sollen, wurde ja auf dem EU-Gipfel auf Regierungschefeben, nicht auf dem EU-Gipfel auf Innenministerebene getroffen. Die Entscheidung, dass das bis November zur Verfügung stehen soll, ist eine Entscheidung, die nicht auf dem JI-Rat, sondern auf dem Gipfel der Regierungschefs getroffen worden ist. Nichtsdestotrotz setzten sich die Innenminister schon lange dafür ein, dass es solche Hot Spots geben soll. Und auch die griechische Regierung hatte sich vor der Neuwahl dazu so geäußert, dass sie dazu absolut ihre Bereitschaft signalisiert hat. Zu den konkreten Bedenken oder Einwänden, die innerhalb Griechenlands vorgetragen werden mögen, möchte ich mich nicht äußern, da es sich einerseits um eine innergriechische Angelegenheit handelt und sie mir andererseits nicht unmittelbar textlich bekannt sind. Aber die Beschlusslage ist jedenfalls so, dass Deutschland davon ausgeht, dass diese Hot Spots ab November zur Verfügung stehen werden

Frage : An das Verteidigungsministerium. Ich würde gern zum Flüchtlingslager Oerbke kommen. Das ist eine ehemalige Kaserne. Ihr angeschlossen ist der Truppenübungsplatz Bergen-Hohne. In den letzten Tagen sind dort immer wieder Schießübungen abgehalten worden: schwere Granaten und Geschütze werden auf den Schießbahnen mehrere Kilometer weit abgefeuert und bringen dementsprechend heftige Detonationen mit sich. Meine Frage ist jetzt: Warum wird da überhaupt eine Übungsbetrieb abgehalten, wenn nebenan gerade Flüchtlinge aus wirklichen Kriegsgebieten angekommen sind? Also warum muss die Bundeswehr da derzeit Krieg spielen?

Nannt: Um das vielleicht einmal deutlich zu machen, wie vielfältig die Bundeswehr unterstützt: Wir sind ja seit Wochen dabei, die Länder und auch den Bund zu unterstützten. Das geht von helfenden Händen bis hin zur Koordinierungsgruppe der Flüchtlingsverteilung auf Bundesebene, wo wir zum einen Personal einsetzten, zum Beispiel jetzt auch in den Wartezonen, und zum anderen - wo wir auch gerade im Gespräch sind; das, was Sie jetzt gerade ansprechen, das Thema Oerbke - wo wir mit der Landesregierung Gespräche führen, wie wir das unterstützen können, um dort Flüchtlinge unterzubringen. Letztlich geht es darum - deshalb unterstützen wir das auch -, dass diese Krise bewältigt wird. Wir haben jetzt schon in ganz Deutschland über 60 Liegenschaften, auch mit Standortübungsplätzen, bereitgestellt, teilweise abgegeben, teilweise im Bereich der Mitnutzung. Das sind etwa - nur, damit Sie eine Dimension haben - 22.000 Unterkunftsmöglichkeiten. Das sind also zum einen die Unterkünfte. Dann unterstützen wir zum anderen auch mit Material. Aber natürlich - das ist ein anderer Punkt, den Sie damit vielleicht auch ansprechen wollten - haben wir auch unsere Einsatz- und Übungsverpflichtungen. Auch diese müssen wir einhalten. Wir suchen dafür die Räumlichkeiten, die möglich sind. Es liegt einfach in der Natur der Sache, dass viele Unterkünfte der Bundeswehr auch nahe an Übungsplätzen liegen.

Zusatzfrage : Die Frage war: Warum muss da derzeit Krieg gespielt werden? Kann man diese Verpflichtung nicht entweder a) aussetzten oder b) woanders hin verlagern? Es gibt jetzt vor Ort eine große Petition, die die Ministerin erreichen soll, damit diese Übungen ausgesetzt werden. Ist das für die Ministerin eine Option? Was muss passieren, damit das da aufhört?

Nannt: Noch einmal: Wir wollen jetzt das Thema Flüchtlinge wirklich einmal so anpacken, wie es sich auch gehört. Das ist eine nationale Lage, wo wir all das Genannte bereitstellen. Dazu gehört aber genauso auch der internationale Bereich. Auch da unterstützten wir in Krisen und Konflikten, und auch dafür muss die Bundeswehr einsatzbereit sein. Aber - wie gesagt - es ist ganz wichtig, dass wir jetzt dort helfen, wo wir können. Das ist unter anderem auch in dem Bereich möglich.

Frage : Ich möchte noch einmal kurz zum Syrien-Konflikt zurückkommen, Herr Schäfer. Ihr Minister hat uns ja über Wochen erzählt, dass es Bewegung, vorsichtige Bewegungen, in Richtung einer Lösung gibt. Nun hat aber gestern der russische Präsident ganz unmissverständlich gesagt, dass es bei ihm, bei den militärischen Aktionen Moskaus in Syrien, darum gehe, Präsident Assad zu retten. Und auch der Iran hat gestern wieder gesagt, es gebe keine Alternative zu Präsident Assad. Wie ist dieser Widerspruch einzuschätzen?

Schäfer: Sie sprachen von Erzählungen des Außenministers, so würde ich das jetzt nicht unbedingt beschreiben. Sondern es gab in der Tat öffentliche Äußerungen des Außenministers und anderer Vertreter der Bundesregierung, im Übrigen auch von anderer Seite, aus Washington, auch aus Moskau, dass man jetzt einen neuen Anlauf suchen sollte und suchen müsste, um diesen schrecklichen Bürgerkrieg nach inzwischen fast fünf Jahren mindestens in eine Situation zu bringen, in der die Heftigkeit der Kämpfe nachlassen, um dann Optionen für einen politischen Prozess zu eröffnen.

Wir haben in der Tat das zur Kenntnis genommen, was da aus Moskau an Informationen und auch Positionierungen gekommen ist. Wenn es denn so ist, wie in Moskau verlautet wird, dass man bereit sei, gegebenenfalls sogar mit militärischer Ausrüstung oder mehr, an der Seite von Assad zu kämpfen, dann bedeutet das doch in erster Linie einmal: Da wollen wir die Russen doch einmal beim Wort nehmen. Und wir wollen zum schrecklichen Vorgehen der syrischen Armee - Fassbomben, wahrscheinlich auch der Einsatz von Chemiewaffen; und das ist ja, wenn Sie so wollen, nur die Spitze des Eisbergers; das sind ja alles in jeder Hinsicht völkerrechtswidrige Dinge, die da passieren - den Partnern des Assad-Regimes, die sagen, dass sie an der Seite von Assad kämpfen wollen, sagen, was sie von dieser Art der Kriegsführung halten. Wir erwarten eigentlich von all denjenigen, die das tun - dazu gehört natürlich auch Hisbollah, dazu gehört vielleicht auch der Iran, dazu gehört ganz sicher dann auch Russland -, dass sie das mit dem syrischen Regime aufnehmen, was da passiert, was wir - ehrlich gesagt - für skandalös halten.

Ansonsten bleibt es dabei: Ja, wir glauben, das in der Lage in Syrien Bewegung eingetreten ist. Das mag daran liegen, dass sich die militärischen Kräfteverhältnisse in Syrien verändert haben. Vielleicht ist das auch eines der Motive für bestimmte Handlungen der russischen Regierung. Und ja, wir sprechen mit allen wichtigen Spielern, die auf die Lage in Syrien Einfluss haben oder haben könnten mit dem Ziel, auszuloten, was geht. Das hat der Außenminister gestern Abend mit seinen britischen und französischen Amtskollegen in Paris getan. Das wird er gleich zu Beginn seiner Anwesenheit in New York unter anderem mit dem amerikanischen Außenminister tun, aber auch mit den Partnern aus der Region. Es sind für die nächste Woche bereits zahlreiche bilaterale Gespräche des Außenministers vereinbart, unter anderem mit seinem iranischen Amtskollegen und seinem saudischen Amtskollegen. Der Außenminister ist letzte Woche Freitag für einen ganzen Tag in der Türkei gewesen und hat dort mit Präsident, Ministerpräsident, Außenminister und anderen intensiv über die Lage in Syrien gesprochen.

Wenn ich jetzt unter all diese Gespräche einen Strich ziehen würde, dann kommt als Ergebnis heraus: Ja, es ergibt sich tatsächlich Bewegung. Wenn Sie so wollen: Der diplomatische Stellungskrieg à la Verdun, den wir jetzt in den letzten Jahren hatten - die einen sagen das, und die anderen sagen das, und man kommt wirklich keinen Millimeter voran; und immer dann, wenn es Vorschläge gibt, die in den VN-Sicherheitsrat vordringen, dann wird das von Russland und im Schatten Russlands auch von China mit einem Veto belegt -, diese Zeiten sind hoffentlich vorbei. Es wird zwischen Washington und Moskau Anfang der nächsten Woche Gespräche geben, offensichtlich auch auf allerhöchster Ebene. Wir wollen uns daran beteiligen, und wir wollen schauen, ob wir nicht Ende der kommenden Woche, am Ende der Generaldebatte in New York, wenigstens einen kleinen Schritt dabei weitergekommen sind, dem Morden und dem sich gegenseitig bestialischen Umbringen irgendwie etwas entgegengesetzt zu haben, was in eine diplomatische Initiative münden kann, um dem Kämpfen ein Ende zu bereiten, um dann einen politischen Prozess einzuleiten, der ja im Grunde durch die Vereinbarung von Genf bereits vorgezeichnet ist, nämlich das Einsetzen einer Übergangsregierung in Syrien, die dann die Möglichkeit schafft, für Syrien eine neue Zukunft aufzubauen.

Frage: Ich hätte erst einmal eine Frage an Herrn Jäger: Ist diese Kopfpauschale in Höhe von 670 Euro an die Verfahrensdauer geknüpft? Sollten diese Verfahren also etwa länger als 5 Monate dauern, bleibt die Pauschale dann so bestehen? Das wäre die eine Frage.

Ich habe gelesen, dass Herr Weise - ich weiß jetzt nicht, ob die Frage an Frau Daldrup oder Herrn Plate geht - 3.000 neue Stellen für diese Verfahren bekommen soll. Stimmt das so? Woher soll er die bekommen und innerhalb welches Zeitraums?

Jäger: Die 670 Euro - ich wiederhole das noch einmal - bilden die durchschnittlichen Kosten ab, die für einen Flüchtling beziehungsweise Asylbewerber im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes aufzubringen sind. Die werden mit dem Faktor fünf multipliziert; das ist die im Augenblick durchschnittliche Verfahrensdauer. Weil wir aber alle miteinander Maßnahmen ergriffen haben, um diese Verfahrensdauer abzusenken, ist das sozusagen die Höchstgrenze. Wir gehen aber davon aus, dass es gelingen wird, im Laufe der nächsten Monate diese Verfahrensdauer nach unten zu drücken. Das war ja eines der Kernelemente der gestrigen Verabredung, und ich denke, dabei sind auch sehr gute Maßnahmen vereinbart worden, die genau das ermöglichen werden.

Zusatzfrage: Heißt "Höchstgrenze", dass irgendwo festgelegt ist, dass es nicht länger dauern soll?

Jäger: Nein. Wir standen vor der Aufgabe, eine Methodik beziehungsweise ein Modell zu finden, um am Ende auf einen Gesamtbetrag zu kommen, den wir den Ländern geben können. Das zugrunde liegende Rechnungsmodell besagt nun eben: 670 Euro mal fünf Monate. Es kann sein, dass diese Verfahrensdauer jetzt schon sehr schnell kürzer werden wird. Dann wird man sich das noch einmal anschauen. Aber das ist jetzt für den Augenblick - wir müssen das Geld dann ja nämlich auch noch in diesem Herbst den Ländern zugänglich machen - die Rechengröße, die für uns die Möglichkeit bietet, auf einen Gesamtbetrag zu kommen.

Plate: Da es um die Zahl von neuen Mitarbeitern beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht und nicht etwa bei der Bundesagentur für Arbeit, ist die Frage, denke ich, beim Bundesinnenministerium richtig aufgehoben. Gleichwohl kann ich Ihnen heute keine unmittelbaren Details dazu nennen.

Sie wissen ja, wie Behörden - jedenfalls formal - Stellen bekommen. Für den Fall, dass Sie es nicht wissen, kann ich es noch einmal in Erinnerung rufen: Das wird ja vom Gesetzgeber in Haushalten festgelegt. Diese konkrete Zahl findet sich in dem letzten verabschiedeten Bundeshaushalt so noch nicht; die Details sind im Gespräch. Aber Sie wissen ja, und dazu habe ich wahrscheinlich schon fast mehr als genug vorgetragen, dass schon jetzt mehr als 1.000 neue Stellen besetzt sind. Ich hatte angekündigt, dass das auch weitergehen wird und sozusagen noch nicht das Ende der Fahnenstange ist, wenn ich das so umgangssprachlich ausdrücken darf. In diesem Sinne ist auch das, was Sie bezüglich der neuen Zahl gelesen haben, zu verstehen.

Frage : Herr Nannt, ich muss noch einmal nachfragen: Habe ich Sie richtig verstanden? Klar, die Bundeswehr hilft Flüchtlingen. Aber wenn die Bundeswehr neben einem Flüchtlingslager Krieg spielt, muss das weiterhin sein, obwohl diese Flüchtlinge kriegstraumatisiert sind?

Nannt: Ich nehme Ihre Worte nicht in den Mund. Ich will es noch einmal ganz deutlich machen: Die Bundeswehr ist weltweit im Einsatz. Um vielleicht einfach einmal einen Punkt deutlich zu machen: Ich war als Kommandeur mit meinem Verband von 400 Soldaten in Afghanistan. Da ist es mir wichtig, dass ich die Verantwortung für die Soldaten habe, dass ich sie alle nach Hause bringe und dass sie dort im Einsatz überleben können. Dafür müssen sie ausgebildet werden. Wir haben unsere Verpflichtungen in 16 Einsätzen weltweit, und das ist entscheidend. Aber natürlich, und das ist eben der andere Punkt, unterstützen wir hier, wo wir können, und genauso machen wir das auch im Bereich der Flüchtlingshilfe im Mittelmeer, wo wir auch eingesetzt werden.

Ich will damit sagen: Die Bundeswehr wird in vielfältigen Bereichen eingesetzt, und dafür finden wir Lösungen. Wir sind auch gerade mit den Ländern Tag für Tag darüber im Gespräch, die Flüchtlinge dort unterzubringen und in guten Unterkünften unterzubringen, sodass sie dort auch leben können.

Zusatzfrage : Warum müssen dann neben Flüchtlingslagern Übungen gemacht werden? Können die Übungen nicht woanders gemacht werden, wo die Flüchtlinge nicht untergebracht sind?

Die Originalfrage war, was passieren muss, damit die
Verteidigungsministerin diese Übungen aussetzt.

Nannt: Die Frage habe ich vorhin schon beantwortet; Sie hören mir nicht zu. Ich habe gesagt, dass die Kasernen natürlich mit Masse an Übungsplätzen liegen, und wenn man Unterkünfte der Bundeswehr nutzen möchte, dann liegen die einfach an Übungsplätzen. Wir haben schon viele Standardübungsplätze reduziert, aber die, an denen wir jetzt doch üben, sind notwendig für den Einsatz.

Frage : Herr Jäger, können Sie sagen, aus welchen Töpfen das Geld für die Flüchtlinge kommt, also diese Kopfpauschale, diese über den Daumen gepeilten 3 Milliarden Euro? Wird das aus dem noch zu erstellenden Nachtragshaushalt bezahlt?

Die 1 Milliarde Euro, die in diesem Jahr zusätzlich kommen soll, das sind Umsatzsteuerpunkte. Wird das dann also aus den laufenden Steuereinnahmen überwiesen? Können Sie das vielleicht ganz kurz aufdröseln?

Jäger: Da müssen wir jetzt zwei Dinge auseinanderhalten: Zum einen geht es um die zusätzlichen Ausgaben, die den Bund selbst betreffen. Wir werden etwa einen sehr signifikanten Anstieg der Kosten für Hartz IV haben, also SGB-II-Leistungen des Bundes, und es wird zusätzliche Planstellen des Bundes geben. Das ist die eine Seite. All das, worüber wir gestern Abend gesprochen haben, betrifft ausschließlich die Leistungen des Bundes für die Länder.

Wir werden jetzt zweierlei tun: Wir werden im Rahmen des Finanzausgleichgesetzes, des FAG, den Ländern diese Leistungen zugänglich machen, und wir werden zum Zweiten in der kommenden Woche - ebenfalls am Dienstag - den Gesetzentwurf für einen Nachtragshaushalt in das Kabinett einbringen. Dieser Nachtragshaushalt hat im Kern vor allem den Zweck, in diesem Jahr zu erwartende Überschüsse des Haushalts in eine Rückstellung zu überführen, die dann im Jahr 2016 beziehungsweise möglicherweise im Jahr 2017 verfügbar sein wird, um zusätzliche Kosten aufzufangen, etwa die zusätzlichen Leistungen, die wir den Ländern jetzt auch schon für 2016 zugesagt haben, oder zusätzliche Kosten, die den Bund selbst betreffen.

Frage : Herr Jäger, ich muss auch noch einmal zum Thema Finanzen kommen. Sie sagten ja ganz richtig, dass der Bund sozusagen ins Risiko gegangen sei und dass es jetzt im Grunde auch einen Ansporn für die Länder gibt, das ganze Asylverfahren zu beschleunigen, weil sie dann ja im Grunde genommen trotzdem das Geld bekommen, obwohl die Verfahrensdauer kürzer werden würde.

Meine Frage ist: Wenn die Verfahren jetzt früher beendet werden, dann heißt das ja auch, dass die Leute früher in Hartz IV rutschen oder kommen. Das verursachte dem Bund ja noch einmal zusätzliche Kosten. Also hat er sich sozusagen doppelt in das eigene Fleisch geschnitten. Gibt es darüber eine Berechnung? Wenn wir jetzt sagen "Okay, das Asylverfahren wird um einen Monat verkürzt", wie hohe Mehrkosten verursacht das für den Bund aufgrund der Tatsache, dass die Leute dann ja nach Hartz IV bezahlt werden, also aus dem Bundestopf?

Jäger: Ganz so einfach ist es nicht. Machen wir es einmal der Reihe nach: Es ist richtig, dass das System atmet, einerseits, wie wir es beschrieben haben, weil die Gesamtzahl der Flüchtlinge unterstellt die Größe von 800.000 hat. Das können im kommenden Jahr mehr sein, es können möglicherweise weniger sein; das können wir heute noch nicht wissen. Deshalb muss am Ende des Jahres spitz abgerechnet werden.

Die zweite Variable ist in der Tat die Verfahrensdauer. Wenn es uns gelingen sollte - davon gehe ich fest aus; denn das ist unsere gemeinsame politische Absicht, und wir werden das umsetzen -, diese Verfahrensdauer signifikant nach unten zu drücken, dann wird das natürlich, wenn wir Ende 2016 Rückschau auf das vergangene Jahr halten werden, entsprechend seinen Niederschlag finden.

Jetzt stellten Sie die Frage: Was passiert eigentlich mit denen, deren Anträge nach einem dann verkürzten Verfahren positiv beschieden werden? Da ist es in der Tat so: Die gehen dann ins SGB II und haben, wenn sie im arbeitsfähigen Alter sind, also wenn sie nicht Rentner sind, Anspruch auf Hartz IV. Das verursacht natürlich zusätzliche Kosten für den Bund. Es ist aber umgekehrt auch zu berücksichtigen, dass die Anerkennungsquote bekanntermaßen nicht bei 100 Prozent liegt, sondern das betrifft einen Teil der Asylbewerber. Ein anderer Teil geht dann in die Duldung, hinsichtlich der wir noch einmal eine andere Fachgruppe oder Sachgruppe haben. Ein Teil wird natürlich - auch das ist gestern sehr deutlich gemacht worden - das Land verlassen müssen.

Wie viel macht das aus? Sie sagen: einen Monat länger. Wie viel wäre das, wenn das alle betreffen würde? - Das könnte ich Ihnen jetzt vorrechnen. Ich tue das aber nicht. Ich gebe Ihnen aber einen Tipp, wie Sie dieses Problem für sich intellektuell lösen können: Sie finden einen zweiten Passus, in dem es um die Antragsteller geht, die am Ende nicht anerkannt werden. Für diese Fallgruppe wird die Bundesregierung einen Monat pauschal zusätzlich erstatten, diese 670 Euro. Wenn Sie das als Grundlage nehmen, dann können Sie leicht errechnen, was das dann möglicherweise für finanzielle Auswirkungen haben wird. Ich gebe Ihnen aber noch einen Tipp: In dieser Sonderregelung wird, weil ja nicht jeder abgelehnt wird, unterstellt, dass sich das nur auf 400.000 Asylbewerber bezieht. Wenn Sie jetzt die dafür veranschlagten Kosten nehmen und entsprechend Ihre Berechnungen anstellen, müssten Sie eigentlich ans Ziel kommen.

Frage: Zum Thema Ukraine: Herr Schäfer, die Separatisten fordern einen Uno-Rückzug aus der Ostukraine, und innerhalb der Arbeitsgruppen in Minsk gibt es keine Einigung. Kann es sein, dass wegen dieser Ausfälle in den Arbeitsgruppen das Treffen in Paris annulliert werden wird, oder nicht?

Schäfer: Äußerungen vonseiten der Separatisten in der Art und Weise, wie Sie sie geschildert haben, sind mir jedenfalls nicht bekannt. Mir wäre auch nicht bekannt - ich kann mich dabei aber irren oder habe Gedächtnis- oder Wissenslücken -, dass sich Mitarbeiter der Vereinten Nationen jetzt in Donezk, Lugansk oder in den separatistischen Gebieten aufhielten, aber das mag durchaus sein.

Einmal ganz abgesehen von öffentlichen Äußerungen der Separatisten ist die Lage in der Ukraine weiterhin schwierig. Nicht zuletzt das ist der Grund dafür, dass sich die Bundesregierung zusammen mit der französischen Regierung immer wieder darum bemüht, auf Arbeitsebene und auch auf politischer Ebene die Dinge ans Laufen zu bekommen. Die Erfahrung lehrt uns, und auch die Erfahrungen der letzten zwei Wochen lehren uns, dass letztendlich nichts geht, ohne dass es wirklich politischen Druck vonseiten Berlins und Paris gibt, um die Dinge voranzubringen. Wir haben beim letzten Außenministertreffen im Normandie-Format am Samstag der vergangenen Woche, also vor jetzt fast zwei Wochen, erlebt, dass es Vereinbarungen zwischen Moskau und der Ukraine über den Rückzug schwerer Waffen sowie auch Gespräche über das Thema des politischen Prozesses und über die Abhaltung von Lokalwahlen gab. Wir mussten feststellen, dass das, was in der Villa Borsig hier in Berlin von den Außenministern fest zugesagt und fest vereinbart worden ist, dann in den Treffen der Kontaktgruppe oder der Arbeitsgruppen nicht oder nicht so, wie es eigentlich besprochen war, umgesetzt worden ist. Das gilt insbesondere für die Abhaltung der Lokalwahlen. Wenige Tage nach dem Außenministertreffen ist es ja dazu gekommen, dass die Separatisten unterschiedliche Wahltermine per Dekret entweder bestätigt oder bekräftigt oder erstmals angekündigt haben, den in Donezk, glaube ich, für den 18. Oktober und den in Lugansk für den 1. November, wenn ich richtig informiert bin. Das mag Ihnen zeigen, dass das richtig massive, dicke Bretter sind, die da gebohrt werden müssen, um die Situation, wie sie jetzt ist, nämlich am Ende der vierten Woche eines einigermaßen haltenden Waffenstillstandes, im Lot zu halten.

Immer noch und jeden Tag aufs Neue kann wieder eine neue militärische Eskalation vorfallen. Wir arbeiten Tag für Tag daran, dass genau das nicht passiert. Aber dafür brauchen wir die Mitwirkung der Konfliktparteien. Es bringt nichts, sich immer wieder nur in Aufforderungen zu ergehen oder Zusagen zu bekommen, die dann wieder im Klein-Klein der Gespräche der Kontaktgruppe und der Arbeitsgruppen zermahlen werden.

Ich kann Ihnen aber versichern: Die Bundesregierung bleibt fest entschlossen, genau das zu tun, was sie in den letzten Monaten und in den letzten eineinhalb Jahren gemacht hat, nämlich mit aller Kraft und all dem politischen Druck, den man gemeinsam mit Frankreich im Normandie-Format und in anderer Weise entfalten kann, auf die Konfliktparteien einzuwirken, damit die Minsker Vereinbarungen vom 12. Februar umgesetzt werden.

Frage : Herr Schäfer, ich habe eine Frage zur Ukraine, aber ich wollte noch einmal mit der Flüchtlingskrise anfangen; denn die verschiebt ja gerade die ganzen politischen Konflikte, die es gibt, und eben auch ein bisschen den Ukraine-Konflikt. Die Kanzlerin hat ja kürzlich schon einmal angedeutet, dass die Sanktionen gegenüber Russland erleichtert werden könnten, wenn es eine bessere Zusammenarbeit gebe und wenn vor allem das Minsker Abkommen irgendwie erfüllt werden würde. Wo sind wir denn da jetzt eigentlich gerade? Geht das eher in Richtung dessen, dass die irgendwann noch einmal verschärft werden, oder eher in die Richtung, dass die erleichtert werden, weil man Russland ja im Grunde genommen auch braucht, gerade mit Blick auf den Syrien-Konflikt? Wo stehen wir da gerade?

Schäfer: Ich habe heute auch den einen oder anderen Kommentar in größeren deutschen Tageszeitungen zu diesem Thema gelesen. Dabei geht es ja ganz viel um Spekulationen und Interpretationen des Handelns oder strategischer Absichten, die der eine oder andere haben mag, etwa Russland. Ich kann nicht erkennen, dass bei denjenigen, die sich um das Ukraine-Dossier kümmern, jetzt bereits sozusagen irgendwie die Vorstellung vorherrschen würden "Wir geben jetzt die Ukraine preis und werfen die Ukraine dem russischen Wolf in den Rachen", und zwar nur, weil wir jetzt an der Syrien-Front vorankommen. Wer so etwas insinuiert oder behauptet, der, glaube ich, verkennt die Lage.

Natürlich haben Syrien und die Ukraine irgendwie miteinander zu tun, weil es sich um politische Konflikte mit militärischer Dimension handelt, an denen die handelnden Mächte - unter anderem Russland, unter anderem Deutschland, unter anderem die Vereinigten Staaten von Amerika - in gleicher Weise beteiligt sind. Daraus aber abzuleiten, dass wir jetzt sozusagen die Ukraine fallen lassen, um das Syrien-Problem oder die Flüchtlingskrise in den Griff zu bekommen, scheint mir abwegig zu sein. Diese Dinge kann man - so wird das ganz sicherlich auch in New York passieren - sauber voneinander trennen. Dass das eine politisch mit dem anderen zu tun hat, kann niemand abstreiten, und das würde ich auch nicht tun. Aber zu glauben, die arme Ukraine würde jetzt mit Blick auf die Krim oder das Verhalten Russlands in der Ostukraine von uns im Westen fallen gelassen, ist, glaube ich, eine Fehleinschätzung.

Wir haben Erwartungen, Wünsche und auch Hoffnungen im Hinblick auf das Syrien-Dossier und das Verhalten Russlands in diesem Syrien-Dossier. Dazu haben wir Gespräche geführt. Dazu führen die Amerikaner jetzt Gespräche. Da wird es womöglich in der nächsten Woche zu der einen oder anderen Konstellation von Begegnungen der Außenminister oder anderer kommen. Aber das eine gegen das andere auszuspielen, ist ganz sicherlich nicht die Politik der Bundesregierung.

Zusatzfrage : Gehen der Westen oder die Bundesregierung denn wirklich davon aus, dass man ein Land mit Sanktionen belegen kann und gleichzeitig dasselbe Land dazu bringen kann, in einem Konflikt zu helfen, der ja vor allen Dingen eben genau das Land belastet, das sich für die Sanktionen starkmacht? Das erscheint mir strategisch eigentlich irgendwie schwer vorstellbar zu sein.

Schäfer: Beim Syrien-Dossier, geht es jetzt aus unserer Sicht erst einmal darum - das ist ja auch Teil des Konzepts des VN-Sonderbeauftragten Staffan de Mistura -, eine Konvergenz der Analyse der Lage vor Ort durch die großen Mächte, zu denen eindeutig Russland und im Übrigen auch der Iran gehören, zu gewinnen. Wir glauben, dass es im Interesse Russlands ist, einen Beitrag dazu zu leisten, diesen schrecklichen Bürgerkrieg und die daraus resultierenden Folgen zu bewältigen. Allein die Gefahr eines weiteren Ausbreitens von islamistischem Terrorismus à la ISIS oder à la Al-Qaida sollte angesichts der jüngeren Erfahrungen in der russischen Geschichte Anlass genug sein, sich darüber Gedanken zu machen, dass es keine gute Idee ist, einen blindwütigen Bürgerkrieg zuzulassen, in dem oder auf dessen Grundlage sich überhaupt erst im Irak und dann auch in Syrien solche Organisationen wie ISIS bilden konnten, und zwar mit großen Gefahren nicht nur für die Region, sondern womöglich auch für uns in Europa oder in Russland.

Auch da hilft es immer, das Gespräch zu suchen. Das haben wir getan. Das wird der Außenminister - die Bundeskanzlerin ganz sicher auch - in den nächsten Tagen fortsetzen. Wir haben einfach bestimmte Erwartungen an die Adresse Russlands, von denen ich einige hier heute schon formuliert habe, und wir verbinden damit die Hoffnung, dass wir einen Weg in die Vereinbarungen von Genf beziehungsweise in die Bildung einer Übergangsregierung finden können, die, wie gesagt, dem brutalen Morden ein Ende bereiten können und dann den Weg zu irgendetwas weisen können, was den Menschen in Syrien und diesem geschundenen Land eine Perspektive bietet.

Frage: An das Verkehrs- oder vielleicht auch das Umweltministerium: Gibt es in Ihren Häusern Pläne, jetzt generell und allgemein Feldtests von Fahrzeugen einzuführen, abgesehen von dem, was jetzt außer der Reihe über die Untersuchungskommission in die Wege geleitet wird? Macht man das jetzt generell, und zwar vor Einführung des RDE-Verfahrens im Jahr 2017?

Strater: Ich kann ja einmal beginnen und auf das verweisen, was der Minister dazu auch schon gestern vor der Presse gesagt hat. Sie haben das Stichwort RDE, "Real Driving Emissions", genannt. Das ist ein Verfahren, zu dem wir ja europaweit kommen müssen und wollen. Das unterstützt die Bundesregierung auch, um sozusagen die Tests von der Rolle auf die Straße und damit näher an das zu bringen, was die Menschen in den Fahrzeugen tatsächlich fahren. Das wird mit Nachdruck unterstützt.

Das andere haben Sie auch schon genannt, unsere Untersuchungen anlässlich dieser Vorgänge bei VW durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Es ist ja angeordnet worden, Nachprüfungen durchzuführen, und zwar sowohl auf dem Rollenprüfstand als auch auf der Straße. Insofern passiert aktuell beides, sowohl Nachprüfungen bei den betreffenden Fahrzeugen als auch die Bemühungen, grundsätzlich zu einem anderen Messverfahren zu kommen.

Zusatzfrage: Das heißt, es soll bei diesem Nachprüfungen bleiben, bis RDE in Kraft tritt, richtig?

Strater: Das ist jetzt eine Zeitreihung, auf die Sie so schließen. Wir haben jetzt - - -

Zusatzfrage: Das war meine Frage. Meine Frage war, ob es in dieser - - -

Strater: Das war keine Frage, das war eine Schlussfolgerung. Wir haben durch den Minister aktuell Untersuchungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet. Unsere Untersuchungskommission soll eben die betreffenden Dieselfahrzeuge, um die es hier geht, untersuchen und das nachprüfen. Übrigens sollen - so hat es der Minister gesagt - auch stichprobenartig Untersuchungen anderer Hersteller vorgenommen werden. Außerdem gibt es parallel eine politische Diskussion auf europäischer Ebene, die die Bundesregierung unterstützt, um die Tests von der Rolle auf die Straße zu bekommen.

Zusatz: Das heißt also, es ist nicht geplant, auf nationaler Ebene sozusagen generelle, allgemeine Feldtests bis 2017 einzuführen.

Strater: Wir bewegen uns hier ja auf europäischer und internationaler Ebene. Wenn Sie sich das Typgenehmigungsverfahren als solches anschauen, dann sehen Sie, dass es europäisch harmonisiert ist. Insofern finden die Diskussionen auf europäischer Ebene mit entsprechendem Nachdruck durch die Bundesregierung statt.

Frage: Herr Streiter, zahlreiche Dokument haben jetzt belegt, dass sich die Bundesregierung neben der französischen und der britischen Regierung in den letzten Jahren in Brüssel für die fehlerhaften Abgastests eingesetzt hat. Mich würde interessieren, ob die Bundesregierung eine Mitverantwortung in diesem Abgasskandal eingesteht.

SRS Streiter: Ich glaube, da sind Sie schlicht falsch informiert. Wenn Sie die Frage so stellen, wie Sie sie formuliert haben, dann ist das schlicht falsch.

Zusatzfrage : Streiten Sie das ab?

SRS Streiter: Sie nehmen eine Bewertung vor, die ich nicht vornehme. Es gibt europäische Regeln, die innerhalb von Europa vereinbart worden sind. Wenn Sie die jetzt für unzureichend halten, dann ist das Ihre Sache, aber die gelten.

Zusatzfrage : Der Punkt ist ja, dass die Bundesregierung daran gearbeitet hat, dass sie unzureichend sind. Streiten Sie das ab?

SRS Streiter: Dass sie unzureichend sind, behaupten Sie und Interessenverbände. Es gibt eine Diskussion über diese Prüfung. Der eine findet sie gut, und der andere findet sie schlecht. Aber das sind Regeln, die gelten.

Zusatzfrage : Die schlecht sind und die Sie verantworten?

SRS Streiter: Die Sie schlecht finden, die die EU aber ganz gut findet, bis zu einer Änderung. Sie lesen ja auch Zeitung und sehen, dass es Diskussionen darüber gibt und dass es auch Bestrebungen gibt, diese Regeln etwas realistischer zu machen. Aber im Moment sind das die Regeln, die gelten; Punkt.

Frage: Ich hätte erst mal eine Frage an das Verkehrsministerium. Der Justizminister von NRW fordert jetzt, dass die Bundesregierung einen verbindlichen Rahmen mit VW verhandelt, um die Autobesitzer zu entschädigen. Ist das etwas, dem Sie folgen möchten? Wie sehen Sie überhaupt Ihre Rolle in der Unterstützung der Autobesitzer?

Ich weiß nicht, ob das eine Frage für das Justizministerium oder für das Finanzministerium ist: Es gibt jetzt die Frage, ob der Vorstand von VW seine Informationspflicht erfüllt hat, was das Aktienrecht angeht, und die Anleger dadurch getäuscht worden sind. Ist das etwas, das Ihre Häuser prüfen?

Strater: Ich beginne noch einmal: Was wir beim BMVI machen, ist, zu prüfen, ob diese Fahrzeuge den deutschen und europäischen Regeln entsprochen haben. Das machen wir durch die Untersuchungen, die ich angesprochen habe, nämlich durch das Kraftfahrt-Bundesamt und durch unsere Untersuchungskommission.

Zum Thema Schadensersatz kann ich mich hier nicht äußern. Vielleicht kann der Kollege vom BMJV einige grundsätzliche Anmerkungen dazu machen.

Malachowski: Wenn das jetzt von Interesse ist, kann ich die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch hier herunterdeklinieren: Das ist zum einen natürlich, dass der Verkäufer seine Pflicht verletzt hat, die Sache frei von Sachmängeln zu verkaufen. In diesem Fall liegt ein Sachmangel auch dann vor, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Die vereinbarte Beschaffenheit umfasst auch Eigenschaften, die der Käufer aufgrund von öffentlichen Äußerungen zum Beispiel des Verkäufers erwarten kann; darunter könnten also unter Umständen auch Abgaswerte fallen. Wenn diese Kaufsache mangelhaft ist, dann kann der Käufer Abhilfe verlangen, den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Im Falle von schuldhaftem Verhalten des Verkäufers kann sich auch ein Schadensersatzanspruch des Käufers ergeben. Wie das aber konkret in diesem Fall ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Denn da läuft, glaube ich, auch noch die Aufklärung.

Zum aktienrechtlichen Teil: Es tut mir leid, das müsste ich nachliefern. Ich weiß nicht, ob unser Haus damit befasst ist. Ich weiß nicht, ob das vielleicht die BaFin macht. Da müsste ich einfach noch einmal nachfragen; es tut mir leid.

Frage: Frage an das Verkehrsministerium: Haben Sie schon vermutet, dass es Manipulationen gibt, weil die Stickstoffmessungen durch das Umweltbundesamt im Realbetrieb so hoch waren?

Strater: Sie müssen immer zwischen der Diskussion darüber unterscheiden, was die Werte auf dem Prüfstand sind, und darüber, was die Werte im realen Verkehr sind. Ich habe eben beschrieben, wo wir in dieser Diskussion hinkommen wollen, nämlich zu diesem RDE-Verfahren. Die andere Diskussion ist die über bewusste Manipulationen mit diesen Abschaltvorrichtungen. Darüber lagen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Frage : Herr Strater, können Sie schon sagen, welche Ergebnisse die Untersuchungen des Kraftfahrt-Bundesamtes gebracht haben? Ich wundere mich ein bisschen, dass das so lange dauert. Eigentlich steckt man heutzutage einen Diagnosestecker da hinein, und dann weiß man, was das Auto kann oder nicht kann.

Zweite Frage: Wenn der Minister schon weiß, dass betroffene Fahrzeuge in Europa rollen und das auch ziemlich genau auf 1,6- und 2-Liter-Dieselmotoren eingrenzen kann, und wenn ich jetzt einmal unterstelle, dass solche Autos auch in Deutschland rollen, warum rufen Sie diese Fahrzeuge dann nicht zurück? Eigentlich wurde die Typgenehmigung dann doch wahrscheinlich erschlichen. Das heißt, die Autos haben keine ABE mehr, und eigentlich dürften die gar nicht fahren. Warum sagt man den Autobesitzern - die lassen sich ja schnell ermitteln - also nicht "Fahrt in die Werkstatt, lasst das einmal prüfen, und dann seid ihr auf der sicheren Seite"?

Strater: Die zweite Frage bezieht sich auf die Frage der Konsequenzen und Schritte, die man gehen kann. Dazu brauchen wir erst einmal gesicherte Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen des Kraftfahrt-Bundesamtes und der Untersuchungskommission. Den aktuellen Erkenntnisstand hat der Minister gestern ja genannt - Sie haben ihn zitiert -, nämlich dass solche Dinge bei 1,6- und 2-Liter-Motoren vorgekommen sind.

Weitere Erkenntnisse haben wir noch nicht. Es ist auch nicht so leicht, wie Sie vermuten, dass das KBA einmal eben irgendwo einen Stecker hineinsteckt, sondern das sind natürlich Dimensionen von Fahrzeugen und Fahrzeugtypen, wo man erst einmal sehr genau hinschauen muss, welche und wie viele das betrifft. Man ist zusammen mit VW dabei, das zu tun.

Frage : Ich habe zwei Lernfragen. Zum einen wollte ich zu 263 StGB kommen, der sich mit Betrug befasst. Vielleicht an BMJ oder auch an Herrn Plate als erfahrenen Juristen: In besonders schwere Fällen ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen. Müssen die Verantwortlichen bei VW mit Freiheitsstrafen rechnen, weil das ein offensichtlicher Betrug in einem besonders schweren Fall ist?

Eine zweite Lernfrage an das BMJV und BMUB: Wie wird die Bundesregierung verhindern, dass der Betrug zukünftig in ein Auto eingebaut werden kann?

Malachowski: So offensichtlich ist es, glaube ich, nicht, dass ein besonders schwerer Fall des Betrugs vorliegt. Ich wüsste noch nicht einmal, dass überhaupt ein Fall des Betrugs vorliegt. Soweit ich weiß, sind die zuständigen Strafverfolgungsbehörden dabei, das zu prüfen.

Zusatzfrage : Sie gehen nicht davon aus, dass es Betrug ist?

Malachowski: Ich persönlich?

Zusatz : Die Bundesregierung.

Malachowski: Es tut hier nichts zur Sache, wovon wir ausgehen. Es gibt in Deutschland die Gewaltenteilung. Es ist eine Sache der Justiz, zu ermitteln, ob eine Straftat vorliegt oder nicht.

Strater: Nur eine kurze Anmerkung: Solche Abschaltvorrichtungen sind heutzutage sowohl in den USA als auch in Europa schon verboten.

Zusatz : Es gibt ja auch noch andere Wege zu betrügen, außer mit diesen Abschaltvorrichtungen.

Strater: Aber wir reden jetzt über diese Abschaltvorrichtungen, die dazu geführt haben, dass die Emissionen nicht korrekt angegeben worden sind. Das ist der Fall, mit dem wir uns beschäftigen. Das ist in den europäischen Vorschriften klar geregelt.

Frage: Ich habe drei Fragen. Die erste bezieht sich auf die Dimension. Hat VW der Untersuchungskommission inzwischen die Zahl der in Deutschland betroffenen Fahrzeuge mitgeteilt? Es hieß ja, diese Woche soll es die Zahlen geben.

Zweitens. Es gibt eine neue Studie zur CO2-Statistik, weil man ja weiß, dass es unterschiedliche Verbräuche zwischen Labortests und Feld gibt, die deutlich höher sind; eine neue Studie sagt, das sei 40 Prozent höher. Wie wird das eigentlich angerechnet? Welche Basis nehmen Sie für den CO2-Ausstoß im Verkehr? Nehmen Sie einfach die Angaben der Hersteller und rechnen das auf die gefahrenen Kilometer hoch oder nehmen Sie andere Werte zur Berechnung der CO2-Statistik?

Drittens zum Thema Sanktionen oder Strafen in den USA. Es heißt, dass das VW bis zu 18 Milliarden kosten könnte. Ich glaube, GM hat für die Zündschüsselproblematik, bei der ja viele Menschen ums Leben gekommen sind, knapp 900 Millionen bezahlt. Hält das man das für unverhältnismäßig?

Strater: Ich beginne mit der ersten Frage, weil das die einzige ist, die ich beantworten kann beziehungsweise nicht beantworten kann: Die Zahl liegt noch nicht vor.

Stamer: Vielleicht nur noch einmal grundsätzlich: Die Emissionen, um die es hier geht, sind nicht klimawirksam.

Zuruf: Ich spreche von der CO2-Statistik.

Stamer: Da kann ich nur noch einmal auf das verweisen, was mein Kollege hier in der letzten Bundespressekonferenz gesagt hat. Der CO2-Ausstoß wird nicht gemessen, sondern er wird berechnet.

Zusatzfrage: Auf welcher Basis wird er berechnet? Auf der Basis der Herstellerangaben, dass diese Autos so und so viel CO2 im Schnitt ausstoßen, oder auf der realistischen Basis?

Stamer: Die Information reiche ich Ihnen nach.

Zusatz: Meine dritte Frage war noch nicht beantwortet.

Vorsitzender Wefers: Wer fühlt sich berufen, das zu beurteilen? - Es sieht eher nicht so aus, als ob sich jemand in der Lage sieht, die Angemessenheit der Höhe des Schadensersatzes zu beurteilen.

Frage : Frau Stamer, Herr Kübler hatte gesagt, die Abgaswerte bei den Kraftwerken werden gewogen. Aber er hat nicht erläutert, wie sie gewogen werden. Wer wiegt da? Können Sie das nachreichen?

Stamer: Was hier angesprochen worden ist, war die Frage, ob der Bundesregierung auch Manipulationen zum Beispiel bei Emissionsausstößen von Kraftwerken bekannt sind. Das ist hier verneint worden.

Was die Frage angeht, ob die Grenzwerte eingehalten werden, die für Industrieanlagen gelten, so ist für den Vollzug nicht der Bund, sondern sind die Länder zuständig. Insofern ist diese Frage an die zuständige Vollzugs- und Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundelandes zu richten.

Zusatzfrage : Meine eigentliche Frage hat sich an Herr Streiter gerichtet. Herr Streiter, überdenkt die Bundesregierung ihre besondere Nähe zur Autoindustrie?

SRS Streiter: Es ist immer so wunderschön, wie Sie in Ihrer Frage irgendwelche Sachen einbauen. Die Bundesregierung bekennt sich voll und ganz zur Unterstützung der Automobilindustrie, weil die Automobilindustrie eine der größten Industrien in Deutschland ist. Wir haben uns immer für die Belange der Automobilindustrie eingesetzt und werden das weiterhin tun.

Zusatzfrage : Auch wenn sie betrügt?

SRS Streiter: Nein, den Betrug unterstützen wir nicht. Aber das ändert doch nichts daran, dass wir uns für die Automobilindustrie einsetzen.

Frage: Zwei kurze Fragen an Herrn Streiter. Es gab in dieser Woche Berichte über die Stationierung neuer Atomwaffen in Büchel in der Eifel. Hat die Bundesregierung dazu Erkenntnisse?

Zweitens eine allgemeine Frage. Warum hält die Bundesregierung an der Strategie der nuklearen Teilhabe fest?

SRS Streiter: Dazu kann ich Ihnen gar nicht viel sagen, außer darauf zu verweisen, dass das hier am Montag Teil einer längeren Abhandlung war. Frau Chebli hatte sich dazu sehr ausführlich geäußert.

Zusatzfrage: Können Sie noch einmal kurz zwei Sätze dazu sagen?

SRS Streiter: Nein. Ich habe dazu nichts zu sagen.

Vorsitzende Wefers: Sie braucht einen O-Ton.

SRS Streiter: Ich nicht.

Vorsitzender Wefers: Na ja, dann haben wir das ja geklärt. Der Kollege wollte auch noch einmal dazu fragen. Der war ja Verursacher dieser längeren Abhandlung, wenn ich mich richtig erinnere.

Zusatzfrage : Leider nicht. - Herr Schäfer, können Sie einmal erläutern, was die Bundesregierung in den letzten Monaten und Jahren unternommen hat, damit es in Deutschland keine neuen Atombomben gibt oder was die Bundesregierung konkret tun wird, damit diese Atombomben abgezogen werden?

Schäfer: Ich glaube, dass Sinnvollste ist, sich in diesem Fall - das gilt auch für viele andere Fälle - daran zu orientieren, was diese Bundesregierung, als sie Ende 2013 ins Amt gekommen ist, sich vorgenommen hat. In der Koalitionsvereinbarung steht das alles drin; ich lese Ihnen das gerne vor. Aber das kann man natürlich auch einfach im Internet nachlesen.

Vorsitzender Wefers: Ich plädiere dafür.

Schäfer: Ich plädiere auch dafür.

Ansonsten gilt: All diese Dinge eignen sich nun wirklich nicht dafür, dass man sie coram publico erörtert. Mehr als generelle Anmerkungen können Sie von uns hier nicht verlangen und auch nicht erwarten, weil es natürlich im Gespräch mit unseren Partnern, auch in den Gesprächen, die in der Nato geführt werden, um Dinge geht, die Vertraulichkeit verdient haben und auch Vertraulichkeit und Geheimschutz brauchen.

Zusatzfrage : Dann habe ich noch eine andere Frage, die ernst gemeint ist: Ist die Bundesregierung bereit, den Bau von Atomschutzbunkern rund um die Orte in Deutschland finanziell zu unterstützen, an denen US-Atombomben gelagert sind, also eine Art Atomschutzzulage? Es gibt Forderungen von Bürgern zum Beispiel aus Büschel. Diese sind so verzweifelt, dass die Atombomben noch nicht einmal abgezogen werden und wollen wenigstens vor möglichen Detonationen geschützt werden.

SRS Streiter: Wen fragen Sie?

Zusatz : Sie, Herr Streiter.

SRS Streiter: Dann sprechen Sie mich doch an. Mir ist davon nichts bekannt.

Zusatz : Es geht um die Intention.

SRS Streiter: Mir ist noch nicht einmal die Intention bekannt.

Zusatzfrage : Herr Schäfer, käme das infrage, wäre das ein Kompromiss?

Schäfer: Ich weiß nicht, warum Sie das Auswärtige Amt bei so einer Frage fragen. Ich habe dazu weiter nichts zu sagen. Ich kann mich nur dem anschließen, was Herr Streiter gerade gesagt hat.

Zusatzfrage : Finanzministerium?

Vorsitzende Wefers: Wir fragen jetzt hier nicht jedes Ministerium ab, weil Ihnen das so gefällt!

Zusatz : Es kommen ja keine Antworten!

Vorsitzende Wefers: Es steht auch jedem frei, nicht zu antworten. Sie können daraus Ihre Schüsse ziehen; dafür sind Sie ja Journalist.

Frage: Ich habe an Herrn Nannt die Frage, ob das Verteidigungsministerium inzwischen mehr Klarheit über den Tod des Ausbildungschefs der Mission im Nordirak, Oberst Spöttel, hat.

Nannt: Der Leichnam von Oberst Spöttel wird am Wochenende zurückgeführt, und dann wird es weitere Obduktionen geben. Wir gehen derzeit davon aus, dass es sich um einen natürlichen Tod handelt. Es gibt keine Erkenntnisse, dass es eine Fremdeinwirkung oder einen Suizid gab. Natürlich muss das in Deutschland noch einmal untersucht werden.

Frage: Wir können gleich im Nordirak bleiben. Der "Spiegel" berichtet heute, dass angeblich die kurdische autonome Regierung im Nordirak deutsche Waffen haben möchte. Wie steht die Bundesregierung zu solchen Wünschen?

Nannt: Wie Sie wissen, haben wir seit etwa einem Jahr mit verschiedenen Lieferungen sowohl die Zentralregierung als auch die Regionalregierung im Nordirak beliefert. Wir sind in weiteren Gesprächen, wie wir weiter unterstützen können. Dabei geht es nicht nur um den Bereich Ausrüstung oder Material, sondern es geht natürlich auch um den Bereich der Ausbildung. Auch die kurdische Seite ist an uns herangetreten und hat gefragt, ob wir sie weiter unterstützen können. Hier geht es zum Beispiel um ABC-Material. Derzeit überlegen wir gemeinsam ressortübergreifend, wie wir unsere Unterstützung im Bereich der Ausrüstung, aber auch genauso im Bereich der Ausbildung weiter fortsetzen können. Es gibt hierzu bislang aber noch keine Entscheidung.

Schäfer: Vielleicht ergänze ich einen Satz: Deutschland ist Teil der Koalition gegen ISIS, die exakt vor einem Jahr am Rande der Generaldebatte der Vereinten Nationen ins Leben gerufen wurde. Es war damals klar, dass da ein dickes Brett zu bohren ist und dass es keine Aufgabe für Wochen oder Monate ist, ISIS zu besiegen, und zwar nicht nur in einem militärischen, sondern auch in einem politischen oder ideologischen Sinne. Da sind wir weiter dran. Wir haben uns von vornherein und sehr früh - im Übrigen, bevor diese Koalition gegründet worden ist - dazu entschlossen, den Kurden im Nordirak Waffen zur Verfügung zu stellen, damit sie sich gegen ISIS zur Wehr setzen können. Das war - man kann das, glaube ich, guten Gewissens nach zwölf Monaten Erfahrung sagen - eine gute und richtige Entscheidung. Die Kurden sind, soweit wir das übersehen können, sehr verantwortungsvoll mit den Waffen umgegangen, die sie von uns bekommen haben. Sie haben sie dafür eingesetzt, wofür sie sie bekommen haben und haben damit auch beachtliche Erfolge erzielt.

Der Kollege aus dem Verteidigungsministerium hat es gesagt: Wir sind in Gesprächen mit den Kurden, um zu schauen, was sinnvoll ist, was weiter getan werden kann. Das bettet sich selbstverständlich in die internationale Strategie im Kampf gegen ISIS ein, die - das hatte ich vorher schon mehrfach gesagt - natürlich auch in New York vor und hinter den Kulissen intensiv besprochen und beraten werden wird.

Zusatzfrage : Herr Nannt, können Sie konkret sagen, um welche Waffen es geht und welche Waffen die Kurden haben wollen?

Nannt: Nein. Es geht nicht um einzelne Waffen, über die wir hier diskutieren, sondern es geht vor allen Dingen um den Bereich Munition und genauso um Bereiche wie Ausrüstung, Sanität, ABC, also verschiedene Bereiche. Ich denke, wir sollten erst einmal intern prüfen, was wir unterstützen können - das hat Herr Kollege Schäfer schon gesagt -, und dann schauen wir, wie wir weiterhin diese Unterstützung optimal gestalten können. Das ist einfach ganz wichtig, weil mit dem Beitrag, den wir geleistet haben, insgesamt einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen ISIS leisten.

Schäfer: Ich schulde dem Kollegen eine Antwort, die ich auch geben kann: Der Iran ist nicht eingeladen. Das hat letztlich damit zu tun, dass der Iran bislang nicht zu den größeren Gebern für internationale Hilfsorganisationen gehört. Eingeladen sind einige Monarchien aus dem Golf und auch viele europäische Partner wie Norwegen, die Niederlande und andere, die bereits in der Vergangenheit erhebliche Summen - auch im Verhältnis zur Größe ihrer Volkswirtschaft - zur Unterstützung der internationalen Hilfsorganisationen für humanitäre Hilfe im Nahen und Mittleren Osten geleistet hatten. Da das genau der präzise Zweck dieser Runde ist, findet sich auf der Einladungsliste nicht der Iran.

Frage : Herr Schäfer, mich würde interessieren, ob die Bundesregierung sich in New York dafür einsetzt, dass diese Koalition gegen ISIS einmal auf eine völkerrechtliche Grundlage gestellt wird. Diese Bombardierungen in Syrien haben ja keine völkerrechtliche Grundlage.

Schäfer: Da sind wir jetzt wieder an dem Punkt, den, wie ich finde, der Kollege Streiter gerade zu Recht moniert hat, dass Sie in Ihrer Frage eigentlich immer nur mit Unterstellungen operieren und Behauptungen machen, die ich so jetzt nicht stehen lassen kann. Das, was die Bundesregierung tut - das steht schon so im Grundgesetz -, muss den Regelungen des Grundgesetzes entsprechen. Daran halten wir uns. Für uns ist das Völkerrecht unmittelbar geltendes Recht und politische Verpflichtung zugleich. Wir nehmen für uns in Anspruch, dass wir auch in den Bündnissen, die wir mit unseren Partnern pflegen - zum Beispiel mit der Europäischen Union, zum Beispiel mit der Nato in einem anderen Kontext als den, den Sie jetzt ansprechen -, uns natürlich an Recht und Gesetz und insbesondere an das Völkerrecht, die Grundrechte und das Grundgesetz halten. Das gilt natürlich auch für andere Bündnisse, die wir eingehen.

Zusatz : Herr Schäfer, die Frage hat sich darauf bezogen, weil Sie bisher nie erklären konnten, wie amerikanische, britische, französische Bombardierungen in Syrien mit dem Völkerrecht vereinbar sind.

Schäfer: Aber das liegt doch nicht daran, dass ich die Antwort auf diese Frage verweigere, sondern dass die Antwort auf die Frage nicht so einfach ist, wie Sie sie stellen. Ob eine bestimmte Maßnahme, eine bestimmte Handlung im Einklang mit dem Völkerrecht steht oder nicht, kann man nicht so einfach aus der Hüfte geschossen mit Ja oder Nein beantworten, wie Sie das gerne hätten. Sondern die Wahrheit ist leider viel komplizierter. Wie ist es mit den Regelungen des Völkerrechts, die militärische Interventionen möglich machen? Gibt es Entscheidungen des Sicherheitsrats nach Kapitel VI und Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen? Wie ist es mit der Notwehr, der Nothilfe? Gibt es Zustimmungen von beteiligten Regierungen? Dann gibt es unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie das humanitäre Völkerrecht ausgelegt wird. Es gibt unterschiedliche Vorstellungen darüber - zum Beispiel Vorstellungen der Vereinigten Staaten von Amerika nach 9/11 - , in welcher Weise man Regelungen des Völkerrechts gegen Al-Qaida in Anwendung bringt.

All das sind wirklich komplizierteste völkerrechtliche Fragen, die es mir leider unmöglich machen, Ihnen auf so eine pauschale, mit Unterstellungen arbeitende Frage eine einfache Antwort zu geben.

Zuruf : Können Sie das nachreichen?

Schäfer: Nein, da müssen Sie schon präziser fragen. Dann stellen Sie mir eine Frage zu einem konkreten Ereignis und zu einer konkreten Handlung. Wenn dann die Bundesregierung über Erkenntnisse verfügt, die es uns möglich machen, darüber ein juristisch-völkerrechtlich fundiertes Urteil zu fällen, dann tun wir das. Aber so einfach ist es leider nicht.

Frage: Eine Frage zum Leistungsschutzrecht an das Bundesjustizministerium. Es gibt vom Marken- und Patentamt einen Schlichtungsvorschlag, wie dieser lang andauernde Streit zu lösen sein soll. Halten Sie diesen tatsächlich für den richtigen Weg, das Problem zu lösen oder sehen Sie noch Handlungsbedarf vonseiten des Gesetzgebers, um bei diesem Problem Klarheit zu schaffen?

Malachowski: Danke für die Frage. Wie Sie sicherlich wissen, sind wir derzeit dabei, das Leistungsschutzrecht zu evaluieren, was im Koalitionsvertrag vereinbart war. Dafür müssen wir zunächst hinreichend Erfahrungen bei der Anwendung des Schutzrechts sammeln und auswerten. Dieser Schlichtungsvorschlag der Schiedsstelle ist natürlich etwas, was in diese Evaluierung einfließen wird. Das kann ich aber jetzt nicht kommentieren und abschließend bewerten. Das wird dann Teil der Evaluierung sein, und dann werden wir uns allgemein zum Leistungsschutzrecht äußern und nicht bereits zu diesem Zeitpunkt.

Freitag, 25. September 2015

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 25. September 2015
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/09/2015-09-25-regpk.html;jsessionid=3FD8FDA3B890F341F43856E6E67CCBC1.s4t2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2015

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